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Geschrieben von FatTobi am 19.01.2023 um 13:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Die Maschine hat eine Abnahme nach §21 ohne Mängel bestanden.

Egal ob beim TÜV, bei einer Polizeikontrolle, bei einer Eintragung, bei einer Abnahme oder bei was auch immer.
Es kommt immer drauf an wer die Maschine vorstellt, wer sie prüft und wie sind die Beziehungen zueinander. Augenzwinkern
Eine Garantie nur weil irgendetwas eine Nummer oder nicht hat, gibt dir keiner.
Erstes Beispiel was mir gerade einfällt, die Thorcat Anlage für die Sportster. Trotz E Nummer deutlich über dem Limit.
Ergo: Kannst du noch so viele E Nummern drauf haben. Kommst in der Kontrolle an den falschen dann war´s das.
Aber dieses Risiko gehört doch für die meisten mit zum Hobby.
Manche haben Glück und fahren Jahrzehnte mit Anlagen ohne Nummer ohne Konsequenzen.
Mit den Endtöpfen von Miller hast du sicher nichts falsch gemacht.

Meine persönliche Meinung zu den 1HD Unfallern:

Egal wie schlimm der Schaden war, ist der Wiederaufbau fachgereicht einwandfrei durchgeführt, am besten dokumentiert und mit allen nötigen
Unterlagen wie Rahmenvermessung etc., dazu dem Käufer nichts verschwiegen wird und dann noch der Preis passt, warum denn nicht?
Der Markt an 1HD´s (meist rep. Unfaller) ist nunmal größer als unfallfreie 5HD´s, so habe ich zumindest das Gefühl.
Aber jeder wie er magcool Ich hab glücklicherweise eine deutsche EZ bekommen, wäre aber anderweitig wie gesagt auch nicht abgeneigt gewesensmile

Gruß
Tobi

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Frei nach dem Motto:
"Nicht alles was Spaß macht muss einen Sinn ergeben!"

Grüße aus dem Nordosten
Tobi


Geschrieben von carbonfreak am 19.01.2023 um 13:39:

Logisch, wer weiß, dass der Rahmen nicht in Ordnung ist, sollte nicht auch noch auf der Autobahn 130 km/h fahren.
Wenn man umgekehrt auf der Autobahn schneller wird und dann bei höherem Tempo Unruhe bemerkt, weiß man,
das der Rahmen eine Macke hat.

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Lebe jetzt! Geh mit Deinem Mädel Fat Bob fahren!


Geschrieben von FatTobi am 19.01.2023 um 13:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von carbonfreak
Wenn man umgekehrt auf der Autobahn schneller wird und dann bei höherem Tempo Unruhe bemerkt, weiß man,
das der Rahmen eine Macke hat.

Das kann aber auch andere Gründe haben.
Aus eigener Erfahrung:
Meine 1250er Suzuki Bandit fing ab 170 Km/h an zu vibrieren. Problem war eine Unwucht des Vorderrad´s um läppische 5 Gramm.

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Tobi


Geschrieben von holgiundben am 20.01.2023 um 08:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
zum zitierten Beitrag Zitat von carbonfreak
zum zitierten Beitrag
Das dachte ich mir auch schon, sodass ich mir einen originalen Krümmer und Endtöpfe von Miller(mit ABE) geschossen habe. Damit sollte es keine weiteren Probleme wegen dem Sound geben. 
Wenn ich die Teile da habe geht es an den Umbau. 

Ansonsten schauen wir mal was mich bei der Maschine erwartet, aber sie macht sonst keinen schlechten Eindruck.

Das war vernünftig (...Miller, ABE). Achte darauf, die ABE auch wirklich zu erhalten (bzw. E- Nummer am Teil).
Ich hoffe, Du hast die Maschine vor dem Kauf gesehen (...erwartet?)?

In den Endtöpfen sind ABE-Nr. eingeschlagen nur habe ich kein ABE-Kärtchen. Aber ich habe gelesen, dass die Nummer am Teil wichtig ist und das Kärtchen nicht nötig.

Die Maschine hatte ich vor dem Kauf gesehen und kurz gefahren, aber es ist meine erste HArley und mir fehlt HD Erfahrung. Bislang war ich auf Japanern und mit Oldtimern unterwegs. Ich werde schon reinwachsen...

Um hier die Diskussion abzukürzen. In der Kontrolle hat das Kärtchen da zu sein. Die Polizei hat nicht die Aufgabe im Netz anhand der ABE Nr. die Kombi Auspuff/Bike zu suchen. Setz dich mit Miller in Verbindung, dann kann die Saison ohne Stress auf allen Strecken beginnen.

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Glück und Gesundheit und immer eine Handbreit Asphalt unter deinen Reifen!


Geschrieben von hm_murdoc am 20.01.2023 um 08:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von holgiundben
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
zum zitierten Beitrag Zitat von carbonfreak
zum zitierten Beitrag
Das dachte ich mir auch schon, sodass ich mir einen originalen Krümmer und Endtöpfe von Miller(mit ABE) geschossen habe. Damit sollte es keine weiteren Probleme wegen dem Sound geben. 
Wenn ich die Teile da habe geht es an den Umbau. 

Ansonsten schauen wir mal was mich bei der Maschine erwartet, aber sie macht sonst keinen schlechten Eindruck.

Das war vernünftig (...Miller, ABE). Achte darauf, die ABE auch wirklich zu erhalten (bzw. E- Nummer am Teil).
Ich hoffe, Du hast die Maschine vor dem Kauf gesehen (...erwartet?)?

In den Endtöpfen sind ABE-Nr. eingeschlagen nur habe ich kein ABE-Kärtchen. Aber ich habe gelesen, dass die Nummer am Teil wichtig ist und das Kärtchen nicht nötig.

Die Maschine hatte ich vor dem Kauf gesehen und kurz gefahren, aber es ist meine erste HArley und mir fehlt HD Erfahrung. Bislang war ich auf Japanern und mit Oldtimern unterwegs. Ich werde schon reinwachsen...

Um hier die Diskussion abzukürzen. In der Kontrolle hat das Kärtchen da zu sein. Die Polizei hat nicht die Aufgabe im Netz anhand der ABE Nr. die Kombi Auspuff/Bike zu suchen. Setz dich mit Miller in Verbindung, dann kann die Saison ohne Stress auf allen Strecken beginnen.

Das Kärtchen kostet auch nur 25€. Das ist schon noch im Budget, aber ich hatte eben gelesen, dass es nicht zwingend nötig wäre.


Geschrieben von holgiundben am 20.01.2023 um 09:29:

Nur die Verbindung, Karte (ABE Nr., Modellbezeichnung des Bike ) in Verbindung mit  Auspuff und der Nr. (siehe Foto ABE-Karte Miller) ergeben einen Sinn. Klar werden viele berichten, dass in der Kontrolle nur ein kurzer Blick auf den Auspuff/Nr. geworfen wurde und gut. Frag aber nach Kontrollen Hamburg Harleyday´s,  Weserbergland auf der Bundesstrasse Richtung/beim Köterberg, Bayern auf der Rückreise von der Bike Week und und und. Da kommt das geschulte Personal, da kommen die peinlichen Fragen. Hier entstehen die Stammtischgerüchte.

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Geschrieben von carbonfreak am 20.01.2023 um 09:49:

Doch gut, das ich das Kärtchen in die Papiere gelegt hab! Man lernt nicht aus.

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Geschrieben von Moos am 20.01.2023 um 20:07:

Denke der TE hat ein ganz anderes Problem mit der ABE, denn die wird ja gar nicht gültig sein für seinen HD1 USA Import.

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von bestes-ht am 20.01.2023 um 20:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von holgiundben

Um hier die Diskussion abzukürzen. In der Kontrolle hat das Kärtchen da zu sein. Die Polizei hat nicht die Aufgabe im Netz anhand der ABE Nr. die Kombi Auspuff/Bike zu suchen.

Und die Abe von dem und von dem und von dem…. Dann hast iwann nen ganzen DIN A4 Ordner mitzuführen. Geht’s noch?
Genauso so eine zusammen gereimte Sache wie den letzten TÜV Bericht und/oder die Rechnung der Mautplakette mitzuführen, damit man nachweisen kann, das man die Plaketten zu Recht bekommen hat.  Sollen die Hersteller/Verkäufer sich ndoch darum kümmern, das die Plaketten soweit fälschungssicher sind, sehe ich nicht als meine Aufgabe. 
Wer mal seine Papiere verloren oder gestohlen bekommen hat, der weis was das für ein Aufwand ist und was es kostet. Solange die eingestanzte/laserte Nummer nicht als gefälscht zu erkennen ist und man keine Papiere dabei hat, ist es nicht verhältnismäßig eine Weiterfahrt zu untersagen.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Chaosmanager am 21.01.2023 um 01:31:

Vielleicht sollte man nicht immer die Begriffe ABE und E-Nummer so durcheinanderwürfeln, dann ist das nämlich auch kein Stammtischgschwafel mehr. 

ABE = KBA Nummer auf dem betreffenden Teil und nur legal wenn die gedruckte ABE auch mitgeführt wird. 

E-Nummer = Für sich alleine gültig und die Rennleitung kann europaweit im eigenen System sämtliche Daten dazu einsehen, weder Karte noch sonst ein Schriftstück nötig. 

Beides gilt dann (jedenfalls beim Auspuff) für die europäischen Modelle im Originalzustand, denn nur dieser wurde geprüft. Mit einem amerikanischen ECM, Luftfilter oder auch Kat wären die dementsprechend alle ungültig. Theoretisch muss dies aber bei Zulassung hier in der EU auch nach unseren Richtlinien geprüft sein und denen auch gleichwertig entsprechen. Dass irgendeiner von der Rennleitung mal auf so einen Trichter kommt, halte ich aber für ausgeschlossen. Wüsste auch nicht wie der nachweisen will woher mein ECM kommt, denn den Aufkleber kann man ja entfernen, aber das ist auch schon sehr weit hergeholt…


Geschrieben von bulli44 am 10.02.2023 um 12:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chaosmanager
ABE = KBA Nummer auf dem betreffenden Teil und nur legal wenn die gedruckte ABE auch mitgeführt wird.

Moin Moin, 
habe meine Auspuffanlage mit ABE eintragen lassen. Gem. TÜV Ing brauche ich die Karte nicht mehr mitschleppen und die ABE hat Bestandsschutz.
Sollte die ABE in der EU zurückgezogen werden (Ja auch das ist möglich) habe ich die Eintragung und die hat Bestandsschutz.
Grüße von der Ostsee


Geschrieben von LRalf am 10.02.2023 um 12:41:

Das Kärtchen ist keine Pflicht, kann allerdings hilfreich sein. Die Nummer allein sagt ja nicht aus, dass die Auspuffanlage für das Modell zugelassen ist.
Die Luftfilter der CVO-Modelle haben auch eine E-Nummer, dürfen aber nicht an andere Modelle verbaut werden.
Beim KBA sind nur Nummern registriert, wo der Hersteller das Bauteil in Deutschland hat abnehmen lassen. Die meisten Zubehöranlagen sind aber nicht in Deutschland abgenommen worden.
In Deutschland abgenommene Teile habe immer die Nummer E1.
Es ist also für die Polizei nicht so einfach prüfbar. Daher googeln die vor Ort oft nach einem Foto des Modells im Werkszustand.
Wenn die Anlage zu laut ist, dann spielt das alles sowieso keine Rolle mehr, selbst wenn es die Originalanlage ist.

Wenn man eine Auspuffanlage vom TÜV eintragen lassen möchte, die nur eine ABE hat, dann ist eine Einzelabnahme notwendig, wo auch mindestens eine Geräuschmessung durchgeführt wird.
Hat die Anlage ein TÜV-Gutachten kann sie normal ohne Einzelabnhame eingetragen werden.

Wenn aber die Polizei meint, die Anlage wäre trotzdem zu laut, nützt die Eintragung auhc nichts.


Geschrieben von bulli44 am 10.02.2023 um 13:19:

Moin

Zitat: 
Wenn man eine Auspuffanlage vom TÜV eintragen lassen möchte, die nur eine ABE hat, dann ist eine Einzelabnahme notwendig, wo auch mindestens eine Geräuschmessung durchgeführt wird.
Hat die Anlage ein TÜV-Gutachten kann sie normal ohne Einzelabnhame eingetragen werden.

Eine Auspuffanlage mit ABE muss weder eingetragen werden noch Geräuschmessung, gilt in der ganzen EU. und kann aus Bestandsschutzgründen eingetragen werden
Bei einem Auspuff mit TÜV Gutachten muss nach Anbau die Auspuffanlage einem TÜV Ing vorgeführt werden, der sie dann in die Papiere einträgt.

Also die Sportster meine Frau (von 2007 bis 2020 gefahren) war eine S&S mit ABE. Wurde ganz normal eingetragen !
Meine Softail von 2021 hat eine J&H mit Klappe und mit ABE, wurde ganz einfach nur eingetragen!
Die Softail Standard meiner Frau hat eine J&H mit Klappe und ABE, wurde auch ganz einfach nur eingetragen.
Keine Einzelabnahme! Keine Geräuschmessung !

Ich möchte Dir einen Tipp geben, bevor Du soetwas verbreitest, erkundige Dich lieber einmal richtig.
Grüße von der Ostsee


Geschrieben von LRalf am 10.02.2023 um 14:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von bulli44

Ich möchte Dir einen Tipp geben, bevor Du soetwas verbreitest, erkundige Dich lieber einmal richtig.
Grüße von der Ostsee

Hab ich ! Für eine Eintragung nach §19 ist ein Teilegutachten erforderlich. So muss nur noch geprüft werden, ob das Teil korrekt verbaut ist.
Es muss zumindest ein Dokument vorgelegt werden, wo bescheinigt wird, dass die Richtlinien für das Modell eingehalten werden.
Das Kärtchen ist kein Dokument. Wenn der TÜV-Prüfer die Anlage nur mit dem ABE-Kärtchen einträgt oder sogar ohne dieses ist das Ermessenssache.
Mittlerweile braucht man schon für die Eintragung einer Reifengröße eine Einzelabnahme.
Ich habe kürzlich ein Gutachten für einen 180er vorgelegt. Das wurde nicht akzeptiert, weil es eine andere Reifenmarke ist. Das ging dann auch nur bei Einzelabnahme.


Geschrieben von bulli44 am 10.02.2023 um 14:51:

Na dann
Dann mache es in Zukunft wie Du meinst, und ich mache es so wie ich seit vielen Jahren und auch letztes Jahr gemacht habe.
Schönes Wochenende