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Geschrieben von HD-rhein-main am 25.06.2022 um 21:51:

Lenker im Schein eintragen lassen

Hallo zusammen,

ich habe einen neuen V-Twin - Lenker bekommen, inkl. dem Ausdruck der GTÜ für den Eintrag im Fahrzeugschein.
Hab jetzt mal einen Termin bei der Zulassungsbehörde ausgemacht, aber da steht drin das man auch den Brief mitbringen muss. Der liegt aber bei der Bank.

Ist das wirklich zwingend nötig, oder schreiben die einfach alles rein was mit dem Bike zu tun?

Viele Grüße

Markus


Geschrieben von Bjrn am 25.06.2022 um 22:44:

Ruf die Bank an und bitte darum, den Brief an die Behörde zu schicken. Ist kein großer Akt und kostet nix smile


Geschrieben von bestes-ht am 25.06.2022 um 23:15:

Ruf an und frag nach. Wüsste nicht dass man dazu den Brief braucht.
Wird doch nur eingetragen und das im Schein/Zulassungsbescheinigung Teil 1.
In welcher Stadt/LK musst das machen lassen?

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von HD-rhein-main am 25.06.2022 um 23:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Ruf die Bank an und bitte darum, den Brief an die Behörde zu schicken. Ist kein großer Akt und kostet nix smile

Danke, wusste nicht das die das machen, muss ich mal testen wenn die den wirklich brauchen.


Geschrieben von HD-rhein-main am 25.06.2022 um 23:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Ruf an und frag nach. Wüsste nicht dass man dazu den Brief braucht.
Wird doch nur eingetragen und das im Schein/Zulassungsbescheinigung Teil 1.
In welcher Stadt/LK musst das machen lassen?

Das hab ich schon probiert, war ewig in der Warteschleife und hab jetzt einfach mal online einen Termin für den 15.07. gemacht.
LK Darmstadt / Dieburg ist es bei mir. Bei denen steht in der Homepage das die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 benötigen.


Geschrieben von bestes-ht am 25.06.2022 um 23:51:

Geht dann bei deinem LK noch über die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf.

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Geschrieben von Schimmy am 26.06.2022 um 00:31:

N' Abend,

Also ich kenne das auch nur so, dass für eine Eintragung der Kfz-Schein und der Perso genügt, da im Kfz-Brief ohnehin keine Eintragungen
bei nachträglich angebrachten Teilen aus dem Zubehörkatalog gemacht werden.

Greetz. Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Matze61 am 26.06.2022 um 04:37:

So ist es.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von Vinchi am 26.06.2022 um 09:42:

Bei uns (BM) muss der Brief auch mitgebracht werden. Wundere mich auch, wofür. Aber ohne machen die nicht.


Geschrieben von Tourer15 am 26.06.2022 um 10:26:

 @HD-rhein-main 

Brief bei der Bank kein Problem. Leasing Firmen und Banken senden den Brief direkt an die Zulassungsstelle evtl. auch direkt zu dir. 


KFZ BRIEF UND SCHEIN

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Das Leben ist zu kurz für einen Bürostuhl - habe ihn gegen den Sattel meiner Harley getauscht 


Geschrieben von Schimmy am 26.06.2022 um 11:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Tourer15
KFZ BRIEF UND SCHEIN

...auch das Kleingedruckte lesen. Brief NUR, wenn auch DORT Eintragungen (wie z.B. Leistung, Hubraum, Gewicht usw.) geändert
werden müssen. Das ist bei einem Lenkerwechsel NICHT der Fall ! ! ! Ansonsten reicht der Kfz-Schein. Augenzwinkern

Greetz  Jo

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Geschrieben von HD-rhein-main am 26.06.2022 um 11:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von Tourer15
 @HD-rhein-main 

Brief bei der Bank kein Problem. Leasing Firmen und Banken senden den Brief direkt an die Zulassungsstelle evtl. auch direkt zu dir. 


KFZ BRIEF UND SCHEIN

So siehts bei mir auch aus, da steht auch Schein & Brief.
Ich finds ja super das jeder Landkreis das anders machen kann...


Geschrieben von bestes-ht am 26.06.2022 um 11:45:

Brief/Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Eigentumsnachweis, könnte ja im Schein/Zul.Besch. Teil 2 ein anderer Halter drin stehen. 😉

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Geschrieben von Börnie am 26.06.2022 um 12:00:

Weder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch Teil 2 gelten als Eigentumsnachweis.

Steht im Teil 2 sogar drin.

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Geschrieben von rockerle69 am 26.06.2022 um 12:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Weder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch Teil 2 gelten als Eigentumsnachweis.

Steht im Teil 2 sogar drin.

Was ist dann der Eigentumsnachweis??

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.