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Geschrieben von Stojan85 am 12.10.2021 um 21:41:

Hey , ja das werde ich auch machen....


Ich schreib wenn ich mehr weiß 🙋🏻‍♂️

Danke für alle Tipps


Geschrieben von Stojan85 am 13.10.2021 um 16:09:

Hi.


Kurze Frage, wenn ich einen Miller Universal  ESD  verbaue mit E-Nr , darf ich diesen dann fahren ?

Oder muss ich diesen erst Eintragen lassen ?

Danke !


Geschrieben von ShortyZK6 am 13.10.2021 um 16:31:

.......was genau will der TÜV von Dir? Nur irgendeine Nummer auf den Tüten oder ein Gutachten?
Von Miller wirst Du meines Wissens keine Töpfe mit E Nummer für eine 88er Sporty bekommen....ev. nach vorheriger Absprache mit dem TÜV welche von einem neueren Modell eintragungsfähig.
Die Eintragungen mit Masangaben und Form etc. waren bis vor ca. 3Jahren noch möglich.....mittlerweile drehen alle,auch bei älteren Kisten am Rad.....nichts geht mehr.

Gruß,Bert

__________________
Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.


Geschrieben von Stojan85 am 13.10.2021 um 16:39:

Ja TÜV sagt ohne Gutachten und E-Nr keine Eintragung

Auf dem Miller Kärtchen stehen XL 883 eine ist halt eine XLH 883


Ich weiß jetzt nicht ob ich ein Faß aufmachen soll und zum TÜV , eintragen etc oder einfach so fahren...

Ob jetzt XLH oder XL drin steht spielt das so eine große Rolle?!


Geschrieben von Flexx_Baxter am 13.10.2021 um 17:52:

Moin nochmal, auch wenn es vielleicht nervt, aber.....
Du hats einen genullten Fahrzeugschein, ergo hast Du einen US-Import!
Sämtliche Gutachten beziehen sich auf EU-Modell und nicht auf dein Import-Fahrzeug, ergo musst Du die Tüte eintragen lassen und das mitführen der ABE oder Gutachten, oder, oder, oder ist nicht ausreichend.
Kar, wo kein Kläger da kein rRichter, aber wenn Du an einen versierten Kontrolleur kommst, legt er im schlimmsten Fall deine Karre still, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.


Geschrieben von Knut Schmidt am 13.10.2021 um 18:16:

Hallo, wenn der TÜV-Prüfer sagt, ohne E-Nummer keine Eintragung, ist das nur die halbe Wahrheit. E-Nummer ist seit Oktober 1993 Pflicht für alle Schalldämpfer, die seit diesem Datum neu in den Straßenverkehr gebracht werden. Das gilt für Schalldämpfer an Neuzulassungen und für Zubehörschalldämpfer, die neu verbaut werden. Aber nicht für Motorräder und Auspuffe vor 10/1993. Du kannst bei einem entsprechend alten Krad einen gebrauchten Schalldämpfer ohne E-Nummer eintragen lassen, wenn er vor 10/1993 hergestellt und in den Handel gebracht wurde. Eine Kennzeichnung irgendeiner Art ist erforderlich, damit diese eingetragen werden kann, das Kind muss halt einen Namen haben.


Geschrieben von cal43 am 14.10.2021 um 07:59:

Dekra Auspuffanlage

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Geschrieben von Flexx_Baxter am 14.10.2021 um 10:16:

sehr gut und wenn du dem Kollegen jetzt noch erklärst, dass eine Auspuffanlage mit ABE auch einen Typenvermerk hat, der sich auf das Motorrad bezieht, dann kommt schnell die Erkenntnis auf, dass der Kollegen an einer §21 Abnahme nicht vorbei kommt, da keine ABE, etc. eine genullte Typen-ID hat, sondern die ID, die das europäische Modell zugewiesen bekommen hat.
Das hat zur Konsequenz, dass er eigentlich jede Auspuffanlage an seinen Eimer hämmern kann, solange, die in seinem Fall, die im Schein angegeben Lautstärke nicht überschreitet. Mit Glück findet er eine aaS, der auf die Fahrgeräuschmessung verzichtet und nur eine Standgeräuschmessung macht!


Geschrieben von Sam V am 14.10.2021 um 10:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Flexx_Baxter
Moin nochmal, auch wenn es vielleicht nervt, aber.....
Du hats einen genullten Fahrzeugschein, ergo hast Du einen US-Import!
Sämtliche Gutachten beziehen sich auf EU-Modell und nicht auf dein Import-Fahrzeug, ergo musst Du die Tüte eintragen lassen und das mitführen der ABE oder Gutachten, oder, oder, oder ist nicht ausreichend.
Kar, wo kein Kläger da kein rRichter, aber wenn Du an einen versierten Kontrolleur kommst, legt er im schlimmsten Fall deine Karre still, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Äh nein. Nur Gutachten und ABE´s die nach 2006 erteilt wurden beziehen sich auf die ABE des Motorrades. Alles davor bezieht sich auf die Typenbezeichnung.


Da er für eine Sporty BJ 1988 mit einem Auspuff für Euro 3 bis 5 eigentlich nichts anfangen kann und daher maximal eine Euro 2 Anlage braucht, ist die ABE oder das Gutachten dazu immer auf den Typ geschrieben. Mit ABE selbst bei einem Import daher eintragungsfrei.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Stojan85 am 14.10.2021 um 10:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Flexx_Baxter
sehr gut und wenn du dem Kollegen jetzt noch erklärst, dass eine Auspuffanlage mit ABE auch einen Typenvermerk hat, der sich auf das Motorrad bezieht, dann kommt schnell die Erkenntnis auf, dass der Kollegen an einer §21 Abnahme nicht vorbei kommt, da keine ABE, etc. eine genullte Typen-ID hat, sondern die ID, die das europäische Modell zugewiesen bekommen hat.
Das hat zur Konsequenz, dass er eigentlich jede Auspuffanlage an seinen Eimer hämmern kann, solange, die in seinem Fall, die im Schein angegeben Lautstärke nicht überschreitet. Mit Glück findet er eine aaS, der auf die Fahrgeräuschmessung verzichtet und nur eine Standgeräuschmessung macht!

Hey Kollege 🙋🏻‍♂️


Fast, es gibt tatsächlich 2 Hersteller ( Klappenanlage)  die meinen Fahrzeugschein haben und mir bestätigen/Händler das sie eine EG ABE haben. Leider geht es da bei 1500€ los, was für mich aber nicht in Frage kommt.

Zur Einzelabnahme/aaS kommt hier in Bayern nur der TÜV in Frage.
jetzt muss ich etwas herum Telefonieren wer mir das einträgt ohne Fahrgeräuschmessung.

Ich denke aber wenn sie dann eingetragen ist , könnte ich wieder Probleme bekommen da vermutlich bzw ganz sicher das Fahrgeräusch zu laut sein wird ?!

Eingetragen sind jetzt Stand:95P und Fahr: 82


Was eigentlich komisch ist, ich denke im Stand is sie doch leiser als währen der Fahrt


Geschrieben von Sam V am 14.10.2021 um 10:52:

Im Stand wird direkt neben dem Auspuff gemessen, in der Fahrt aus 5 Meter Entfernung. Weiter weg = leiser.

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Geschrieben von Stojan85 am 14.10.2021 um 10:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Im Stand wird direkt neben dem Auspuff gemessen, in der Fahrt aus 5 Meter Entfernung. Weiter weg = leiser.

Okay ist auch wieder plausibler


Geschrieben von Flexx_Baxter am 14.10.2021 um 10:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
zum zitierten Beitrag Zitat von Flexx_Baxter
Moin nochmal, auch wenn es vielleicht nervt, aber.....
Du hats einen genullten Fahrzeugschein, ergo hast Du einen US-Import!
Sämtliche Gutachten beziehen sich auf EU-Modell und nicht auf dein Import-Fahrzeug, ergo musst Du die Tüte eintragen lassen und das mitführen der ABE oder Gutachten, oder, oder, oder ist nicht ausreichend.
Kar, wo kein Kläger da kein rRichter, aber wenn Du an einen versierten Kontrolleur kommst, legt er im schlimmsten Fall deine Karre still, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Äh nein. Nur Gutachten und ABE´s die nach 2006 erteilt wurden beziehen sich auf die ABE des Motorrades. Alles davor bezieht sich auf die Typenbezeichnung.


Da er für eine Sporty BJ 1988 mit einem Auspuff für Euro 3 bis 5 eigentlich nichts anfangen kann und daher maximal eine Euro 2 Anlage braucht, ist die ABE oder das Gutachten dazu immer auf den Typ geschrieben. Mit ABE selbst bei einem Import daher eintragungsfrei.

ja richtig und sein Typ ist genullt, also keine Identifizierung für den TÜV möglich! Aber jeder der das Prozedere der §21 mal mitgemacht hat, weiß das es sehr stark auf die Willigkeit des aaS ankommt.


Geschrieben von Stojan85 am 14.10.2021 um 10:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
zum zitierten Beitrag Zitat von Flexx_Baxter
Moin nochmal, auch wenn es vielleicht nervt, aber.....
Du hats einen genullten Fahrzeugschein, ergo hast Du einen US-Import!
Sämtliche Gutachten beziehen sich auf EU-Modell und nicht auf dein Import-Fahrzeug, ergo musst Du die Tüte eintragen lassen und das mitführen der ABE oder Gutachten, oder, oder, oder ist nicht ausreichend.
Kar, wo kein Kläger da kein rRichter, aber wenn Du an einen versierten Kontrolleur kommst, legt er im schlimmsten Fall deine Karre still, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Äh nein. Nur Gutachten und ABE´s die nach 2006 erteilt wurden beziehen sich auf die ABE des Motorrades. Alles davor bezieht sich auf die Typenbezeichnung.


Da er für eine Sporty BJ 1988 mit einem Auspuff für Euro 3 bis 5 eigentlich nichts anfangen kann und daher maximal eine Euro 2 Anlage braucht, ist die ABE oder das Gutachten dazu immer auf den Typ geschrieben. Mit ABE selbst bei einem Import daher eintragungsfrei.

Hey danke für die Erklärung aber inzwischen versteh ich nur Bahnhof 🙈☺️

Das heißt jetzt das die ABEs auch für meine alte Sporty gültig sind?

Oder handelt es sich bei deiner Erklärung nur um  die Importe in dem Baujahr der EG ABE


Geschrieben von Sam V am 14.10.2021 um 11:17:

Also:

Bis zum Jahr 2006 wurden Gutachten und ABEs auf den Hersteller und Typ des Moppeds ausgestellt, bei dem sie verwendet werden durften. Da stand z.B. nur drin Hersteller Harley Typ XL....

Bei Gutachten und ABEs danach steht noch eine weitere Zeile drin, ABE des Moppeds, an der das verwendet werden darf. Und diese ABE haben Import- Motorräder nicht. 

Bei deinem Mopped handelt es sich um eine, vor Einführung der Abgasnormen, also Euro 0. Daher solltest du dir einen Auspuff zugelassen bis Euro 2 besorgen. Deren ABEs sind alle vor 2006 erteilt worden, daher gelten sie auch für dein Importmotorrad. Die muß nicht mal eingetragen werden. Auch Auspuffe mit Gutachten für Euro 2 gelten für dein Motorrad, müssen aber eingetragen werden, was aber problemlos machbar ist.

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