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Geschrieben von Dr_Chaos am 24.06.2022 um 09:53:

Teilegutachten vs ABE

Salve,

ich hab mal eine Frage, ich hab es irgendwie noch nicht so gegriffen.

Was ist der Unterschied zwschen Teilegutachten und ABE?

Stehen im Teilegutachten auch Fahrzeugspezifische Infos? oder sind das "offene" Gutachen wo nur der Verbau geregelt ist?

ABE ist ja Eintragungsfrei in der Regel, dort muss das Fahrzeug aufgeführt sein, das man es dort benutzen kann?!
Wie ist es wenn das Fahrzeug nicht aufgeführt ist? Kann man das Teil dann Abnehmen lassen?


Geschrieben von svfighter am 24.06.2022 um 15:40:

Beim Teile Gutachten wird nur das Material getestet 
Abe wurde für das jeweilige ua. Fahrzeug getestet

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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren


Geschrieben von George am 24.06.2022 um 15:49:

ABE hat den Vorteil, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht zwingend notwendig ist, während ein Teile Gutachten eine TÜV Vorführung erfordert.

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Geschrieben von springerdinger am 24.06.2022 um 16:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
ABE hat den Vorteil, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht zwingend notwendig ist

Dafür muß (sollte) man sie immer dabei haben.
Ich hab an meiner EVO-Springer eine "zodiac by supertrapp"-Anlage mit E1 0373 Kennzeichnung verbaut, da genügt es wenn ich dieses Kärtchen vorweise.


Geschrieben von George am 24.06.2022 um 16:25:

Hat leider nicht jedes ABE Teil so ein Kärtchen. Meistens muss man ein oder zwei DIN A 4 Blätter irgendwo unterkriegen. Bei den ABE Teilen ist zwar oft auch eine E-Kennzeichnung eingraviert, aber die reicht dem Dorfsherriff manchmal nicht aus. Ich hab meine ABE meistens irgendwo unterm Sitz oder in der Werkzeugrolle dabei oder ich lasse sie beim nächsten TÜV Termin mit eintragen.

Generell sehe ich es aber manchmal auch als Vorteil an, wenn man sie mitführen muss statt eintragen zu lassen. Zum Beispiel in dem Fall, wo man erst mal mit dem Teil rumfahren will um zu schauen ob alles passt und es einem gefällt. So eine Eintragung kostet ja auch immer Zeit und Kohle. Oder wenn man z.B. ein sehr teures Teil bei Mopedwechsel wieder extra verkaufen will. Da wäre es dann blöd, wenn man es schon hat eintragen lassen.

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Geschrieben von -Blacksteel- am 24.06.2022 um 16:40:

Eine E-Nummer und eine ABE sind nicht das gleiche.
Für Teile mit E-Nummer muss nichts mitgeführt werdenFreude

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von George am 24.06.2022 um 16:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Eine E-Nummer und eine ABE sind nicht das gleiche.
Für Teile mit E-Nummer muss nichts mitgeführt werden Freude

Das sieht mancher Kontrolleur leider etwas anders.

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Geschrieben von -Blacksteel- am 24.06.2022 um 16:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Das sieht mancher Kontrolleur leider etwas anders.

Das mag sein, aber man kann dann auch mal deutlich machen, dass nicht für alles am Fahrzeug solche Kärtchen zur Verfügung gestellt wird.
Einfach mal auf die Fahrzeuge der "Kontrolleure" verweisen und dann soll er mal seine ganzen Kärtchen, für Blinker, Scheinwerfer, Spiegel, Scheiben etc. vorweisengroßes Grinsen

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von George am 24.06.2022 um 17:11:

Das stimmt. Aber bei Harleytypischen Umbauten wie Auspuff gerät man halt schnell in Endlosdiskussionen. Ich persönlich hab da keinen Bock drauf, weswegen ich die ABE für meinen Auspuff immer parat habe, wenn auch teilweise nur auf dem Handy.
Bei meinem Remus Auspuff ist ein E Zeichen eingestanzt und in der dazugehörigen ABE wird aufgelistet, für welche Modelle genau diese Kennzeichnung gilt. Damit erspare ich mir hoffentlich mögliche Konsequenzen, da ich null Bock habe, mir danach in endlos langen Verfahren mein Recht mit Anwalt und Rechtsschutz zurückzuholen.

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Geschrieben von -Blacksteel- am 24.06.2022 um 17:17:

Nochmal:
Deine Remus hat keine ABE sonst hätte sie eine KBA Nummer und keine E-Kennzeichnung
Durch die E-Nr. (ECE-Kennzeichnung) entfällt die Pflicht irgendetwas mit sich zu führen. Ja, man kann zur Erleichterung ne Karte oder sonstige Infos auf dem Handy mit sich führen.
Der geschulte Beamte, wird danach aber nicht fragen.
Wenn bei Kontrollen TÜVer mit dabei sind, können die jegliche E-Nr., ABE und oder KBA-Kennzeichnungen nachvollziehen

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Dirk
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Geschrieben von George am 24.06.2022 um 17:19:

Ah okay, dann hab ich das falsch interpretiert. Ist in dem Fall keine ABE , sondern ein EG Typengenehmigung. Sorry für die Verwirrung.


Dann können wir die Fragestellung hier ja sogar noch etwas erweitern:

Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten, ABE und EG Typengenhmigung?

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Geschrieben von -Blacksteel- am 24.06.2022 um 17:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten, ABE und EG Typengenhmigung?

Gute IdeeFreude

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von George am 24.06.2022 um 18:14:

fröhlich Jetzt wirds interessant.
Habe noch mal recherchiert und versuche mal einen Überblick.

Teilegutachten:
Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau kontrolliert und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE):
Stellt sicher, dass bei Verwendung eines Zubehörteils das dafür ausgewiesene Fahrzeug weiterhin alle Vorschriften einhält.
Das KBA bestimmt nach Prüfung, in welcher Form die ABE erteilt wird (oft in Verbindung mit einer KBA Nummer).
Die ABE ist mitzuführen, kann aber auch theoretisch von Polizei/TÜV abgerufen und geprüft werden (wenn sie das denn wollen).

Eine Mitführpflicht des Nachweises gibt es lt. §22 StVZO nicht.
ABER großes Grinsen : Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld von 10 Euro vor.
Tatbestandsnummer 31900http://www.weg.li/charges/319000: Sie führten die besondere <Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung> nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.

Davon sind wiederum Teile zu unterscheiden, die grundsätzlich eine Bauartgenehmigung benötigen. Diese Teile findet man im §22a StVZO.
Bei diesen Teilen wird die dauerhaft eingeprägte Prüf-Nr., ggf. mit Prüfzeichen, verlangt. Art und Form des Zeichens sind vorgeschrieben.
Beispiel: Bei Bremsbelägen findet man auf der Rückseite eine KBA Kennzeichnung mit Prüf-Nr. Eine Papier-Bescheinigung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

EG Typengenehmigung:
Bei der E-Kennzeichnung handelt es sich um eine europaweite Regelung (im Gegensatz zur deutschen ABE).
Es besteht keine Pflicht Unterlagen mitzuführen.
Das deutsche Recht wird durch die EG Richtlinien weitgehend ersetzt. Wird in einem der Mitgliedstaaten ein Fahrzeugteil zugelassen, trägt es ein großes oder kleines E mit einer Länderkennung (E4=Niederlande), gefolgt von einer Prüf-Nr..


Alter Verwalter, wieviele Polizisten und Kontrolleure können das wohl alles auseinander halten?

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Geschrieben von Larsi am 24.06.2022 um 18:24:

Was oft bei ABE vergessen wird:
Die meisten ABE beziehen sich auf ein serienmäßiges Fahrzeug (ist dann in der ABE vermerkt).
Baue ich jetzt ein Teil mit ABE an, ist das Fahrzeug nicht mehr serienmäßig. Kleinliche Mitglieder der Rennleitung können da schon zickig werden, wenn zwei Teile mit ABE verbaut sind. Im Allgemeinen wird aber eine ABE für den Lenker und eine für den Auspuff nicht beanstandet, weil sie sich nicht gegenseitig beeinflussen.

Teile mit E-Kennzeichnung hingegen gelten wie ein Originalteil, es dürfen also problemlos mehrere Teile mit E-Kennzeichnung gleichzeitig montiert sein, auch wenn sie sich beeinflussen können (zB Endpott und Krümmer).

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Grüße aus dem Weserbergland

Lars

 


Geschrieben von George am 24.06.2022 um 20:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dr_Chaos

ABE ist ja Eintragungsfrei in der Regel, dort muss das Fahrzeug aufgeführt sein, das man es dort benutzen kann?!
Wie ist es wenn das Fahrzeug nicht aufgeführt ist? Kann man das Teil dann Abnehmen lassen?

Generell kannst du über Einzelabnahme Teile eingetragen bekommen. Dazu kann der Prüfer z.B. Teilegutachten oder ABE von anderen Modellen als Grundlage nehmen. Heutzutage wird es aber immer schwerer, solche Prüfer zu finden. Die müssen sich mittlerweile so umfassend absichern, dass so manch einer seine Spielräume gar nicht mehr nutzen mag.
Wie du hier im Forum gelesen hast, gibt es aber auch Prüfer, die gewillt sind, einem zu helfen, die aber zur Absicherung gerne noch technische Unterlagen wie z.,B. Material- oder Teilegutachten sehen wollen, manchmal reicht auch eine Eintragung, die jemand anders in seinen Papieren hat.
virab sprechen hilft meistens enorm, auch wenn vielleicht 2-3 Anläufe nötig sind.

In deinem Fall müsstest du ein bisschen mehr Details zu der geplanten Abnahme machen, damit man das besser beurteilen kann.

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