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Geschrieben von Börnie am 27.06.2022 um 14:11:

Also ich hab ja schon mal gehört, dass nicht alles was im Netzt steht der Wahrheit entspricht. Augen rollen fröhlich großes Grinsen



"""Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab. """"

Stimmt :-)  Ich mach mich jetzt hier mal zu cool

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Geschrieben von Kellerkind am 27.06.2022 um 15:05:

Ohne Kaufvertrag vom letzten im Brief eingetragen Halter bekommst Du bei uns kein Kfz zugelassen 
selbst schon erlebt , Auto gekauft und dann aufgrund persönlicher Umstände 2 Jahre steht lassen. Mit allen Papieren und Schlüsseln zur Zulassungsstelle und nada. Kein Eigentumsnachweis. Da der Vorbesitzer in der Zwischenzeit verstorben war Auto verschrottet


Geschrieben von Ole66 am 28.06.2022 um 09:20:

Wenn der Lenker eine ABE hat, brauchst nichts eintragen lassen. Karte reicht.

Nur noch 1x OT:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Also klaue ich Dein Fahrzeug vom Hof und den Brief / Zusassungsbescheinigung(en) aus dem Aktenschrank und bin automatisch der Eigentümer !!?!??!

Jepp, die Karre gehört dann dir. 

"Diese Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-ZulassungDamit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle problemlos und vor allem schnell verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:Neuwagen

 in Fällen benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:

Gebrauchtwagen: Auch für Gebrauchtwagen benötigen Sie neben Personalausweis und Co. (siehe Neuwagen) einige zusätzliche Unterlagen:

Quelle vom September 2021, also aktuell -> Klick mich sanft

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
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   für alle!        


Geschrieben von Rocker666 am 28.06.2022 um 11:06:

Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II hat, ist nicht automatisch der Eigentümer. Der eingetragene Inhaber der Bescheinigung ist ebenfalls nicht automatisch der Eigentümer, und wie schon hier im Thread erwähnt wurde, steht das auch so auf der Bescheinigung. Wer im sogenannten Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist, gilt als Halter des Fahrzeugs und dieser muss eben keineswegs der Eigentümer sein.

Um Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, muss in Deutschland ein Kaufvertrag existieren - das kann auch ein mündlicher Vertrag sein, ein solcher gilt in Deutschland. Ob ein Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle zur Anmeldung des Fahrzeugs und die Zustimmung des Eigentümers zur Zulassung z.B. auf einen abweichenden Halter (z.B. Ehepartner) nachgewiesen werden muss, wird je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet und wird das Eigentum glaubhaft versichert, kann das Fahrzeug auch ohne Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages angemeldet/ zugelassen werden.

Beispiel aus der Praxis: Ich bin der Eigentümer meiner Harley; gekauft habe ich sie per Handschlag und mündlichem Vertrag vom Vorbesitzer; Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist meine Frau.

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Biker im Zeichen des Eisernen Kreuzes


Geschrieben von Chopper 15 am 28.06.2022 um 11:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rocker666
Um Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, muss in Deutschland ein Kaufvertrag existieren - das kann auch ein mündlicher Vertrag sein, ein solcher gilt in Deutschland. Ob ein Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle zur Anmeldung des Fahrzeugs und die Zustimmung des Eigentümers zur Zulassung z.B. auf einen abweichenden Halter (z.B. Ehepartner) nachgewiesen werden muss, wird je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet und wird das Eigentum glaubhaft versichert, kann das Fahrzeug auch ohne Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages angemeldet/ zugelassen werden.

Genau so ist es. Ich habe schon viele KFZ in meinem Leben zugelassen, in verschiedenen Landkreisen und hab noch nie einen Kaufvertrag gebraucht.

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Rocker666 am 28.06.2022 um 12:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Also klaue ich Dein Fahrzeug vom Hof und den Brief / Zusassungsbescheinigung(en) aus dem Aktenschrank und bin automatisch der Eigentümer !!?!??!

Jepp, die Karre gehört dann dir.

Nein. Nur weil jemand das Fahrzeug, die Schlüssel und die Zulassungsbescheinigungen klaut, wird er nicht zum rechtmäßigen Eigentümer.

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Geschrieben von Ole66 am 28.06.2022 um 12:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rocker666
Nur weil jemand das Fahrzeug, die Schlüssel und die Zulassungsbescheinigungen klaut, wird er nicht zum rechtmäßigen Eigentümer.

darum ging es aber auch nicht wirklich, sondern darum, was mitzubringen ist, wenn der Lenker eingetragen werden soll/muss. Und darum, dass du die karre zugelassen bekommst, ohne Eigentümer, Halter oder Besitzer zu sein. Eigentümer, Besitzer, Halter hin oder her, völlig schnuppe. Zeig ich die oben schon erwähnten unterlagen, bekomme ich meine Zulassung mit meinem Namen drin & lass mir das Kennzeichen drucken.

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Geschrieben von HD-rhein-main am 15.07.2022 um 11:59:

So, war gerade bei der Zulassungsstelle: ohne Brief, keine Eintragung.
Begründung: im Schein unter Ziffer 17 steht bei mir "K", das muss in "R" geändert werden. Und diese Änderung wird auch im Brief gemacht.


Geschrieben von Schimmy am 15.07.2022 um 12:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-rhein-main
Begründung: im Schein unter Ziffer 17 steht bei mir "K", das muss in "R" geändert werden. Und diese Änderung wird auch im Brief gemacht.

Moinsen,

Da hat er - zumindest teilweise - Recht (siehe Bild), geschockt nur dass halt NICHT "R", sondern "A" in Feld 17 eingetragen werden muss. -> QUELLE Augenzwinkern
Wobei in §13 FZV eindeutig geregelt ist, WANN eine Änderung auch im Teil 2 UNVERZÜGLICH zu ändern ist (und da fällt ein anderer
Lenker NICHT darunter).

Habe einmal gerade meine gesammelten Kfz-Briefe durchsucht.... im ältesten stand in Feld 17 gar nichts drin ; bei der ersten Ummeldung
(Wohnortwechsel) wurde daraus ein "A".

Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von HD-rhein-main am 15.07.2022 um 12:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von HD-rhein-main
Begründung: im Schein unter Ziffer 17 steht bei mir "K", das muss in "R" geändert werden. Und diese Änderung wird auch im Brief gemacht.

Moinsen,

Da hat er - zumindest teilweise - Recht (siehe Bild), geschockt nur dass halt NICHT "R", sondern "A" in Feld 17 eingetragen werden muss. -> QUELLE Augenzwinkern
Wobei in §13 FZV eindeutig geregelt ist, WANN eine Änderung auch im Teil 2 UNVERZÜGLICH zu ändern ist (und da fällt ein anderer
Lenker NICHT darunter).

Habe einmal gerade meine gesammelten Kfz-Briefe durchsucht.... im ältesten stand in Feld 17 gar nichts drin ; bei der ersten Ummeldung
(Umzug) wurde daraus ein "A".

Greetz  Jo

Ich hasse diesen Behördenirrsinn....
Also "Unverzüglich" muss ich das nicht ändern, da steht "Bei Gelegenheit", ich wollte einfach nur das Gutachten nicht mit rumschleppen.
Ich werde einfach den Brief bei der Bank zur Zulassungsstelle schicken lassen, dann sollen die machen was sie wollen, da hab ich dann meine Ruhe smile