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--- Vorderes Schutzblech Pflicht? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=111127)


Geschrieben von imarcell am 25.08.2023 um 17:09:

Fragezeichen vordere Schutzblech pflicht ?

Hallo zusammen,

hab heute grad wieder die Aussage gehört, für das vordere Schutzblech gibt es keine Pflicht.

Stimmt das ? 

Liebe Grüße


Geschrieben von Schooli am 25.08.2023 um 17:22:

Nö das Vorderrad sollte bzw. muss eine Abdeckung haben 🙂

__________________
Ist es dir zu laut, bist Du zu alt !!!


Geschrieben von wolf_t am 25.08.2023 um 18:00:

Schutzbleche vorne, Fender - was ist laut STVO erlaubt


Geschrieben von imarcell am 25.08.2023 um 18:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von xl_digit
Ja das steht im Fahrzeugschein in der Spalte K

Danke dir, den Thread hab ich gesehen. Leider ist da ja auch nicht wirklich was handfestes dabei.
Deshalb nochmal meine Frage.


Geschrieben von Franz-REMCM am 25.08.2023 um 18:58:

Mach ein Foto von Deinem Fahrzeugschein, dann erklär ich's Dir!

Vorzugsweise von der Spalte "K"!


Geschrieben von imarcell am 25.08.2023 um 21:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
Mach ein Foto von Deinem Fahrzeugschein, dann erklär ich's Dir!

Vorzugsweise von der Spalte "K"!

Bild anbei.
LG


Geschrieben von Franz-REMCM am 25.08.2023 um 22:44:

DU brauchst einen Frontfender.

Gruß, Franz


Geschrieben von imarcell am 26.08.2023 um 09:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
DU brauchst einen Frontfender.

Gruß, Franz

Hi Franz, 

danke für deine Antwort. Aber wie kann es sein das 2004-2006 Modelle keinen benötigen zumindest was hier im Forum behauptet wird und meine Evo einen benötigt. Ist auch ein US Import meine Maschine, deshalb ist die spalte wahrscheinlich leer.
Generell würde ich nicht ohne fahren, aber die Möglichkeit zu haben wäre zumindest toll :-D 

Grüße und ein schönes WE


Geschrieben von Soonham am 26.08.2023 um 18:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
DU brauchst einen Frontfender.

Gruß, Franz

Franz, des is jetzad aber koa Erklärung sondern a Feststellung  :-)


bei einer nationalen Zulassung (StVzO) gab es den Tatbestand der "ungenügenden Rsdabdeckung" was hat uns des früher immer geärgert... des ewig lange Teil da hinten am "Arsch"
bei der EU-Zlassung wurde das Thema Radabdeckung eigentlich übersehen, daher denkt jeder er kann ohne fahren...
Die Mitarbeiter der Kontrollorgane können die Beanstandung damit begründen, dass bei einer evtl. Regenfahrt die sicht durch die Gischt beeinträchtig werden kann...

Der Findige Chopperfahrer hat sich hier damit geholfen, dass er einfach sein Bandan über den Reifen gebunden hat, oder ein Gaffer-Tape...

Ich wollta auch mal cool ohne vorderes Schutzblech fahren.... abgebaut und die erste Fahrt im Frühjahr zum nächsten Dorf gestartet.... raus aus meim Dorf, keine zwei kilometer gefahren und umgedreht... Fender drauf gebaut...   Der rumliegende Splitt vom Winter wurde vom Reifen hochgeschleudert und is mir dann im größen Bogen in die Fresse geflogen...

Danach hab ich mir dan ein Plastikschutzblech vom Fahrrad dangebastelt... war nicht so aufdringlich... aber schau selber :-)


Geschrieben von Franz-REMCM am 26.08.2023 um 18:58:

O.K.

Dann zum gefühlt 27sten Mal:

Wenn im Fahrzeugscheine unter (K) eine EU-Nummer eingetragen ist, braucht man KEIN vorderes Schutzblech.

Wenn da nix steht, sowie beim Fragenden, dann hat die Karre eine nationale Zulassung und man braucht EIN vorderes Schutzblech.

Wenn es einem aber wurscht ist, so wie mir, dann fährt man trotz nationaler Zulassung OHNE vorderes Schutzblech.

Liebe Grüße aus Spanien, Franz

Siehe Foto links vom Text, mitten in München, die Panhead ganz links, ohne vorderes Schutzblech!