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Geschrieben von Robi 61 am 10.05.2022 um 07:37:

Seitlichen Kennzeichenhalter YAMAYA XYS 650

Hallo zusammen, ich habe mir vor zwei Jahren ein Yamaha XVS 650 Bj.1997 Thunderbike  gekauft mit neuen TÜV. In der  Fahrzeugschein ist alles eingetragen nur seitlichen Kennzeichenhalter nicht.
 Bei wem kann ich mich anwenden das zu bekommenm, ich habe keine unterlagen für Kennzeichenhalter und in der Fahrzeugschein auch nicht.
Jetzt ist der Motorrad bei TÜV durch gefallen.
HECKUMBAU ,HERST : THUNDERBIKE ;TYP: CRUISER ,KENNZ : G7 2-41-020*M


Geschrieben von LETTI am 10.05.2022 um 08:11:

Schon mal bei Thunderbike in Hamminkeln nachgefragt?

__________________
BRC #2


Geschrieben von v2devil am 10.05.2022 um 08:19:

seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von grafschafter am 10.05.2022 um 09:20:

Moin,
lt. Thunderbike gibt es dafür ein Teilegutachten..
https://shop.thunderbike.de/download/tbdocs/manual/28-41-012,%20-030%20Seitl.Kennzeichenhalter%20XVS650-1100%20deu-eng.pdf

Wie LETTI schon geschrieben hat, einfach mal an Thunderbike wenden...


Geschrieben von ziczac am 10.05.2022 um 14:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.

Das ist so nicht ganz richtig! Hast Du Teile mit einem Gutachten, müssen die immer eingetragen werden. Gibt es eine ABE ist diese mitzuführen, muss aber nicht eingetragen werden. Also Kennzeichenhalter mit Gutachten muss als bauliche Veränderung eingetragen werden, da sonst die BE erlischt.

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Ich habe keine Ahnung, aber dabei bleibe ich!!

Viele Grüße,

Tino

So oder so wird's gemacht - aber nicht so !! fröhlich Baby fröhlich


Geschrieben von v2devil am 10.05.2022 um 15:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von ziczac
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.

Das ist so nicht ganz richtig! Hast Du Teile mit einem Gutachten, müssen die immer eingetragen werden. Gibt es eine ABE ist diese mitzuführen, muss aber nicht eingetragen werden. Also Kennzeichenhalter mit Gutachten muss als bauliche Veränderung eingetragen werden, da sonst die BE erlischt.

bei eintragungspflichtigen Teilen magst du Recht haben, ein seitlicher KZH ist aber grundsätzlich nicht eintragungspflichtig

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 10.05.2022 um 15:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
ein seitlicher KZH ist aber grundsätzlich nicht eintragungspflichtig

Ja, stimmt, aber: Die Veränderung der Anbaustelle des Kennzeichens muss durch eine Prüforganisation begutachtet werden.
Dabei wird unter anderem die Einhaltung der Vorschriften zu Sichtbarkeit, Beleuchtung, Fussgängerschutz überprüft.
Zweckmäßigerweise hat das vorher schon eine Firma gemacht ( ABE bzw. Teilegutachten ), dann muß nur der ordnungsgemäße Anbau überprüft werden.
Ohne Teilegutachten muß man eine Änderungsabnahme machen lassen.

Sinnvoll ist es sich dann die erfolgte Überprüfung in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Robi 61 am 10.05.2022 um 21:05:

"Vielen Dank für die schnelle Antwort, da habe ich paar Bilder


Geschrieben von v2devil am 11.05.2022 um 08:16:

sieht für mich recht nah an der Achse aus... könnte Probleme mit der seitlichen Sichtbarkeit (Winkel) geben.
Die zugelassenen KZH haben meist einen deutlich längeren Arm nach hinten.
Vielleicht ist das das Problem.

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Flo2021 am 11.05.2022 um 09:30:

Den bekommst Du nicht eingetragen.
Das ist die kurze Version.

Hatte vor meiner Strret Bob knapp 20 Jahre auch eine XVS650.
Alternativ die lange Halterung von TB holen.
Die wackelt aber wenn Du etwas schneller fährst.

Hatte damals mir einen bauen lassen nach Vorschrift, dann eingetragen und später den Ausleger dezent gekürzt.
(Ja ich weiss das ist kriminell:-) )

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Gruss
Flo2021


Geschrieben von Robi 61 am 11.05.2022 um 17:22:

Danke schönFreude