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Fatboy Kauf, Fragen zu Kesstech
Hallo, darf ich euch mit einer Frage nerven? Ich interessiere mich für eine Fatboy und habe ein Modell im Auge, siehe Bild Die Daten:
Bj. 2012, USA Import, 3 in 1 Blinker, Kesstech elektronischer Klappenauspuff, Reifen vorne 130ger und hinten 200er neu, 2 Mann Zulassung, Batterie neu, Öle frisch gewechselt, auf Wunsch Tüv neu. 11.500 km.
Fast alles ist eingetragen, Schein hab ich gesehen. Der Fender ist noch vorhanden. Was nicht eingetragen ist, ist der Auspuff. Der hat eine E Nummer: E50038 9 und laut Kesstech muss der nicht eingetragen werden, weil er eine E-Nummer hat.
Ich kenn mich damit nicht aus, will aber keinen Ärger mit der Rennleitung deswegen meine Frage: stimmt das??Wäre nett, wenn jemand was dazu sagen könnte, danke!
Servus, viggo
Da Du ein US Modell hast, gelten nach meiner Kenntnis die e-Nummern nicht und es bedarf einer Abnahme der Auspuffanlage, was schwierig werden könnte…
E-Nummer gilt bei dieser Konstellation nicht , da US-Import.
Zu jeder ABE gibt es ein Gutachten. Das kann man bei Kess Tech bekommen, wenn man die Anlage eintragen lassen will. Ich hatte bei meiner US Wide Glide bis jetzt nie ein Problem damit, Sachen für die ich ein Gutachten hatte auch eingetragen zu bekommen. Die Abnahme beim TÜV war dieselbe, wie für eine EU-Maschine.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Hi, oh, da ist mir wirklich neu, danke.
Hab das mal an Kesstech gegeben die meinten, auf den ersten Blick sehen die da kein Problem, weil die Harley ja in D Zugelassen ist und die E-Nummer für europa gilt.
Sie schaut sich das aber jetzt mal genau an und meldet sich dann.
Die sehr nette Dame meinte auch, man könnte das wahrscheinlich schon eintragen lassen, die hätten da Homologatins-Gutachten, die sie dem TÜV schicken kann.
Die schaun sich das jetzt und an melden sich dann. ich werde berichten
Servus, viggo
Genau so ist es, denn bei der TÜV - Abnahme muß "so wie so" alles EU-Konform sein.
Hi, ws genau meinst Du mit "So ist es"? ;-)
Dass die Eintragung mit Hilfe der E-Nummer und dem Gutachten von Kesstech kein Problem ist?
Oder dass die E-Nummer nix bringt, weil USA-Modell?
;-)
Servus, viggo
Hallo!
Neue Nachrichten von Kesstech: Die Dame meinte, dass sie schon eine Eintragung empfiehlt, wenn es sich um ein USA-Model handelt. Sie meinte aber auch, dass die Eintragung selbst möglich wäre.
Ihre Empfehlung:
Zum TÜV fahren, denen das Problem erklären und dann soll sich der TÜV mit denen in Verbindung setzen. Dann würde Kesstech dem TÜV das Gutachten schicken.
Könnt ihr das vorgehen bestätigen? Mir kommt das bisschen komisch vor, weil man normalerweise ja die Unterlagen mitbringt...
Servus, viggo
zum zitierten Beitrag Zitat von viggo
Mir kommt das bisschen komisch vor, weil man normalerweise ja die Unterlagen mitbringt...
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Ok, merci.
Kann jemand einen bestimmten TÜV in München empfehlen?
Servus, viggo
Auch wenn einige hier positiv über US Modelle berichten. Du wirst das Problem mit den e-Nummern immer wieder haben. Von anderen Luftfilter bis Blinker…
Ich würde mir das sehr genau überlegen, ob einen das Bike so gut gefällt, dass man das jedes Mal auf sich nimmt.
Just my 50 Cents ;-)
Wo soll es da Probleme geben, wenn du einmal eine TÜV Abnahme für das Bike nach deutschen Richtlinien hast hat die für immer Geltung außer bei erneuten Umbauten.
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
Wo soll es da Probleme geben, wenn du einmal eine TÜV Abnahme für das Bike nach deutschen Richtlinien hast hat die für immer Geltung außer bei erneuten Umbauten.
zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
Wo soll es da Probleme geben, wenn du einmal eine TÜV Abnahme für das Bike nach deutschen Richtlinien hast hat die für immer Geltung außer bei erneuten Umbauten.
zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
Wo soll es da Probleme geben, wenn du einmal eine TÜV Abnahme für das Bike nach deutschen Richtlinien hast hat die für immer Geltung außer bei erneuten Umbauten.