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Geschrieben von Agossi am 26.09.2022 um 19:10:

Diese Leuchten mit einem geraden "Low-Beam"-Pattern bestehen schon mal eine TÜV-Prüfung nicht...
Trotz zweimaligem Anschauen des Videos bekomme ich den Eindruck, dass eigentlich keine dieser Pfunzeln wirklich was taugt.

Ah, und die originale Jeep-Pfunzel kann auch keine ECE-Zulassung haben, eben wegen dem fehlenden 30°-Keil im Leuchtbild. Ich dachte immer, DOT würde das auch so verlangen?

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Geschrieben von HeikoJ am 27.09.2022 um 01:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
und die originale Jeep-Pfunzel kann auch keine ECE-Zulassung haben, eben wegen dem fehlenden 30°-Keil im Leuchtbild.

30 Grad Keil ? Schon seit 2009 nicht mehr ...
In Zeiten von ECE R 112 ( Scheinwerfer asymmetrisches Licht linkes Bild ) und ECE R 113 ( Scheinwerfer symmetrisches Licht rechtes Bild ) sieht das Beam Pattern anders aus.
Wie man anhand der rechten Zeichnung sieht entsprechen die als gut befundenen Scheinwerfer exakt dem nach ECE R 113 geforderten Pattern. Für die USA gilt die identische UN CE Version der Regelungen.

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Geschrieben von luigihb am 27.09.2022 um 08:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Zitat von luigihb
Funktioniert tadellos, bei Dauerregen genauso wie bei fast 40°C im Schatten.

Moinsen,

Eigentlich sollte man davon ausgehen können,

Ja, war zugebenermaßen etwas kurz geraten mein Post. Einer in unserer Gruppe fährt mit herkömmlichem Scheinwerfer (FLSTFB) grundsätzlich mit Fernlicht, das blendet einige Menschen und die blenden dann auf. Mich hat noch nie jemand mit normalem Abblendlicht angeblendet. Ist nicht repräsentativ, ja ich weiß, aber für mein gutes Gefühl reicht mir das.

Ein (technisch nicht korrekter) Test in meiner Garage nach damaliger Montage zeigte keinen anderen Kegel als mit dem am 20er Modell verbauten herkömmlichen Scheinwerfer meiner Kiste. Nur halt viel heller.

Und dass mein Scheinwerfer in dem von dir geposteten Video nicht abgeballert wurde, ist ja schonmal ein gutes Zeichen großes Grinsen (Na gut, sie haben ihn auch nicht getestet..)

Just my +2 cents zu deinen dazu cool


Geschrieben von Agossi am 27.09.2022 um 09:42:

Dann bin ich nicht mehr auf dem neuesten Stand. Jedenfalls in der Schweiz kommt man dem geraden "Low-Beam"-Pattern nicht durch die MFK, wenn das Motorrad ursprünglich mit Halogenpfunzeln mit 30°-Keil ausgesrüstet war.
Egal, was für Prüfzeichen (ECE nicht obligatorisch für US-Bikes vor 1998, DOT genügt) da auf der Leuchte sind...

Apropos Fernlicht: ich fahre grundsätzlich IMMER mit eingeschalteten Zusatzlampen, das sind sogar noch die originalen Sealed-Beam ohne Kennung, nichts. Die haben die Ausleuchtung ca. so wie Nebelscheinwerfer.
Da hat weder die MFK noch die Freundlichen jemals etwas daran auszusetzen gehabt. Bei der MFK wurde nur die Hell-Dunkelgrenze getestet.

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Geschrieben von BlackForest am 11.06.2023 um 14:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
Meine Erfahrung: "China"-LED-Scheinwerfer für ne Street-Bob vor 4 Jahren gekauft mit E-Kennzeichen von Ebay für ~40 Euro damals. Leuchtet bis heute, nie Probleme in mehreren Kontrollen und TÜV gehabt, Ausleuchtung absolut ok und auf jeden Fall heller als die originale H4-Funzel. Optisch auch absolut ok und sauber verarbeitet. Das kuriose ist, dass man zu nem Street-Glide LED-Scheinwerfer (original HD) in der Ausleuchtung keinen gravierenden Unterschied feststellt... Auch bei mehreren Bekannten seit Jahren nie Probleme mit den "Ebay-Scheinwerfern"..

Muss mich aus aktuellem Anlass korrigieren: 

Letzte Woche Großkontrolle der Motorradpolizei.. Alles i.O., bis auf den Scheinwerfereinsatz. Gab keine Strafe, musste den Einsatz jedoch auf dem Revier abgeben.
Hat sich so angehört, als wolle man die ganzen "gefälschten" E-Prüfzeichen der Harley China-LED-Einsätze langsam aber sicher aus dem Verkehr ziehen, das KBA ist da wohl auch aktuell stark hinterher. 

Hab mir nun den BSB LED-Einsatz mit legalem E-Prüfzeichen gekauft, Leuchtbild ist 1:1 dasselbe, hier kommt dann noch das Standlicht unten dazu. Ansonsten sieht die Form, Aufteilung und vermutlich auch das Innenleben zumindest seeehr stark ähnlich aus.
Macht im Leuchtbild und Blendverhalten keinen wirklichen Unterschied, aber immerhin jetzt 100% legal unterwegs:

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Geschrieben von Schimmy am 11.06.2023 um 20:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
Macht im Leuchtbild und Blendverhalten keinen wirklichen Unterschied, aber immerhin jetzt 100% legal unterwegs:

N´Abend,

Ich will Dir ja nur ungerne den Spaß nehmen, aber dieser Einsatz ist leider nur der etwas besser gefakte Abklatsch
vom Original. unglücklich

Greetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von BlackForest am 11.06.2023 um 21:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
Macht im Leuchtbild und Blendverhalten keinen wirklichen Unterschied, aber immerhin jetzt 100% legal unterwegs:

N´Abend,

Ich will Dir ja nur ungerne den Spaß nehmen, aber dieser Einsatz ist leider nur der etwas besser gefakte Abklatsch
vom Original. unglücklich

Greetz  Jo

? Hat aber 2 korrekte E-Prüfzeichen mit Prüfnummern und auch nach der Durchsicht bei der Polizei als i.O. angesehen?
BSB dürfte ja sonst vermutlich nicht werben und als deutscher "Handelsvertreter" gefakte E-Prüfzeichen verkaufen?
Dass das ganze nur ein Nachbau vom originalen Daymaker ist, ist mir klar.. aber eben "korrekt geprüft" und nicht einfach ohne Prüfnummer "DOT SAE E9" aufgedruckt...

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Geschrieben von v2devil am 12.06.2023 um 08:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
Macht im Leuchtbild und Blendverhalten keinen wirklichen Unterschied, aber immerhin jetzt 100% legal unterwegs:

N´Abend,

Ich will Dir ja nur ungerne den Spaß nehmen, aber dieser Einsatz ist leider nur der etwas besser gefakte Abklatsch
vom Original. unglücklich

Greetz  Jo

? Hat aber 2 korrekte E-Prüfzeichen mit Prüfnummern und auch nach der Durchsicht bei der Polizei als i.O. angesehen?
BSB dürfte ja sonst vermutlich nicht werben und als deutscher "Handelsvertreter" gefakte E-Prüfzeichen verkaufen?
Dass das ganze nur ein Nachbau vom originalen Daymaker ist, ist mir klar.. aber eben "korrekt geprüft" und nicht einfach ohne Prüfnummer "DOT SAE E9" aufgedruckt...

hab auch den BSB Scheini und glaub zwar auch nicht, dass da alles legal ist, aber da er zusätzlich eine Prüfnummer hat und der Händler mit Zulassung wirbt (hab einen Screenshot der Webseite gemacht), fahre ich als "Laie" damit gefühlt legal durch die Gegend. Hat zumindest Standlicht und diese zusätzliche Kennzeichnung.
Ob die Prüfnummer nun korrekt oder nicht ist, interessiert mich nicht, denn ich prüfe bei anderen Prdukten (Fernseher, Fahrradheckträger, Dachbox...) auch nicht die Legalität der Zulassung, wenn ich sowas kaufe.
Ich hatte damit bisher auch keine Probs bei einer Kontrolle.

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 12.06.2023 um 10:58:

Der BSB Scheinwerfer ist, im Gegensatz zum original Daymaker ( Klasse D, WCR-DS ), nur ein Klasse C Scheinwerfer ( WCR-CS ), hat also in bestimmten Bereichen einen deutlich niedrigeren Lichtstrom im Vergleich. Die Lumen Angaben auf der BSB Seite sind, wie unschwer zu erkennen, die in Lumen umgerechnete Leistungsaufnahme, sagen also nichts über die reale Helligkeit aus. Der maximal zulässige Abblend Lichtstrom für Klasse C Scheinwerfer ist 2000 Lumen ...  Der Fernlichtindex von 7,5 ist der niedrigste zulässige Wert, normalerweise bekommen Scheinwerfer mit "CR" Kennung die Kennzahl 10

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Geschrieben von Schimmy am 12.06.2023 um 11:55:

... wenn denn die Kennzeichnungen auf dem Scheini den tatsächlichen Werten entsprechen..... 🤔

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Geschrieben von HD501 am 12.06.2023 um 12:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackForest
Macht im Leuchtbild und Blendverhalten keinen wirklichen Unterschied, aber immerhin jetzt 100% legal unterwegs:

N´Abend,

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? Hat aber 2 korrekte E-Prüfzeichen mit Prüfnummern und auch nach der Durchsicht bei der Polizei als i.O. angesehen?
BSB dürfte ja sonst vermutlich nicht werben und als deutscher "Handelsvertreter" gefakte E-Prüfzeichen verkaufen?
Dass das ganze nur ein Nachbau vom originalen Daymaker ist, ist mir klar.. aber eben "korrekt geprüft" und nicht einfach ohne Prüfnummer "DOT SAE E9" aufgedruckt...

Das ist genau so wie mit dem Scheinwerfer von MTP. Der kommt in einer extra für MTP gemachten Verpackung auf der auch steht, dass der Scheinwerfer legal ist. Bei dem heißts ja auch, dass er es nach dem was draufsteht nicht ist.

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Geschrieben von BLUETHUNDER am 12.06.2023 um 12:19:

und von MTP bekommt man auch, wenn man bei ihnen einen gekauft hat,
nach anfrage per mail ein Zertifikat für den scheinwerfer.

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BLUETHUNDER
aus der Oberpfalz im Freistaat Bayern


Geschrieben von HD501 am 12.06.2023 um 12:55:

Ok. Interessant. Sollte ich dann vielleicht auch mal machen

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Geschrieben von HeikoJ am 12.06.2023 um 13:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Der kommt in einer extra für MTP gemachten Verpackung auf der auch steht, dass der Scheinwerfer legal ist. Bei dem heißts ja auch, dass er es nach dem was draufsteht nicht ist.

Extra Verpackung bekommt man bei Alibaba üblicherweise ab Bestellung von 500 Stück. Standlicht Kennung fehlt auf diesem Scheinwerfer, die typische DOT SAE E9 Kennung ist drauf.  Und die übliche HCR Kennung für asymetrische Klasse B Scheinwerfer ( ECE R112 ) mit maximal 1000 Lumen Abblendlicht.

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