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Geschrieben von ShortyZK6 am 25.04.2024 um 21:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von ShortyZK6
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von Axel.
......
Danach Tachoanpassung vornehmen und vom TÜV eintragen lassen. 
.......

Warum ? ? ?

........ Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen!!!
Quelle...Google!

@ShortyZK6 
Das "warum" bezog sich auf die Tachoanpassung. Daher farbig markiert. Leidest Du unter einer ROT - GRÜN - Schwäche.... Dann nehme ich das nächste Mal eine andere Farbe.

.......bitte nicht persönlich werden...irgendetwas farbig zu gestalten ist ja das Fachgebiet von Dir...ach ja und Googeln.

__________________
Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.


Geschrieben von Schimmy am 25.04.2024 um 21:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Axel.
Tachoanpassung, da meiner Erinnerung nach bei zwei Zähnen die Abweichungstoleranz überschritten ist:

68:30 = 2,26 (= 100%)
68:29 = 2,34 (= 103,54%)
68:28 = 2,42 (= 107,52%) 

BTW: Mathe und ich sind keine Freunde 😅

Insb. darf dein Tacho nicht zu wenig anzeigen.

Ein Tacho darf bis zu 10% mehr als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Wäre also nicht unbedingt nötig gewesen (abhängig davon wie genau das Instrument die Geschwindigkeit vor dem Umbau schon angezeigt hat) ....

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Axel. am 26.04.2024 um 11:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von Axel.
Tachoanpassung, da meiner Erinnerung nach bei zwei Zähnen die Abweichungstoleranz überschritten ist:

68:30 = 2,26 (= 100%)
68:29 = 2,34 (= 103,54%)
68:28 = 2,42 (= 107,52%) 

BTW: Mathe und ich sind keine Freunde 😅

Insb. darf dein Tacho nicht zu wenig anzeigen.

Ein Tacho darf bis zu 10% mehr als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Wäre also nicht unbedingt nötig gewesen (abhängig davon wie genau das Instrument die Geschwindigkeit vor dem Umbau schon angezeigt hat) ....

Stimmt schon, aber nötig ist in der Situation das, was der Tüver sich für die Eintragung wünscht. 

PS: Außerdem gehört es für mich dazu. 😎


Geschrieben von holgiundben am 26.04.2024 um 12:14:

Die Eintragung dürfte nicht erfolgen. Das 29er Pully ist original in den USA auf der 12er Sporty. Die in Europa ausgelieferten sind nicht ohne Grund mit einem 30er bestückt (Drehzahl/Fahrgeräusch). Mal wieder billig dem Markt angepasst.

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Glück und Gesundheit und immer eine Handbreit Asphalt unter deinen Reifen!


Geschrieben von Börtches am 29.04.2024 um 16:01:

Hallo, 
habe vor 5 Jahren auf 28er Pully umgerüstet, kein Mensch hat bisher den Deckel vom Sekundärantrieb abgeschraubt....doch ich letztes Jahr da Leerlaufschalter am Arsch.  Augen rollen
Werkzeug: Schlagschrauber ich glaube 32er Nuß und genug Luft im Kompressor und ab geht's, schön im Uhrzeigersinn. 
Grüße

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"Ride on"  cool


Geschrieben von DéDé am 01.05.2024 um 08:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von holgiundben
Die in Europa ausgelieferten sind nicht ohne Grund mit einem 30er bestückt (Drehzahl/Fahrgeräusch). Mal wieder billig dem Markt angepasst.

stimmt nicht ganz, die 1200er CX Roadster, wurde als einzigste der letzten 1200er Baureihen der EVO Sportster 2017 und 2018 auch offiziell in Europa mit 29er Pully ausgeliefert, und das merkt man auch beim Fahren deutlich

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm