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Geschrieben von Oldbiker am 11.10.2021 um 18:54:

Shovel Standlicht Pflicht?

hat eine Shovel Bj.1980 eine Standlicht Pflicht? 

Gruß Peter


Geschrieben von wolf_t am 11.10.2021 um 20:06:

Begrenzungsleuchten sind nach EG ( 93/92EWG) vorgeschrieben.

Nach STVZO §51 zulässig aber nicht notwendig.


Geschrieben von Chopper 15 am 11.10.2021 um 20:13:

...Begrenzungsleuchten / Standlicht: • Nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig • Anzahl: 1, nach EG/ECE auch 2 • Farbe: weiß, nach ECE auch 2 x Gelb, eines je Seite • In der Breite symmetrisch zur Fahrzeugmitte • In der Höhe: 350-1200mm, nach StVZO bis 1500m. Quelle TÜV SÜD

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Ole66 am 12.10.2021 um 05:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
Farbe: weiß, nach ECE auch 2 x Gelb

ich bin verwirrt. verwirrt Gestern in "Achtung Kontrolle" war dem einen Ordnungshüter nicht danach, gelbes Begrenzungslicht an einem BMW für gut zu befinden. Konkret hatte ein BMW abgedimmte Blinker auf Dauer-An.

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Ole aus Stendal
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   für alle!        


Geschrieben von Chopper 15 am 12.10.2021 um 09:40:

Meine Angaben beziehen sich speziell auf Motorräder, siehe auch TÜV Hanse

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Geschrieben von HeikoJ am 12.10.2021 um 10:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Konkret hatte ein BMW abgedimmte Blinker auf Dauer-An

... was nicht erlaubt ist, als Begrenzungsleuchten müssen Leuchten mit A oder 50R Kennung verbaut sein.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Oldbiker am 12.10.2021 um 15:05:

also Pflicht für meine Shovel dann ?,wenn ich richtig verstehe.Denn Pflicht heist "muss"sein.Bin auch nicht ganz sicher.


Geschrieben von HeikoJ am 12.10.2021 um 15:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Oldbiker
also Pflicht für meine Shovel dann ?

Wenn nach EG zugelassen (EZ nach 94) dann ja, wenn nach StVZO zugelassen dann nein.
ABER: Wenn die Lichtanlage nach EG Vorschriften montiert ist (Abstände Blinker untereinander und zum Scheinwerfer) dann ist Standlicht auch Pflicht.

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Geschrieben von Oldbiker am 12.10.2021 um 18:18:

Danke ,
das ist sehr verwirrend,da meine Shovel EZ 04/1980 ist dann gilt ja die STVZO Zulassung oder? ich habe hinten keine Blinker nur an den Lenker Ochsenaugen und auch so eingetragen.


Geschrieben von cb750 am 12.10.2021 um 19:18:

Die Ochsenaugen sieht man auch von hinten, habe auch welche an meiner Shovel.

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CB750
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Geschrieben von HeikoJ am 13.10.2021 um 10:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Oldbiker
dann gilt ja die STVZO Zulassung oder?

ja, dann gilt die. Also keine Standlichtpflicht. 
Vor Erstzulassung 1. Januar 1987 sind zwei Ochsenaugen am Lenker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger am Motorrad zulässig. Ab 1984 dürften die hinteren Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein, also  müssen zu den Ochsenaugen zwei Blinker ans Heck, es sind aber nur vier Blinker erlaubt, also Ochsenaugen (nach hinten) weg. Dank Übergangsregelung ist das aber erst ab 1887 in Kraft.

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Geschrieben von Oldbiker am 13.10.2021 um 14:46:

Super ,vielen Dank für die Aufklärung an alle.
Gruß,Peter


Geschrieben von Street Bob 666 am 13.10.2021 um 19:51:

Sorry, was habe ich denn da falsch verstanden im vorletzten Beitrag?
Wenn man Ochsenaugen montiert hat müssen die Blinker hinten weg?
Ich hatte an meiner 93er Trude Ne Drabar mit Kellermännern montiert die auch nach hinten leuchten und die hinteren Blinker weggelassen.
Als ich damit zum TÜV bin um dem  Lenker und grössere Räder eintragen zu lassen, musste ich mir für hinten extra wieder Blinker dran machen, sonst kein TÜV.
Es grüsst der Street Bob jetzt auch mit Fat Boy


Geschrieben von George am 13.10.2021 um 21:30:

Ist so wie Heiko schrieb.
Wenn man nach 1987  Ochsenaugen montiert, muss eigentlich die nach hinten strahlende Seite abgedeckt werden und dafür hinten am Bike nach Vorschrift extra Blinker fest verbaut werden.
liegt glaub ich daran, dass je nach Lenkereinschlag von hinten das Blinken nicht erkannt werden kann.

Der TÜV drückt aber meistens ein Auge zu, wenn sowohl Ochsenaugen nach hinten leuchten als auch gleichzeitig feste Blinker hinten.

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Geschrieben von Street Bob 666 am 14.10.2021 um 09:37:

Okay, bei mir waren es ja Kellermänner die leuchten zwar auch nach hinten, aber vielleicht gab's da ja auch wieder ne Sonderregelung oder der Prüfer war nicht der hellste.
Es grüsst der Street Bob jetzt auch mit Fat Boy