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Welcher Luftfilter mit TÜV
@Leon
Heckumbau von Milobike eintragen lassen. Der TÜV hat es begutachtet und für sicher befunden. Dennoch sind bei genanntem Umbau die Blinker aber an einer falsche, nicht zulässigen Position. Es ist also so nicht zugelassen. Obwohl es sicher ist, da ja auch vom TÜV abgenommen.
Das stimmt ja so nicht der TÜV trägt dir das Heck ein aber nicht die Befestigung der Blinker.Davon wird auch nix im TÜV ersichtlich stehen.
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Welcher Luftfilter mit TÜV
Also ich habe bei meiner Street Glide mit dem 103 Motor auch den Luftfilter von Bertl's eingetragen,und habe die Tage meine Penzl eintragen lassen.Da steht wie folgt.,,Bemerkung und Ausnahmen m.geänderter Schalldämpferaustauschanlage,
Herst.Penzkofer & Michalsky GbR,Penzl-Bikes,Typ u. KENNZ. PB-PM6/e20 0004;0.weit.Beschränk.od.Auflag** ' Und damit sehe ich mich auf der sicheren Seite . Da ist für mich der letzte Satz Ausschlag gebend. Ohne weitere Beschränkung oder Auflagen.
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@juzzi …gut, dann jetzt zum dritten oder vierten Mal. JA. Mit einem Kombigutachten des Herstellers der Abgasanlage, in der explizit der Luftfilter mit aufgeführt ist, ist es zulässig.
@Siegesblut im Abnahmebericht zu den Milobikeumbauten steht (sinngemäß, ich weiß es nicht mehr genau) "ordnungsgemäße Anbringung der Fahrtrichtungsanzeiger". Dazu gabs im anderen Forum ne riesen Wellen, wegen genau dieser Begebenheit.
Und was du zu deiner Abnahme schreibst, passt nicht zu den EURO4 Modellen, um die es gerade geht Aber davon ab, steht dann bei dir nicht drin, "in Verbindung mit Luftfilter XX"? Dann wäre das auch mal auf Zulässigkeit zu prüfen.
@Monty gemäß der Verordnung zur EURO4 sind ALLE Maßnahmen zur Erhöhung des Motorengeräuschs verboten. Baust du einen Zubehörauspuff an, wobei alles andere im Originalzustand ist, geht man auf Grund der Homologation des Auspuffes (welche nun mal mit sämtlichen anderen Originalteilen stattgefunden hat) davon aus, dass sich der im Schein eingetragene Wert nicht erhöht. Darf er auch nicht. Wäre sonst ja auch trotz ABE unzulässig.
Genauso verhält es sich bei einem Zubehörluftfilter mit Zulassung. Dessen Homologation fand mit Originalauspuff statt, weswegen man davon ausgeht, dass die Werte nach der Montage des Luftfilters mit Originalauspuff eingehalten werden.
Hast du nun einen Zubehörauspuff und einen Zubehörluftfilter, werden beide Homologationen hinfällig! Denn es ist ja für beide Teile nun nicht mehr der Fall, dass die anderen Teile im Originalzustand sind. Daher müsste man eine Einzelabnahme mit Geräuschmessung und Eintragung eines erhöhten Geräuschpegels durchführen. Dies ist aber -wie zu Beginn schon geschrieben- nach der Verordnung nicht zulässig.
Ich verstehe gar nicht, wieso das der Logik nach so schwer zu verstehen ist? Oder wieso man sich nicht selbst mal ne entsprechende Verordnung durchlesen kann?
Und dann kommt wieder das Kombigutachten! Hier hat der Hersteller Auspuff AB und Luftfilter CD ZUSAMMEN homologiert und somit per Gutachten sichergestellt, dass auch ZUSAMMEN die Grenzwerte eingehalten werden. Ich bin mir aber sicher, dass dies auch künftig -ebenso wie Klappenanlagen- hinfällig und nicht mehr möglich sein wird. In der Verordnung steht ja schon, dass auch Klappenanlagen in ALLEN Fahr- und Lastzuständen den Grenzwerten entsprechen müssen. Aktuell wird ja nur eine Grauzone durch das schlecht formulierte Messverfahren ausgenutzt.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Leon_
also steht NIRGENDWO das Zubehör auspuff und Zubehör Luftfilter miteinander nicht möglich sind.
es geht also nur um das einhalten der Vorgeschriebenen Geräusch und Abgaswerte.
danke,... das wollte ich hören.
„ man geht davon aus“ gibts nicht. Messwerte zählen,..
wenn nicht zu laut dann einzelabnahme,....
Wieso ist jetzt hier alles mit so nem Balken hinterlegt ?
Das kannst du für dich gerne so verstehen, dadurch wird es aber nicht zulässiger. In bin in dem Sinne raus.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
😜 nix für ungut,.....
OK - ich bin noch nicht ganz raus.
Erstmal vielen Dank an Leon, dass du so viel Geduld mit uns hast!
Aber du schreibst doch selber:
... das Kombigutachten! Hier hat der Hersteller Auspuff AB und Luftfilter CD ZUSAMMEN homologiert und somit per Gutachten sichergestellt, dass auch ZUSAMMEN die Grenzwerte eingehalten werden.
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Grüße juzzi
Das Gutachten wird nur mit der VIM deines Fahrzeugs versendet. Die musst du zwingend bei der Bestellung angeben! Die VIM muss bei der Eintragung eingesetzt werden oder kann - wenn schon vorhanden im Gutachten - nicht mehr manuell geändert werden. Nach der Eintragung bei mir hab ich das original Gutachten auch nicht mehr zurück bekommen! Also Schein verlieren eher schlecht!
Es gab mal ne Zeit lang Gutachten (z.B. mit dem Reduzierblech für den Heavy Breather) von Pistor (die die wohl auch über Bertels beziehen) blanke also ohne eine eingetragene Nummer.
Da konnte man sich eine Kopie von machen und die für jedes im Gutachten aufgeführte Fahrzeug - meistens gelten die führ mehrere Fahrzeuge - verwenden indem man da dann die VIM eingetragen hat.
Das hat Bertels aber wohl irgendwann mit bekommen und es gab Ärger.
Klar, so ein Gutachten erstellen lassen ist echt teuer und das muss dann über den Verkauf der Papiere wieder rein kommen.
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mws
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Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.
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@juzzi , mal als Gegenbeispiel: Es gibt Luftfilter für 400€ mit Gutachten und exakt die gleichen Luftfilter ohne Gutachten für 100€ ….. dennoch kannst nur den mit Gutachten eintragen lassen.
Es geht doch gar nicht um was wäre wenn und theoretisch ginge doch eigentlich etc...
Und natürlich ist eine Eintragung durch Kombigutachten auch ohne das Gutachten gültig, du hast doch deine Fahrzeugpapiere? Häääää!!??? Ich versteh dich echt nicht....
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von mws
Das Gutachten wird nur mit der VIM deines Fahrzeugs versendet. Die musst du zwingend bei der Bestellung angeben! Die VIM muss bei der Eintragung eingesetzt werden oder kann - wenn schon vorhanden im Gutachten - nicht mehr manuell geändert werden. Nach der Eintragung bei mir hab ich das original Gutachten auch nicht mehr zurück bekommen! Also Schein verlieren eher schlecht!
Es gab mal ne Zeit lang Gutachten (z.B. mit dem Reduzierblech für den Heavy Breather) von Pistor (die die wohl auch über Bertels beziehen) blanke also ohne eine eingetragene Nummer.
Da konnte man sich eine Kopie von machen und die für jedes im Gutachten aufgeführte Fahrzeug - meistens gelten die führ mehrere Fahrzeuge - verwenden indem man da dann die VIM eingetragen hat.
Das hat Bertels aber wohl irgendwann mit bekommen und es gab Ärger.
Klar, so ein Gutachten erstellen lassen ist echt teuer und das muss dann über den Verkauf der Papiere wieder rein kommen.
Ah gut zu wissen. Ich muss mal bei meinem Schrauber fragen ob er das nur vergessen hat zurück zu geben wenn ich das nächste mal da bin.
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mws
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zum zitierten Beitrag Zitat von juzzi
das Gesetz, dass der TÜV eine Kombi nur mit Gutachten eintragen darf
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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...
Dies Kombigutachten kannst Du als "Massengutachten" (weil viele diese Kombi fahren von einer Firma wie Bertl's erstellt) kaufen oder bei einem Sachverständigen oder TÜV als Einzelgutachten machen, kostet geschätzt 6 Monate + 3x soviel wir das "Massengutachten".
einen neuen Zustand C => hier Leistungssteigerung.
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Grüße juzzi
Mann kauf Dir n Lüftfilter und Auspuff und versuch dein Glück doch einnfach! Wir haben es verstanden und können auch nix dazu das das in der EU so ist wie es ist.
Genau das werde ich auch tun
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Grüße juzzi