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@bestes-ht sorry, schlecht geschrieben. Ich meinte meinen post natürlich in Bezug auf den Artikel. Da steht ja manuell, ob nu Drehschalter oder Knopf.
Aber der Artikel ist eh absoluter Murks, ein Misch von vielem, irgendwie irgendwo aufgeschnappt...😏
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Grüße Tom
nun kann aber auch der Automatikmodus als manuelles Knopf drücken interpretiert worden sein. Er fährt leise (50-80) in das Wohngebiet hinein, die Geschwindigkeit fällt unter 50 und die Klappen öffnen, alles legal. Nur hört es sich nicht legal an. Oder er hat auf deutlich über 80 beschleunigt(oder in den 4.Gang geschaltet), so das die Klappen wieder öffnen
Alles Glaskugel, weil wir den wirklichen Hergang nicht kennen.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
@Tomsen96 ist doch gut dass du die Artikel gepostet hast...so sehen wir mal, was auf einen zukommen kann ( Bußgeld wegen Lärmbelästigung), unabhängig von der Art der Klappenanlage oder wie die einzelnen gesetzlichen Regelungen sind. Denn hier wurde nur das individuelle Verhalten des Fahrers sanktioniert. Den Kawa-Ninja-Fahrer mit 11.000 Umdrehungen daher rasend hätte es wohl auch bußgeldmäßig erwischt (zurecht), selbst mit Serienauspuff.
Siehe es mal so: hast was über Klappenanlage gelernt und wir alle ne Rückmeldung, was passieren kann wenn man hirnfrei umherbrettert. Alles richtig gemacht.
.... oder aber, er hatte den "Werkstatt-Schalter" dran und hat damit die Karre auf laut gestellt! Nen Kunpel von mir hatte auch so einen (gut versteckten) Schalter dran, bei einer Kontrolle haben sie solange gesucht (waren bestimmt knapp zwei Stunden), bis sie ihn gefunden haben!
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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!
Egal ob legal oder illegal, Knöpfchen oder Drehschalter.
Auch die geliebten geschwindigkeits- und drehzahlabhängigen legalen Auspuffanlagen können sehr schnell zu einer Owi führen.
Und dies zu Recht, wir sind doch alle gegen diese (Auto)-Poser ;-)
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Ich denke, man kann auch mit jeder Originalanlage ein Bußgeld wegen (unnötiger) Lärmbelästigung kassieren – vorschriftsmäßige 50km/h im Ort, dazu erster Gang. Das sollte reichen...
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Ist doch in der Tat nichts neues. Fakt ist und das besagt ja auch wortwörtlich die entsprechende Richtlinie, dass eine (manuell oder automatisch) verstellbare Anlage IN JEDEM ZUSTAND die Lärmgrenzen einhalten muss. Das tut eine (auch automatische) Klappenanlage im geöffneten Zustand aber nicht. Das ist ja wohl auch ein Fakt. Das Problem, bzw. das Graue hier ist aber, dass eine entsprechende Messung nur in dem Bereich stattfindet, in dem die Anlage automatisch schließt und somit die Lärmgrenzen einhält. Hier haben die Hersteller lediglich die total dumme Auslegung der Messvorschrift ausgenutzt. Selbst wenn die TÜVer oder Polizisten wissen, dass die Anlage geöffnet zu laut ist, wäre das nicht verwertbar bzw. beweisbar, da nur der entsprechend dokumentierte Messbereich rangezogen werden darf.
Resultat: Der asoziale Poser wird keine Strafe wegen eines illegalen Auspuffen bekommen, sehr wohl aber wegen des von dieTor gezeigten Gesetzes.
Zum Glück wird derzeit an einer Revision der Messvorschrift gearbeitet und dann war es das mit Klappenanlagen sowieso...auch der Grund, weswegen ich mir keine gekauft habe. Denn auch einen Bestandsschutz gibt es dann nicht mehr. Dann sind sie nur noch 100% geschlossen legal
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Denn auch einen Bestandsschutz gibt es dann nicht mehr. Dann sind sie nur noch 100% geschlossen legal
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Mit besten Grüßen aus dem Norden
Frank
Street Glide rockt!
zum zitierten Beitrag Zitat von Turbootti
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Denn auch einen Bestandsschutz gibt es dann nicht mehr. Dann sind sie nur noch 100% geschlossen legal
Woher hast Du diese Weisheit ???
Da ist sein Wunsch eher Vater des Gedanken, weil er es anderen einfach missgönnt. Juristisch totaler Quatsch, EU Homologationen rückwirkend zu ändern. Ist gar nicht durchsetzbar und gab es auch noch nie. Für neue Homologationen, Euro 7, 8, etc weiß natürlich niemand so genau, was kommen wird.
Alte Euro Normen packt niemand mehr an.
Das ist keine Weisheit. Was ihr meint, wäre höchstens eine Vermutung Aber auch darauf will bzw. kann ich gar nicht mal mehr eingehen. Die Infos kann sich jeder im Internet selbst ergooglen. Aber die Logik ergibt sich schon aus meinem vorigen Beitrag.
Wie gesagt, die aktuelle Gesetzeslage besagt ganz klar und deutlich, dass eine Klappenanlage illegal ist! Dessen muss sich jeder bewusst sein, der sich sowas anschafft. Es mangelt lediglich am dokumentierten Messverfahren, um dies im Alltag zu beweisen.
Wäre damit vergleichbar, als wenn ich jemanden ausrauben würde und der einzige Beweis ist eine Kameraaufnahme, die aber als Beweis nicht zugelassen ist. Also könnte ich nicht "verknackt" werden. Der Raub an sich ist und bleibt ja aber dennoch verboten und steht unter Strafe.
Und dazu muss keine Homologation rückgängig gemacht werden.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Das ist keine Weisheit. Was ihr meint, wäre höchstens eine Vermutung Aber auch darauf will bzw. kann ich gar nicht mal mehr eingehen. Die Infos kann sich jeder im Internet selbst ergooglen. Aber die Logik ergibt sich schon aus meinem vorigen Beitrag.
Wie gesagt, die aktuelle Gesetzeslage besagt ganz klar und deutlich, dass eine Klappenanlage illegal ist! Dessen muss sich jeder bewusst sein, der sich sowas anschafft. Es mangelt lediglich am dokumentierten Messverfahren, um dies im Alltag zu beweisen.
Wäre damit vergleichbar, als wenn ich jemanden ausrauben würde und der einzige Beweis ist eine Kameraaufnahme, die aber als Beweis nicht zugelassen ist. Also könnte ich nicht "verknackt" werden. Der Raub an sich ist und bleibt ja aber dennoch verboten und steht unter Strafe.
Und dazu muss keine Homologation rückgängig gemacht werden.
Was ist Cringe alert?
Und wieso Halbwissen und Quatsch? Man kann Gesetze und Richtlinien im Internet frei einsehen. Man muss sie halt nur verstehen können.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Was ist Cringe alert?
Und wieso Halbwissen und Quatsch? Man kann Gesetze und Richtlinien im Internet frei einsehen. Man muss sie halt nur verstehen können.
Genau, die Polizisten verfolgen jedes Motorrad, das ihnen als zu laut erscheint und halten dabei ihr mobiles Messgerät aus dem fahrenden Auto.
Und Oldtimertreffen werden dann auch verboten weil die Abgasvorschriften nicht mehr eingehalten werden.
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Sommer, Sonne, Kaktus