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Geschrieben von toap am 24.06.2022 um 22:16:

Alles richtig wie bisher beschrieben. Problematisch bei ner Kontrolle der ABE ist halt, ist der Auspuff auch für das spezielle Modell zugelassen? Und wer ist in der Beweispflicht? Da hilft schon die mitgeführte Karte. Ich persönlich würde, sofern es doch irgendwann sehr viele Teile werden, alle eintragen lassen. Bei vorliegenden ABE eh kein Problem, kann man alles an einem Termin machen. Viele ABE sind halt halt mehrere DINA A 4 Seiten und du brauchts fast alle Seiten, weil dein Bike irgendwo mittendrin steht. Daher wirds gerne gedownloaded aufs Handy. Und die Rennleitung aus Bayern im Youtube Video hat sich geweigert, sich auf dem kleinen Handyscreen durch zu arbeiten und wollte die Sachen in Papierform sehen....
Für mich persönlich: 1-2 Sachen mit ABE mit Karte oder Papier, bei mehreren Teilen  alles eintragen lassen. 

Grüßchen

toap


Geschrieben von HD501 am 25.06.2022 um 09:41:

Mein neuester Stand: Ein befreundeter Händler (der fast nur Harleys macht) hat mir erzählt, dass er bezüglich e Prüfzeichen am Auspuff extra einen eMail Schriftverkehr mit dem kba hatte. Bei e Prüfzeichen ist das mitführen von Unterlagen nicht nötig, da jeder Polizist anhand der Nummer nachprüfen kann für welches Moped das Teil zulässig ist.

@George 
Teilegutachten:
Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau kontrolliert und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden“

Was das betrifft kann ich nicht ganz zustimmen. Hab bei meiner Springer eine Eintragung von 2015 mit Teilegutachten vom TÜV Süd, PM Bremssattel vorne, eingetragen von der Dekra. Darin steht ausdrücklich, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben aber möglich ist.
Hab ich u.a. bei der Eintragung Alufelgen bei meinem PKW auch so drinstehen, allerdings vom TÜV (aber schon ein paar Jahre her)
Beim TÜV Süd nachgefragt wann denn das so gemacht wird, bekam ich als Antwort, dass der TÜV Süd das so nicht macht bzw. nicht mehr. Da ist eine Änderung der Papiere immer erforderlich (meist schreibt der beim TÜV, dass eine Berichtigung bei nächster Befassung vorzunehmen ist).
Wieder mal typisch Deutsch. Der Eine so, der Andere so……

PS:
Weitere Aussagen meines TÜV Prüfers. Es darf vom TÜV Süd (Anweisung von ganz oben aus dem Ministerium) keine Auspuffanlage mehr eingetragen werden, die das Standgeräusch erhöht (trotz Vorlage eines gültigen Gutachtens, zb. AMC).
Und Gutachten vom TÜV Austria sollen angeblich auch nicht mehr beim TÜV Süd anerkannt werden

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von George am 25.06.2022 um 09:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Hab bei meiner Springer eine Eintragung von 2015 mit Teilegutachten vom TÜV Süd, PM Bremssattel vorne, eingetragen von der Dekra. Darin steht ausdrücklich, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben aber möglich ist.

Da frage ich mich jetzt aber, wie das vor Ort geregelt würde, wenn die Teile nicht eingetragen wären. Gerade bei so relevanten Teilen wie Bremse und Gabel müsste doch eigentlich eine Anbau-Abnahme vorgeschrieben sein, egal was jetzt das Teilegutachten selber dazu aussagt, oder?

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von toap am 25.06.2022 um 10:01:

Die Anbau-Abnahme ist erforderlich bei Teilgutachten, darüber gibts dann ein Gutachten. Wenn du keinen Eintrag machen willst,  musste halt das entsprechende Gutachten, z.B. von der DEKRA, immer mitführen. Wieder ein paar DIN A4 Seiten mehr....


Geschrieben von Larsi am 25.06.2022 um 10:02:

Es gibt Begutachtungen, die "unverzüglich" in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Dann gibt es solche, die "bei der nächsten Befassung" eingetragen werden sollen/müssen und solche, wo die Eintragung nicht notwendig ist.

Dabei gilt aber:
Entweder eingetragen oder das Schriftstück der Begutachtung (wie eine ABE) mitführen.

__________________
Grüße aus dem Weserbergland

Lars

 


Geschrieben von BoeserBube am 25.06.2022 um 11:58:

Beim Telegutachten kann die Eintragung in den Fahrzeugpapiere (Brief bzw. Schein) erfolgen, wenn nicht muss das Anbaugutachten (Abnahmebescheinigung) mitgeführt werden.

Bei Einzelabnahmen muss die Eintragung zeitnah erfolgen, da diese nach gewisser Zeit ihre Gültigkeit verliert.

Ich hatte den Fall, dass der Vorbesitzer das Gutachten der Einzelabnahme nicht in die Papiere hat eintragen lassen. Als ich das bei der Zulassung erledigen wollte, war die Gültigkeit erloschen. Also nochmal zum TÜV und abnehmen lassen. Der TÜV verlängerte bzw. bestätigte dieses Gutachten nicht, auch nicht in der Prüfstelle die es seinerzeit ausgestellt hatte!

Ich lasse inzwischen jede Änderung direkt in die Fahrzeugpapiere übernehmen, da mir das mitführen des Papierkrieges zu blöd ist. So steht alles relevante im Schein oder hat ein e Prüfzeichen.


Geschrieben von George am 25.06.2022 um 12:32:

Wie ist das dann, wenn man mit Teilegutachten eine Anbau-Abnahme macht und dann das Dokument mitführt und nicht eintragen lässt? Kann man dann später bei Verkauf des Bikes das Anbauteil einfach wieder abbauen und extra verkaufen, so als ob die Änderung nie abgenommen wurde?

Ich werde mich da demnächst bei meinem TÜV Prpfer des Vertrauens noch mal genau zu aufklären lassen.

An meine Softail soll eine lange AME Gabel. Kommt mit Teilegutachten und wird beim TÜV problemlos abgenommen werden.
Dann erhalte ich darüber ja eine Bescheinigung, mit der ich problemlos eintragen lassen könnte.
Will ich den Bock aber mal verkaufen, würde ich die lange Gabel vielleicht wieder zurückbauen und extra verkaufen. Stände sie jetzt im Fahrzeugschein, müsste ich bei Rückbau ja erst wieder zum TÜV um den Rückbau abnehmen und die Eintragung im Amt austragen zu lassen.

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Geschrieben von true black am 25.06.2022 um 12:43:

Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von George am 25.06.2022 um 14:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.

Da sieht man wieder wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Bei mir wurde der alte Lenker bei der Neueintragung auf dem Abnahmeprotokoll durchgestrichen. 
Bei der Eintragung von Sitzen kenne ich noch den Begriff "wahlweise" 1-Sitzer oder 2-Sitzer.
Deine Version find ich allerdings am besten großes Grinsen

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Geschrieben von Börnie am 25.06.2022 um 15:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Wie ist das dann, wenn man mit Teilegutachten eine Anbau-Abnahme macht und dann das Dokument mitführt und nicht eintragen lässt? Kann man dann später bei Verkauf des Bikes das Anbauteil einfach wieder abbauen und extra verkaufen, so als ob die Änderung nie abgenommen wurde?

Ich werde mich da demnächst bei meinem TÜV Prpfer des Vertrauens noch mal genau zu aufklären lassen.

An meine Softail soll eine lange AME Gabel. Kommt mit Teilegutachten und wird beim TÜV problemlos abgenommen werden.
Dann erhalte ich darüber ja eine Bescheinigung, mit der ich problemlos eintragen lassen könnte.
Will ich den Bock aber mal verkaufen, würde ich die lange Gabel vielleicht wieder zurückbauen und extra verkaufen. Stände sie jetzt im Fahrzeugschein, müsste ich bei Rückbau ja erst wieder zum TÜV um den Rückbau abnehmen und die Eintragung im Amt austragen zu lassen.

Im Prinzip ja, aber ......

beim Anbau eines Bauteils erlischt die BE. Man fäht zum Inschinöhr seines geringsten Misstrauens und lässt eintragen. Früher zumindest. Heute bekommt man eine
Anbaubescheinigung. Dann muss man zur Zulassungsstelle - früher Strassenverkehrsamt - und lässt die im Brief eingetragenen Dinge in den Fahrzeugschein ( früher )
eintragen, sprich, man bekommt einen neuen Fahrzeugschein. Hierdurch wurde/wird amtlich die BE wieder erteilt. Hier im Rhein Sieg Kreis, und auch anderswo,
wurde der Eintrag - und das habe ich auch schon bei Anbaubescheinigungen gesehen - mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" amtlich abgesegnet.

Somit hat man mit der mitgeführten Anbaubescheinigung vielleicht keine Probleme. Aber auch hier gibt es Unterschiede : es gibt Anbaubescheinigungen in denen
steht nichts, andere tragen den Vermerk "bei Gelegenheit die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen", oder eben "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat umgehend zu
erfolgen".

In der Zulassungsstelle in Siegburg habe ich mal gesagt bekommen, dass man "eigentlich" Augen rollen IMMER SOFORT die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss, weil
nur dadurch die BE wieder von Amts wegen erteilt wird.

Und ich kenne Fälle, in denen die Kostümträger der Ordnungsmacht das genau so gesehen haben und Mängelkarten und Rechnungen verteilt haben. Bei vorliegender
Anbaubescheinigung ohne Vermerke ob oder das man zur Zulassungsstelle muss.
Begründung : Die BE kann nur eine amtliche Stelle wieder erteilen. Was irgendwie logisch ist .... vor allem in D.

zum zitierten Beitrag Zitat von George
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.

Da sieht man wieder wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Bei mir wurde der alte Lenker bei der Neueintragung auf dem Abnahmeprotokoll durchgestrichen.
Bei der Eintragung von Sitzen kenne ich noch den Begriff "wahlweise" 1-Sitzer oder 2-Sitzer.
Deine Version find ich allerdings am besten großes Grinsen

Ja, das unterschiedliche Handhaben ist das Problem. Und die nicht Eindeutigkeit vieler Eintragungen. "Wahlweise" ist super, einfach zwei eingetragene Lenker
zB ist natürlich Quatsch - wie sollen zwei Lenker am Fahrzeug montiert sein !?


Gruss Börnie

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Geschrieben von TC-Deluxe am 25.06.2022 um 16:35:

zum zitierten Beitrag

Ja, das unterschiedliche Handhaben ist das Problem. Und die nicht Eindeutigkeit vieler Eintragungen. "Wahlweise" ist super, einfach zwei eingetragene Lenker
zB ist natürlich Quatsch - wie sollen zwei Lenker am Fahrzeug montiert sein !?


Gruss Börnie

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Beim Umbau meiner Triumph T100 zum Scrambler habe ich Lenker, Reifen, Fahrwerk beim GTÜ abnehmen und eintragen lassen. Mit der Bescheinigung dann zum STVA in Siegburg und es wurde der Fahrzeugschein mit den Eintragungen erweitert. 
Es stehen jetzt u.a. die Stollenreifen im Schein. Die original Bereifung bleibt bestehen. Ich könnte jetzt alles wieder rückbauen und alles wäre Safe.
Bei einer Kontrolle wird ja nur geprüft ob die Teile am Moped entweder eingetragen oder eine ABE haben. Deshalb stehen vielleicht auch zwei Lenker drin ! Ich kann mir aussuchen welcher von beiden ich fahren möchte. 

VG aus Niederkassel

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Kameradschaft ist das Seil was hält, auch wenn alle Stricke reißen......


Geschrieben von true black am 25.06.2022 um 17:19:

Ich habe sowohl Lenker als auch Töpfe gewechselt. Finde ich auch i.O. das die drin stehen bleiben. Hab schließlich ja Mal dafür bezahlt und kann, wenn ich möchte, wieder umrüsten.

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Geschrieben von Börnie am 25.06.2022 um 17:24:

Es geht aber nicht um "ok".

Die Zulassungsbescheinigungen - in Verbindung mit der BE - beschreiben den Zustand des Fahrzeugs. Und zwei Lenker gleichzeitig
sind eher selten anzutreffen. :-) Genau wie zB 48 PS und 98 PS gleichzeitig.

Aber natürlich fein und gut, wenn das so eingetragen ist. Bringt mehr Spielraum.
Man kann aber davon ausgehen, das u.a. solche Unfeinheiten immer weiter dafür sorgen werden, dass Eintragungen immer aufwändiger,
teurer und schwerer werden.

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Geschrieben von HD501 am 25.06.2022 um 21:56:

Hatte bei meiner Sporty sogar mal 3 Lenker im Schein stehen.

Das Problem des Ganzen ist, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird, dass sich keine Sau auskennt damit. Fast jede Prüfstelle macht die Dinge anders. Zum Kotzen. Und jedesmal wenn ich hin fahre wieder eine andere Neuregelung.

Sieht man ja hier an den Posts was es für Unterschiede gibt

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Geschrieben von Dr_Chaos am 28.06.2022 um 14:00:

Servus nun hab ich noch eine Frage

Hab Riser, in dem Gutachten steht EG-BE-Nr: e4*2002/24*0130
Im Fahrzeugschein bei meiner Maschine steht e4*2002/24*0130*10

Ist das ein Unterschied? oder ist *10 in dem Fall egal?