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Geschrieben von cal43 am 14.10.2021 um 11:28:

es ist ja schön zu lesen was so geht, aber der Kollege sollte doch jetzt mal bei einer Schrauberbude oder einem guten Prüfingenieur persönlich vorstellig werden und abklären was geht.
Zu Zulassungsbestimmungen, es gilt was bei der EZ rechtens war.
Der Prüfingenieur der den Eintrag macht muß nicht beim TÜV-Süd sein auch andere Prüforganisationen dürfen das.

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Geschrieben von Stojan85 am 14.10.2021 um 11:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Also:

Bis zum Jahr 2006 wurden Gutachten und ABEs auf den Hersteller und Typ des Moppeds ausgestellt, bei dem sie verwendet werden durften. Da stand z.B. nur drin Hersteller Harley Typ XL....

Bei Gutachten und ABEs danach steht noch eine weitere Zeile drin, ABE des Moppeds, an der das verwendet werden darf. Und diese ABE haben Import- Motorräder nicht. 

Bei deinem Mopped handelt es sich um eine, vor Einführung der Abgasnormen, also Euro 0. Daher solltest du dir einen Auspuff zugelassen bis Euro 2 besorgen. Deren ABEs sind alle vor 2006 erteilt worden, daher gelten sie auch für dein Importmotorrad. Die muß nicht mal eingetragen werden. Auch Auspuffe mit Gutachten für Euro 2 gelten für dein Motorrad, müssen aber eingetragen werden, was aber problemlos machbar ist.

Ah okay weiter oben hab ich die Karte von Miller angehängt da steht auch nur der Typ drin....

Leider keine XLH sonder nur XL
Beim Remus (Powercone)Gutachten steht eine e-nr mit dran


Geschrieben von Flexx_Baxter am 14.10.2021 um 12:03:

Sorry SAM V, da stimme ich Dir nicht ganz zu!
Es sind 3 Merkmale bei den Auspuffanlagen zu beachten, Abgasverhalten, Lautstärke und Leistungssteigerung. Bei dem Abgasverehalten hast Du genau recht! Lautstärke muss mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmen und wird im diesem Fall über eine §21 Abnahme erledigt. Im Fall des TE gibt es keine genaue Typen-Identifizierung auf die sich eine ABE beziehen kann, da Import-Fahrzeug und ausgenullt. In diesem Fall wird des aaS muss die Anlage eingetragen werden, also auch per §21.
Meine Frage an den TE, hast Du die §21 Abnahme zum Import des Mopeds? Da könnte die Verwendung des Auspuffs beschrieben sein.

Das Thema ist echt akademisch und entschieden wird immer auf dem Platz! Ist der aaS gnädig, dann kann alles ganz einfach laufen. Ist der aaS pingelig, dann wird es nervig.


Geschrieben von Stojan85 am 14.10.2021 um 12:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
es ist ja schön zu lesen was so geht, aber der Kollege sollte doch jetzt mal bei einer Schrauberbude oder einem guten Prüfingenieur persönlich vorstellig werden und abklären was geht.
Zu Zulassungsbestimmungen, es gilt was bei der EZ rechtens war.
Der Prüfingenieur der den Eintrag macht muß nicht beim TÜV-Süd sein auch andere Prüforganisationen dürfen das.

Also laut 2 Küs Prüfer, einer davon war Mal beim TÜV Süd beschäftigt, meinte das geht nur beim TÜV...


Geschrieben von cal43 am 14.10.2021 um 12:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stojan85
zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
es ist ja schön zu lesen was so geht, aber der Kollege sollte doch jetzt mal bei einer Schrauberbude oder einem guten Prüfingenieur persönlich vorstellig werden und abklären was geht.
Zu Zulassungsbestimmungen, es gilt was bei der EZ rechtens war.
Der Prüfingenieur der den Eintrag macht muß nicht beim TÜV-Süd sein auch andere Prüforganisationen dürfen das.

Also laut 2 Küs Prüfer, einer davon war Mal beim TÜV Süd beschäftigt, meinte das geht nur beim TÜV...

https://www.gtue.de/Geschaeftskunden/Technischer_Dienst/Vollgutachten_nach_21_StVZO/82655.html


https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/

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Geschrieben von Sam V am 14.10.2021 um 13:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Flexx_Baxter
Sorry SAM V, da stimme ich Dir nicht ganz zu!
Es sind 3 Merkmale bei den Auspuffanlagen zu beachten, Abgasverhalten, Lautstärke und Leistungssteigerung. Bei dem Abgasverehalten hast Du genau recht! Lautstärke muss mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmen und wird im diesem Fall über eine §21 Abnahme erledigt. Im Fall des TE gibt es keine genaue Typen-Identifizierung auf die sich eine ABE beziehen kann, da Import-Fahrzeug und ausgenullt. In diesem Fall wird des aaS muss die Anlage eingetragen werden, also auch per §21.
Meine Frage an den TE, hast Du die §21 Abnahme zum Import des Mopeds? Da könnte die Verwendung des Auspuffs beschrieben sein.

Das Thema ist echt akademisch und entschieden wird immer auf dem Platz! Ist der aaS gnädig, dann kann alles ganz einfach laufen. Ist der aaS pingelig, dann wird es nervig.

Nein braucht man nicht. Ich habe bei meiner Import- Wide Glide BJ 2001 in Hessen mit der ganz normalen Eintragung die BSL eintragen lassen. Da ist die ABE Nummer des Fahrzeugs auch ausgenullt. Mit dem Gutachten zur ABE, ohne §21 und ohne hessische Bündelungsbehörde. Gutachten vor 2006.

In den alten Gutachten, die natürlich Abgasverhalten, Lautstärke und Leistung enhalten, ist eben nur der Fahrzeugtyp aufgeführt, und der ist bei einer US Sporty derselbe, wie bei einer EU Sporty. Und bei einer 1988er erst recht, da es die 5HD Kennzeichnung erst seit 2003 gibt. 

Als Beispiel hier mal ein MJC Gutachten zu einer ABE von 2006:
MJC

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.