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Geschrieben von LRalf am 10.02.2023 um 15:00:

Der Unterschied zwischen TÜV-Abnahme und ABE ist, bei der ABE ist der Hersteller für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich und bei der TÜV-Abnahme der TÜV.
Wenn es dein TÜV-Mensch macht ist das ja super, aber das läuft leider nicht überall so.

Edit: Natürlich hat hat der Hersteller auch TÜV-Abnahmen für seine ABE. Aber die liegen ja i.d.R nicht bei einer TÜV-Eintragung vor.


Geschrieben von BoeserBube am 10.02.2023 um 15:58:

Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.


Geschrieben von LRalf am 10.02.2023 um 16:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von BoeserBube
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.

Was hast du da vorgelegt - nur das Kärtchen oder war doch noch ein Schreiben oder so bei ?

Edit: Das Problem ist ja, dass bei EG-ABE überhaupt keine Dokumente erforderlich sind und irgendwas muss man ja beim TÜV vorlegen, das belegt, dass die Anlage irgendwann mal vom TÜV für das Fahrzeug geprüft wurde.
In einem richtigen ABE-Dokument steht ja alles drin. Der Prüfer muss ja die Sicherheit haben, dass es kein Fake ist.


Geschrieben von Scirocco am 10.02.2023 um 17:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
zum zitierten Beitrag Zitat von BoeserBube
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.

Was hast du da vorgelegt - nur das Kärtchen oder war doch noch ein Schreiben oder so bei ?

Edit: Das Problem ist ja, dass bei EG-ABE überhaupt keine Dokumente erforderlich sind und irgendwas muss man ja beim TÜV vorlegen, das belegt, dass die Anlage irgendwann mal vom TÜV für das Fahrzeug geprüft wurde.
In einem richtigen ABE-Dokument steht ja alles drin. Der Prüfer muss ja die Sicherheit haben, dass es kein Fake ist.

Habe meine J&H auch eintragen lassen ohne Vorlage des Kärtchens.
Dafür benötigte mein TÜV Prüfer nur die E-Nr auf den Schalldämpfern und eine kurze Phon Messung jeweils manuell offen und geschlossen, sowie Kontrolle der Klappenfunktion bei halber Nenndrehzahl.
Das Standgeräusch von 94 db (A) war innerhalb der gesetzlichen Vorgabe und die technische Abnahme war somit in nur 5 Minuten erledigt.


Geschrieben von LRalf am 10.02.2023 um 18:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
zum zitierten Beitrag Zitat von BoeserBube
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.

Was hast du da vorgelegt - nur das Kärtchen oder war doch noch ein Schreiben oder so bei ?

Edit: Das Problem ist ja, dass bei EG-ABE überhaupt keine Dokumente erforderlich sind und irgendwas muss man ja beim TÜV vorlegen, das belegt, dass die Anlage irgendwann mal vom TÜV für das Fahrzeug geprüft wurde.
In einem richtigen ABE-Dokument steht ja alles drin. Der Prüfer muss ja die Sicherheit haben, dass es kein Fake ist.

Habe meine J&H auch eintragen lassen ohne Vorlage des Kärtchens.
Dafür benötigte mein TÜV Prüfer nur die E-Nr auf den Schalldämpfern und eine kurze Phon Messung jeweils manuell offen und geschlossen, sowie Kontrolle der Klappenfunktion bei halber Nenndrehzahl.
Das Standgeräusch von 94 db (A) war innerhalb der gesetzlichen Vorgabe und die technische Abnahme war somit in nur 5 Minuten erledigt.

Dann war es auch eine Einzelabnahme.


Geschrieben von HeikoJ am 10.02.2023 um 20:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von bulli44
kann sie normal ohne Einzelabnhame eingetragen werden.

Hat den Vorteil ( für die Behörden ) das sie nachvollziehen können wer eine Anlage angebaut hat falls die Zulassung zurückgezogen wird. "Bestandsschutz" für nicht serienmäßige Anbauteile ist sowieso reine Einbildung, wenn nachgewiesen wird das das verbaute Teil gefährlich oder umweltschädlich ( Lärm, Abgase ) ist, wird die Benutzung per Verordnung untersagt.
Was ist denn mit "Bestandsschutz" bei Umweltzonen ? Wenn man in einer Umweltzone wohnt und ein Fahrzeug hat das da nicht fahren darf ist man am A...., oder siehe die Lärmvorgaben in Tirol, das zu laute Mopped bleibt in der Garage.

Die wo nichts eingetragen ist ist in diesen Fällen erst in einer Kontrolle Schluß, bei denen wo etwas eingetragen ist werden unter Fristsetzung von der Zulassungsbehörde angeschrieben.
Also immer fleißig weiter eintragen lassen.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Chaosmanager am 10.02.2023 um 23:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ

Die wo nichts eingetragen ist ist in diesen Fällen erst in einer Kontrolle Schluß, bei denen wo etwas eingetragen ist werden unter Fristsetzung von der Zulassungsbehörde angeschrieben.
Also immer fleißig weiter eintragen lassen.

Interessante Theorie… Du gehst also wirklich davon aus, dass wenn zB die E-Genehmigung einer KT oder JH Anlage aus welchem Grund auch immer zurückgezogen wird, jemand im Anschluss bei der Zulassungsstelle (regionale Behörde) raussucht wer alles diese Anlage verbaut hatte und die dann auch noch anschreibt? Ich glaub so funktioniert das nicht…

Wenn überhaupt, dann das KBA. Aber die interessieren sich auch wenig für irgendwelche Bauteile, die man sich so drangeschraubt hat, sondern nur für Rückrufe der Hersteller.


Geschrieben von HeikoJ am 11.02.2023 um 03:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chaosmanager
Interessante Theorie

Habe ich geschrieben das das eine Theorie ist ?

Alle Fahrzeug- und Halterdaten sind im Zentralen Fahrzeugregister ZFZR des KBA gespeichert und werden in regelmäßigen Abständen  u.a. durch die Zulassungsstellen auf den neuesten Stand gebracht. Die notwendigen Daten liegen also beim KBA bereits vor.
Für die Auslösung von Rückrufen werden verschiedene Quellen herangezogen, zum Beispiel auch Hinweise durch Behörden oder aus der Bevölkerung ...
Ablauf Rückrufe
KBA Zentrales Fahrzeugregister

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von BoeserBube am 11.02.2023 um 08:09:

Wie oben geschrieben, benötigte ich nur das Kärtchen. Einzig die Funktion der Klappe wollte er im Vorbeifahren ‚hören‘.


Geschrieben von dieTor am 11.02.2023 um 09:05:

Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht.

Wenn ein lauter Auspuff Ohrschmerzen oder Unwohlsein verursacht, dann kippen motorradfeindliche Gruppierungen auch den Bestandschutz. böse

Ich fahre meinen Klappenauspuff aber mit  wohlklingendem Klang, Genuss für alle und ohne Eintragung. großes Grinsen

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Chaosmanager am 11.02.2023 um 09:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Chaosmanager
Interessante Theorie

Habe ich geschrieben das das eine Theorie ist ?

Alle Fahrzeug- und Halterdaten sind im Zentralen Fahrzeugregister ZFZR des KBA gespeichert und werden in regelmäßigen Abständen  u.a. durch die Zulassungsstellen auf den neuesten Stand gebracht. Die notwendigen Daten liegen also beim KBA bereits vor.
Für die Auslösung von Rückrufen werden verschiedene Quellen herangezogen, zum Beispiel auch Hinweise durch Behörden oder aus der Bevölkerung ...
Ablauf Rückrufe
KBA Zentrales Fahrzeugregister

Eigentlich hattest du was von der Zulassungsstelle geschrieben, nun sind wir immerhin beim KBA. In deinem Link steht dann was von sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen, welche übrigens immer eintragungspflichtig sind. Gesprochen haben wir aber von Zubehör, welches eben nicht sicherheitsrelevant ist und über eine E-Nummer verbaut werden kann. Aus diesem Grund haben das dann 99% der Nutzer auch nicht getan und der Weg wäre recht unsinnig. Aber es kann ja jeder glauben was er will. 

Die Eintragung von ABE Bauteilen dagegen macht schon Sinn, wenn man mal ins Ausland will zB, da dies eine rein deutsche Genehmigung ist und dort u.U. nicht anerkannt wird.