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es ist ja schön zu lesen was so geht, aber der Kollege sollte doch jetzt mal bei einer Schrauberbude oder einem guten Prüfingenieur persönlich vorstellig werden und abklären was geht.
Zu Zulassungsbestimmungen, es gilt was bei der EZ rechtens war.
Der Prüfingenieur der den Eintrag macht muß nicht beim TÜV-Süd sein auch andere Prüforganisationen dürfen das.
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STAY AWAY FROM IDIOTS
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Also:
Bis zum Jahr 2006 wurden Gutachten und ABEs auf den Hersteller und Typ des Moppeds ausgestellt, bei dem sie verwendet werden durften. Da stand z.B. nur drin Hersteller Harley Typ XL....
Bei Gutachten und ABEs danach steht noch eine weitere Zeile drin, ABE des Moppeds, an der das verwendet werden darf. Und diese ABE haben Import- Motorräder nicht.
Bei deinem Mopped handelt es sich um eine, vor Einführung der Abgasnormen, also Euro 0. Daher solltest du dir einen Auspuff zugelassen bis Euro 2 besorgen. Deren ABEs sind alle vor 2006 erteilt worden, daher gelten sie auch für dein Importmotorrad. Die muß nicht mal eingetragen werden. Auch Auspuffe mit Gutachten für Euro 2 gelten für dein Motorrad, müssen aber eingetragen werden, was aber problemlos machbar ist.
Sorry SAM V, da stimme ich Dir nicht ganz zu!
Es sind 3 Merkmale bei den Auspuffanlagen zu beachten, Abgasverhalten, Lautstärke und Leistungssteigerung. Bei dem Abgasverehalten hast Du genau recht! Lautstärke muss mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmen und wird im diesem Fall über eine §21 Abnahme erledigt. Im Fall des TE gibt es keine genaue Typen-Identifizierung auf die sich eine ABE beziehen kann, da Import-Fahrzeug und ausgenullt. In diesem Fall wird des aaS muss die Anlage eingetragen werden, also auch per §21.
Meine Frage an den TE, hast Du die §21 Abnahme zum Import des Mopeds? Da könnte die Verwendung des Auspuffs beschrieben sein.
Das Thema ist echt akademisch und entschieden wird immer auf dem Platz! Ist der aaS gnädig, dann kann alles ganz einfach laufen. Ist der aaS pingelig, dann wird es nervig.
zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
es ist ja schön zu lesen was so geht, aber der Kollege sollte doch jetzt mal bei einer Schrauberbude oder einem guten Prüfingenieur persönlich vorstellig werden und abklären was geht.
Zu Zulassungsbestimmungen, es gilt was bei der EZ rechtens war.
Der Prüfingenieur der den Eintrag macht muß nicht beim TÜV-Süd sein auch andere Prüforganisationen dürfen das.
zum zitierten Beitrag Zitat von Stojan85
zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
es ist ja schön zu lesen was so geht, aber der Kollege sollte doch jetzt mal bei einer Schrauberbude oder einem guten Prüfingenieur persönlich vorstellig werden und abklären was geht.
Zu Zulassungsbestimmungen, es gilt was bei der EZ rechtens war.
Der Prüfingenieur der den Eintrag macht muß nicht beim TÜV-Süd sein auch andere Prüforganisationen dürfen das.
Also laut 2 Küs Prüfer, einer davon war Mal beim TÜV Süd beschäftigt, meinte das geht nur beim TÜV...
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zum zitierten Beitrag Zitat von Flexx_Baxter
Sorry SAM V, da stimme ich Dir nicht ganz zu!
Es sind 3 Merkmale bei den Auspuffanlagen zu beachten, Abgasverhalten, Lautstärke und Leistungssteigerung. Bei dem Abgasverehalten hast Du genau recht! Lautstärke muss mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmen und wird im diesem Fall über eine §21 Abnahme erledigt. Im Fall des TE gibt es keine genaue Typen-Identifizierung auf die sich eine ABE beziehen kann, da Import-Fahrzeug und ausgenullt. In diesem Fall wird des aaS muss die Anlage eingetragen werden, also auch per §21.
Meine Frage an den TE, hast Du die §21 Abnahme zum Import des Mopeds? Da könnte die Verwendung des Auspuffs beschrieben sein.
Das Thema ist echt akademisch und entschieden wird immer auf dem Platz! Ist der aaS gnädig, dann kann alles ganz einfach laufen. Ist der aaS pingelig, dann wird es nervig.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.