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Geschrieben von cello997 am 05.10.2017 um 21:41:

Typenschild ersetzen....

Hallo zusammen!

Ich starte ja gerade ein neues Projekt und möchte dazu den Rahmen meiner Night Train strahlen udn pulvern lassen.
Nun sitzt am Rahmen eingeschlagen ja nicht nur die Rahmennummer, sondern etwas unterhalb ein aufgeklebtes Typenschild.
Wo bekomm ich so etwas her, wenn das beim Strahlen in tausend Teile zerfliegt?

Jemand ne Ahnung?

Danke im Vorraus Cello


Geschrieben von SteveHD am 05.10.2017 um 22:11:

nur vom Freundlichen und wenn das bestimmt für ganze dicke Kohle.

solch ein Kennzeichnung darf nur vom Hersteller erzeugt und herausgegeben werden. Aber ob Harley das nochmal rausrückt bezweifel ich mal stark.

Würde den Breich des Typenschild mit einem geschlitzten Kunststoffrohr abdecken und mit Schlauchschellen sichern.

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Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Moos am 06.10.2017 um 15:43:

Ich würde das vorab mit dem TÜV abklären. Die wissen was zu tun ist und Du kannst denen eben noch das Original vorführen um Zweifel auszuräumen.

PS:
Nach dem Pulvern sieht man die eingeschlagene Nummer mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr, da Pulver nicht so gut in Ritzen läuft wie Lack. Ich habe diese bei meinem Kawarahmen deshalb abgeklebt und das Stück später nachlackiert.

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Moos

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Geschrieben von Weich-Ei am 06.10.2017 um 15:54:

Diese aufgeklebten Typenschilder sind in den Parts Katalogen als "normale" Ersatzteile gelistet und bestellbar wer wert drauf legt ...

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von k.kerosin am 06.10.2017 um 17:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Diese aufgeklebten Typenschilder sind in den Parts Katalogen als "normale" Ersatzteile gelistet und bestellbar wer wert drauf legt ...

oder bei Amazon, 3,-€
bei meiner alten bike bj.79 ist auch kein typs. dran, noch nie probl. beim tüv,.....
hast doch eine rahmennr. und die steht in den papieren also sollte das kein probl. werden


 


Geschrieben von take.it.easy am 06.10.2017 um 18:18:

blankes typenschild bekommst überall, größeres motorradgeschäft, internet, ebay,
eintragen kannst selber, schlagzahl oder laser,
rahmen würde ich lackieren, rahmennummer abdecken danach fein mit pinsel nachfahren,
mfg
 


Geschrieben von cello997 am 06.10.2017 um 18:34:

Danke für eure Statements. Sofern kein Typenschild am Rahmen Pflicht ist, werde ich natürlich auch keins anbringen. Aber ich gehe fest davon aus, dass
dort eins angebracht sein muss. Ich frag einfach mal beim TÜV nach. Son blankes Teil bekommt man ja tatsächlich überall.


Geschrieben von SteveHD am 06.10.2017 um 22:11:

Typenschild ist Pflicht und blanko nützt Dir das nix. 

Abdecken und und gut ist 

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Gruß Steve

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Geschrieben von Torsten Fat Boy am 06.10.2017 um 23:56:

Meins ist beim Kärchern weggeflogen, mein Freundlicher hat es mir neu bestellt hat 25 Euro dafür verlangt hat etwas gedauert da es aus USA kam ,ist aber finde ich ein normaler Preis 


Gruß
Torsten


Geschrieben von Chaosmanager am 23.01.2023 um 11:19:

Moin,

mein Typenschild (Aufkleber) wird nun auch beim strahlen entfernt. Laut heimischen TÜV ist das zwingend erforderlich, darf aber gerne auch ein selbstgebasteltes Schild von Louis zB sein. Hab beim örtlichen Harley Händler angefragt, war bereit Monate zu warten und „horrende Beträge“ für einen kleinen Aufkleber zu zahlen. Nun gibt es die Originale aber nur noch für Mopeds bis zu 10 Jahren und da liege ich halt drüber. Über den Ersatzteilkatalog hab ich nichts finden können, kann mir da mal jemand eine Nummer sagen, damit ich das ggf in den Tiefen des Internets finde? Ich nehm auch was von Drittanbietern, sollte dem Original aber nahekommen (HD Logo zB) und eben nicht so billig aussehen wie die von Louis…


Geschrieben von Chaosmanager am 26.01.2023 um 14:36:

War ja nicht so erfolgreich hier die Frage und auch nach sonstigen Recherchen gibt es da nichts zu kaufen. Da ich aber nicht will, dass da so ein billiger Louis Aufkleber auf meinem Bike ist, hab ich mal ein wenig mit Photoshop gespielt und auch gleich 2 Varianten erstellt (die ätere für einen Kumpel). Diese können dann als sogenanntes "Pokalschild" bei diversen Anbietern lasergraviert werden. Der TÜV-Onkel braucht kein Original und da man dieses ja weder für Geld, noch für gute Worte von Harley bekommen kann, sehe ich das auch nicht als Verletzung von Copyrights oder Ähnlichem. Die Logos gibt es direkt bei den Gewerkschaften zB zum Download und zur freien Verwendung freigegeben.

Also falls demnächst mal einer vor dem selben Problem steht, für Bier tu ich fast alles und kann gerne die jeweilige VIN und das Herstellungsdatum eintragen. Der Barcode des Herstellungsdatums ist übrigens korrekt, könnte man auch abscannen. Mag sein, dass die ein oder andere Schriftart nicht 100%ig passt, aber irgendwas ist ja immer...


Geschrieben von mephiston am 26.04.2023 um 14:55:

Mega cool - wärest du auch bereit, die Photoshop Vorlage bereitzustellen? Bei meiner Maschine (2017er FXDLS, 5HD1) fehlt das Schild komplett, der Händler meint das läge daran dass es ein kanadisches Modell ist, schon merkwürdig alles. Ich finde es zwar schicker ohne Aufkleber, aber ich möchte gerne wasserdicht sein falls mal was ist.


Geschrieben von HeikoJ am 26.04.2023 um 18:29:

Ich empfehle dazu mal §59 StVZO zu lesen und die fehlenden Angaben auf dem Fabrikschild zu ergänzen ...

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
1.Hersteller des Fahrzeugs;
2.Fahrzeugtyp;
3.Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4.Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5.zulässiges Gesamtgewicht;
6.zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).

EU Richtlinie dazu

und Achtung:
BGH 1 StR 620/60
Eine Urkunde verfälscht, wer die Fabriknummer an der Antriebsmaschine (dem Motor) eines Kraftfahrzeugs verändert, das Fabrikschild (§ 59 StVZO) gegen ein anderes auswechselt oder das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs (§§ 23, 60 StVZO) vertauscht (im Anschluß an BGHSt 9, 335 und BGH LM § 267 StGB Nr. 8 = VRS 5,135).
Dagegen begeht keine Urkundenfälschung, wer ohne Veränderung der Fabriknummer den Motor eines Kraftfahrzeugs in ein anderes einbaut.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Chaosmanager am 26.04.2023 um 18:44:

 @HeikoJ Das Ganze hab ich mit dem Segen des TÜV Prüfers gemacht und die Angaben entsprechen zu 100% dem originalen Aufkleber. Da man die Dinger nicht nachkaufen kann, was würdest du denn empfehlen wenn es fehlt? Das Moped direkt verschrotten? Viele andere Möglichkeiten hat man ja nicht bei dem was du da als Richtlinie rausgekramt hast. Aber mal zur Info, dein Urteil bezieht sich auf Kennzeichnungen am Motor, ist halt dezent was anderes…

@mephiston die PSD Datei geb ich nicht raus, steckt ja doch ein wenig Arbeit drin. Aber du kannst mir eine Nachricht senden mit deiner Fahrgestellnummer und dem Herstellungsdatum, dann erstelle ich dir eine Vorlage.


Geschrieben von mephiston am 26.04.2023 um 18:54:

 @Chaosmanager  Herzlichen Dank, ich melde mich, sobald ich die korrekten e Nummer Einträge aus dem unteren Bereich für meine Maschine kenne, da muss ich noch jemanden fragen / finden, der auch eine FXDLS hat und mal eben nachsieht.

Zum Thema der Urkunde:
Ich habe 2019 eine Custom XS650 aufgebaut, mit einem 1979er Rahmen, bei der das orginale Fabrikschild am Rahmen nicht mehr lesbar war. Mein Tüv Prüfer, der die Vollabnahme gemacht hat, bat mich explizit darum, selbst ein Typenschild anzufertigen mit den korrekten Angaben (Hersteller, Fahrgestellnummer, Gewicht, Baujahr etc.). Das habe ich dann getan und er war hochzufrieden.

Ich frage mich auch, wie soll es denn anders gehen, wenn beispielsweise durch Steinschlag oder Witterung so ein Schild einfach nicht mehr lesbar ist. Eine Reproduktion muss doch erlaubt sein, vorausgesetzt, man schreibt nur wahrheitsgemäße Angaben drauf.

Aber meine Frau ist Juristin, ich frage sie mal Augenzwinkern