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Geschrieben von Roughking am 02.01.2023 um 22:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Demnach sagt dir die Bündelungsbehörde nichts. 

SuFu….

Suche im Forum nach 'Bündelungsbehörde'

Ahhh - Danke. Doch - mit dem link habe ich mich weider erinnert. Da gab es ja vor Jahren dieses Gesetzt was den Prüfern etwas auf die Fingern schaut - weil dort doch einiges gemauschelt wurde.

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Längste Grüße RK

 


Geschrieben von niv am 02.01.2023 um 22:22:

Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.

Grüsse, niv


Geschrieben von Roughking am 03.01.2023 um 11:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.

Grüsse, niv

Hilft halt alles nicht - da in der ABE vom ESD und oder Luftfilter der Hinweis steht "nur zulässig in Verbindung mit Serien ESD (bei Lufi) oder Serien Luffi (bei ESD).
Bei einer Kontrolle blöd stellen hilft halt gegen Strafe nicht wirklich..

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Längste Grüße RK

 


Geschrieben von niv am 03.01.2023 um 17:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roughking
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.

Grüsse, niv

Hilft halt alles nicht - da in der ABE vom ESD und oder Luftfilter der Hinweis steht "nur zulässig in Verbindung mit Serien ESD (bei Lufi) oder Serien Luffi (bei ESD).
Bei einer Kontrolle blöd stellen hilft halt gegen Strafe nicht wirklich..

Und wenn der Hinweis weder noch nicht drinsteht? Ich wusste gar nicht, dass sich hier so viele Trottel herumtreiben, dass Du ernsthaft davon ausgehen musst, das ich das nicht vorher überprüft hätte. Oder liegts an mir? geschockt Und dann noch der schwache Kommentar mit dem blöd stellen... sonst noch ein paar Lebensweisheiten zu teilen? ;-)

Hier das Gutachten zum Luftfilter, und hier zum Auspuff.

Viele Grüsse, niv


Geschrieben von Mondeo am 03.01.2023 um 19:40:

Ich glaube jetzt gehts in die falsche Richtung!


Geschrieben von Roughking am 04.01.2023 um 09:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von niv
zum zitierten Beitrag Zitat von Roughking
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.

Grüsse, niv

Hilft halt alles nicht - da in der ABE vom ESD und oder Luftfilter der Hinweis steht "nur zulässig in Verbindung mit Serien ESD (bei Lufi) oder Serien Luffi (bei ESD).
Bei einer Kontrolle blöd stellen hilft halt gegen Strafe nicht wirklich..

Und wenn der Hinweis weder noch nicht drinsteht? Ich wusste gar nicht, dass sich hier so viele Trottel herumtreiben, dass Du ernsthaft davon ausgehen musst, das ich das nicht vorher überprüft hätte. Oder liegts an mir? geschockt Und dann noch der schwache Kommentar mit dem blöd stellen... sonst noch ein paar Lebensweisheiten zu teilen? ;-)

Hier das Gutachten zum Luftfilter, und hier zum Auspuff.

Viele Grüsse, niv

...ist doch schön für dich das es bei deinen Papieren nicht drinsteht...Freude

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Längste Grüße RK

 


Geschrieben von niv am 04.01.2023 um 10:31:

War gar nicht böse gemeint von mir, musste mehr lachen als ich das las, sorry wenn es falsch rüber kam.

die Idee war einfach eine potentielle Lösung anzubieten, weil ja gerade bei den Remus keine weiteren Bedingungen in den ABE stehen, und die S&S LuFi Plattform sehr flexibel ist hinsichtlich verwendeten Cover.
Und wenn die Kombination dann auch kontroll- und TÜV-tauglich ist (sprich legal), umso besser…

grüsse, niv


Geschrieben von HeikoJ am 04.01.2023 um 12:28:

egal ob in den Papieren was drinsteht oder nicht, Auspuff und Luftfilter sind als Einheit zu betrachten, also man hat entweder ein Kombigutachten oder schlechte Karten ...

Posting aus Kombigutachten

EDIT: und, ach ja, Kombigutachten dürfen nur vom Hersteller/Vertreiber entweder der Auspuffanlage oder des Luftfilters beantragt werden, die Zulassung/Eintragung einer von einer Privatperson zusammengestellten beliebigen Kombi ist nicht möglich, selbst wenn die erforderlichen Werte eingehalten werden. Gilt übrigens auch schon seit 1997 und rückt wegen Umweltschutz immer stärker in den Blickpunkt. Für die Saison 2023 sind europaweit verstärkte Kontrollen auf Einhaltung der Geräusch und Abgaswerte geplant, sagt jedenfalls mein Brüsseler Flurfunk ...

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Geschrieben von niv am 05.01.2023 um 22:49:

 @HeikoJ , den Gesetztestext, den Du zitierst, hast Du da eine Quelle? Ich kann nur etwas von 1978 ergooglen, ob das noch in der Form gültig ist? Jetzt bin ich kein Jurist, aber wenn ich das richtig lese handelt es sich dabei um eine Richtlinie, die für Hersteller von Krafträdern gilt (NICHT: Zubehör) und die regeln soll, dass die Krafträder im Auslieferungszustand den gelisteten Anforderungen genügen.

Und ist es wirklich "egal ob in den Papieren was drinsteht oder nicht"? Sonst würde es ja nicht extra aufgeführt werden... Remus weist ja auch brav auf den Serienkrümmer hin, wo notwendig.

Grüsse, niv


Geschrieben von bestes-ht am 06.01.2023 um 00:25:

Diese Komigutachten gibt es ja noch nicht so… lange.
Als ich meinen Luffi habe eintragen lassen, hatte ich die Jekill drauf, das war 2010/11 herum.
Da sagte der TÜV Prüfer, die Jekill sieht er wie original an, da sie den Vorschriften entspreche. 
Erst später kamen die Kombigutachten heraus. 
Da muss es doch eine Art „ Bestandsschutz“ geben. 😉😎

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

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Geschrieben von HeikoJ am 06.01.2023 um 12:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von niv
hast Du da eine Quelle?

Die Richtline 97/24/EG war bis zur Einführung der Verordnung 168/2013  in Kraft ( siehe hier )

Diese Richtlinien beziehen sich auf die Zulassung des gesamten Fahrzeugs. Wenn am in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ein Bauteil ausgewechselt wird kommt die StVZO zum tragen, im Fall der Abgasanlage ist das §49 StVZO , der wiederum auf die Richtlinie 97/24/EG verweist.
Somit schließt sich der Kreis.
Kombigutachten waren/sind seit Einführung der europäischen Zulassung notwendig, ob und wie stark auf die Einhaltung der Vorschriften in den vergangenen Jahren geachtet wurde vermag ich nicht zu beurteilen. Tatsache ist das in der europäischen Gemeinschaft die Umweltaspekte Lärm und Abgase zunehmend eine größere Rolle spielen, was sich auch durch eine verstärkte Überwachung auf die Einhaltung der Vorschriften niederschlägt. Der Handlungsspielraum für die Prüfingenieure wird immer kleiner, die allseits beliebte "Bündelungsbehörde" in Hessen entspricht dem was die EU europaweit einführen will um "Gefälligkeiten" vor Ort auzuschließen.

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Geschrieben von Roughking am 06.01.2023 um 13:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
hast Du da eine Quelle?

Die Richtline 97/24/EG war bis zur Einführung der Verordnung 168/2013  in Kraft ( siehe hier )

Diese Richtlinien beziehen sich auf die Zulassung des gesamten Fahrzeugs. Wenn am in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ein Bauteil ausgewechselt wird kommt die StVZO zum tragen, im Fall der Abgasanlage ist das §49 StVZO , der wiederum auf die Richtlinie 97/24/EG verweist.
Somit schließt sich der Kreis.
Kombigutachten waren/sind seit Einführung der europäischen Zulassung notwendig, ob und wie stark auf die Einhaltung der Vorschriften in den vergangenen Jahren geachtet wurde vermag ich nicht zu beurteilen. Tatsache ist das in der europäischen Gemeinschaft die Umweltaspekte Lärm und Abgase zunehmend eine größere Rolle spielen, was sich auch durch eine verstärkte Überwachung auf die Einhaltung der Vorschriften niederschlägt. Der Handlungsspielraum für die Prüfingenieure wird immer kleiner, die allseits beliebte "Bündelungsbehörde" in Hessen entspricht dem was die EU europaweit einführen will um "Gefälligkeiten" vor Ort auzuschließen.

Danke @HeikoJ 

Wenn ich deine Ausführung und Links richtig verstanden/gelesen habe...kann ich mich von der Kombination von Luftfilter inkl. Auspuff, mit geringen Aufwand, verabschieden traurig 
Mein Termin beim TÜV ist erst Ende Januar - der Prüfingenieur wurde mir von meinem Dekra Prüfer empfohlen. Der soll sich auskennen und mir eine feste Aussage geben können.

Somit werde ich mit Schiss in der Hose und Bollern fahren bis es mich erwischt - denn die Kontrollen werden eher mehr als weniger Augen rollen
Danach würde die Brotdose wieder montiert werden "müssen" inkl. K&N Einsatz....wann ist das Röcheln vom Heavey Breather nur noch in meiner Erinnerung...

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Längste Grüße RK

 


Geschrieben von bestes-ht am 06.01.2023 um 13:49:

Naja, das Röcheln deines Heavy Breathers ist dann ja auch nur durch weglassen des Tüvfähigen Ansauggeräuschdämpfer (das „Blech“), welchen den Durchlass und somit das Ansauggeräusch wieder auf die vorgegebenen Werte reduziert, entstanden. Also illegal!

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Geschrieben von Roughking am 06.01.2023 um 14:06:

Das Blech ist verbaut - hatte jetzt mal beides getestet und keinen signifikaten Unterschied gehört.
Es ist mit der schrägen Seite leicht zu mir gedreht - was sicher bei der Montage nach dem letzten Ölen passiert sein muss...hust  Augenzwinkern
Der Durchlass ist nicht wirklich viel geringer als ohne...geht wohl mehr um die Streurichtung der Geräusche.

Das man das Blech im verbauten Zustand eh nicht sieht ist auch echt blöd...bzw. die Nummer

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Geschrieben von **Maitre** am 06.01.2023 um 17:42:

...ich hab mein Blech (Big Sucker) weggelassen. Wenn´s mich erwischt, erwischt es mich halt. Ich hab´s in der Seitentasche mit "Werkzeug" und kann es zur Not im Rahmen einer Kontrolle auch wieder dranschrauben. That´s Life. Hier in der Ecke "Coesfeld / Borken" sind aber auch nicht so viele Kontrollen - die klassischen Bikerstrecken im Sauerland meide ich so oder so eher....

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Viele Grüße, Matthias