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--- Was bedeutet das "B" bei der Reifenbezeichnung (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=106114)


Geschrieben von Ole66 am 02.05.2022 um 12:01:

Hallo Leute,

will mir gerade neue Reifen bestellen.
Habe welche gefunden. Aber habe zwei Fragen zu der genauen Bezeichnung.
- Was bedeutet das "B" bei 130/90 B16?
- Darf ich nur Reifen mit genau diesem in der Bezeichnung montieren lassen, wenn in der Zulassung dieses B vermerkt ist (130/90 B 16 67H)?

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Geschrieben von grafschafter am 02.05.2022 um 12:14:

Reifen mit Diagonalkarkasse und Gürtel ("Diagonalgürtel­reifen") kennzeichnet an dieser Stelle ein B (wie "belt", englisch für Gürtel).

Hier nachzulesen: https://www.motorradonline.de/zubehoer/was-bedeuten-die-zahlen-und-buchstaben-auf-einem-reifen-reifenkennzeichnungen-verstehen/


Geschrieben von Metal-Rider am 02.05.2022 um 13:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Hallo Leute,


- Darf ich nur Reifen mit genau diesem in der Bezeichnung montieren lassen, wenn in der Zulassung dieses B vermerkt ist (130/90 B 16 67H)?

Um die Frage auch zu beantworten --> ja.
Ich hatte aktuell ja das gleiche Problem, dass ich einen Reifen mit B suchen musste, weil das B bei mir im Schein steht.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von Gnadle am 02.05.2022 um 13:12:

Mein Metzeler Vorderreifen hat auch kein B. Habe ich aber eintragen lassen. Ging ohne Probleme.
original: Michelin 110/90 B19 62H                       
             Metzeler: 110/90-19 62H TL

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Gruß Werner


Geschrieben von Weich-Ei am 02.05.2022 um 19:28:

gab hier doch letztens einen/mehrere Beiträge wo es um eine Änderung ging, das auch auch "R" anstelle von "B" neuerdings erlaubt sind, wenn der Rest sonst identisch oder besser/höher ist.

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Geschrieben von Metal-Rider am 02.05.2022 um 19:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
gab hier doch letztens einen/mehrere Beiträge wo es um eine Änderung ging, das auch auch "R" anstelle von "B" neuerdings erlaubt sind, wenn der Rest sonst identisch oder besser/höher ist.

Ich kann mich an den Beitrag so erinnern, dass das schwammig formuliert ist (man kann auch Beamtendeutsch sagen). Und ich mag ehrlich gesagt nicht zu Fuß gehen müssen, weil auf dem Reifen R und im Schein B steht. Ich kann dann unterwegs nämlich nicht nachweisen, dass dieser Ersatz neuerdings erlaubt ist. Die Antwort vor meinem Kauf auf meine Frage an einen, der so etws kontrolliert, war eindeutig: "Wenn B im Schein steht, muss B auf dem Reifen stehen" Etwas anderes ist es natürlich, wenn man sich diese Alternative in den Schein einträgt, was ja aktuell möglich sein soll.

Ich kann auch beim ADAC keine eindeutige Aussage dazu finden, siehe pdf.

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Geschrieben von HDforFuture? am 02.05.2022 um 20:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
gab hier doch letztens einen/mehrere Beiträge wo es um eine Änderung ging, das auch auch "R" anstelle von "B" neuerdings erlaubt sind, wenn der Rest sonst identisch oder besser/höher ist.

Nope, hab vor zwei Wochen wegen dem Thema eine Info vom TÜV-Süd erhalten. Ich wollte vom Scorcher auf den Cruisetec wechseln. Davon gibt es jedoch für den Vorderreifen nur die Ausführung der Bauart R für radiale Karkasse. In meinem Schein ist leider nur B für die diagonale Karkasse eingetragen. Auch bei der gleichen Dimension, also Reifenabmessung, weichst du bauartbedingt von der Zulassung ab. Lt. dem TÜV ist hierbei auch eine Reifenfreigabe nicht ausreichend. Der Vorderreifen braucht eine Einzelabnahme (in meinem Einzugsgebiet ca. 120-130€) vom Sachverständigen und danach hast du 18 Monate Zeit, mit dem Servus vom TÜV bei der Zulassungsstelle den Reifen eintragen zu lassen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Ich bin kein Anwalt, ich vertraue hier aber dem netten Herrn vom TÜV, der mich deswegen sogar angerufen hat.

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Geschrieben von Ole66 am 03.05.2022 um 09:12:

da bin ich jetzt aber froh, dass ich doch die mit dem B gestern geshoppt habe. Obwohl ich mir vorstellen kann, dass das niemanden bei der Tüv-Abnahme alle zwei Jahre oder die Kontrollorgane auf der Straße interessiert.

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Geschrieben von Gnadle am 03.05.2022 um 09:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Obwohl ich mir vorstellen kann, dass das niemanden bei der Tüv-Abnahme alle zwei Jahre oder die Kontrollorgane auf der Straße interessiert.

ich bin schon der Meinung das das Interessant ist. Der Reifen ist ein wichtiges Bauteil für die Sicherheit. Denke auch mal, sollte es zu einem Unfall kommen. Die Sachverständigen schauen da genau. Dann bist du ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

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Gruß Werner


Geschrieben von SportyCB am 03.05.2022 um 12:49:

 @HDforFuture? Hab vor 2 Wochen bei Metzeler wegen dem Cruisetec angerufen. Den B Reifen kann man kaufen, er wurde noch nicht getestet und solange er nicht getestet wurde, steht er nicht in der Kombination drinnen, wenn man über das Modell sucht. Wenn man den R nimmt, muss man ihn nicht eintragen lassen. Viele TÜV Prüfer wissen das lt. Metzeler nicht…


Geschrieben von HDforFuture? am 03.05.2022 um 13:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
 @HDforFuture? Hab vor 2 Wochen bei Metzeler wegen dem Cruisetec angerufen. Den B Reifen kann man kaufen, er wurde noch nicht getestet und solange er nicht getestet wurde, steht er nicht in der Kombination drinnen, wenn man über das Modell sucht. Wenn man den R nimmt, muss man ihn nicht eintragen lassen. Viele TÜV Prüfer wissen das lt. Metzeler nicht…

Heyho, mein Händler hat mich ebenfalls auf die Abnahmepflicht im Angebot hingewiesen. Nur deswegen hab ich dann schriftlich beim TÜV angefragt. Gerne glaub ich Metzeler, dass der Reifen sicher und an sich nicht zwingend zur Abnahme muss. Allerdings gehe ich gerne jeglicher Diskussion mit der Rennleitung aus dem Weg. Beim Kurs für Reifen und Wechsel tun die 120€ für die Abnahme +/- zerquetschte für die Eintragung auch nicht mehr weh. Der Unterschied ist halt immer, der Hersteller sagt so, der TÜV und die Rennleitung anders. Metzeler wird dir in der Kontrolle nicht helfen können. Im Zweifel kannst die Maschine dann abholen lassen. Sicher ist sicher 👍

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