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Geschrieben von MikeRod am 04.10.2007 um 08:15:

Hi ksmesas,

endlich meldet sich mal einer derjenigen, die ihr Mopped importi2ert haben Augenzwinkern
Vielen Dank für diesen ausführlichen "Praxisbericht"!!! Das hilft smile
Scheint ja noch lukrativer als gedacht, da Überführung und Umrüstung auf EU scheinbar noch etwas günstiger als angenommen.
Klar, die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt quasi, dass das Ding nicht gestohlen ist, und wird zusammen mit dem Titel (amerikanischer "Fahrzeugbrief") für die deutsche Zulassung benötigt.
Die EInfuhrumsatzsteuer wird wahrscheinlich nach Zollaufschlag (6% von Summe aus Kauf- UND Transportpreis) berrechnet, wie sonst auch üblich. Manchmal hab ich es auch bei Motorradteilen erlebt, dass der Transport nicht komplett, sondern nur z.B: zur Hälfte versteuert wird... .

Gruß Mike

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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."


Geschrieben von Coilla am 16.10.2007 um 14:59:

Hallo.
Ich würde mal hier http://www.houseofharley.com/ nachfragen. Die haben schon einige Maschinen exporti2ert und haben somit Erfahrung, auch mit den europäischen Bestimmungen. Außerdem sind die da sehr hilfsbereit. Ist aber in Wisconsin.
MfG,
Coilla


Geschrieben von George am 16.10.2007 um 15:44:

Endlich mal einer, der hier "Butter bei de' Fische tut"!

ksmesas, guer Mann!

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von George am 29.12.2007 um 14:56:

Aber ich tu bald auch "Butter bei die Fische".
Mein EU-Import aus England (NRS) ist in die Wege geleitet und ich hoffe Euch bald Näheres (und hoffentlich Erfolgreiches) darüber berichten zu können!

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Geschrieben von schlueteri am 31.12.2007 um 15:50:

unfall harley

was sucht ihr denn für bikes, könnte beim nächsten transport was für euch mitbringen grüsse ingo
sundsbikes.oyla10.de


Geschrieben von smidi am 31.12.2007 um 22:42:

Hallo Leute,

ich werde mir aller Voraussicht nach, nŠchstes Jahr eine Rocker-C aus den USA "holen".

Nach meinen Infos lŠuft die ganze Sache so ab:

Mein Schwager (Wohnsitz in USA) kauft fŸr mich das Bike - lŠsst es mind. 6 Monate angemeldet in seinem Besitz und fŸhrt es dann als Umzugsgut (weil gebraucht) aus.

Dadurch brauche ich keinen Zoll (10 %) und keine Einfuhr-/Mehrwertsteuer (19 %) bezahlen!

Und fertig ist die Sache. NatŸrlich kommen dann noch Umbauten fŸr die Zulassung in Deutschland dazu. Aber ich glaube, dass hŠlt sich in Grenzen.

Gru§
da smidi


Geschrieben von George am 31.12.2007 um 22:55:

Zitat von smidi

Mein Schwager (Wohnsitz in USA) kauft fýr mich das Bike - lýsst es mind. 6 Monate angemeldet in seinem Besitz und fýhrt es dann als Umzugsgut (weil gebraucht) aus.
Dadurch brauche ich keinen Zoll (10 %) und keine Einfuhr-/Mehrwertsteuer (19 %) bezahlen!

Dann mach dich lieber noch mal schlau!
Bei der Einfuhr aus dem EU-Ausland muss das Bike nämlich nicht nur mindestens 6 Monate angemeldet sein um als gebraucht zu gelten (somit Wegfall der 19% Märchensteuer), sondern auch über 6000 km auf der Uhr haben.
Ich denke, bei US Import wird das wohl ähnlich sein, oder nicht?

Dein Schwager hat dann auf jeden Fall richtig was von!
fröhlich

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Geschrieben von smidi am 01.01.2008 um 13:18:

Zitat von George
[quote]Zitat von smidi


Bei der Einfuhr aus dem EU-Ausland muss das Bike nämlich über 6000 km auf der Uhr haben.
Ich denke, bei US Import wird das wohl ähnlich sein, oder nicht?

Dein Schwager hat dann auf jeden Fall richtig was von!
fröhlich

Bist Du Dir da sicher - das wŠre aber nicht nach meinem Interesse unglücklich


Geschrieben von George am 01.01.2008 um 16:49:

Ich wiederhole mich gerne noch mal und weise auf die Infostelle des Zolls hin. Schick denen einfach eine mail, die antworten prompt und werden deine Fragen auch sehr gut beantworten!
info@zoll-infocenter.de

Vielleicht findest du auch so schon was unter ihrer HP
http://www.zoll.de/infocenter/index.html

Wie gesagt, sicher bin ich mir bei meinen Angaben nur, wenn es um die Einfuhr eines Fahrzeugs aus dem EU Ausland geht. Wenn dein Schwager so 'ne Karre mitbringt und sie dir hier erst "verkauft", mag das vielleicht auch richtig zu sein. Deswegen lieber noch mal schlau machen...

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Geschrieben von smidi am 01.01.2008 um 21:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Ich wiederhole mich gerne noch mal und weise auf die Infostelle des Zolls hin. Schick denen einfach eine mail, die antworten prompt und werden deine Fragen auch sehr gut beantworten!
info@zoll-infocenter.de

Vielleicht findest du auch so schon was unter ihrer HP
http://www.zoll.de/infocenter/index.html

Wie gesagt, sicher bin ich mir bei meinen Angaben nur, wenn es um die Einfuhr eines Fahrzeugs aus dem EU Ausland geht. Wenn dein Schwager so 'ne Karre mitbringt und sie dir hier erst "verkauft", mag das vielleicht auch richtig zu sein. Deswegen lieber noch mal schlau machen...

Servus Scho§ - sorry George,

ich bin nat?rlich um jede Hilfe froh, aber wie kann mir jemand vorschreiben, wieviel km ich mit meinem Fahrzeug fahren muss, damit es "gebraucht" ist.
Ein Kollege meines Schwagers hat erst vor einigen Monaten einen Passat aus den USA eingef?hrt, und der hatte nur ca. 2000 km drauf und ist auch ohne Zollgeb?hren ?ber die B?hne gegangen.

Aber trotzdem, ich werde mich auf alle F?lle schlau machen und weiteres berichten.

Laut dem Link von Maga "Umzugsgut" (Zollseite) ist auch nur die Rede von min. 6 Monaten "im Gebrauch" (d.h. angemeldet) und dann 12 Monate nicht verkauft werden.

verwirrt

Danke und beste Gr?sse
da smidi


Geschrieben von George am 01.01.2008 um 22:12:

Ich weiß, ich weiß, und ich hab diese seltsamen Gesetze nicht gemacht, aber bei Einfuhr aus der EU gilt das halt so, ich zitiere:


Neue Fahrzeuge

Fahrzeuge im Sinne des UStG sind zur Personen- und Güterbeförderung bestimmte Wasser-, Luft- und motorbetriebene Landfahrzeuge. Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Pkw, Lkw, Motorräder, Motorroller, Mopeds und motorbetriebene Wohnwagen und Caravans. Zu beachten ist hierbei, dass die verkehrsrechtliche Zulassung nicht erforderlich ist.

Neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind (§ 1b Abs. 1 und 2 UStG)

* motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt; diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Nicht zu den Landfahrzeugen gehören beispielsweise Wohnwagen, Packwagen und andere Anhänger ohne eigenen Motor, die nur von Kraftfahrzeugen mitgeführt werden können. Ebenfalls nicht zu den Landfahrzeugen gehören selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart oder besonderen Einrichtungen (fest mit dem Fahrzeug verbunden) nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind.

Nachzulesen hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/f0_erwerb_eg/a0_fahrzeug/index.html

Mich interessiert das, weil ich gerade eine NRS in England kaufe, die weniger als 6000km auf der Uhr hat. Da freut sich mein Kumpel (der sie für mich auf seinen Namen kauft), dass er die restlichen Meilen beisteuern soll (ca. 400 km). Ich will aber keinen Fehler machen, denn sonst erwartet mich hier noch ein Zuschalg von 19%, ohne mich! unglücklich

Aber wie gesagt, ob das bei dir anders ist wegen Umzugsgut und so, kann ja sein...

Bei mir ist es wie oben beschrieben.

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Geschrieben von ...da Uwe! am 03.01.2008 um 18:03:

verwirrt
Ich bin der Meinung, dass es sich nur lohnt gebrauchte Mopeds in den USA zu kaufen um sie hierher zu importi2eren. Bei den Neuen hält sich der "Gewinn" in Grenzen. Wenn die Maschinen Ausstattungsbereinigt sind, umgerüstet sind und Zoll und Steuer drauf sind lohnt es sich wohl nimmer so ganz.

Und wie verhält es sich mit der GARANTIE?
Chrysler Deutschland z.B. gibt keine Garantie für selbst aus den USA importi2erte Wagen. Ausnahme US-Soldaten.

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cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von Adi am 03.01.2008 um 18:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Aber ich tu bald auch "Butter bei die Fische".
Mein EU-Import aus England (NRS) ist in die Wege geleitet und ich hoffe Euch bald Näheres (und hoffentlich Erfolgreiches) darüber berichten zu können!

Haste auch bedacht, dass in England Linksverkehr herrscht ?
Pass nur auf, dass Du keine Rechtsgesteuerte kaufst fröhlich fröhlich fröhlich

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von George am 03.01.2008 um 21:42:

Zitat von Adi
Haste auch bedacht, dass in England Linksverkehr herrscht ?

Kein Witz: Deswegen brauch ich 'nen anderen Scheinwerfereinsatz großes Grinsen

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Geschrieben von smidi am 03.01.2008 um 22:28:

Servus,

also mein Schwager hat sich nochmals beim Zoll erkundigt, und es ist so, wie ich geschrieben habe.

Das Bike muss mind. 6 Monate in den USA angemeldet sein (wobei Mann 12 Monate ununterbrochen in den USA gemeldet sein muss), und darf nach Einfuhr mind. 12 Monate nicht verkauft werden.

Von Kilometer keine Rede!

George, in Deinem Zitat steht ja schšn genug: "... diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen."

D.h. somit ist meine dann auch nicht mehr NEU!


Wenn das so ist, dann brauchste keine ZollgebŸhren und kein Einfuhr-Umsatzsteuer bezahlen und somit rechnet sich das dann schon besser - oder?

Bin ja mal gespannt, was daraus wird?!?
cool