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--- Teilegutachten vs ABE (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=106734)
Alles richtig wie bisher beschrieben. Problematisch bei ner Kontrolle der ABE ist halt, ist der Auspuff auch für das spezielle Modell zugelassen? Und wer ist in der Beweispflicht? Da hilft schon die mitgeführte Karte. Ich persönlich würde, sofern es doch irgendwann sehr viele Teile werden, alle eintragen lassen. Bei vorliegenden ABE eh kein Problem, kann man alles an einem Termin machen. Viele ABE sind halt halt mehrere DINA A 4 Seiten und du brauchts fast alle Seiten, weil dein Bike irgendwo mittendrin steht. Daher wirds gerne gedownloaded aufs Handy. Und die Rennleitung aus Bayern im Youtube Video hat sich geweigert, sich auf dem kleinen Handyscreen durch zu arbeiten und wollte die Sachen in Papierform sehen....
Für mich persönlich: 1-2 Sachen mit ABE mit Karte oder Papier, bei mehreren Teilen alles eintragen lassen.
Grüßchen
toap
Mein neuester Stand: Ein befreundeter Händler (der fast nur Harleys macht) hat mir erzählt, dass er bezüglich e Prüfzeichen am Auspuff extra einen eMail Schriftverkehr mit dem kba hatte. Bei e Prüfzeichen ist das mitführen von Unterlagen nicht nötig, da jeder Polizist anhand der Nummer nachprüfen kann für welches Moped das Teil zulässig ist.
@George
“Teilegutachten:
Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau kontrolliert und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden“
Was das betrifft kann ich nicht ganz zustimmen. Hab bei meiner Springer eine Eintragung von 2015 mit Teilegutachten vom TÜV Süd, PM Bremssattel vorne, eingetragen von der Dekra. Darin steht ausdrücklich, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben aber möglich ist.
Hab ich u.a. bei der Eintragung Alufelgen bei meinem PKW auch so drinstehen, allerdings vom TÜV (aber schon ein paar Jahre her)
Beim TÜV Süd nachgefragt wann denn das so gemacht wird, bekam ich als Antwort, dass der TÜV Süd das so nicht macht bzw. nicht mehr. Da ist eine Änderung der Papiere immer erforderlich (meist schreibt der beim TÜV, dass eine Berichtigung bei nächster Befassung vorzunehmen ist).
Wieder mal typisch Deutsch. Der Eine so, der Andere so……
PS:
Weitere Aussagen meines TÜV Prüfers. Es darf vom TÜV Süd (Anweisung von ganz oben aus dem Ministerium) keine Auspuffanlage mehr eingetragen werden, die das Standgeräusch erhöht (trotz Vorlage eines gültigen Gutachtens, zb. AMC).
Und Gutachten vom TÜV Austria sollen angeblich auch nicht mehr beim TÜV Süd anerkannt werden
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Hab bei meiner Springer eine Eintragung von 2015 mit Teilegutachten vom TÜV Süd, PM Bremssattel vorne, eingetragen von der Dekra. Darin steht ausdrücklich, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben aber möglich ist.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Die Anbau-Abnahme ist erforderlich bei Teilgutachten, darüber gibts dann ein Gutachten. Wenn du keinen Eintrag machen willst, musste halt das entsprechende Gutachten, z.B. von der DEKRA, immer mitführen. Wieder ein paar DIN A4 Seiten mehr....
Es gibt Begutachtungen, die "unverzüglich" in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Dann gibt es solche, die "bei der nächsten Befassung" eingetragen werden sollen/müssen und solche, wo die Eintragung nicht notwendig ist.
Dabei gilt aber:
Entweder eingetragen oder das Schriftstück der Begutachtung (wie eine ABE) mitführen.
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Grüße aus dem Weserbergland
Lars
Beim Telegutachten kann die Eintragung in den Fahrzeugpapiere (Brief bzw. Schein) erfolgen, wenn nicht muss das Anbaugutachten (Abnahmebescheinigung) mitgeführt werden.
Bei Einzelabnahmen muss die Eintragung zeitnah erfolgen, da diese nach gewisser Zeit ihre Gültigkeit verliert.
Ich hatte den Fall, dass der Vorbesitzer das Gutachten der Einzelabnahme nicht in die Papiere hat eintragen lassen. Als ich das bei der Zulassung erledigen wollte, war die Gültigkeit erloschen. Also nochmal zum TÜV und abnehmen lassen. Der TÜV verlängerte bzw. bestätigte dieses Gutachten nicht, auch nicht in der Prüfstelle die es seinerzeit ausgestellt hatte!
Ich lasse inzwischen jede Änderung direkt in die Fahrzeugpapiere übernehmen, da mir das mitführen des Papierkrieges zu blöd ist. So steht alles relevante im Schein oder hat ein e Prüfzeichen.
Wie ist das dann, wenn man mit Teilegutachten eine Anbau-Abnahme macht und dann das Dokument mitführt und nicht eintragen lässt? Kann man dann später bei Verkauf des Bikes das Anbauteil einfach wieder abbauen und extra verkaufen, so als ob die Änderung nie abgenommen wurde?
Ich werde mich da demnächst bei meinem TÜV Prpfer des Vertrauens noch mal genau zu aufklären lassen.
An meine Softail soll eine lange AME Gabel. Kommt mit Teilegutachten und wird beim TÜV problemlos abgenommen werden.
Dann erhalte ich darüber ja eine Bescheinigung, mit der ich problemlos eintragen lassen könnte.
Will ich den Bock aber mal verkaufen, würde ich die lange Gabel vielleicht wieder zurückbauen und extra verkaufen. Stände sie jetzt im Fahrzeugschein, müsste ich bei Rückbau ja erst wieder zum TÜV um den Rückbau abnehmen und die Eintragung im Amt austragen zu lassen.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.
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zum zitierten Beitrag Zitat von George
Wie ist das dann, wenn man mit Teilegutachten eine Anbau-Abnahme macht und dann das Dokument mitführt und nicht eintragen lässt? Kann man dann später bei Verkauf des Bikes das Anbauteil einfach wieder abbauen und extra verkaufen, so als ob die Änderung nie abgenommen wurde?
Ich werde mich da demnächst bei meinem TÜV Prpfer des Vertrauens noch mal genau zu aufklären lassen.
An meine Softail soll eine lange AME Gabel. Kommt mit Teilegutachten und wird beim TÜV problemlos abgenommen werden.
Dann erhalte ich darüber ja eine Bescheinigung, mit der ich problemlos eintragen lassen könnte.
Will ich den Bock aber mal verkaufen, würde ich die lange Gabel vielleicht wieder zurückbauen und extra verkaufen. Stände sie jetzt im Fahrzeugschein, müsste ich bei Rückbau ja erst wieder zum TÜV um den Rückbau abnehmen und die Eintragung im Amt austragen zu lassen.
zum zitierten Beitrag Zitat von George
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.
Da sieht man wieder wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Bei mir wurde der alte Lenker bei der Neueintragung auf dem Abnahmeprotokoll durchgestrichen.
Bei der Eintragung von Sitzen kenne ich noch den Begriff "wahlweise" 1-Sitzer oder 2-Sitzer.
Deine Version find ich allerdings am besten
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zum zitierten Beitrag
Ja, das unterschiedliche Handhaben ist das Problem. Und die nicht Eindeutigkeit vieler Eintragungen. "Wahlweise" ist super, einfach zwei eingetragene Lenker
zB ist natürlich Quatsch - wie sollen zwei Lenker am Fahrzeug montiert sein !?
Gruss Börnie
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Kameradschaft ist das Seil was hält, auch wenn alle Stricke reißen......
Ich habe sowohl Lenker als auch Töpfe gewechselt. Finde ich auch i.O. das die drin stehen bleiben. Hab schließlich ja Mal dafür bezahlt und kann, wenn ich möchte, wieder umrüsten.
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Es geht aber nicht um "ok".
Die Zulassungsbescheinigungen - in Verbindung mit der BE - beschreiben den Zustand des Fahrzeugs. Und zwei Lenker gleichzeitig
sind eher selten anzutreffen. :-) Genau wie zB 48 PS und 98 PS gleichzeitig.
Aber natürlich fein und gut, wenn das so eingetragen ist. Bringt mehr Spielraum.
Man kann aber davon ausgehen, das u.a. solche Unfeinheiten immer weiter dafür sorgen werden, dass Eintragungen immer aufwändiger,
teurer und schwerer werden.
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Hatte bei meiner Sporty sogar mal 3 Lenker im Schein stehen.
Das Problem des Ganzen ist, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird, dass sich keine Sau auskennt damit. Fast jede Prüfstelle macht die Dinge anders. Zum Kotzen. Und jedesmal wenn ich hin fahre wieder eine andere Neuregelung.
Sieht man ja hier an den Posts was es für Unterschiede gibt
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
Servus nun hab ich noch eine Frage
Hab Riser, in dem Gutachten steht EG-BE-Nr: e4*2002/24*0130
Im Fahrzeugschein bei meiner Maschine steht e4*2002/24*0130*10
Ist das ein Unterschied? oder ist *10 in dem Fall egal?