Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Luftfilter und Auspuff / Eintragung in Kombination EURO 3 möglich? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=108476)
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Demnach sagt dir die Bündelungsbehörde nichts.
SuFu….
Suche im Forum nach 'Bündelungsbehörde'
__________________
Längste Grüße RK
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.
Grüsse, niv
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.
Grüsse, niv
__________________
Längste Grüße RK
zum zitierten Beitrag Zitat von Roughking
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.
Grüsse, niv
Hilft halt alles nicht - da in der ABE vom ESD und oder Luftfilter der Hinweis steht "nur zulässig in Verbindung mit Serien ESD (bei Lufi) oder Serien Luffi (bei ESD).
Bei einer Kontrolle blöd stellen hilft halt gegen Strafe nicht wirklich..
Ich glaube jetzt gehts in die falsche Richtung!
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
zum zitierten Beitrag Zitat von Roughking
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
Verändern wir die Problemstellung doch ein wenig: Muss ich auf irgendwas achten, wenn meine ESD ABE haben, und der "offene" Lufi auch? Es gibt doch von S&S diesen schönen "Stealth Kit", der erlaubt teils auch das montieren der Originalgehäuse und wird mit einer ABE geliefert. Im erlaubten Betriebszustand muss er so eine Art Präser auf den Filter geschoben kriegen (auf dem steht auch die e-Nr), aber der ist ja schnell entfernt.
Grüsse, niv
Hilft halt alles nicht - da in der ABE vom ESD und oder Luftfilter der Hinweis steht "nur zulässig in Verbindung mit Serien ESD (bei Lufi) oder Serien Luffi (bei ESD).
Bei einer Kontrolle blöd stellen hilft halt gegen Strafe nicht wirklich..
Und wenn der Hinweis weder noch nicht drinsteht? Ich wusste gar nicht, dass sich hier so viele Trottel herumtreiben, dass Du ernsthaft davon ausgehen musst, das ich das nicht vorher überprüft hätte. Oder liegts an mir? Und dann noch der schwache Kommentar mit dem blöd stellen... sonst noch ein paar Lebensweisheiten zu teilen? ;-)
Hier das Gutachten zum Luftfilter, und hier zum Auspuff.
Viele Grüsse, niv
__________________
Längste Grüße RK
War gar nicht böse gemeint von mir, musste mehr lachen als ich das las, sorry wenn es falsch rüber kam.
die Idee war einfach eine potentielle Lösung anzubieten, weil ja gerade bei den Remus keine weiteren Bedingungen in den ABE stehen, und die S&S LuFi Plattform sehr flexibel ist hinsichtlich verwendeten Cover.
Und wenn die Kombination dann auch kontroll- und TÜV-tauglich ist (sprich legal), umso besser…
grüsse, niv
egal ob in den Papieren was drinsteht oder nicht, Auspuff und Luftfilter sind als Einheit zu betrachten, also man hat entweder ein Kombigutachten oder schlechte Karten ...
Posting aus Kombigutachten
EDIT: und, ach ja, Kombigutachten dürfen nur vom Hersteller/Vertreiber entweder der Auspuffanlage oder des Luftfilters beantragt werden, die Zulassung/Eintragung einer von einer Privatperson zusammengestellten beliebigen Kombi ist nicht möglich, selbst wenn die erforderlichen Werte eingehalten werden. Gilt übrigens auch schon seit 1997 und rückt wegen Umweltschutz immer stärker in den Blickpunkt. Für die Saison 2023 sind europaweit verstärkte Kontrollen auf Einhaltung der Geräusch und Abgaswerte geplant, sagt jedenfalls mein Brüsseler Flurfunk ...
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
@HeikoJ , den Gesetztestext, den Du zitierst, hast Du da eine Quelle? Ich kann nur etwas von 1978 ergooglen, ob das noch in der Form gültig ist? Jetzt bin ich kein Jurist, aber wenn ich das richtig lese handelt es sich dabei um eine Richtlinie, die für Hersteller von Krafträdern gilt (NICHT: Zubehör) und die regeln soll, dass die Krafträder im Auslieferungszustand den gelisteten Anforderungen genügen.
Und ist es wirklich "egal ob in den Papieren was drinsteht oder nicht"? Sonst würde es ja nicht extra aufgeführt werden... Remus weist ja auch brav auf den Serienkrümmer hin, wo notwendig.
Grüsse, niv
Diese Komigutachten gibt es ja noch nicht so… lange.
Als ich meinen Luffi habe eintragen lassen, hatte ich die Jekill drauf, das war 2010/11 herum.
Da sagte der TÜV Prüfer, die Jekill sieht er wie original an, da sie den Vorschriften entspreche.
Erst später kamen die Kombigutachten heraus.
Da muss es doch eine Art „ Bestandsschutz“ geben. 😉😎
__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
hast Du da eine Quelle?
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von niv
hast Du da eine Quelle?
Die Richtline 97/24/EG war bis zur Einführung der Verordnung 168/2013 in Kraft ( siehe hier )
Diese Richtlinien beziehen sich auf die Zulassung des gesamten Fahrzeugs. Wenn am in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ein Bauteil ausgewechselt wird kommt die StVZO zum tragen, im Fall der Abgasanlage ist das §49 StVZO , der wiederum auf die Richtlinie 97/24/EG verweist.
Somit schließt sich der Kreis.
Kombigutachten waren/sind seit Einführung der europäischen Zulassung notwendig, ob und wie stark auf die Einhaltung der Vorschriften in den vergangenen Jahren geachtet wurde vermag ich nicht zu beurteilen. Tatsache ist das in der europäischen Gemeinschaft die Umweltaspekte Lärm und Abgase zunehmend eine größere Rolle spielen, was sich auch durch eine verstärkte Überwachung auf die Einhaltung der Vorschriften niederschlägt. Der Handlungsspielraum für die Prüfingenieure wird immer kleiner, die allseits beliebte "Bündelungsbehörde" in Hessen entspricht dem was die EU europaweit einführen will um "Gefälligkeiten" vor Ort auzuschließen.
__________________
Längste Grüße RK
Naja, das Röcheln deines Heavy Breathers ist dann ja auch nur durch weglassen des Tüvfähigen Ansauggeräuschdämpfer (das „Blech“), welchen den Durchlass und somit das Ansauggeräusch wieder auf die vorgegebenen Werte reduziert, entstanden. Also illegal!
__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Das Blech ist verbaut - hatte jetzt mal beides getestet und keinen signifikaten Unterschied gehört.
Es ist mit der schrägen Seite leicht zu mir gedreht - was sicher bei der Montage nach dem letzten Ölen passiert sein muss...hust
Der Durchlass ist nicht wirklich viel geringer als ohne...geht wohl mehr um die Streurichtung der Geräusche.
Das man das Blech im verbauten Zustand eh nicht sieht ist auch echt blöd...bzw. die Nummer
__________________
Längste Grüße RK
...ich hab mein Blech (Big Sucker) weggelassen. Wenn´s mich erwischt, erwischt es mich halt. Ich hab´s in der Seitentasche mit "Werkzeug" und kann es zur Not im Rahmen einer Kontrolle auch wieder dranschrauben. That´s Life. Hier in der Ecke "Coesfeld / Borken" sind aber auch nicht so viele Kontrollen - die klassischen Bikerstrecken im Sauerland meide ich so oder so eher....
__________________
Viele Grüße, Matthias