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--- Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=98704)
ne ne ne auf die ladefläche kommt nix, ist teuerstes holz und chromzierleisten
aber passen würde es und dann beide motoren an, was meinste was da los wäre, ich denke dann würde ich als neueste ausgabe der biker news aus dem knast schreiben
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VAE VICTIS !!!
weis nich ob das hier schonmal veröffentlicht wurde hab eben aus wkw gezogen
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 - 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht §49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zulassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21 StVZO oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München
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Trust The Universe
@ chrissi,
ich nehme mal an, dass du noch nie wegen einem zu lauten auspuff in münchen angehalten wurdest, sonst würdest du sowas nicht schreiben...
ich wäre ein bisschen vorsichtig hier solche halbwahrheiten als gesetz zu verbreiten und die leute hier reihenweise in ihr unglück laufen lassen. diese grundrechtsargumentation hat einen haken. das grundrecht auf eigentum wird da nicht belangt, weil du bei vorübergehender sicherstellung des fahrzeuges/teile, ja nicht dein eigentum daran verlierst. du bekommst ja dein motorrad/auspuff oder was auch immer wieder, wenn die beweismittel als gesichert gelten. d.h. das teil wird dir nicht abgenommen, um dich zu enteignen, sondern um die beweismittel zu sichern. z.b. nehmen sie dir das motorrad ab, fahren es zum tüv und lassen eingutachten erstellen. das dauert ca. 14 tage und danach kannst du dein teil wieder holen. du kannst sogar das teil in der zeit in der es begutachtet wird, bilder in ebay einstelle und verkaufen wenn du willst, weil du weiterhin eigentümer bist. anders wäre es, wenn es als einziehungs- oder verfallsgestand (ist was anderes als beweismittelsicherung) sichergestellt/beschlagnahmt werden würde. das ist in der regel bei einen verdacht des erlöschens der betriebserlaubnis nicht der fall. wie die beweismittel gesichert werden entscheidet die polizei. z.b. hast du dein kennzeichen hochgebogen, reicht vielleicht ein foto. muss eine geeichte geräuschmessung durchgefürht werden, weil dass ding brutal laut ist, brauchts ein gutachten vom tüv o.ä.. und mit der trick, einfach immer weiter als 6 km vom tüv seine runden zu drehen, wird bestimmt keinen polizisten beeindrucken. wie in einzelnen städten, gemeinden, landkreisen oder bundesländern das gehandhabt wird, liegt in der entscheidung der verfolgungsbehörde. d.h. in münchen ist es anders als vielleicht in hamburg. ich würde hier keinen raten sich auf irgendwelches wissen aus geheimen polizeihandbüchern zu stützen und den dicken machen. wie man in den wald rein schreit, so schreits auch wieder raus und wenn du was gemacht hast, was nicht so ganz legal ist, dann bist du bestimmt nicht der, der am längeren hebel sitzt, weil du geheimes wissen hast... also locker bleiben. um ein lautes bike zu haben, muss man auch den entsprechenden grips haben ;-)
und es gibt noch mehr zu schreiben. eine frisch gemacht hu hat gar nichts zu sagen. ist das ding zu laut erlöcht die be. bei der hu wird keine fahrgeräuschmessung gemacht, weil das nicht vorschrift ist. das ist eine schwierige messung die man nicht überall machen kann und deshlab ist auch die 6 km regelung ein quatsch. ich geb dir recht, dass man dass ganz nicht wegen scheinheiligen oder vorgeschobenen gründen aushalten muss.
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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...
@ Bone Muc wer lesen kann ist klar im vorteil oder haste überlesen aus welcher quelle das stammt ... keep cool --------
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Trust The Universe
Irgendwie schade dass in diesen Zusammenfassungsfreds nie eine Zusammenfassung drin ist
Kann mir jemand, für Dumme, nochmal erklären was jetzt Sache ist?
Auf jeder Homepage les ich was anderes je nach Aktualität. Die einen behaupten durch EU Regel alles chic die anderen Sagen 3 Punkte und Strafe.
Was passiert denn nun (bzw. kann passieren) wenn ich aufgehalten werde mit einem Auspuff der lauter ist als eingetragen?
Hörzlichen Dank
@ chrissi
ich bin nicht so der foruminsider der alle ungeschriebenen gesetze des internets auswendig weiß.
klar kann ich lesen, aber ich ging davon aus, dass wenn hier jemand was reinschreibt, keine weitere erklärung dazu schreib und seinen namen drunter setzt, dann kann man sich auch mit seiner kritik an den verfasser wenden???
falls es zu heftig war, entschuldige ich mich natürlich in aller form bei dir. ich bin davon ausgegangen, dass du mit dem zitat hier deine meinung vertrittst.
nur allgemein und damit meine ich nicht dich chrissi, es gibt im internet keine kontrolle wie gesetzesfest die veröffentlichten texte sind. jeder kann schreiben was er will. das führt dann dazu, dass leute sich draußen falsch verhalten und dann voll eine auf den deckel bekommen.
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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...
das war der sinn... es ging lediglich darum ob es hier schonmal reingeschrieben wurde .. der rest stört mich weniger ...
achso ,,, don´t drink and drive ....
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Trust The Universe
Nochmal,es gibt keine pauschalen Lösungen und Sanktionen für die Option offen fahren.
zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Nochmal,es gibt keine pauschalen Lösungen und Sanktionen für die Option offen fahren.![]()
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden
bin auch er meinung adi
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> Ich glaub ich hab nen Tinitus im Auge ..... ich seh nur Pfeifen <
Bei 2 " baffles in den Rush musst Du aber gehörig die A-Backen zusammendrücken können, Adi . Oder Du wirst von einer Polizistin angehalten - das kannst Du ja dann auf jeden Fall regeln
.
Haben aber echt einen tollen tiefen Sound, Deine Rush !
Greetz
Zitat von Adi
Zitat von sticki1
Nochmal,es gibt keine pauschalen Lösungen und Sanktionen für die Option offen fahren.![]()
So schauts aus
Da sind alle Optionen offen![]()
Ich hatte schon von 3 Punkten und Abschrauben der Töpfe bis Mängelkarte ohne weitere Konsequenzen alles dabei.
Wer allen Problemen aus dem Weg gehen möchte, lässt am Besten alles Original und gut is.
Alle Anderen müssen eben mit zusammengekniffenen Arschbacken duch die Gegend bollern.
No Risc no Fun![]()
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Morituri sum A5 te salutant ..bikes.g-janssen.de
Outlaws fahren offen
(das schreibt der, der 3 Jahre Kesstech gefahren ist)
so isses ....Black Shot
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und nix anderes sagt der "oberoutlaw"
arschbacken zusammen pressen ist nicht immer schön locker durch die hose atmen
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VAE VICTIS !!!
MIch haben sie schon nach 1 Woche offen fahren am Freitag früh angehalten
Ohne Konsequenzen