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Seitlichen Kennzeichenhalter YAMAYA XYS 650
Hallo zusammen, ich habe mir vor zwei Jahren ein Yamaha XVS 650 Bj.1997 Thunderbike gekauft mit neuen TÜV. In der Fahrzeugschein ist alles eingetragen nur seitlichen Kennzeichenhalter nicht.
Bei wem kann ich mich anwenden das zu bekommenm, ich habe keine unterlagen für Kennzeichenhalter und in der Fahrzeugschein auch nicht.
Jetzt ist der Motorrad bei TÜV durch gefallen.
HECKUMBAU ,HERST : THUNDERBIKE ;TYP: CRUISER ,KENNZ : G7 2-41-020*M
Schon mal bei Thunderbike in Hamminkeln nachgefragt?
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BRC #2
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Moin,
lt. Thunderbike gibt es dafür ein Teilegutachten..
https://shop.thunderbike.de/download/tbdocs/manual/28-41-012,%20-030%20Seitl.Kennzeichenhalter%20XVS650-1100%20deu-eng.pdf
Wie LETTI schon geschrieben hat, einfach mal an Thunderbike wenden...
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.
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Ich habe keine Ahnung, aber dabei bleibe ich!!
Viele Grüße,
Tino
So oder so wird's gemacht - aber nicht so !!
zum zitierten Beitrag Zitat von ziczac
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, er muss aber den gesetzl. Anforderungen (Winkel etc.) entsprechen. Die meisten (wie auch ich) lassen den nur eintragen, damit es bei ner Kontrolle weniger Probs gibt.
Wenn du beim TÜV durchgefallen bist, dann gehe ich mal davon aus, dass er eben nicht den Anforderungen entsprach... da wird´s dann auch kein Gutachten oder Papiere geben.
Stell doch mal ein Bild ein, damit man mal sieht, worum´s geht und dann sehen wir weiter.
Das ist so nicht ganz richtig! Hast Du Teile mit einem Gutachten, müssen die immer eingetragen werden. Gibt es eine ABE ist diese mitzuführen, muss aber nicht eingetragen werden. Also Kennzeichenhalter mit Gutachten muss als bauliche Veränderung eingetragen werden, da sonst die BE erlischt.
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Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
ein seitlicher KZH ist aber grundsätzlich nicht eintragungspflichtig
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
"Vielen Dank für die schnelle Antwort, da habe ich paar Bilder
sieht für mich recht nah an der Achse aus... könnte Probleme mit der seitlichen Sichtbarkeit (Winkel) geben.
Die zugelassenen KZH haben meist einen deutlich längeren Arm nach hinten.
Vielleicht ist das das Problem.
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Gruß
v2devil
Den bekommst Du nicht eingetragen.
Das ist die kurze Version.
Hatte vor meiner Strret Bob knapp 20 Jahre auch eine XVS650.
Alternativ die lange Halterung von TB holen.
Die wackelt aber wenn Du etwas schneller fährst.
Hatte damals mir einen bauen lassen nach Vorschrift, dann eingetragen und später den Ausleger dezent gekürzt.
(Ja ich weiss das ist kriminell:-) )
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Gruss
Flo2021
Danke schön