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Geschrieben von Achim1 am 13.04.2017 um 19:33:

Vermutlich meint er den hier.


Geschrieben von 883 am 13.04.2017 um 20:31:

moin
hat keine  E-Nummer..


Geschrieben von GS-Z11 am 13.04.2017 um 22:22:

Ich hab diesen hier, bin extrem zufrieden und er hat sogar eine E-Nummer. Leider nur E11 und nicht E13, aber man kann ja nicht alles haben. 


Geschrieben von HeikoJ am 13.04.2017 um 22:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von GS-Z11
Leider nur E11 und nicht E13, aber man kann ja nicht alles haben.

Und was ist jetzt schlimm daran das der Scheinwerfer in Großbritannien (E11) und nicht in Luxemburg (E13) homolongiert wurde ?
Die Beschriftung auf deinem Scheinwerfer entspricht in der Form exakt den Anforderungen aus ECE R50. Im Gegensatz zu den "Stempelchen" auf den meisten Kopien ... 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von GS-Z11 am 13.04.2017 um 23:57:

Nabend Heiko, danke für die Rückmeldung. Das mit dem E11 vs. E13 sollte ein Joke sein,  sorry.  Ich habe den schwarzen 5 3/4" Daymaker ( 67700145A).  Ich habe damit seit 14 Monaten keinen Waschbär mehr übersehen. 
 


Geschrieben von Roland_S am 14.04.2017 um 06:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von 883
moin
hat keine  E-Nummer..

Doch, oben im Glas eine E9, siehst Du, wenn Du die Vergrößerungsfunktion nutzt.

Ob das so akzeptiert wird? Keine Ahnung!


Geschrieben von carlos.D am 14.04.2017 um 09:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roland_S

Ob das so akzeptiert wird? Keine Ahnung!

Wenn der entsprechende Prüfer (TüV/Polizist) gut geschult ist: Nein.
Nur ein E-Zeichen reicht nicht, da gehört noch mehr drauf.
Der HeikoJ hatte da mal irgendwo eine schöne Aufschlüßelung gepostet.

PS: Ich finde es bemerkenswert, wie sich das Rechtsbewustsein mancher Zeitgenossen simultan zum Preis bewegt.

Apropos: Hat schon mal jemand Probleme mit Störstrahlung, betrifft aber wohl nur Tourer mit Verkleidung, gehabt?
Zufällig gefunden:
http://286678.forumromanum.com/member/forum/entry_ubb.user_286678.1089130156.1132391748.1132391748.1.led_scheinwerfer-twincam_harley_fans.html?sessionid=ed8b7174adae3281a1d7733bac0a4a65

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Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von FRN1985 am 02.12.2017 um 09:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dozer
Also wenn die Scheinwerfer von BSB Fakes sein sollen, sind es die von Steinadler
dann auch?

http://www.steinadleroptik.de/shop/index.php?katalog=gruppe05

Die 7" Scheinwerfer sehen irgendwie identisch aus, sind aber knapp 200€ teurerAugen rollen

Hat vielleicht jemand einen Scheinwerfer von Steinadler verbaut?

Ich greife das mal auf, war gestern auf der Custombike Messe. Dort habe ich mir die Scheinwerfer von Steinadler angesehen. 
Laut Händler natürlich alles total legal. Preis 349€ für den 5 3/4 Zoll Scheinwerfer. Standlicht ist integriert. 

Prüfzeichen ist folgendes drauf: DOT SAE E? (also auch nur was halbgares)

Alles schön und gut, muss man selber wissen. Licht sah soweit gut aus.  

Ist aber auch nur ein Chinaböller, den gleichen Scheinwerfer gibt es bei Amazon und Aliexpress...
LantSun heißt wohl der Hersteller. Ebenfalls mit Standlicht und Diesem Fragwürdigen Prüfzeichen.

Und jetzt Festhalten: Preis rund 80€ fröhlich Das nenne ich mal eine satte Gewinnspanne von Steinadler. Frechheit in meinen Augen! 

__________________
Greetz
Franky


Geschrieben von Marco321 am 02.12.2017 um 18:16:

einem so direkt ins Gesicht zu lügen ist schon frech, zumal sie bei ihren 7 Zoll Scheinwerfer ja eine richtige E-Nummer drauf haben.
Bei dem 5.75 ist eben keine drauf, weiterhin würde ich alle E-Nummern anzweifeln wenn gar kein Hersteller auf dem Scheinwerfer steht

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von likeme am 03.12.2017 um 13:03:

Ich habe einen aus China an meiner Thunderbird rangebaut und beim letzten TÜV wurden die Leuchten ganz genau begutachtet und für ok befunden. Es waren drei Prüfer davor gestanden, ich wies gezielt darauf hin, da ich mir selbst nicht sicher war. Es gab den bei Tante Louise und denselben auch nochmal in China für 60 Euro. Ich hatte den aus China drinnen. Wer glaubt in Deutschland werden solche Scheinwerfer gebaut, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Made in China.... war früher mal Schrott. Auf was man jedoch aufpassen soll ist, nicht jeder Scheinwerfer aus China hat ein Standlicht eingebaut.


Geschrieben von ZaPi am 04.12.2017 um 10:06:

Ich hab gestern auf der Messe mit nem Mitarbeiter von BSB-Customs gesprochen.

Der hat mir versichert, dass die 7" Daymaker, (wir haben nur über den 7"er geredet), zugelassen sind. Er meinte die haben Standlicht und hat mir die ganzen Nummern gezeigt, die im Glas waren.. nicht einfach aufgedruckt..

Da ich aber nicht vom Fach bin, wollte ich Euch fragen wie es damit aussieht..



Rechts die "E" kennung und am unteren Rand die ganzen "Codes"


Geschrieben von Mondeo am 04.12.2017 um 11:38:

Das sind die Teile die sie die ganze Zeit schon verkaufen. 299€ in der Bucht. Kaufen und freuen oder einfach einen mit E Kennung. Scheint ja sowieso keinen TÜVER zu interessieren.


Geschrieben von HD-68er am 04.12.2017 um 11:48:

Ich hab mal beim Tüv nachgefragt, als Antwort hab ich folgendes
"Sofern der Scheinwerfer ein „e-Prüfzeichen“ hat ist keine Abnahme erforderlich.
Achten Sie darauf, dass der Scheinwerfer für den gewünschten Verwendungszweck geprüft ist:
Abblendlicht und Fernlicht benötigen neben dem „e-Prüfzeichen“ folgende Kennung:
C für Abblendlicht
R für Fernlicht
C/R für beides
Unter Umständen steht noch ein H davor für Halogenlampen."
also am besten den Scheinwerfer mal fotografieren und die Zeichen und Codes bei TÜV od. DEKRA abklären


Geschrieben von HeikoJ am 04.12.2017 um 12:04:

Sieht ja auch den ersten Blick ganz nett aus.
Das eine Kennung für einen Halogenscheinwerfer H  mit  Fern- und Abblendlicht gleichzeitig CR, einer Plastikfrontscheibe PL und Standlicht A

Dumm ist nur das das E9 als Phantasiezeichen ausgeführt ist. Die Form und Ausführung ist in den ECE Verordnungen exakt vorgeschrieben. Das "E" und die Anordnung der "9" (für Spanien) auf dem Scheinwerfer ist als Prüfzeichen nicht zugelassen. 

siehe https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Maksymal am 04.12.2017 um 14:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Sieht ja auch den ersten Blick ganz nett aus.
Das eine Kennung für einen Halogenscheinwerfer H  mit  Fern- und Abblendlicht gleichzeitig CR, einer Plastikfrontscheibe PL und Standlicht A

Dumm ist nur das das E9 als Phantasiezeichen ausgeführt ist. Die Form und Ausführung ist in den ECE Verordnungen exakt vorgeschrieben. Das "E" und die Anordnung der "9" (für Spanien) auf dem Scheinwerfer ist als Prüfzeichen nicht zugelassen. 

siehe https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Wo genau verstößt denn das E9 gegen die Verordnung? E9 sollte doch auch passen, oder übersehe ich etwas?