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Welche Zusatzangaben bei Standgeräusch/Fahrgeräusch
Hallo zusammen,
ich habe mir vor kurzen eine FXE von 1976 zugelegt.
Im Fahrzeugschein sind als Standgeräusch „97“ und als Fahrgeräusch „84“ eingetragen. Ohne Angaben von der Einheit (dB) bzw. dem anzuwenden Messverfahren (vmtl Nahfeldmessung ergo N).
Jetzt meine Frage, ist dies von Vorteil oder Nachteil, wenn die Werte so uneindeutig beschrieben sind? Hatte hier bei euch schon mal damit Erfahrungen bei einer Kontrolle.
Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).
vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.
vG,
Stephan
zum zitierten Beitrag Zitat von MrWallace
Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).
zum zitierten Beitrag Zitat von Franz-REMCM
zum zitierten Beitrag Zitat von MrWallace
Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).
Nein
https://oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern
zum zitierten Beitrag Zitat von MrWallace
Hallo zusammen,
ich habe mir vor kurzen eine FXE von 1976 zugelegt.
Im Fahrzeugschein sind als Standgeräusch „97“ und als Fahrgeräusch „84“ eingetragen. Ohne Angaben von der Einheit (dB) bzw. dem anzuwenden Messverfahren (vmtl Nahfeldmessung ergo N).
Jetzt meine Frage, ist dies von Vorteil oder Nachteil, wenn die Werte so uneindeutig beschrieben sind? Hatte hier bei euch schon mal damit Erfahrungen bei einer Kontrolle.
Und falls ich dies auf dB und Nahfeldbessung (+21dB) umschreiben lasse, ist meine Annahme dann richtig dass die Tüten legal standgeräusch 123db und Fahrgeräusch 109 dB haben dürfen (+21dB wegen Nahfeldmessung +5db Messtoleranz).
vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.
vG,
Stephan
Alles über 130 dB ist für Menschen zu laut, reflexartig legt man schützend die Hände auf die Ohren. Schon ab 120 dB, die nur für kurze Zeit auf das Gehör wirken, entstehen bleibende Hörschäden.
Da war der Gesetzgeber mal richtig entspannt unterwegs.
Nachträglich ein N dahinter zu bekommen ist unmöglich
hab ich mal bei nem fehlenden D versucht
Der entspannteste tüver sagt normalen Auspuff dann geräuschmessung 300 Euro zahlen und dann werden es P aber Wahrscheinlich nur ein wenig über 100
Umschreiben musst und kannst du gar nix. Und steht doch eindeutig im hier schon genannten Text von dem du auch deine Info hast.
Du hast db eingetragen und EZ vor 1980. Also müssen bei der Nachfeldmessung 21db dazugezählt werden.
Natürlich gilt das nur fürs Standgeräusch
__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
hi,
ich fahre ein 73 FXE habe ein Stand- und Fahrgeräusch von 85N habe also laut KBA-Betriebserlaubnis 21dB(A) + 5dB(A) von 111(P).
siehe PDF-Datei.
Die hatte ich mal im Netz gefunden. Hoffe sie hilft weiter.
Gruß digger
PS: Hier der link: http://www.kreidler-museum.de/forum/standgeraeuschmessung.pdf