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Teilegutachten vs ABE
Salve,
ich hab mal eine Frage, ich hab es irgendwie noch nicht so gegriffen.
Was ist der Unterschied zwschen Teilegutachten und ABE?
Stehen im Teilegutachten auch Fahrzeugspezifische Infos? oder sind das "offene" Gutachen wo nur der Verbau geregelt ist?
ABE ist ja Eintragungsfrei in der Regel, dort muss das Fahrzeug aufgeführt sein, das man es dort benutzen kann?!
Wie ist es wenn das Fahrzeug nicht aufgeführt ist? Kann man das Teil dann Abnehmen lassen?
Beim Teile Gutachten wird nur das Material getestet
Abe wurde für das jeweilige ua. Fahrzeug getestet
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
ABE hat den Vorteil, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht zwingend notwendig ist, während ein Teile Gutachten eine TÜV Vorführung erfordert.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
zum zitierten Beitrag Zitat von George
ABE hat den Vorteil, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht zwingend notwendig ist
Hat leider nicht jedes ABE Teil so ein Kärtchen. Meistens muss man ein oder zwei DIN A 4 Blätter irgendwo unterkriegen. Bei den ABE Teilen ist zwar oft auch eine E-Kennzeichnung eingraviert, aber die reicht dem Dorfsherriff manchmal nicht aus. Ich hab meine ABE meistens irgendwo unterm Sitz oder in der Werkzeugrolle dabei oder ich lasse sie beim nächsten TÜV Termin mit eintragen.
Generell sehe ich es aber manchmal auch als Vorteil an, wenn man sie mitführen muss statt eintragen zu lassen. Zum Beispiel in dem Fall, wo man erst mal mit dem Teil rumfahren will um zu schauen ob alles passt und es einem gefällt. So eine Eintragung kostet ja auch immer Zeit und Kohle. Oder wenn man z.B. ein sehr teures Teil bei Mopedwechsel wieder extra verkaufen will. Da wäre es dann blöd, wenn man es schon hat eintragen lassen.
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Eine E-Nummer und eine ABE sind nicht das gleiche.
Für Teile mit E-Nummer muss nichts mitgeführt werden
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Gruß
Dirk
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zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Eine E-Nummer und eine ABE sind nicht das gleiche.
Für Teile mit E-Nummer muss nichts mitgeführt werden
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zum zitierten Beitrag Zitat von George
Das sieht mancher Kontrolleur leider etwas anders.
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Gruß
Dirk
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Das stimmt. Aber bei Harleytypischen Umbauten wie Auspuff gerät man halt schnell in Endlosdiskussionen. Ich persönlich hab da keinen Bock drauf, weswegen ich die ABE für meinen Auspuff immer parat habe, wenn auch teilweise nur auf dem Handy.
Bei meinem Remus Auspuff ist ein E Zeichen eingestanzt und in der dazugehörigen ABE wird aufgelistet, für welche Modelle genau diese Kennzeichnung gilt. Damit erspare ich mir hoffentlich mögliche Konsequenzen, da ich null Bock habe, mir danach in endlos langen Verfahren mein Recht mit Anwalt und Rechtsschutz zurückzuholen.
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Nochmal:
Deine Remus hat keine ABE sonst hätte sie eine KBA Nummer und keine E-Kennzeichnung
Durch die E-Nr. (ECE-Kennzeichnung) entfällt die Pflicht irgendetwas mit sich zu führen. Ja, man kann zur Erleichterung ne Karte oder sonstige Infos auf dem Handy mit sich führen.
Der geschulte Beamte, wird danach aber nicht fragen.
Wenn bei Kontrollen TÜVer mit dabei sind, können die jegliche E-Nr., ABE und oder KBA-Kennzeichnungen nachvollziehen
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Gruß
Dirk
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Ah okay, dann hab ich das falsch interpretiert. Ist in dem Fall keine ABE , sondern ein EG Typengenehmigung. Sorry für die Verwirrung.
Dann können wir die Fragestellung hier ja sogar noch etwas erweitern:
Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten, ABE und EG Typengenhmigung?
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zum zitierten Beitrag Zitat von George
Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten, ABE und EG Typengenhmigung?
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Gruß
Dirk
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Jetzt wirds interessant.
Habe noch mal recherchiert und versuche mal einen Überblick.
Teilegutachten:
Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau kontrolliert und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE):
Stellt sicher, dass bei Verwendung eines Zubehörteils das dafür ausgewiesene Fahrzeug weiterhin alle Vorschriften einhält.
Das KBA bestimmt nach Prüfung, in welcher Form die ABE erteilt wird (oft in Verbindung mit einer KBA Nummer).
Die ABE ist mitzuführen, kann aber auch theoretisch von Polizei/TÜV abgerufen und geprüft werden (wenn sie das denn wollen).
Eine Mitführpflicht des Nachweises gibt es lt. §22 StVZO nicht.
ABER : Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld von 10 Euro vor.
Tatbestandsnummer 31900http://www.weg.li/charges/319000: Sie führten die besondere <Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung> nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.
Davon sind wiederum Teile zu unterscheiden, die grundsätzlich eine Bauartgenehmigung benötigen. Diese Teile findet man im §22a StVZO.
Bei diesen Teilen wird die dauerhaft eingeprägte Prüf-Nr., ggf. mit Prüfzeichen, verlangt. Art und Form des Zeichens sind vorgeschrieben.
Beispiel: Bei Bremsbelägen findet man auf der Rückseite eine KBA Kennzeichnung mit Prüf-Nr. Eine Papier-Bescheinigung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
EG Typengenehmigung:
Bei der E-Kennzeichnung handelt es sich um eine europaweite Regelung (im Gegensatz zur deutschen ABE).
Es besteht keine Pflicht Unterlagen mitzuführen.
Das deutsche Recht wird durch die EG Richtlinien weitgehend ersetzt. Wird in einem der Mitgliedstaaten ein Fahrzeugteil zugelassen, trägt es ein großes oder kleines E mit einer Länderkennung (E4=Niederlande), gefolgt von einer Prüf-Nr..
Alter Verwalter, wieviele Polizisten und Kontrolleure können das wohl alles auseinander halten?
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Was oft bei ABE vergessen wird:
Die meisten ABE beziehen sich auf ein serienmäßiges Fahrzeug (ist dann in der ABE vermerkt).
Baue ich jetzt ein Teil mit ABE an, ist das Fahrzeug nicht mehr serienmäßig. Kleinliche Mitglieder der Rennleitung können da schon zickig werden, wenn zwei Teile mit ABE verbaut sind. Im Allgemeinen wird aber eine ABE für den Lenker und eine für den Auspuff nicht beanstandet, weil sie sich nicht gegenseitig beeinflussen.
Teile mit E-Kennzeichnung hingegen gelten wie ein Originalteil, es dürfen also problemlos mehrere Teile mit E-Kennzeichnung gleichzeitig montiert sein, auch wenn sie sich beeinflussen können (zB Endpott und Krümmer).
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Grüße aus dem Weserbergland
Lars
zum zitierten Beitrag Zitat von Dr_Chaos
ABE ist ja Eintragungsfrei in der Regel, dort muss das Fahrzeug aufgeführt sein, das man es dort benutzen kann?!
Wie ist es wenn das Fahrzeug nicht aufgeführt ist? Kann man das Teil dann Abnehmen lassen?
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