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zum zitierten Beitrag Zitat von Düsentrieb
Bei den M8 Motoren sind keine Bleche drin.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Müsste dann nicht eigentlich auch der geänderte Vergaser i.V.m. geändertem Luftfilter i.V.m. geänderter Auspuffanlage eingetragen werden?
Das beeinflusst sich doch alles gegenseitig.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Dafür gibt es statt Blechen bei den M8 Serienluftfiltern unterschiedliche Backplates für DOM und HDI
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Manchmal ist weniger durchaus mehr.
Deswegen gibts für den vielleicht kein Kombigutachten für garnix?
Doch genau den habe ich mit der J+H eingetragen.
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Manchmal ist weniger durchaus mehr.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag "In Verbindung mit" bedeutet das der gesamte Antriebsstrang, der als Funktionseinheit betrachtet wird, den Vorschriften entspricht.
Ab 2006 Geräusch, Leistung, Abgas ...
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Wozu gibt es dann diese Kombigutachten?
Meine Antwort dazu aus einem anderen Thread
Die Begründung für die Notwendigkeit von Kombigutachten und der Einheit von Luftfilter und Auspuff erschien schon in der Richtlinie 97/24/EG vom 17.6.1997:
„Einzelteil einer Auspuffanlage"
einer der Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage bilden (beispielsweise Auspuffrohre und Rohrstutzen, eigentlicher Schalldämpfer), und gegebenenfalls die Ansauganlage (Luftfilter). Ist der Motor mit einer Ansauganlage (Luftfilter und/oder einem Ansauggeräuschdämpfer) ausgerüstet, die für die Einhaltung der Geräuschpegelgrenzwerte unerläßlich ist, so ist diese Anlage als Einzelteil anzusehen, dem die gleiche Bedeutung wie der Auspuffanlage zukommt.
Frage
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
dann ist die Abnahme des neuen Lufis und dessen Eintragung doch in Kombination erfolgt, denn die Abnahme incl. Geräuschbeurteilung etc ist doch gemacht worden in Kombination mit beiden Bauteilen...
andernfalls dürfte der TÜV einen Lufi doch anders gar nicht eintragen, wenn ein Kombigutachten Voraussetzung wäre.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Kann ja genauso sein das du für die Abnahme des Luftfilters die Serienanlage montiert hattest.
bei unserer 48 ist der SE Stage1 und die Penzl einzeln eingetragen. Aufgrund dieser Kombigutachten und der Diskussonen hier ,war ich beim Tüv und wollte es "in Verbindung mit" eintragen lassen.
Der Sachverständige hat nur den Kopf geschüttelt und kannte diese Foren Aussagen. Er sagt ,wenn schon der Auspuff eingetragen ist und man dann zum Tüv kommt und will den Luftfilter eintragen lassen, muss der Prüfer das gesamte Motorrad begutachten und darf den Luffi nur eintragen wenn alles zueinander passt (Lautstärke, Abgas usw.)
Die Kombigutachten sind nur für die Prüfer die nicht selber Gutachten erstellen dürfen und nur Eintragungen anhand von Teilegutachten vornehmen.
und falls ich mal an einen unwissenden Kontrolleur gerate ,kann ich gerne mit ihm zum Tüv kommen, er erklärt es ihm dann.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
An meiner Maschine waren mal extra weit vorverlegte Fußrasten, die auch eingetragen waren.
Diese wurden irgendwann wieder abgebaut, standen aber weiterhin im Fahrzeugschein.
Bei der nächsten TÜV-Prüfung wurde mir mitgeteilt, dass die ausgetragen werden müssen, da ich die nicht mehr dran habe.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
dann ist die Abnahme des neuen Lufis und dessen Eintragung doch in Kombination erfolgt, denn die Abnahme incl. Geräuschbeurteilung etc ist doch gemacht worden in Kombination mit beiden Bauteilen...
andernfalls dürfte der TÜV einen Lufi doch anders gar nicht eintragen, wenn ein Kombigutachten Voraussetzung wäre.
Das geht aber aus den Einzeleintragungen nicht hervor da das Datum der Eintragung nicht aufgeführt ist. Kann ja genauso sein das du für die Abnahme des Luftfilters die Serienanlage montiert hattest.
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Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
natürlich steht in der Datenbank des TÜVs das jeweilige Datum der Eintragungen
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Das kenne ich sooo nicht. Bei mir ist ein "Sonderlenker" eingetragen und fahre einen anderen mit ABE. Interessiert keine Sau beim TÜV.
Moinsen,
ich habe bei meiner Sport Glide den J&H drauf und der SE extremFlow mit einem Gutachten von Bertl`s problemlos beim TüV abgenommen und bei der Straßenverkehrsbehörde eingetragen bekommen.
Auspuff und Luftfilter stehen im Schein, respektive neuamtsdeutsch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!