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Geschrieben von TriOwl am 04.07.2021 um 19:28:

traurig Euro 5, nicht zugelassener US-Import, fourthy eight / XL883N / fat boy

MoinMoin nach Deutschland ,

Ich heisse Bjoern, 48, und bin zur Zeit in den USA stationiert. Ich habe die SuFu schon probiert werde aber irgendwie nicht fündig. Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder eine Auskunft geben. Ich möchte mir eine Harley zulegen , gerade hier in Amerika nicht das Grösse Problem. Bin in der Modellwahl immer noch flexibel , tendiere aber zu einer fourthy eight... habe auch zwei gefunden die in die engere Wahl kommen und im Preis-Leistungsverhaeltnis akzeptabel  sind....

Da wir hier nicht immer direkt alles mitbekommen , bin ich nun auch erst über die Euro 5  Thematik gestossen. Nach googeln und YouTube komme ich zu dem Ergebnis , das ein Motorrad welches noch nie in der EU zugelassen war und kein Euro 5 hat, auch nicht mehr zugelassen werden kann ? Egal ob neu oder alt ?

Damit würde ich also keine 48', 883 oder gebrauchte Fat Boy in Deutschland zugelassen bekommen ? Ich habe schon ein/zwei Importeure angeschrieben , Kess - Auspuff Kundensupport etc... 

Hat hier jemand schon Erfahrung damit ? oder hat einen Link in den richtigen Fred..

Gruss aus Übersee


Geschrieben von wolf_t am 04.07.2021 um 20:19:

Für Umzugsgut gibt es andere Regelungen. Frag mal hier nach, der kennt sich aus:

Tüv Nord​​​​​

Klaus Eder

Teamleiter Motorradspezialisten

Harburger Straße 52 29640 Schneverdingen

Tel.: +49 (0) 5193 970 180

Fax.: +49 (0) 5193 970 179

keder@tuev-nord.de


Geschrieben von TriOwl am 04.07.2021 um 21:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Für Umzugsgut gibt es andere Regelungen. Frag mal hier nach, der kennt sich aus:

Tüv Nord​​​​​

Klaus Eder

Teamleiter Motorradspezialisten

Harburger Straße 52 29640 Schneverdingen

Tel.: +49 (0) 5193 970 180

Fax.: +49 (0) 5193 970 179

keder@tuev-nord.de

Vielen Dank ! werde ich machen ...


Geschrieben von Hörbi am 05.07.2021 um 07:36:

Wenn möglich, berichte uns Bitte darüber.


Habe mir mal die Tabellen des TÜV durchgelesen.  Echt mies.
Es hat scheinbar aber eine Lücke die man nutzen kann Augenzwinkern


Geschrieben von Ultrageniesser am 05.07.2021 um 14:12:

Dran denken, für Umzugsgut muss der Wohnsitz mindestens 12 Monate im Ausland gewesen sein


Geschrieben von wolf_t am 05.07.2021 um 14:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ultrageniesser
Dran denken, für Umzugsgut muss der Wohnsitz mindestens 12 Monate im Ausland gewesen sein

Und seit mindestens sechs Monaten in dem Herkunfts-Drittland vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EU benutzt worden sein (natürlich angemeldet).

Und zwölf Monate lang nach Anmeldung in D keiner anderen Person überlassen werden. Das heißt, sie dürfen insbesondere nicht verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.