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Geschrieben von Bjrn am 07.02.2023 um 16:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Habe meine MCJ auch vor Jahren eintragen lassen. Ausgetragen wurde da nichts. Steht nach wie vor noch eine andere Anlage drin, sowie 2 Lenker.

Du hast 2 Lenker eingetragen? großes Grinsen ja gut, wenn's funktioniert, why not... Aber mein Stand war auch, dass man den Schein updaten lassen muss.

Zum Ursprungsthema - ist wirklich regional sehr unterschiedlich. Du MUSST die Anlage nicht eintragen lassen, sie hat eine E Nummer und ist für dein Moped homologisiert. Du KANNST sie aber eintragen lassen und da kommt es dann auf den Prüfer an.
Bei mir war es kein Problem, J&H + offener Lufi auf Basis Kombigutachten von Bertl, das Ganze eintragen zu lassen. Du hast dann noch das Mapping erwähnt - da gibt es meines Wissens keine Chance dies eingetragen zu bekommen und "streng" genommen erlischt mit einem fremden Mapping die Betriebserlaubnis. Wie das dann mit Einzelabnahme und Meßverfahren möglich ist und ob es das wert ist - keine Ahnung.


Geschrieben von true black am 07.02.2023 um 17:02:

Hatte bisher nur eine Lärmmessung in Österreich/Tirol. Die haben nur ihre Messung gemacht, die anderen Eintragungen haben sie gar nicht interessiert. Und wegen der Lenker-bzw. Auspuffeintragungen. Ich habe für die Eintragungen bezahlt, also bleiben sie auch im Schein. Kann ja sein, dass ich wieder umrüsten möchte. Soll ich dann nach einer Austragung wieder löhnen? Nein.

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Geschrieben von Bjrn am 07.02.2023 um 18:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Hatte bisher nur eine Lärmmessung in Österreich/Tirol. Die haben nur ihre Messung gemacht, die anderen Eintragungen haben sie gar nicht interessiert. Und wegen der Lenker-bzw. Auspuffeintragungen. Ich habe für die Eintragungen bezahlt, also bleiben sie auch im Schein. Kann ja sein, dass ich wieder umrüsten möchte. Soll ich dann nach einer Austragung wieder löhnen? Nein.

Ja wenn's in deinem Fall nicht bemängelt wurde, würde ich es auch nicht tun. Ich hatte selben naiven Gedanken, falls ich doch wieder den anderen Lenker dran pappen möchte, aber da sagte mir der Freundliche, das geht nicht und muss wieder im Schein geändert werden.


Geschrieben von bestes-ht am 07.02.2023 um 18:24:

Der Freundliche muss es ja wissen!!!! 🤣

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Geschrieben von PaulHD48 am 08.02.2023 um 10:34:

bei mir hat die Zulassungsstelle den neuen Lenker NICHT eingetragen ! Begündung: der erste Lenker muss ausgetragen werden, war er aber leider nicht ......
also fahr ich erst mal so rum und beim nächsten TÜV -Besuch  lasse ich den alten Lenker halt austragen.
Gruß Paul

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Geschrieben von rockerle69 am 08.02.2023 um 13:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von PaulHD48
bei mir hat die Zulassungsstelle den neuen Lenker NICHT eingetragen ! Begündung: der erste Lenker muss ausgetragen werden, war er aber leider nicht ......
also fahr ich erst mal so rum und beim nächsten TÜV -Besuch  lasse ich den alten Lenker halt austragen.
Gruß Paul

Basierend auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Oder war das nur die persönliche Meinung des Schalterbeamten?

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Geschrieben von HD501 am 08.02.2023 um 14:13:

Rechtliche Grundlage??? Genau das ist doch das Problem. Was ist denn die genaue rechtliche Grundlage, wissen die (TÜV und Zulassungsstelle) überhaupt, wie die ist?
Da kannst du als Bürger doch nur in die Scheiße greifen, wenn alle incl. der Sheriffs was anderes sagen.

Der eine sagt so, der andere so. Da soll sich noch einer auskennen. Typisch deutsch, so akkurat kannst du’s als Bürger gar nicht machen, dass es passt.
Dann brauch ich doch keinen TÜVer wenns am Ende einer Kontrolle doch nicht standhält oder dem am Schalter nicht taugt.

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Geschrieben von Marco321 am 08.02.2023 um 14:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von PaulHD48
bei mir hat die Zulassungsstelle den neuen Lenker NICHT eingetragen ! Begündung: der erste Lenker muss ausgetragen werden, war er aber leider nicht ......
also fahr ich erst mal so rum und beim nächsten TÜV -Besuch  lasse ich den alten Lenker halt austragen.
Gruß Paul

da hat dein Sachverständiger gepennt. Wahlweise WW  ist das Zauberwort

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Geschrieben von PaulHD48 am 08.02.2023 um 16:50:

ja, der hat wohl gepennt. Naja ich reg mich deshalb nicht auf .
wird´s halt bein nächsten mal. im Bericht steht ja auch drin "Änderung bei nächster Befassung". Hab die Abnahme als Kopie in der Seitentasche dabei und fahre erst mal so rum.

bei der Zulassungsstelle begründet das natürlich keiner mit §§ en . Die Dame hat sich bei ihrem Vorgesetzten telefonisach rückversichert und das Ergebnis ist ja bekannt.
hätte mich auch mit der Dame anlegen können aber was soll das bringen?

Gruß Paul

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