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--- WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für M+S Reifen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=80912)


Geschrieben von Moos am 28.11.2017 um 19:43:

Achtung WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für M+S Reifen

Könnte auch für den ein oder anderen HD-Treiber mit nem Scrambler/Flattrack  zum Problem werden.
https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-%C3%84NDERUNG-StVZO-ab-2018-f%C3%BCr-Motorr%C3%A4der.html?id=24

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Geschrieben von steamboat itchy am 29.11.2017 um 07:32:

Das Problem gibt es doch auch bei den Oldscool-look-Diagonalreifen, da passt der der Geschwindigkeitsindex auch öfters nicht zum Fahrzeug.

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Geschrieben von Big-Al am 03.12.2017 um 16:29:

Wenn ich an die neuen Verordnungen alleine in der KFZ Branche denke, dann dreht sich mir der Magen.
Der ZDK beschließt neue Regelungen und keiner kann sie Zeitnah umsetzen, eine Interessenvertretung die anscheinend nur ihre eigenen
vertritt.
Zum Glück brauche ich keine Stollenreifen und Schneeflocken schon gar nichtgroßes Grinsen

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Geschrieben von eLcaBone am 03.12.2017 um 19:06:

StVZO steht eben nicht über EU-Recht... Für eines muss man sich entscheiden. Das ist wie mit Anbauteilen. Entweder man fährt nach StVZO oder nach EG-Richtlinie.


Geschrieben von El_Larso am 11.01.2018 um 10:21:

Gibt es eine Winterreifenpflicht für Motorräder?


Geschrieben von HeikoJ am 11.01.2018 um 11:31:

Eine Winterreifenpflicht für Motorräder gibt es seit dem 1. Juni 2017 nicht mehr. Neufassung des Paragraphen in der zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.Mai 2017

§2 StVO
(3a)
1 Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
2 Satz 1 gilt nicht für
     1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
     2.einspurige Kraftfahrzeuge,
     3.Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, 
     4.motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, 
     5.Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und 
     6.Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von El_Larso am 11.01.2018 um 12:59:

Ah danke.... Es geht hier lediglich um die zugelassene Geschwindigkeit der Reifen.
Verstehe.


Geschrieben von likeme am 15.01.2018 um 10:36:

Es gibt jetzt nur noch Reifen mit DOT 2017..... Die Kalenderwoche könnte man ja die nächsten Jahre hochzählen.... 52, 53, 54,..... 569, 750....