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Der Unterschied zwischen TÜV-Abnahme und ABE ist, bei der ABE ist der Hersteller für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich und bei der TÜV-Abnahme der TÜV.
Wenn es dein TÜV-Mensch macht ist das ja super, aber das läuft leider nicht überall so.
Edit: Natürlich hat hat der Hersteller auch TÜV-Abnahmen für seine ABE. Aber die liegen ja i.d.R nicht bei einer TÜV-Eintragung vor.
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.
zum zitierten Beitrag Zitat von BoeserBube
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
zum zitierten Beitrag Zitat von BoeserBube
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.
Was hast du da vorgelegt - nur das Kärtchen oder war doch noch ein Schreiben oder so bei ?
Edit: Das Problem ist ja, dass bei EG-ABE überhaupt keine Dokumente erforderlich sind und irgendwas muss man ja beim TÜV vorlegen, das belegt, dass die Anlage irgendwann mal vom TÜV für das Fahrzeug geprüft wurde.
In einem richtigen ABE-Dokument steht ja alles drin. Der Prüfer muss ja die Sicherheit haben, dass es kein Fake ist.
zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
zum zitierten Beitrag Zitat von BoeserBube
Mag sein, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe am Auto wie am Motorrad immer die Teile mit ABE oder EG-BE eintragen lassen um die Unterlagen nicht immer mitführen zu müssen bzw. um Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Diese wurden IMMER wie ein Gutachten behandelt, egal ob Blinker, Auspuff oder Lenker.
Was hast du da vorgelegt - nur das Kärtchen oder war doch noch ein Schreiben oder so bei ?
Edit: Das Problem ist ja, dass bei EG-ABE überhaupt keine Dokumente erforderlich sind und irgendwas muss man ja beim TÜV vorlegen, das belegt, dass die Anlage irgendwann mal vom TÜV für das Fahrzeug geprüft wurde.
In einem richtigen ABE-Dokument steht ja alles drin. Der Prüfer muss ja die Sicherheit haben, dass es kein Fake ist.
Habe meine J&H auch eintragen lassen ohne Vorlage des Kärtchens.
Dafür benötigte mein TÜV Prüfer nur die E-Nr auf den Schalldämpfern und eine kurze Phon Messung jeweils manuell offen und geschlossen, sowie Kontrolle der Klappenfunktion bei halber Nenndrehzahl.
Das Standgeräusch von 94 db (A) war innerhalb der gesetzlichen Vorgabe und die technische Abnahme war somit in nur 5 Minuten erledigt.
zum zitierten Beitrag Zitat von bulli44
kann sie normal ohne Einzelabnhame eingetragen werden.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Die wo nichts eingetragen ist ist in diesen Fällen erst in einer Kontrolle Schluß, bei denen wo etwas eingetragen ist werden unter Fristsetzung von der Zulassungsbehörde angeschrieben.
Also immer fleißig weiter eintragen lassen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Chaosmanager
Interessante Theorie
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Wie oben geschrieben, benötigte ich nur das Kärtchen. Einzig die Funktion der Klappe wollte er im Vorbeifahren ‚hören‘.
Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht.
Wenn ein lauter Auspuff Ohrschmerzen oder Unwohlsein verursacht, dann kippen motorradfeindliche Gruppierungen auch den Bestandschutz.
Ich fahre meinen Klappenauspuff aber mit wohlklingendem Klang, Genuss für alle und ohne Eintragung.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Chaosmanager
Interessante Theorie
Habe ich geschrieben das das eine Theorie ist ?
Alle Fahrzeug- und Halterdaten sind im Zentralen Fahrzeugregister ZFZR des KBA gespeichert und werden in regelmäßigen Abständen u.a. durch die Zulassungsstellen auf den neuesten Stand gebracht. Die notwendigen Daten liegen also beim KBA bereits vor.
Für die Auslösung von Rückrufen werden verschiedene Quellen herangezogen, zum Beispiel auch Hinweise durch Behörden oder aus der Bevölkerung ...
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