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--- Lenker im Schein eintragen lassen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=106749)
Der Kaufvertrag, zumindest in D.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Habe ebenfalls kürzlich einen V Team Lenker eintragen lassen. Das läuft bei uns so:
Die GTÜ macht die Änderungsabnahme und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.
In dieser Bescheinigung steht drin ob die Eintragung in die Fahrzeugpapiere "umgehend" oder "bei nächste Gelegenheit" erfolgen muss. Bis dahin muss man die Bescheinigung mitführen.
Die Zulassungsstelle stellt eine neue ZLB Teil 1 aus in welcher der Lenker eingetragen ist (V-TEam, Kennz: Nr. Breite Höhe) und stempelt die GTÜ Bescheinigung dann ab mit Datum/Unterschrift Kreisverwaltung etc.
Die ZLB Teil 2 bleibt unberührt hiervon. In der ZLB Teil 2 steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen". Also immer schön der Kaufvertrag aufbewahren.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Der Kaufvertrag, zumindest in D.
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
Würde dann bei einem gestohlen Fahrzeug mit Papieren, zB aus dem Schreibtisch, auch gelten.
Also gilt : die Eigentumslage muss nachgewieden werden können. Bei einem mündlichen Kaufvertrag - würde ich bei Fahrzeugen NIE machen - sollte man also glaubwürdige Zeugen haben.
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""""in dieser Bescheinigung steht drin ob die Eintragung in die Fahrzeugpapiere "umgehend" oder "bei nächste Gelegenheit" erfolgen muss. Bis dahin muss man die Bescheinigung mitführen.""""
Mindestens bei "umgehend" fährt man auch mit der Anbaubescheinigung im Gepäck OHNE Betriebserlaubnis rum. Ansonsten eigentlich auch, denn die erneute Erteilung der BE macht die Zulassungsstelle.
Gruss Börnie
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zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Wet den Fahrzeugausweis hat, ist der Eigentümer.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Wet den Fahrzeugausweis hat, ist der Eigentümer.
Wenn es keinen KV gibt ist es bei ja so gesehen auch so. Aber halt nur dann.
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Schon klar, schreibe ich so gesehen ja auch. Nur wie willst ohne KV nachweisen das Du Eigentümer bist, da ist dann die ZB halt mit der beste Nachweis.
Ist aber nicht das Thema hier.
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Ich versuche morgen mal telefonisch jemanden dort zu erreichen, vielleicht kann ich dann mehr berichten...
Ich habe letzte Woche in NRW meinen Lenker eintragen lassen, hatte bisher immer die TÜV Abnahme dabei. Dort stand, dass das Mitführen dieser Abnahme ausreicht und nicht in die Papiere eingetragen werden muss.
Für die Eintragung war dann nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig, ich bin mir nicht mal sicher, ob ich meinen Ausweis vorlegen musste.
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Weder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch Teil 2 gelten als Eigentumsnachweis.
Steht im Teil 2 sogar drin.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
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Da wurde ggf. etwas in Bezug des Eigentumsnachweises vermischt. Bei Trennung/Scheidung/Vermögensauskunft zählt wer im KV steht! Ganz egal wer es wirklich bezahlt hat. 😎
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
och, wer Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) hat, ist Eigentümer, unangefochten. Kaufvertrag ist nicht nötig als Nachweis. Geld gegen KFZ-Brief. Jedes Neufahrzeug wird so zugelassen. Der Azubi des Autohändlers fährt zur Zulassungsstelle, zeigt den Brief, die Perso-Kopie des Käufers & die Nummer, die der Käufer von der Versicherung bekommen hat, sowie die Vollmacht für das Finanzamt. Und lässt das Fahrzeug zu
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
@Chopper 15 abgesehen davon, dass der Link vier Jahre alt ist, sagt er eigentlich nichts anderes, als ich geschrieben habe.
Denn dort steht:
"...Eine zufriedenstellende Auskunft bekam sie nirgends... Er muss lediglich nachweisen, dass er über dieses Fahrzeug verfügen darf. Hierzu dient der Teil II der ZB (ZB II)."
Heißt, wenn du den Schlüssel, die ZB I und ZB II bei der Zulassungsstelle vorlegst, hast du nachgewiesen, dass du der Eigentümer bist. Besitzen kann es ein anderer, zB die Bank. Die Zulassung wird auf deinen Namen nach Vorlage der eben erwähnten Sachen ausgestellt, fertig ist die Kiste.
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Ole aus Stendal
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Weder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch Teil 2 gelten als Eigentumsnachweis.
Steht im Teil 2 sogar drin.
Doch, wer Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) hat, ist Eigentümer, unangefochten. Kaufvertrag ist nicht nötig als Nachweis. Geld gegen KFZ-Brief. Jedes Neufahrzeug wird so zugelassen. Der Azubi des Autohändlers fährt zur Zulassungsstelle, zeigt den Brief, die Perso-Kopie des Käufers & die Nummer, die der Käufer von der Versicherung bekommen hat, sowie die Vollmacht für das Finanzamt. Und lässt das Fahrzeug zu.
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Das sehe ich auch so, es verwundert mich jedoch sehr das es im Netz viele unterschiedliche Aussagen dazu gibt. Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab.
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