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--- 1988 Vance Hines kein TÜV (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=103958)


Geschrieben von Stojan85 am 12.10.2021 um 10:23:

1988 Vance Hines kein Tüv

Hey.

Komme gerade vom Tüver zurück , hab leider keinen TÜV bekommen wegen der Vance and Hines 2in1 .

Da ich keine Dokumentation oder E Nr auf dem Auspuff zu finden ist.

​​​​​​Sporty ist von 88zig, ich dachte soweit sie nicht zu laut ist benötige ich kein Gutachten oder E Nr.


Oder wie ist das denn jetzt  genau ?


Und was sagen die Sheriffs wenn ich mit der Flinte rum fahre
?


Geschrieben von HeikoJ am 12.10.2021 um 10:39:

Ohne E Nummer geht gar nichts, die Sheriffs werden das Bike bei einer Kontrolle sicherstellen
.
StVZO §49:

(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie
1.mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist,
oder
2.mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG
oder
3.mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Ekoman am 12.10.2021 um 11:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stojan85
Hey.

Komme gerade vom Tüver zurück , hab leider keinen TÜV bekommen wegen der Vance and Hines 2in1 .

Da ich keine Dokumentation oder E Nr auf dem Auspuff zu finden ist.

​​​​​​Sporty ist von 88zig, ich dachte soweit sie nicht zu laut ist benötige ich kein Gutachten oder E Nr.


Oder wie ist das denn jetzt  genau ?


Und was sagen die Sheriffs wenn ich mit der Flinte rum fahre
?

Du kannst nicht irgendetwas eintragen lassen ohne Dokumente oder Typenschild!
Was soll der Tüv denn reinschreiben "Auspuff 2 in 1 keine Bezeichnung"?
Was die Sheriffs machen, hat dir schon mein vorredner geschrieben.
Schau, dass du Dokumente bekommst, sonst fährst du illegel wie bisher.


Geschrieben von Mondeo am 12.10.2021 um 11:59:

Schraub sie schon mal ab und besorg etwas neues. Ist halt eine nicht zugelassene AGA von V&H. Ist doch nichts Neues  fröhlich


Geschrieben von mugwump am 12.10.2021 um 12:05:

Bei dem Baujahr bekommst schon noch Abgasanlagen ohne Dokumente und E-Nummer eingetragen. Das macht halt nicht jeder Prüfer. Meinen Supertrapp und später die 65a's bekam ich aufgrund des frühen Baujahres auch bei nem Prüfer der prüfte (da liegt das Problem) eingetragen. Darf halt gemessen nicht lauter sein als das was damals erlaubt war. Wie ich woanders schon erwähnte, probiers mal bei nem freien Harley Schrauber. Die haben meistens tolerante Prüfingenieure.


Geschrieben von HeikoJ am 12.10.2021 um 12:07:

Nicht nur was neues sondern die Originalanlage, es gibt soweit ich weiß kein Kombigutachten mit einem Hypercharger Lufi ...
Hast du den wenigstens eingetragen ?

__________________
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Geschrieben von Stojan85 am 12.10.2021 um 12:12:

Für die 1988 finde ich nichts mit ABE  oder Gutachten. Für die neueren ist das schon etwas  einfacher....

Ich probier's Mal beim Harley Schrauber
mugwump von wo bist du her... Ich fahr zu dir☺️


Geschrieben von Stojan85 am 12.10.2021 um 12:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Nicht nur was neues sondern die Originalanlage, es gibt soweit ich weiß kein Kombigutachten mit einem Hypercharger Lufi ...
Hast du den wenigstens eingetragen ?

Hatte ein Gutachten  aus dem Inet dabei. Fürchterlich Qualität , er meinte die Eintragung kann er machen.

Ich kenne ihn schon länger, er hat jetzt nichts rausgeschrieben oder berechnet....


Geschrieben von mugwump am 12.10.2021 um 12:31:

Wenn du deine Mühle kaputtgeschraubt haben willst kannst du gerne bei mir vorbei kommen fröhlichgroßes Grinsen

Ich kann für den Rheingau-Taunus "V-Twin Specials" in Oberwallmenach als Werkstatt mit TÜV sehr empfehlen http://www.v-twin-specials.com/

Das ist für dich aber ganz schön weit weg. Bei euch wird's ähnliche Werkstätten geben.


Geschrieben von Flexx_Baxter am 12.10.2021 um 12:33:

Wie schon HeikoJ anmerkte, Du musst eine Anlage mit Freigabe für Deinen Lufi finden und da wird es schwer. Penzl hat für Dein Baujahr einen Klappenauspuff aber eben ohne die Hypercharger-Freigabe.
Generell bin ich bei Deinem Baujahr nicht sicher, aber Modelle bis 87 benötigen keine Abgasuntersuchung und Du kannst bei Einhalten der Lautstärke eigentlich alles eintragen. Das habe ich mit meiner 2 Ventiler BMW durchgezogen. Es wurde eine Fahrgeräuschmessung gemacht und danach wurde mir die Abgasanlage plus offene Dellortos eingetragen, aber wie gesagt das war Bj87.

Ich habe gerade eine ähnliche Herausforderung. Ich baue gerade eine Softail von 96 um. Die vorherige Anlage war ein echter Leistungskiller und extrem laut. Hinzu kommt die Herausforderung, dass meine Softail ein US Modell ist, also die Gutachten der hierzu Lande erhältlichen Anlagen keine Gültigkeit haben. ich komme gerade von meinem aaS und habe das Thema besprochen. Ich werde eine Penzl nehmen, mir selber einen Krümmer bauen und dann eine Geräuschmessung machen lassen. Lt. aaS ist aber eine Standgeräuschmessung für ihn in Ordnung. 
Lufi muss natürlich OEM sein. Ich werde aus Sicherheitsgründen den Krümmerquerschnitt so wählen, dass ich zur Not noch einen Krümmer DB-Eater verbauen kann, sollte die Karre trotz Klappe zu lauft sein.


Geschrieben von Stojan85 am 12.10.2021 um 12:38:

Ich dachte das wäre einfacher.

Habe vor mehr als 10 Jahren Mal eine Fighter umgebaut, aber da gab es für alles Gutachten oder E-Nr....


​​​​​Und das war schon stressig.


Jetzt dachte ich mir bei alten Harleys wird's besser 🤣


Geschrieben von cal43 am 12.10.2021 um 13:06:

Jetzt nochmal,
Abgasuntersuchung bei Motorrädern ab EZ 1989
E-Prüfung von Endschalldämpfer afaik ab EZ94 oder 95, davor darf nicht leistungsteigernd ( oder die Leistungsteigerung muß eingetragen werden)sein und die gültigen Lautstärkewerte zur EZ nicht übersteigen.
Wenn man sowas vor dem Umbau mit einem geneigten Prüfer klärt kriegt man sowas auch eingetragen.

__________________
the key to happiness
STAY AWAY FROM IDIOTS


Geschrieben von Stojan85 am 12.10.2021 um 13:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
Jetzt nochmal,
Abgasuntersuchung bei Motorrädern ab EZ 1989
E-Prüfung von Endschalldämpfer afaik ab EZ94 oder 95, davor darf nicht leistungsteigernd ( oder die Leistungsteigerung muß eingetragen werden)sein und die gültigen Lautstärkewerte zur EZ nicht übersteigen.
Wenn man sowas vor dem Umbau mit einem geneigten Prüfer klärt kriegt man sowas auch eingetragen.

Das heisst für mich (1988 )ich benötige zwingend keine E-Nr. Oder Kennzeichnung auf den Endschalldämpfer  und er darf nicht lauter sein als im Fahrzeugschein (db) eingetragen 


Oder ?


Geschrieben von cal43 am 12.10.2021 um 13:27:

dein Problem ist, das man sowas vorher mit einem geneigten Prüfer klärt. Der Prüfer teilt dir dann auch mit ob du ein Gutachten brauchst oder eine Messung etc.
Jetzt hilft dir wenn du Glück hast nur noch eine Harleybude mit Prüfer.
Wenn dir jemand den Dämpfer einträgt braucht der natürlich eine Kennzeichnung die dann mit dem Eintrag übereinstimmt.

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Geschrieben von Flexx_Baxter am 12.10.2021 um 13:38:

Danke cal34 Stichtag ist tatsächlich der 1.1.89 ;-)

Generell sind die Jungs vom Tüff etc. ein Wirtschaftsunternehmen und wollen Geld mit Dir verdienen. Eine Geräuschmessung kann bis zu € 300 kosten, wobei Du keine Garantie erhältst, dass du sie bestehst. Die 300 Schlappen nehmen die natürlich gerne mit. Ich behaupte aber mal, dass Deine aktuelle Tüte keine Chance hat da durch zu kommen. 

Allerdings, wenn der Tüffer Deine Karre nur wegen des Auspuffs hat durchfallen lassen, dann könntest Du gute Karten haben ;-)- Was ist mit Deinen abgesäbelten Struts und den noch vorhandenen Soziusrasten? Hat er dazu nichts gesagt?