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Geschrieben von Ralfi am 22.04.2019 um 10:18:

Bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen gelten die Vorschriften und Bestimmungen des Tages der ersten Zulassung, bzw. Datenblatt. Zum Beispiel müssen Fahrzeuge mit Blinkern oder Katalysator diese auch haben.

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Gruß aus dem Siegerland
-Ralfi-


*Egal ob es Räder oder Titten hat, es kostet Geld...!*


Geschrieben von Moos am 22.04.2019 um 10:37:

Es kommt darauf an ob die Teile schon anfangs oftmals verbaut wurden. Dann gelten sie als Szenetypisch und werden toleriert. Ich habe z. B. an meiner alten Kawa Z1 Konistoßdämpfer und eine Giuliarisitzbank drauf. Das ist kein Prob für ne Oldtimerzulassung, weil diese Teile eben früher zuhauf verbaut wurden.
Wie es sich explizit mit deinen Dragpipes verhält kann ich Dir leider auch nicht sagen.

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Moos

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Geschrieben von mjb am 22.04.2019 um 10:53:

Meine Shovel ist Bj 78, hab aber kein H-Kennzeichen. „Lohnt“ sich das H-Kennzeichen? Habe meine Teilkasko versichert, aber mit Gutachten über 25 TEuro, sodass sie gegen Diebstahl versichert ist. Tüten sind 65A-Nachbauten der Originaltüten drauf, sound top: nicht zu leise, nicht zu laut. Dragpipes sind ja problematisch, weil kein Gegendruck und meiner Meinung nach vieeeel zu laut. Ich krieg da Kopfweh davon Augenzwinkern

Cheers

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Dosis sola venenum facit


Geschrieben von Noname0815 am 22.04.2019 um 11:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von WoMaCi
Hallo allerseits,
nach längerer Recherche bin ich bei diesem Thread gelandet und konnte im Netz keine Antwort auf meine Frage finden: "Sind Drag-Pipes ein zeitgenössischer Umbau, bzw. was passiert wenn ich diese an ein Moped mit H-Kennzeichen schraube?"

HIntergrund dessen ist, dass mein Feuerstuhl im Jahr 2020 die magische 30er-Marke erreicht und ich so die Hoffnung hege es zunächst soweit erforderlich auf original-Zustand zurückzubauen um im Nachhinein Ultima Big Grwols anzubauen. Einfach gedacht, gebe ich zu aber die Hoffnung auf Drag-Pipes stirbt zuletzt.

Vielleicht ist ja ein TÜV-/Oldtimer-Erfahrener unter Euch der mir die Frage beantworten kann.

Beste Grüße, vielen Dank im Voraus und frohe Ostern

WoMaCi

Ich glaube du hast die falsche Vorstellung vom H-Kennzeichen.

Bei H-Kennzeichen hast du mehr TÜV-Vorschriften als ohne.
Dafür bekommst du Steuervergünstigung. (Beim Motorrad fast egal)
Baust du danach wieder alles um, kann man dir wegen Steuerhinterziehung ans Bein pissen. (Straftat und es gilt die Beweislastumkehr)
Und all das nur um 10-20€/Jahr zu sparen und ein hässliches "H" im Kennzeichen zu haben?
Denn mehr Vorteile hast du davon nicht.

Meine oldis fahren ohne H-Kennzeichen.
H-Kennzeichen macht m.M.n. nur bei Autos Sinn, sie sonst extrem hohe Steuerklassen hätten.


Dein Bike ist also Bj90. 
Also darfst du jetzt schon relativ laute Auspuffanlagen ohne Kat vollkommen legal fahren.
Versuche besser die Drag-Pipes so "leise" zu bekommen, dass sie gerade so innerhalb Toleranz sind. (Das ist bei dem Baujahr immernoch verdammt laut)
Danach müsstest du die per Einzelabnahme auch eingetragen bekommen.
Bei mir ist z.B. "Auspuff 2 in 2" eingetragen. Komplett offen und legal. 


Zu deiner eigentlichen Frage... Drag Pipes gabe es bereits in den 50er-60er bei Rennmotorrädern. Daher auch der Name.
Sollte also Zeitgenössisch sein.
Hier ein Beispiel:
https://www.flickr.com/photos/iowahawk_blog/7148578625


 


Geschrieben von Moos am 22.04.2019 um 11:28:

Ich habe meine Z1 nicht mit H-Kennzeichen angemeldet, da es bei mir nicht viel an Versicherungsprämie ausgemacht hätte und ich mich nicht unnötig einschränken wollte.
Muß aber dazu sagen, das meine Versicherung von Haus aus spezielle Tarife hat für alte Kisten wie meine. Augenzwinkern

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Geschrieben von Booze am 22.04.2019 um 12:59:

zum zitierten Beitrag =0.83emAlso darfst du jetzt schon relativ laute Auspuffanlagen ohne Kat vollkommen legal fahren.
Versuche besser die Drag-Pipes so "leise" zu bekommen, dass sie gerade so innerhalb Toleranz sind. (Das ist bei dem Baujahr immernoch verdammt laut)
Danach müsstest du die per Einzelabnahme auch eingetragen bekommen.
Bei mir ist z.B. "Auspuff 2 in 2" eingetragen. Komplett offen und legal. 


Zu deiner eigentlichen Frage... Drag Pipes gabe es bereits in den 50er-60er bei Rennmotorrädern. Daher auch der Name.
Sollte also Zeitgenössisch sein.
Hier ein Beispiel:
https://www.flickr.com/photos/iowahawk_blog/7148578625

Schreib doch mal was deine für ein Baujahr ist und wie viel dB da eingetragen sind, ansonsten ist das Bullshit was du da schreibst.
Ansonsten ist deine Eintragung sowieso Wertlos, da bei einer Kontrolle die im Schein eingetragenen Werte gemessen werden plus 5dB Toleranz, bist du da drüber kann dir sogar die Behörde noch viel weiter auf den Schlips treten.
Bestes Beispiel war die NSU Konsul vom Horst Heiler dem Redakteur der Custombike, das ging über alle Instanzen.
Nur weil die Kiste jetzt 30 Jahre alt wird, kann man sich nicht über die Gesetzgegebenheiten hinwegsetzen und auf einmal laut fahren. fröhlich
Kein Prüfer wird dir Heutzutage Dragpipes eintragen, die Zeiten sind schon lange vorbei.

Wie hier bereits schon geschrieben wurde, gelten die Bestimmungen und Werte der Erstzulassung.
Wer offiziell laut fahren will kauft sich alles bis zur Shovelhead 
Bei meiner stehen 110dB als Standgeräusch, so viel dazu. 


Geschrieben von Ralfi am 22.04.2019 um 14:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Es kommt darauf an ob die Teile schon anfangs oftmals verbaut wurden. Dann gelten sie als Szenetypisch und werden toleriert. Ich habe z. B. an meiner alten Kawa Z1 Konistoßdämpfer und eine Giuliarisitzbank drauf. Das ist kein Prob für ne Oldtimerzulassung, weil diese Teile eben früher zuhauf verbaut wurden.
Wie es sich explizit mit deinen Dragpipes verhält kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Dragpipes (oder bei Japanern oft "Devil-Anlagen") waren damals nicht zulassungsfähig, wurden zuhauf gefahren und sind es trotzdem auch nicht bei H-Kennzeichen. Erfüllt eine Auspuffanlage die (zur Zulassungszeit des KfZs) gültigen Lärm- und Abgaswerte, kann ein Prüfer diese eintragen wenn zeitgenössisch. Zeitgenössisch heißt max. 10 Jahre nach Zulassung.

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Geschrieben von WoMaCi am 22.04.2019 um 21:04:

Also,
vielen Dank an alle die mir geantwortet haben und danke für die aufschlussreichen Hinweise, offenbar bin ich etwas naiv an die Sache mit den H-Kennzeichen gegangen. Letztendlich ging es mir darum zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Zum Verständnis, ich habe erst seit kurzem eine Softail Custom mit einer guten Auspuffanlage - Supertrapp 2:2 Fatshots (Standgeräusch 102 dB, Fahrgeräusch 86 dB) - jedoch mit einem beschi****** Krümmer (habe ich schon in einem anderen Beitrag thematisiert).
Das Dragpipes nicht zulassungsfähig waren, ist so nicht richtig, im Bereich meiner Familie war anfang der 2000er Jahre eine FXSTC aus zweiter Hand mit eben diesen http://www.ultimaproducts.com/exhaust.html #60-309 Rohren legal zugelassen und die hatten Bestandsschutz (die Geräuschwerte weiß ich nicht mehr/schwer recherchierbar). Leider wurde von Einzelnen der Verkauf der Maschine entschieden, seitdem trauere ich diesem Klang und den Rohren hinterher, zumal ich mit diesen Rohren auch mein Krümmerproblem lösen könnte.

Meine naive Vorstellung von H-Kennzeichen war, dass ich meine Maschine soweit zurückrüste wie es der Graukittel erfordert (Supertrapp Fatshots sind eher nicht als zeitgenössisch einzustufen) und eine entsprechende (sehr günstige) Dragpipe-Anlage verbaue für die ich ja als Oldtimer-Eigentümer keine E-Prüfzeichen brauche und dann soweit dies legal möglich ist, zu meinem jetzigen Zustand zurückkehre. Mein Ziel war auf keinen Fall einen Oldtimer zuzulassen und diesen dann ohne Prüfung durch Betrug und illegal zurückbauen.

Meine Hoffnung ist jedoch - dank des Beitrags von 
Noname0815 - noch nicht ganz begraben und es bringt mich einen Schritt weiter. Jetzt müsste ich nur wissen wie ich vorgehe um die "Traum-Dragpipes" auf exakt 102 dB Standgeräusch und 86 Fahrgeräusch zu bekommen. Vermutlich brauche ich Dämpfer und ein halbwegs passables Mikro zu Messung. Btw mir ist ziemlich wumpe ob auf den Kennzeichen ein H steht oder sonstwas anderes (für Wuschkennzeichen bin ich zu geizig ;-)).

Insgesamt muss ich Euch allen danken, dafür dass ihr einen absoluten Noob euer Wissen und Erfahrung mitteilt.

Beste Grüße

WoMaCi


 


Geschrieben von Booze am 22.04.2019 um 21:21:

Nur weil was eingetragen ist/war ist es noch lange nicht legal und Bestandsschutz darauf hast du schon mal gar nicht.
Stichwort Gefälligkeitseintragungen bei Harleys 
Und bei Bj. 90 bekommst du das heute nicht mehr eingetragen.
Sowas fährt man so und fertig. Augenzwinkern


Geschrieben von Defcon am 23.04.2019 um 06:53:

Vielleicht war die Überschrift etwas unglücklich gewählt , naja ich für meinen Teil finde zu Laut  Schei....    Gibt meist nur Ärger

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Geschrieben von Noname0815 am 23.04.2019 um 07:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze

Schreib doch mal was deine für ein Baujahr ist und wie viel dB da eingetragen sind, ansonsten ist das Bullshit was du da schreibst.
Ansonsten ist deine Eintragung sowieso Wertlos, da bei einer Kontrolle die im Schein eingetragenen Werte gemessen werden plus 5dB Toleranz, bist du da drüber kann dir sogar die Behörde noch viel weiter auf den Schlips treten.
Bestes Beispiel war die NSU Konsul vom Horst Heiler dem Redakteur der Custombike, das ging über alle Instanzen.
Nur weil die Kiste jetzt 30 Jahre alt wird, kann man sich nicht über die Gesetzgegebenheiten hinwegsetzen und auf einmal laut fahren. fröhlich
Kein Prüfer wird dir Heutzutage Dragpipes eintragen, die Zeiten sind schon lange vorbei.

Wie hier bereits schon geschrieben wurde, gelten die Bestimmungen und Werte der Erstzulassung.
Wer offiziell laut fahren will kauft sich alles bis zur Shovelhead 
Bei meiner stehen 110dB als Standgeräusch, so viel dazu.

Ich habe extra weder Baujahr noch dB geschrieben, weil meine Maschinen jünger oder älter sind und andere Bestimmungen haben.

Bei einer Kontrolle ist wichtig was im Gesetz steht, nicht was im Schein steht.
Ist dein eingetragenes Standgeräusch höher, interessiert das niemanden weil es ungültig ist.


Folgendes hatte sich mit den Jahren im Gesetz geändert:
13.09.1953 90 Phon
20.05.1956 87 Phon
31.12.1956 84 Phon
12.09.1966 82 Phon
30.09.1983 84 dB(A)N
30.09.1990 82 dB(A)N
EZ ab 01.10.1995 80 dB(A)N

Ab 1990 brauchen Motorräder eine AU. Vorher nicht.
Vorher ist nur die Phon/dB relevant für die Eintragung und ggf. die Leistung.
Der TÜV Prüfer kann jedoch einschätzen, ob der Auspuff mehr Leistung bringt oder nicht.
Nur wenn er davon ausgeht, dass er mehr Leistung bringt, muss man auf einen Prüfstand und die Mehrleistung eintragen lassen.
Braucht dein Motorrad eine AU, muss zudem ein Abgasgutachten vorhanden sein.



Zudem hat sich die Messmethode mit den Jahren geändert, was unterschiedliche Toleranzen ergibt... deshalb sollte sich jeder individuell informieren um sicher zu sein.
In den Papieren steht die Messmethode drin. Hier eine Erklärung:

Erläuterungen der verschiedenen Buchstabenkennung in KFZ - Papieren sowie dem Messverfahren ( Standgeräusch )
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar

Ergibt sich also bei einer Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N so ist das Fahrzeug nicht zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db. Sollte aber 82 P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 db erlaubt.
Die Nahfeldmessung ( Standgeräusch ) sollte wie folgt geschehen. Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein. Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt.

Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden. Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10 db niedriger als der Messwert liegen.
Bei der Messug ist die Nenndrehzahl, die in den Papieren eingetragen ist wichtig.
Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen. Ist die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U / Min , so wird mit dreiviertel der Drehzahl gemessen.
Die Drehzahl wird induktiv abgenommen. Der Motor ist auf der ermittelten Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten. Anschließend ist das Gas plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Bei " P " wird der abtourende Bereich mit gemessen, bei " N " und " E " nicht.
Es müssen drei Einzelmessungen vorgenommen werden. Der arithmetische Mittelwert ist das Ergebnis.





Was genau ist denn Bullshit?
Lass uns doch nicht dumm sterben, wenn du schlauer bist.


Geschrieben von Booze am 23.04.2019 um 09:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Noname0815
Ich habe extra weder Baujahr noch dB geschrieben, weil meine Maschinen jünger oder älter sind und andere Bestimmungen haben.

Bei einer Kontrolle ist wichtig was im Gesetz steht, nicht was im Schein steht.
Ist dein eingetragenes Standgeräusch höher, interessiert das niemanden weil es ungültig ist.


Folgendes hatte sich mit den Jahren im Gesetz geändert:
13.09.1953 90 Phon
20.05.1956 87 Phon
31.12.1956 84 Phon
12.09.1966 82 Phon
30.09.1983 84 dB(A)N
30.09.1990 82 dB(A)N
EZ ab 01.10.1995 80 dB(A)N

Ab 1990 brauchen Motorräder eine AU. Vorher nicht.
Vorher ist nur die Phon/dB relevant für die Eintragung und ggf. die Leistung.
Der TÜV Prüfer kann jedoch einschätzen, ob der Auspuff mehr Leistung bringt oder nicht.
Nur wenn er davon ausgeht, dass er mehr Leistung bringt, muss man auf einen Prüfstand und die Mehrleistung eintragen lassen.
Braucht dein Motorrad eine AU, muss zudem ein Abgasgutachten vorhanden sein.

Ich will dich da nicht kritisieren, aber mit einfach copy&paste ist das nicht getan.
Natürlich ist das bindend was im Fahrzeugschein steht, da diese Werte auch von findigen Prüfern nicht angehoben werden können.
Zudem sind diese Werte die du so schön hier mit copy&paste eingefügt hast keine Standgeräuschwerte, sondern Fahrgeräuschwerte!
Das sollte man aber wissen. Augenzwinkern

Genauso wie der Wunschtraum, das dir irgendein Auspuff Mehrleistung generiert bei einer Harley und dir das auch noch jemand einträgt. fröhlich

Und jetzt kommt nämlich der Knackpunt bei den Dragpipes und diese Eingetragen zu bekommen, müsste man die ja komplett stopfen, da würde dir aber der Motor stehen bleiben und hätte dann Null Leistung.
Das war schon vor über 20 Jahren kein Thema mehr bein den Harleys, wer meint Dragpipes fahren zu müssen, der baut die sich drauf und hofft das Beste.
 


Geschrieben von George am 23.04.2019 um 10:01:

Hier unser FAQ thread zum Thema Lärm-Grenzwerte und Auspuff:
Auspuff: Lärm-Grenzwerte nach Datum der Erstzulassung

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von robin am 23.04.2019 um 13:48:

ich fasse mal kurz für den Thread Ersteller zusammen.

Um deine gewünschten Anforderungen einigermaßen zu Erfüllen bist du bzgl. der Blinker schon mal vor BJ 62.
Offener Primär war schon immer illegal - who cares?
Es sollte um einigermaßen Laut (Dragpipes klingen scheiße und sind schlecht für die Leistungsentfaltung) und ohne Blinker unterwegs zu sein, dann schon mal ne Panhead sein (only Kicker).
Vor BJ 58 wärst du schon im Bereich von nem Starrahmen mit Panhead.

Ist dir überhaupt klar, was bzgl. Wartungsaufwand, durchschnittlicher Reisegeschwindigkeit usw. mit einer Panhead auf dich zukommt?
So eine alte Dame will gut gepflegt werden. Mit konstant hohen Reisegeschwindigkeiten auf ner deutschen Autobahn ist auch so ein Thema.
Selbst eine neu aufgebaute Panhead mit altem Motor (neuaufgebaut) erwartet einiges an Pflege.

Man muss schon Herzblut für Oldtimer mitbringen um das zu mögen. Da ist nix mit mal schnell und entspannt auf der Autobahn Kilometer zum Treffen runter reißen.
Nur wegen etwas Krach und fehlender Blinker wirst du da ggf. nicht Glücklich.

Gruß Robin