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Geschrieben von derherrliche am 17.09.2022 um 14:01:

Legale Klappenanlage, trotzdem Bußgeld?

Aus der aktuellen Motorrad.
JundH bspw. kommuniziert es ja anders. Bleibt wohl erstmal spannend. Leider.

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Tomsen96 am 17.09.2022 um 14:09:

Moin, 
das ist doch nix neues. Ne Klappenanlage ist nur geschlossen legal. Fährst du offen begehst du eine Ordnungswidrigkeit, und musst ein Bußgeld zahlen. 
Allerdings und zum Glück dürfen sie dir das Bike nicht still legen. Kannst vor Ort beweisen dass du auch legal unterwegs sein kannst.

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Grüße Tom 


Geschrieben von bestes-ht am 17.09.2022 um 14:21:

Da stimmt ja mal wieder gar nichts! 
Auch an deiner Aussage @Thomsen96 nicht!
Die Rede ist von einer manuell verstellbaren Anlage. Am Ende des Artikels wird von einem Knopf gesprochen welcher gedrückt wurde. Den hat eine manuell verstellbare nicht, lediglich einen mech. Hebel/Drehknopf, sonst wäre sie ja auch nicht manuell verstellbar. 
Die J&H ist elektronisch, genauso wie Kess.
Eine manuelle Anlage, wie eine Penzl/MCJ, ist lediglich im geschlossenen Zustand legal, im Gegensatz zu den elektr. gesteuerten, welche auch in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen offen gefahren werden dürfen und legal sind. Vance&Hines hat schon gleich gar keine Klappenanlage im Angebot, weder mech. noch elektr.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Stoni am 17.09.2022 um 14:26:

Jawoll!
Klappenauspuff mit manueller Klappe beim fahren offen = illegal
Klappenauspuff mit elektr. Verstellung und einer „dauer offen“ Einrichtung = illegal
Klappenauspuff mit elektr. Verstellung ohne Eingriff oder Manipulation der Automatik= legal, auch offen!

Aber wenn ich lese, dass der Kandidat mehrfach offen rauf und runter gefahren ist, dann soll er ruhig zahlen.


Geschrieben von George am 17.09.2022 um 14:29:

Ist denn nicht auch das Drücken aufs Knöpfchen ein manueller Vorgang?
Der Gegensatz zu Manuell wäre doch Automatik.

Warum das Ganze jetzt aber neu sein soll, weiß ich nicht. Jeder, der seinen Auspuff (elektronisch oder per Hebel) lauter macht, ist raus aus der Legalität. Da ist es dann nur noch eine Frage, wie das vor dem Gericht bewiesen oder entkräftet wird

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von bestes-ht am 17.09.2022 um 14:29:

😎 Wenn er im Automodus geöffneten Modus unterwegs war, dann eben nicht!!!!

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Geschrieben von Stoni am 17.09.2022 um 14:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Ist denn nicht auch das Drücken aufs Knöpfchen ein manueller Vorgang?
Der Gegensatz zu Manuell wäre doch Automatik.

Warum das Ganze jetzt aber neu sein soll, weiß ich nicht. Jeder, der seinen Auspuff (elektronisch oder per Hebel) lauter macht, ist raus aus der Legalität. Da ist es dann nur noch eine Frage, wie das vor dem Gericht bewiesen oder entkräftet wird

Isser nicht, solange in der Automatikstellung offen gefahren wird. Die schließt ja im notwendigen Bereich.


Geschrieben von George am 17.09.2022 um 14:32:

Von Automodus lese ich da nix, sondern vom Vorwurf, dass er das Knöpfchen mehrmals über einen längeren Zeitraum betätigt hat. Wie auch immer einem sowas bewiesen wird.

Soweit ich weiß,  hat auch nicht jede elektronische Anlage einen Automatikmodus.

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Geschrieben von toap am 17.09.2022 um 14:33:

"dürfte es sich um eine Anlage von Jekyll & Hyde oder Vance & Hines gehandelt haben..."..... ...da haben wieder Profis recherchiert....


Geschrieben von bestes-ht am 17.09.2022 um 14:36:

Am Anfang des Artikels ist die Rede von einer manuell verstellbaren Anlage, die hat keinen Kopf zum drücken!
Aber du hast schon Recht George, vor Gericht erfährt man Dinge an die man im normalen Leben nicht glaubt, wie dein „ist das Drücken eines Knopfes, nicht auch eine manuelle Verstellung“!
Ich habe da in den letzten 5!!! Jahren bzgl. meiner Zugewinnauseinandersetzungen schon des öfteren ganz ordentlich den Kopf schütteln dürfen! 😎

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Geschrieben von Franz-REMCM am 17.09.2022 um 14:50:

Da hat sich die "Motorrad" als Schmierblatt übelster Sorte geoutet.

Hat ja Bildzeitungsniveau, der Artikel.

Gruß, Franz


Geschrieben von George am 17.09.2022 um 15:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Am Anfang des Artikels ist die Rede von einer manuell verstellbaren Anlage, die hat keinen Kopf zum drücken!

Will mich nicht streiten, aber für mich ist es kein Unterschied, ob jemand durch Betätigung eines Hebels oder durch das Drücken eines Knopfes eine Auspuffanlage öffnet. Macht man beides per Hand (also manuell) und natürlich mit Absicht.

Mich würde da eher die Beweislast interessieren.

Reicht es, dass der Polizist gesehen hat, wo dein Daumen oder deine Hand sich befand?
Reicht der subjektive Lautstärkeeindruck? 
Ist das Vorhandensein des Knöpfchens/Hebels bereits ein Verdachtsgrund?

Da wird in Zukunft noch so manches Kopfschütteln kommen, befürchte ich.

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Geschrieben von spider am 17.09.2022 um 15:04:

Ich denke hier geht es um "legale" offene Klappen und die Aussage, das auch legal offene Klappen im Wohngebiet als vermeidbare Lärmbelästigung bestraft werden kann.

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Thomas

Ich sehe meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich sehe mich bedroht durch Rechte und Beschränkte.
Lieber glaube ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.


Geschrieben von George am 17.09.2022 um 15:23:

Na, dann hat der Artikel noch weniger Wert.  unglücklich

In der "Zeit" steht es so:

"Bei seiner Fahrt in den Abendstunden des Karfreitags dieses Jahres durch ein Wohngebiet habe der 32-Jährige mehrmals die Abgasklappen geöffnet - und dadurch unnötig laute Auspuffgeräusche von etwa zehn Sekunden Dauer verursacht, erläuterte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Mann wurde daraufhin von der Spezialeinheit der Polizei KART (Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner) angehalten."


Die Zeit

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Geschrieben von timedrifters am 17.09.2022 um 15:36:

So richtig "spider" ,
assoziales Verhalten in Wohngebieten gehört in jedem Fall sanktioniert.
Außerhalb von Wohngebieten ist das noch vertretbar, außer für Förster u. Ornithologen natürlich..... Augenzwinkern )))

Da hat der Typ der Motorradszene insgesamt einen Bärendienst erwiesen...... so schwindet die Akzeptanz immer weiter,
dann gibt's zusehends gesperrte Strecken für uns alle.
Will das jemand ?
Ich nicht, gibt schon genug Streckensperrungen u. Gängelung durch die Rennleitung für uns alle.

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DlzG, Edi

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