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Geschrieben von bestes-ht am 30.09.2022 um 11:40:

Warum sollte ich etwas austragen lassen, was einmal eingetragen wurde?
Wenn ich iwann wieder Lust dazu verspüren sollte das eingetragene Teil anbauen zu wollen, brauche ich dann nicht wieder das ganze Prozedere der Eintragung durchzuführen.
Vor allem da die Papiere i.d.R. beim TÜV bleiben und man diese, wenn man nicht so schlau war diese vorher zu kopieren, nicht mehr existieren.
Und wer kauft schon Teile welche eigentlich eine Abe haben, ohne die dazugehörigen Unterlagen. 😎
Nehmen wir mal das Beispiel Reifen als Vielfahrer.
Soll ich da ständig bei Typ/Reifengrößen/Hersteller/Produktwechsel zum Eintragen fahren?
Im Leben nicht, da habe ich andere Sorgen! 😎

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Geschrieben von PaulHD48 am 30.09.2022 um 14:28:

wenn du einen neuen Lenker in die Zulassung eintragen willst. muss der alte ausgetragen werden, so meine Erfahrung im Sommer diesen Jahres.
ich hab Lenker A durch B ersetzt und wollte den dann ordnungsgemäß eintragen lassen. leider durfte ich unverrichteter Dinge wieder abtreten. Die Dame bei der Behörde hat gesagt "ein Motorrad kann keine zwei Lenker haben". sie hat das dann noch mit ihrem Vorgesetzten besprochen doch das Ergebnis blieb das gleiche. Ich benötige zwingend die Austragung des alten Lenkers durch den TÜV.
Jetzt fahr ich erst mal so rum. Zum Glück steht bei meiner Abnahme der Hinweis auf Änderung bei nächster Befassung. nun muss ich halt immer den Prüfbericht mitschleppen. Beim nächsten regulären TÜV lasse ich dann den alten Lenker austragen.

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Geschrieben von TC1972 am 21.02.2023 um 14:56:

TC88, MCJ Auspuff mit Luftfilter Pistor Streamin Eagle Heavy Breather

Hallo, ich habe an meine 2001er TC88 Vergaser eine MCJ Klappenanlage verbaut. Nun möchte ich einen Pistor Streamin Eagle Heavy Breather verbauen. Für beide Komponenten habe ich eine EG Gutachten für meine Maschine. Ein Kombigutachten habe ich bisher noch nicht gefunden.
Daher einige Fragen an die Community.
Gibt es solch ein Kombigutachten (Luffi+Auspuff) für diese Kombination oder weiß einer wo ich es bekomme? (das Bertl´s Team konnte mir nicht helfen.)
Kann ich diese Kombination auch ohne Kombigutachten eintragen lassen?
Danke jetzt schon für Euro Info´s.


Geschrieben von HeikoJ am 21.02.2023 um 16:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von TC1972
Kann ich diese Kombination auch ohne Kombigutachten eintragen lassen?

Kombigutachten

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Geschrieben von Moos am 21.02.2023 um 19:25:

Kommt darauf an was in dem Gutachten vom Pistor steht. Wenn da drin steht mit OEM-Auspuff oder baugleich kannst den als Kombi in Verbindung mit der MCJ eintragen lassen. Ging bei mir mit dem Hypercharger und der Penzl auch. Macht aber nicht jeder Prüfer.

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Geschrieben von TC1972 am 22.02.2023 um 10:06:

Hmm, im Gutachten steht: Der Umbau ist nur zulässig an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugtypen die hinsichtlich Motortyp, Motorleistung, emissionsmindernden Einrichtungen, Schalldämpferanlage sowie Getriebe- und Achsübersetzungen dem Serienzustand entsprechen. Irgendwie steht das in allen Pistorgutachten. Hört sich erstmal nicht so gut an...


Geschrieben von LRalf am 22.02.2023 um 10:32:

Der Luftfilter muss auf jeden Fall eingetragen werden. Das würde ich einfach mal versuchen. Der Auspuff hat sicher eine ABE und muss dann nicht eingetargen werden.


Geschrieben von Leon_ am 22.02.2023 um 10:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
Er sagt ,wenn schon der Auspuff eingetragen ist und man dann zum Tüv kommt und will den Luftfilter eintragen lassen, muss der Prüfer das gesamte Motorrad begutachten und darf den Luffi nur eintragen wenn alles zueinander passt (Lautstärke, Abgas usw.)

Aber genau das ist seit geraumer Zeit so nicht mehr zulässig. Es ist somit nur noch möglich Auspuff und Luftfilter zusammen in Verbindung basierend auf einem Kombigutachte eintragen zu lassen.

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Leon

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Geschrieben von Leon_ am 22.02.2023 um 10:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Der Luftfilter muss auf jeden Fall eingetragen werden. Das würde ich einfach mal versuchen. Der Auspuff hat sicher eine ABE und muss dann nicht eingetargen werden.

Und die EG-Zulassung (ABE gibt es beim Auspuff nicht) hat nur Bestand in Verbindung mit dem originalen Luftfilter.  
Hier werden Woche um Woche immer wieder die gleichen Themen diskutiert fröhlich

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Meilleures salutations, 

Leon

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Geschrieben von TBWMB am 22.02.2023 um 10:53:

Mein Kombigutachten J&H mit Screamin' Eagle Heavy Breather Elite für die Road King Special 2022 
ist grade in Arbeit und nächste Woche kann ich das ganze dann beim Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Diese Kombination ist, soviel ich weiß, erst seit ca. 2 Monaten möglich...

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Geschrieben von LRalf am 22.02.2023 um 12:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Der Luftfilter muss auf jeden Fall eingetragen werden. Das würde ich einfach mal versuchen. Der Auspuff hat sicher eine ABE und muss dann nicht eingetargen werden.

Und die EG-Zulassung (ABE gibt es beim Auspuff nicht) hat nur Bestand in Verbindung mit dem originalen Luftfilter.  
Hier werden Woche um Woche immer wieder die gleichen Themen diskutiert  fröhlich

Ja schon klar. Kommt drauf an was genau im Gutachten drin steht und wie genau der Prüfer das sieht.


Geschrieben von bestes-ht am 22.02.2023 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von TBWMB
Mein Kombigutachten J&H mit Screamin' Eagle Heavy Breather Elite für die Road King Special 2022 
ist grade in Arbeit und nächste Woche kann ich das ganze dann beim Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Diese Kombination ist, soviel ich weiß, erst seit ca. 2 Monaten möglich...

Ist ja iwie überflüssig! Deine 22er hat doch von Haus aus nen offenen Luffi.
Das Ansauggeräusch wird im entsprechenden Leerlaufdrehzahlbereich durch die Motorsteuerung durch schließen der Drosselklappe elektronisch geregelt.

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von LRalf am 22.02.2023 um 19:07:

Das mit dem Eintragen nimmt wieder Überhand. Was mal mit EG-ABE erleichtert werden sollte, wird jetzt durch deutsxchen Regulierungswahn wieder rückgängig gemacht.
So braucht man für dei Änderung einer Reifengröße eine Einzelabnahme.

Mittlerweile lassen sich viele Teile trotz EG-ABE eintragen , weil sie befürchten, dass es doch nicht anerkannt wird oder zurückgezogen wird


Geschrieben von TC1972 am 23.02.2023 um 11:29:

Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als mal meinen Schrauber des Vertrauens zu fragen, ob da was geht. Kann ich mir garnicht vorstellen, aber MCJ Auspuff mit Pistor SE Luftfilter scheint wohl eine besondere Kombi zu sein.


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2023 um 11:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Mittlerweile lassen sich viele Teile trotz EG-ABE eintragen , weil sie befürchten, dass es doch nicht anerkannt wird oder zurückgezogen wird

Hat den Vorteil ? das die Eintragungen samt Halteradresse im Zentralen Fahrzeugregister beim KBA hinterlegt sind. Dann müssen die bei Widerruf der Betriebserlaubnis nicht drauf warten das die Fahrzeuge in eine Kontrolle kommen. Spätestens beim nächsten TÜV ist dann sowieso alles vorbei.

@LRalf 
Nur um das klarzustellen, die Abnahme und Eintragungspflicht für abweichende Reifengrössen ist eine Umsetzung der EG Vorgaben mit 5 Jahren Verspätung und nicht eine Idee der deutschen Behörden.

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