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Geschrieben von Vrodmori am 14.10.2021 um 11:44:

Moin zusammen, ich lese hier immer mal fleißig mit und habe etwas neues zu den LED Scheinwerfern für die V-Rod Muscle…Es gibt jetzt bei Amazon für 126€ Von Powace so einen China-Strahler der ne „richtige“ Zulassungsnummer hat. 
​Ich habe mir den gekauft und bin vom Lichtkegel her super begeistert. 
​Er hat nur kein Standlicht. Die Version mit Standlicht hat nur diese Fake E9 Nummer drauf und auch eine andere LED Anordnung.

Dies zur Info.

Bei den Bildern ist einmal das Licht mit Original Halogen zu sehen und einmal mit dem LED Scheinwerfer.

VG

Moritz


Geschrieben von turbo am 15.10.2021 um 14:17:

hab mich mal durchs Netz gewühlt und die Beschriftung ergibt einigermaßen Sinn.
WCR = Symmetrisches LED Licht
DS = symmetrisches Abblendlicht
PL = als Frontscheinwerfer zugelassen
<--->  = für RL und LL zugelassen
E9 = in Spanien freigegeben für EU
10 = maximale Leuchtstärke die verbaut ist. (Formelberechnung)
Über die Prüfnummer selber finde ich da nichts. Wird angeblich aber 5 Stellig angegeben. Darauf würde ich aber nicht wetten.

Allerdings musst du dir noch eine externe Standlichtquelle besorgen. Ist auch bei Motorrädern Vorschrift.

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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder


Geschrieben von HeikoJ am 15.10.2021 um 16:02:

WCR = Scheinwerfer für Abblend (C) und Fernlicht (R), beide dürfen gemeinsam leuchten.
DS    = Scheinwerfer der Klasse D ( min. 1000 lumen - max. 2000 lumen Abblendlicht )
PL    = Kunststoffscheibe
10    = Helligkeitsindex Fernlicht ( Höchstlichtstärke in Candela / 4300 , gerundet. 10 * 4300 = 43000  , erlaubt wäre bei Klasse D 215000 Candela = Index 50) 

Die "Prüfnummer" ist die Zulassungsnummer des Scheinwerfers bei der zuständigen Behörde in Spanien

ECE R 113

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Vrodmori am 15.10.2021 um 17:23:

Also könnte der Scheinwerfer eine echte Zulassung haben…😁


Geschrieben von Rocket Willi am 15.10.2021 um 17:26:

Für das Geld und zum ausprobieren cool


Geschrieben von Vrodmori am 15.10.2021 um 17:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von turbo
hab mich mal durchs Netz gewühlt und die Beschriftung ergibt einigermaßen Sinn.
WCR = Symmetrisches LED Licht
DS = symmetrisches Abblendlicht
PL = als Frontscheinwerfer zugelassen
<--->  = für RL und LL zugelassen
E9 = in Spanien freigegeben für EU
10 = maximale Leuchtstärke die verbaut ist. (Formelberechnung)
Über die Prüfnummer selber finde ich da nichts. Wird angeblich aber 5 Stellig angegeben. Darauf würde ich aber nicht wetten.

Allerdings musst du dir noch eine externe Standlichtquelle besorgen. Ist auch bei Motorrädern Vorschrift.

Zum Thema Standlicht: da scheint es viele Meinungen zu geben. Es ist wohl nicht zwingend erforderlich, nur wenn es verbaut ist, muss es funktionieren. Schlagwörter sind immer einspurige Fahrzeuge bis 1m breite…

Ich weiß ehrlich gesagt garnicht, wie ich das bei meiner Muscle aktiviere. 🤔 Es gibt dafür keinen Schalter, ist im originalen Scheinwerfer nur immer mit dem Abblendlicht zusammen aktiviert.


Geschrieben von turbo am 16.10.2021 um 09:37:

Den Fehler den viele Leute beim Suchen im Netz machen, ist, das sie in Diskussionsrunden landen in denen Meinungen wiedergegeben werden und diesen dann Glauben schenken.

Bei rechtlichen Dingen hilft nur die die wirkliche "Quelle" als Grundlage. In diesem Fall der §51 der STVZO. In dem ist zu lesen:

"Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. "

Der Text verführt dazu zu "glauben" das Fahrzeuge die schmaler als einen Meter sind keine Leuchte brauchen. Der Text betrachtet aber an dieser Stelle nur die breiteren Fahrzeuge.

Im Paragraf heißt es aber weiter:
"Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten."

Legt man das zu Grunde, ist eine Leuchte auch notwendig wenn das Fahrzeug maximal 800mm breit ist.
Ich sehe das auch als eine etwas schwammige Aussage, möchte mit dem TÜV aber die Grundsätzlichkeit nicht diskutieren Und am Straßenrand mit vorgehaltener Kelle erst recht nicht.

Übrigens schaltet der reguläre Scheinwerfer auf Standlicht, wenn du den Schlüssel in ACC Stellung bringst.


Darüber was Ausnahmen von nicht EU Fahrzeugen und Zulassungen vor 1996 betrifft hat ja Karuso schon an anderer Stelle informiert

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Geschrieben von Nolimit am 17.10.2021 um 17:32:

Ich verstehe euch manchmal nicht. Leute sowas kauft man sich auch nur einmal. Ich habe direkt die originale daymaker 5/3/4 oder wieder die heißen bei thunderbike gekauft. 
wenn jetzt irgendeiner meint er müsse deswegen mein moped stillegen dann kann ich dagegen erfolgreich vorgehen und muss nicht zittern . Alles hat Hand und Fuß und fertig.


Geschrieben von turbo am 18.10.2021 um 08:57:

naja........ der passt aber wieder  mit seinen 5 3/4 Zoll in die Maske. Das ist ja hier das laufende Thema.
Und das du damit sicher bist, zweifel ich ganz stark an. Ist dann wie beim Bund. Befehl ausführen und Beschwerde hinterher.  Meint, rechts ran und stehen lassen. Rechtliche Grauzone aber am Straßenrand sehr schwierig zu diskutieren.
Nur ein Beispiel: die Serienrücklichter haben keine E-Norm drauf. In meinen Papieren war deshalb eine "in etwa" Bescheinigung eingetragen. Selbst da suchen sie noch nach um schikanieren und kassieren zu können.

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