Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=98704)


Geschrieben von HD501 am 11.08.2023 um 13:42:

Natürlich hat er versucht die Situation zu erklären und war freundlich, die waren auch recht freundlich was er berichtet hat. Keine überaus besonderen Umbauten. Sissybar und Ape, alles regelkonform soweit. Und ja, der Versteller funktioniert.

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von HeikoJ am 11.08.2023 um 14:33:

Laut StVZO §19 Abs. 2 kann die durch Verschlechterung des Abgas und Geräuschverhaltens ( offene Klappen ) erloschene Betriebserlaubnis nicht einfach durch das Schließen der Klappen wiederhergestellt werden. Zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis ist laut StVZO unverzüglich eine Abnahme nach §21 notwendig.

StVZO §19
...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

... Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Vtwin-Junkie am 11.08.2023 um 15:29:

Wenn ich die Klappe im Beisein der Beamten schließe, ist die Betriebserlaubnis wieder hergestellt. Wenn das nicht so wäre, wären keine 
Klappenanlagen mehr erlaubt, bzw. kein Klappenhersteller würde eine ABE jemals erlangen.
Die elektrischverstellbaren Anlagen öffnen bei einer Tour viele hundert Male. Also jedesmal schlechteres Abgasverhalten mit erlöschen der Betriebserlaubnis?
Sorry, das ist Mumpitz.
Natürlich kannndie Polizei trotzdem nach Gutdünken erstmal alles aus dem Verkehr ziehen. Dadurch entstehen Kosten und Ärger. 
Dem Polizisten geht das allerdings am Arsch vorbei, er hat durch solche Fehleinschätzungen keinerlei Konsequenzen zu tragen.


Geschrieben von Börnie am 11.08.2023 um 15:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
.......
Natürlich kannndie Polizei trotzdem nach Gutdünken erstmal alles aus dem Verkehr ziehen. Dadurch entstehen Kosten und Ärger. 
Dem Polizisten geht das allerdings am Arsch vorbei, er hat durch solche Fehleinschätzungen keinerlei Konsequenzen zu tragen.

Ja, ABER ..... eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat schon eine Wirkung. Nicht sofort, aber wenn ein paar zusammen kommen .....
Und - Dienstvorgesetzte finden es nicht so toll, wenn kostbare Arbeitszeit großes Grinsen duch derartigen Papierkram gestört wird. Und es gibt
ja auch noch den Faktor "Beförderung". Personalakten mit derarigem Papierkram ist hier nicht hilfreich.

Wer sich wehrt lebt nicht verkehrt !

__________________
.




.


 


Geschrieben von Fux am 11.08.2023 um 15:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
Wenn ich die Klappe im Beisein der Beamten schließe, ist die Betriebserlaubnis wieder hergestellt.

Das ist ein Trugschluss. Die Betriebserlaubnis kannst Du selbst nicht wieder herstellen.


Geschrieben von Vtwin-Junkie am 11.08.2023 um 15:44:

Dienstaufsichtsbeschwerden werden bei solchen Sachen ohne Konsequenzen eingestellt. Da lachen die sich kaputt drüber. Sowas hat dienstrechtlich bzw. beförderungstechnisch null Konsequenzen. Wenn allerdings Dienstaufsichtsbeschwerden bei Verdacht einer Straftat des Beamten im Raume steht, hat das eine andere Gewichtung. Bei Auspuffkram mit Sicherheit nicht!


Geschrieben von Börnie am 11.08.2023 um 15:49:

Die Beschwerde bleibt in der Personalakte.
Meine Infos habe ich direkt vom "Trachtenverein" Augenzwinkern

Und Arbeit macht es ! Freude

.

__________________
.




.


 


Geschrieben von HD501 am 11.08.2023 um 16:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vtwin-Junkie
Wenn ich die Klappe im Beisein der Beamten schließe, ist die Betriebserlaubnis wieder hergestellt. Wenn das nicht so wäre, wären keine 
Klappenanlagen mehr erlaubt, bzw. kein Klappenhersteller würde eine ABE jemals erlangen.
Die elektrischverstellbaren Anlagen öffnen bei einer Tour viele hundert Male. Also jedesmal schlechteres Abgasverhalten mit erlöschen der Betriebserlaubnis?
Sorry, das ist Mumpitz.
Natürlich kannndie Polizei trotzdem nach Gutdünken erstmal alles aus dem Verkehr ziehen. Dadurch entstehen Kosten und Ärger. 
Dem Polizisten geht das allerdings am Arsch vorbei, er hat durch solche Fehleinschätzungen keinerlei Konsequenzen zu tragen.

Genau so ist es eben nicht. Du kannst wie auch Fux schrieb, eine erloschene Betriebserlaubnis nicht wieder herstellen. 
Mein Kumpel hat extra ein „Belehrungsblatt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis“ ausgehändigt bekommen. Darin steht, „Die Betriebserlaubnis lebt nach der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht wieder auf.“

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Moos am 11.08.2023 um 18:01:

Also muß die Klappe schon geschlossen sein bevor ich dem Beamten mit dem Vorderrad übern Fuß fahre. großes Grinsen

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von HD501 am 11.08.2023 um 18:20:

Tja, da war er wohl zu langsam😁

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Hosematz am 10.01.2024 um 07:50:

Ist dieses Urteil bekannt? Ist zwar aus 2022 war aber letzte Woche in einer Lokalzeitung meiner Heimat...
Hab in der SuFu nichts gefunden.

971 OWi 241 Js 26773/22 -AG Frankfurt
https://openjur.de/u/2447922.html

Kurz:
-Klappenauspuff "legal"
-Fuhr im offenen Modus
-Polizei hört es und zeigt wegen unnötigen Lärms an
-AG Frankfurt geht mit und urteilt ab (Ja ich weiß, "nur" ein AG, kein OLG...)
-100€ Owi

Dem Urteil zu Folge könnte ich jedes Mal abgestraft werden, wenn sich irgendeiner durch den Lärm gestört fühlt und es halbwegs bezeugen könnte, dass die Klappe offen war...
"Unnötig ist der Lärm dann, wenn er über die sachgemäße Benutzung des Fahrzeugs hinausgeht und/oder wenn die technischen Ausrüstungsvorschriften sowie die Verhaltensvorschriften nicht beachtet werden, mithin das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß übersteigt (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2018 - 1 K 4344/17 - BeckRS 2018, 40265). Hierbei bedarf es keiner exakten Geräuschmessung, so dass die Feststellung auch auf Grundlage einer, wie hier, erfolgten Zeugenaussage getroffen werden kann (vgl. VG Karlsruhe a.a.O.)"

Gruß Micha


Geschrieben von Vtwin-Junkie am 10.01.2024 um 08:51:

Zur Zeit und in Zukunft wohl vermehrt wird die Gemeinschaft der Motorradfahrer verteufelt und es werden selbst legale Auspuffanlagen einfach mal so als illegal eingestuft. Das Ganze geht soweit, dass sogar legale Motorräder mit Serien-Auspuff mit Fahrverboten belegt werden ( Tirol und Weserbergland).
Es schert den Gesetzgeber einen Scheissdreck, ob etwas Legal ist, oder nicht. Der Motorradfahrer ist der Dumme und geht in Vorkasse.
Wir können uns warm anziehen.

Interessant ist hier auch, dass das Gericht feststellt, dass eine Geräuschmessung nicht erforderlich ist, sondern die bloße Zeugenaussage hier ausreicht.
Erinnert mich langsam an eine Bananenrepublik hier…


Geschrieben von Ironpig am 10.01.2024 um 10:49:

Das Gericht ist kein Gesetzgeber.

Muss man innerorts mit der offenen Klappe unterwegs sein ? 

Und, es war eine manuelle Klappe, die der Fahrer innerorts geöffnet hat. 

Mal an die eigene Nase greifen.


Geschrieben von derherrliche am 10.01.2024 um 12:15:

Muss man sich über jeden Scheiß beschweren (anzeigen), nur weil man den nun gerade nicht selber macht?

Meine Nase ist noch da. 😉

__________________
Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Weich-Ei am 10.01.2024 um 12:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
Und, es war eine manuelle Klappe, die der Fahrer innerorts geöffnet hat.

Das steht da nicht wirklich, sondern "dass in seinem Motorrad eine Auspuff-Anlage des Herstellers Jekill & Hyde verbaut sei".
Auch ist die Begründung/Beschreibung der Funktionsweise vom Polizeikommissar der Frankfurter Spezialeinheit D600/1-KART (Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner) nicht die einer manuellen Klappe.
"so müsse diese erst bei einer Umdrehungszahl von 4.000 bzw. ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 50 km/h öffnen"
Ob er seine elektronische Anlage "manuell manipuliert" wird gar nicht angesprochen, sondern "weshalb man über eine Stunde aufgehalten, ohne dass etwas Unzulässiges gefunden worden sei."
Es gibt ja je nach Typ der Anlage auch erlaubte (oder sagen wir nicht prüfungsrelevante) offene Betriebszustände die außerhalb der etwas kruden Funktionbeschreibung des PHK liegen ....

__________________
Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern