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Nein. Die Anlagen sind nicht zu laut. Wenn sie das wären, wäre es rechtswidrig. Ist es aber nicht.
ich sag mal "loud but legal", wie es ein bekannter Autoklappenauspuffanlagenhersteller formuliert.
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Prost...auf fallende Benzinpreise
@Leon_ Beispiel Radar...... passt auch nicht.
1. das zu schnell fahren ist bereits VOR der Blitzerei verboten gewesen
2. das Aufstellen von mobilen, geprüften Geräten war auch VOR deiner Blitzerei überall erlaubt
Gegenbeispiel: du wirst am 01.06 geblitzt, ab 01.07 gibts höhere Bußgeldsätze. Am 05.07 kriegste Post von der Bußgeldstelle, die dir beweisen kann, dass du zu schnell warst. Die kriegst das alte Bußgeld, Bestandsschutz.
Sollte mittels Gesetzesänderung eine Änderung des Messverfahrens herbeigeführt werden (z.Bsp Messbereich bis 190 km/h) , wären sämtliche elektronisch verstellbare KlappenAuspuffanlagen nur noch im geschlossenen Zustand legal. So wie es bei derzeit mechanisch verstellbaren Klappen Anlagen auch der Fall ist. Damit müsste man dann leben. Alles jedoch (noch) hypothetisch.
zum zitierten Beitrag Zitat von Marishu
Sollte mittels Gesetzesänderung eine Änderung des Messverfahrens herbeigeführt werden (z.Bsp Messbereich bis 190 km/h) , wären sämtliche elektronisch verstellbare KlappenAuspuffanlagen nur noch im geschlossenen Zustand legal. So wie es bei derzeit mechanisch verstellbaren Klappen Anlagen auch der Fall ist. Damit müsste man dann leben. Alles jedoch (noch) hypothetisch.
Ich sehe hier eigentlich keinen Sinn, weiter zu debattieren, da es nur dazu führt, dass jeder seinen Standpunkt vertritt. Außerdem ist es ziemlich herablassend in einem zig Zeilen langen Referat über jemanden zu sprechen/ zu schreiben, der mit am Tisch sitzt.
Und es wurde erwähnt, nur weil es tausende Zeilen lange ist, wird es nicht besser und geht kein Stück auf das ein, was ich hier seit mehreren Posts schreibe.
Die Lärmgrenze für Motorräder nach dem 1.1.2016 z.B. liegt bei 77db (A) als Fahrgeräusch. Diese wird von allen Klappenanlagen (im offenen Zustand) erheblich überschritten. Fakt.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die Lärmgrenze für Motorräder nach dem 1.1.2016 z.B. liegt bei 77db (A) als Fahrgeräusch. Diese wird von allen Klappenanlage erheblich überschritten. Fakt.
Das erklärt dann das Unverständnis meiner Ausführungen.
Ah...du hast entweder mein Zitat geändert oder direkt 1-2 Sekunden nach dem Posten genommen. Ich habe noch den "offenen Zustand" hinzugefügt. Denn DAS ist ja das wichtige.
Wenn dem nicht so wäre, wäre eine Klappenanlage ja total sinnlos.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Ist ja zum Fremdschämen hier.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.