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Geschrieben von derherrliche am 19.09.2022 um 14:33:

Nein. Die Anlagen sind nicht zu laut. Wenn sie das wären, wäre es rechtswidrig. Ist es aber nicht. 
ich sag mal "loud but legal", wie es ein bekannter Autoklappenauspuffanlagenhersteller formuliert.

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von toap am 19.09.2022 um 14:33:

 @Leon_ Beispiel Radar...... passt auch nicht.

1. das zu schnell fahren ist bereits VOR der Blitzerei verboten gewesen
2. das Aufstellen von mobilen, geprüften Geräten war auch VOR deiner Blitzerei überall erlaubt

Gegenbeispiel: du wirst am 01.06 geblitzt, ab 01.07 gibts höhere Bußgeldsätze. Am 05.07 kriegste Post von der Bußgeldstelle, die dir beweisen kann, dass du zu schnell warst. Die kriegst das alte Bußgeld, Bestandsschutz.


Geschrieben von Marishu am 19.09.2022 um 14:41:

Sollte mittels Gesetzesänderung eine Änderung des Messverfahrens herbeigeführt werden (z.Bsp Messbereich bis 190 km/h) , wären sämtliche elektronisch verstellbare KlappenAuspuffanlagen nur noch im geschlossenen Zustand legal. So wie es bei derzeit mechanisch verstellbaren Klappen Anlagen auch der Fall ist. Damit müsste man dann leben. Alles jedoch (noch) hypothetisch.


Geschrieben von Bjrn am 19.09.2022 um 14:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marishu
Sollte mittels Gesetzesänderung eine Änderung des Messverfahrens herbeigeführt werden (z.Bsp Messbereich bis 190 km/h) , wären sämtliche elektronisch verstellbare KlappenAuspuffanlagen nur noch im geschlossenen Zustand legal. So wie es bei derzeit mechanisch verstellbaren Klappen Anlagen auch der Fall ist. Damit müsste man dann leben. Alles jedoch (noch) hypothetisch.

Dann wären 99% aller vom Hersteller ausgelieferten Motorräder im Herstellerzustand auch nicht mehr legal Augenzwinkern


Geschrieben von Leon_ am 19.09.2022 um 14:47:

Ich sehe hier eigentlich keinen Sinn, weiter zu debattieren, da es nur dazu führt, dass jeder seinen Standpunkt vertritt. Außerdem ist es ziemlich herablassend in einem zig Zeilen langen Referat über jemanden zu sprechen/ zu schreiben, der mit am Tisch sitzt. 
Und es wurde erwähnt, nur weil es tausende Zeilen lange ist, wird es nicht besser und geht kein Stück auf das ein, was ich hier seit mehreren Posts schreibe.


Die Lärmgrenze für Motorräder nach dem 1.1.2016 z.B. liegt bei 77db (A) als Fahrgeräusch. Diese wird von allen Klappenanlagen (im offenen Zustand) erheblich überschritten. Fakt.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Bjrn am 19.09.2022 um 14:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_



Die Lärmgrenze für Motorräder nach dem 1.1.2016 z.B. liegt bei 77db (A) als Fahrgeräusch. Diese wird von allen Klappenanlage erheblich überschritten. Fakt.

Es tut mir leid, aber das ist kein Fakt.


Geschrieben von Leon_ am 19.09.2022 um 15:01:

Das erklärt dann das Unverständnis meiner Ausführungen.
Ah...du hast entweder mein Zitat geändert oder direkt 1-2 Sekunden nach dem Posten genommen. Ich habe noch den "offenen Zustand" hinzugefügt. Denn DAS ist ja das wichtige.

Wenn dem nicht so wäre, wäre eine Klappenanlage ja total sinnlos.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von George am 19.09.2022 um 15:39:

Ist ja zum Fremdschämen hier.

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