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Geschrieben von Anfänger am 28.06.2022 um 20:50:

???

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cool 


Geschrieben von Ode am 28.06.2022 um 21:29:

Moin,

https://harley-bamberg.de/kombigutachten/luftfiltergutachten/

Hier hab ich mal angefragt, allerdings kann es sein, das sie nur Kombigutachten in Verbindung mit einem SE Luftfilter in Ihrer Datenbank haben, aber fragen kostet ja nix und eventuell können sie dir trotzdem einen Tipp geben.

Gruß Ode


Geschrieben von Anfänger am 28.06.2022 um 21:50:

Hi Ode,
Danke für die schnelle Info.
Harley-Bamberg hat nur Kombigutachten mit SE Luftfilter.

Gruß Anfänger

__________________
cool 


Geschrieben von dackelpack am 28.06.2022 um 21:58:

Es gehen auch andere Kombinationen, musst allerdings 'ne entsprechende (freie) Schrauberbude finden! Ist aber nicht ganz billig, ich hab beim letzten Mal 450,- € für alles hinlegen müssen!

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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!


Geschrieben von Ode am 28.06.2022 um 22:10:

Schade.
Mir konnte man letztes Jahr auch nicht helfen.
Hatte da noch `ne M8 Road King Special  mit SE Ventilator Extreme und SE Slip on Tüten, dafür gab's auch kein Kombigutachten.
Bei HD in Kiel hab ich dann zumindest jeweils ein Einzelgutachten (DEKRA) bekommen.
Hätte mir bei den Strassenräubern in der Kontrolle bestimmt auch nicht weiter geholfen.

Drücke Dir die Daumen, das Du jemanden findest, der dir hilft.


Geschrieben von Anfänger am 28.06.2022 um 22:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von dackelpack
Es gehen auch andere Kombinationen, musst allerdings 'ne entsprechende (freie) Schrauberbude finden! Ist aber nicht ganz billig, ich hab beim letzten Mal 450,- € für alles hinlegen müssen!

Ok,

Danke für den Tip

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cool 


Geschrieben von dackelpack am 29.06.2022 um 06:24:

zum zitierten Beitrag ....... Hätte mir bei den Strassenräubern in der Kontrolle bestimmt auch nicht weiter geholfen...

So isses! Legal darf ja nur eins von beiden, also Luftfilter o d e r Auspuff, geändert werden, ansonsten benötigt man besagtes Kombigutachten. Gab aber auch schon Fälle, wo die Rennleitung solche Kombigutachten als "Gefälligkeitsgutachten" ausgelegt haben und entsprechende Verfahren eingeleitet wurden!

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Geschrieben von v2devil am 29.09.2022 um 11:12:

Habe eine Frage:

Ich lese hier immer von Kombigutachten...

Meine Penzl hatte ich damals eintragen lassen, um für mögliche Gesetzesänderungen den Bestandschutz zu haben.
Ein paar Jahre habe ich dann beim TÜV Rheinland einen Ness Big Sucker per Einzelabnahme eintragen lassen; dazu wurden Bilder gemacht vom TÜV Prüfer, Fahrversuch und manuelle Geräuschprüfung durch den TÜV-Ingenieur und die komplette Dokumentation in der TÜV Datenbank hinterlegt. Natürlich war da auch die Penzl montiert, was auch auf den Bildern der Dokumentation zu sehen ist. Beide Änderungen sind im Schein u Brief eingetragen.
Jetzt lese ich, dass einige von euch wohl schon mal Probleme mit der Rennleitung hatten, da kein Kombigutachten vorlag. 
Verstehe ich jetzt nicht, wenn das beim TÜV vorschriftsmäßig eingetragen und dokumentiert wurde...

Beim Auto trägt man ja auch nicht Felgen und Fahrwerk als Kombigutachten ein, sondern einzeln. Selbst Leistungssteigerungen (Chiptuning) werden eigenständig eingetragen ohne Kombi mit anderen Bauteilen und auch da erlischt keine ABE...

Wozu gibt es dann diese Kombigutachten? verwirrt

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 29.09.2022 um 11:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Wozu gibt es dann diese Kombigutachten?

Meine Antwort dazu aus einem anderen Thread

Die Begründung für die Notwendigkeit von Kombigutachten und der Einheit von Luftfilter und Auspuff erschien schon in  der Richtlinie 97/24/EG vom 17.6.1997:
„Einzelteil einer Auspuffanlage"
einer der Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage bilden (beispielsweise Auspuffrohre und Rohrstutzen, eigentlicher Schalldämpfer), und gegebenenfalls die Ansauganlage (Luftfilter). Ist der Motor mit einer Ansauganlage (Luftfilter und/oder einem Ansauggeräuschdämpfer) ausgerüstet, die für die Einhaltung der Geräuschpegelgrenzwerte unerläßlich ist, so ist diese Anlage als Einzelteil anzusehen, dem die gleiche Bedeutung wie der Auspuffanlage zukommt.

Frage

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Geschrieben von Texaner am 29.09.2022 um 11:32:

Kombigutachten

'In Kombination/Verbindung mit....' sind hier die Zauberwörter.

Beides einzeln eintragen lassen bringt nüscht.

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Geschrieben von Ole66 am 29.09.2022 um 12:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Beim Auto trägt man ja auch nicht Felgen und Fahrwerk als Kombigutachten ein

Das sind ja auch keine Teile die die Abgas-, Leistungs-, Geräusch- und Umweltvorschriften betreffen.

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Geschrieben von bestes-ht am 29.09.2022 um 12:20:

Der Schwachsinn daran ist ja, dass die Luffies mit Gutachten, durch den Ansauggeräuschdämpfer (das Blechteil), den Luffi wieder auf Seriendurchlass beschneiden, also praktisch wie original anzusehen ist. Und so war das 2010 auch mit der Ansicht der Prüfer bzgl. Eintragung Auspuff. 😎

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Geschrieben von HeikoJ am 29.09.2022 um 12:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Der Schwachsinn daran ist ja, dass die Luffies mit Gutachten, durch den Ansauggeräuschdämpfer (das Blechteil), den Luffi wieder auf Seriendurchlass beschneiden, also praktisch wie original anzusehen ist.

Das Problem ist das sowohl beim Luftfilter als auch bei der Auspuffanlage Toleranzen zugelassen sind. Wenn Luftfilter und Auspuff beide die zulässigen Toleranzen ausnutzen ( Lautstärke und/oder Leistungsgewinn ) wird im Gesamtergebnis die erlaubte Toleranz von 5 dB bei Lautstärke oder von 5 % Leistungserhöhung überschritten.

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Geschrieben von Düsentrieb am 29.09.2022 um 12:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Der Schwachsinn daran ist ja, dass die Luffies mit Gutachten, durch den Ansauggeräuschdämpfer (das Blechteil), den Luffi wieder auf Seriendurchlass beschneiden,

Bei den M8 Motoren sind keine Bleche drin.

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Manchmal ist weniger durchaus mehr.


Geschrieben von Fux am 29.09.2022 um 12:47:

Und wie sieht das mit einem geänderten Vergaser aus? Habe statt des originalen CV Vergasers einen Mikuni Vergaser drin.

Der HSR 42 wurde auch eingetragen (einzeln), aber mit Geräusch- und Leistungsmessung (offener Hypercharger + Penzl).

Müsste dann nicht eigentlich auch der geänderte Vergaser i.V.m. geändertem Luftfilter i.V.m. geänderter Auspuffanlage eingetragen werden? 

Das beeinflusst sich doch alles gegenseitig.