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Geschrieben von SlimS am 21.12.2017 um 08:41:

jetzt können die Hamburger wieder ruhig Schlafen


Geschrieben von SteveHD am 21.12.2017 um 08:59:

Geil aber die Messung vor Ort ist was für die Zeitung hat keine Relevanz.

Interessanter wäre zu erfahren was draus wird.  Promi Anwalt mit Promibonus keines Verwarngeld und nach 1 Tag ist der Lambo wieder auf der Straße

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Gruß Steve

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Geschrieben von eLcaBone am 21.12.2017 um 09:08:

...und Tim Wiese ist nun was für ein Hero? ... Noch nie gehört.


Geschrieben von Walt am 21.12.2017 um 09:14:

Gib mal bei Google "Tim Wiese" ein. Da kannst du dich dann schlau machen.


Geschrieben von BlackStar am 21.12.2017 um 09:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stevie69united

Moin!
Ich hätte nur mal eine allgemeine Frage zur den US Töpfen und möglichen Verkehrskontrollen/Folgen.
Da diese ja kein Prüfzeichen aufweisen und somit nicht eingetragen werden können, sind sie ja logischerweise im Bereich der STVO nicht zugelassen.
Obwohl sie ja original von HD verbaut werden - das ist etwas was ich wirklich nie verstehen werde...

Moin,

schon etwas älter, trotzdem etwas zu besseren Verständnis:

US ESD und EU ESD weisen einen unterschiedlichen inneren Aufbau auf. Die US ESD sind (geringfügig) lauter. Die Dämpferflöte ist dort nur einwandig ausgeführt, während die EU resp. Export ESD eine doppelwandige Dämpferflöte aufweisen, die durch diese 'Umleitung' das Geräusch auf die notwendigen Homologationswerte hierzulande absenkt.

BlackStar 

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Geschrieben von BlackStar am 21.12.2017 um 09:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Damit steht ihr leider wie alle anderen mit der gleichen ab Werk SE Ausstattung im Regen.
In allen frei zugänglichen Zulassungs-/Fahrzeugdokumenten wird nichs zum ab Werk offenen SE LuFi ausgeführt.
Ich hatte in 2012 dazu schon mal mit Hilfe meines damaligen☺ HD Deutschland um eine Info/Bestätigung gebeten, jedoch keinerlei Reaktion erhalten.
Grund war eine Kontrolle mit eben diesem "Problem" da ja außer meiner Aussage "das ist ab Werk so" kein offizeller Nachweis dazu existiert, da die Dinger ja sonst nur mit TüV Kit verbaut und eingetragen werden.
Zum Glück waren die gut drauf und sind auf meine Einladung auf einen Kaffee und Klärung beim ☺ der 5min weg war eingegangen.
Dort haben wir dann anhand der DE Kataloge und der Bilder mit Produktbeschreibung die Richtigkeit "beweisen" können.
Wie man das in Zukunft händeln könnte, dazu hatten sie leider auch keine passende Idee.
Ein zusätzliches Eintragen geht ja nur mit dem TüV Kit was ja eine Reduzierblende beinhaltet und nur mit der gilt. Was ja ein Zuschnüren des offiziell offenen Motors bewirken würde und damit witzlos wäre.
Diese Wiedersinnigkeit war ihnen auch klar, deshalb hab ich seitdem immer eine Kopie der damaligen Verkaufsprospekte in der Satteltasche, sollte das nicht reichen würde ich wieder zum Kaffee beim nächsten ☺ bitten

Moin,

eigentlich sollte die Lösung ganz einfach sein: die Grundplatte des SE Luftfilters entsprechender CVO Modelle müsste eine e-Kennzeichnung aufweisen, wenn das Aggregat mit diesem Filter homologiert wurde.

Das/Wenn sich die Ordnungshüter mit dem 'Bildbeweis' aus dem Verkaufsprospekt zufrieden gegeben haben, belegt nur, das sie nicht sorgfältig Lesen.
In jedem HD Modellprospekt wird darauf hingewiesen, das einige der abgebildeten Modelle nur den US Bestimmungen entsprächen. Offizielle Daten für das entsprechende Fahrzeug seien den jeweiligen Zulassungspapieren zu entnehmen, oder beim jeweiligen Händler (Bingo) oder Importeur (Lachnummer) zu erfragen.

Vielleicht fühlt sich ein CVO Eigner mit entsprechendem Serienluftfilter an seinem Moped ja berufen, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, ob die Grundplatte eine e-Kennzeichnung aufweist oder nicht. Danke fürs Schrauben Freude  Augenzwinkern  cool

BlackStar 

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Geschrieben von SteveHD am 21.12.2017 um 09:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackStar
zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
Damit steht ihr leider wie alle anderen mit der gleichen ab Werk SE Ausstattung im Regen.
In allen frei zugänglichen Zulassungs-/Fahrzeugdokumenten wird nichs zum ab Werk offenen SE LuFi ausgeführt.
Ich hatte in 2012 dazu schon mal mit Hilfe meines damaligen☺ HD Deutschland um eine Info/Bestätigung gebeten, jedoch keinerlei Reaktion erhalten.
Grund war eine Kontrolle mit eben diesem "Problem" da ja außer meiner Aussage "das ist ab Werk so" kein offizeller Nachweis dazu existiert, da die Dinger ja sonst nur mit TüV Kit verbaut und eingetragen werden.
Zum Glück waren die gut drauf und sind auf meine Einladung auf einen Kaffee und Klärung beim ☺ der 5min weg war eingegangen.
Dort haben wir dann anhand der DE Kataloge und der Bilder mit Produktbeschreibung die Richtigkeit "beweisen" können.
Wie man das in Zukunft händeln könnte, dazu hatten sie leider auch keine passende Idee.
Ein zusätzliches Eintragen geht ja nur mit dem TüV Kit was ja eine Reduzierblende beinhaltet und nur mit der gilt. Was ja ein Zuschnüren des offiziell offenen Motors bewirken würde und damit witzlos wäre.
Diese Wiedersinnigkeit war ihnen auch klar, deshalb hab ich seitdem immer eine Kopie der damaligen Verkaufsprospekte in der Satteltasche, sollte das nicht reichen würde ich wieder zum Kaffee beim nächsten ☺ bitten

Moin,

eigentlich sollte die Lösung ganz einfach sein: die Grundplatte des SE Luftfilters entsprechender CVO Modelle müsste eine e-Kennzeichnung aufweisen,....

Vielleicht fühlt sich ein CVO Eigner mit entsprechendem Serienluftfilter an seinem Moped ja berufen, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, ob die Grundplatte eine e-Kennzeichnung aufweist oder nicht. Danke fürs Schrauben Freude  Augenzwinkern  cool

BlackStar

Zwar kein CVO Fahrer aber die e Kennzeichnung ist auf der Grundplatte nicht vorhanden.
 

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Gruß Steve

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Geschrieben von stacki am 22.12.2017 um 00:00:

Auch kein CVO Fahrer, aber auf meiner Grundplatte des SE Ventilator ist ein E-Zeichen im Kreis vorhanden.


Geschrieben von Rse46m3 am 23.12.2017 um 02:05:

Servus Leute,

bei den ganzen Nachrichten und Dokus welche in letzter Zeit im Fernsehen gezeigt werden ,stelle ich mir immer die Frage.

Werden trotz der so gut geschulten Rennleitung die meisten Eintragungen angezweifelt, bekommt man wenigstens eine Mängelkarte UND das alle wichtigste kann ich mir die spätere  Tüv Prüfstelle wenigstens selber aussuchen ( nicht jeder Wald und Wiesen Tüv wird alles eintragen bzw. sich überhaupt damit beschäftigen) 

Besitze eine kesstec mit manueller Klappe fahre immer offen und wurde noch bei keiner Kontrolle erwischt. (Klopf Holz)

Gruß René


Geschrieben von Mulligan1 am 23.12.2017 um 08:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Rse46m3
Servus Leute,

bei den ganzen Nachrichten und Dokus welche in letzter Zeit im Fernsehen gezeigt werden ,stelle ich mir immer die Frage.

Werden trotz der so gut geschulten Rennleitung die meisten Eintragungen angezweifelt, bekommt man wenigstens eine Mängelkarte UND das alle wichtigste kann ich mir die spätere  Tüv Prüfstelle wenigstens selber aussuchen ( nicht jeder Wald und Wiesen Tüv wird alles eintragen bzw. sich überhaupt damit beschäftigen) 

Besitze eine kesstec mit manueller Klappe fahre immer offen und wurde noch bei keiner Kontrolle erwischt. (Klopf Holz)

Gruß René

Denke, eine generelle Aussage kann keiner treffen. Und grundsätzlich gilt (wie schon immer ), je netter du mit der Rennleitung umgehst, desto schneller bist du wieder weg. ( war zumindest meine Erfahrung). 

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Geschrieben von Nightworker am 23.12.2017 um 08:37:

Mal so ne Frage zwischendurch.
Bei einer Polizeikontrolle eventuell 180 Euronen zahlen weil man mit ner manipulierten Anlage rum fährt ist ja gegen den Preisen von Kess Tech ...ezt. pillepalle.
Aber wie sieht das denn versicherungstechnisch aus wenn ich in einen Unfall verwickelt werde und eine manipulierte Auspuffanlage dran habe?
Was ist wenn ein Gutachter der gegnerischen Versicherung bestätigt das ich ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin?
Werde ich Probleme bei Schadenerzatzansprüche am Fahrzeug oder auch an mir selbst an die gegnerische Versicherung bekommen
oder ist sowas bei einem manipuliertem Fahrzeug nicht relevant?
 

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Gruß Roger


Geschrieben von Aymara am 23.12.2017 um 09:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nightworker

Aber wie sieht das denn versicherungstechnisch aus wenn ich in einen Unfall verwickelt werde und eine manipulierte Auspuffanlage dran habe?

In meinem Versicherungsvertrag steht, dass ich bauliche Änderungen angeben muss, damit im Schadensfall eben auch diese Teile mitversichert sind. Je nach Art der Änderung kann die Kasko sogar teurer werden.

Im Schadensfalle ohne Betriebserlaubnis wird's lustig, insbesondere wenn die Versicherung Fahrlässigkeit unterstellen kann, denn dann hat sich's u.U. mit der Kasko-Leistung und selbst bei der Haftpflicht kann es zu Forderungen seitens der Versicherung kommen, wie eine Kurzrecherche im Netz gezeigt hat, sprich die Versicherung tritt in Vorleistung und fordert u.U. Leistungen zumindest anteilig zurück.

Von daher, merci für den Hinweis ... hier lohnt es sich, sich näher zu informieren.

__________________
Gruß

Chris


Geschrieben von sigi74 am 23.12.2017 um 09:32:

naja, inwiefern soll ein auspuff z.b. den bremsweg beeinflussen. 
der umbau müsste schon im direkten zusammenhang zum unfallhergang stehen und/oder mitschuld an der ursache haben.

das wären für mich z.b. falsche reifen (bremsweg schlechter/länger), scheinwerfer (blendung), stoßdämpfer durch rigids ersetzen oder montageposition und art der blinker. um nur einige zu nennen.

wenn ich zu kleine spiegel montiert habe und auf den vordermann auffahre, wird das für den unfallhergang irrelevant sein.
beim linksabbiegen könnte das argument mit der spiegelgröße aber evtl. greifen....

just imho

__________________
du hast vielleicht recht, 
aber meine Meinung gefällt mir besser Augenzwinkern


Geschrieben von Nightworker am 23.12.2017 um 09:49:

Nein nein , das der Auspuff den Bremsweg nicht beeinflußt ist schon klar.
Die eigentliche Frag ist dabei , was passiert bei einem Unfall wenn man mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist
was ja durch Veränderung der Auspuffanlage oder auch der zu kleinen Spiegel gegeben ist.?

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Gruß Roger


Geschrieben von Walt am 23.12.2017 um 09:52:

@ Nightworker.

Da keine direkte Gefährdung bzw. kein direkter Eingriff in den Strassenverkehr vorliegt, dürfte es schwierig für deinen evtl. Unfallgegner werden,

zu begründen inwieweit der Auspuff am Unfall Schuld sein soll. 

Nur zu laut wird da nicht reichen. Nach dem Motto: "Ich hab' mich so erschrocken und dabei das Lenkrad verrissen". Das glaubt kein Richter.

Ich hatte das Thema auch schon mal im Freundeskreis angesprochen, u.a. mit Polizisten, da brauchst du dir keinen Kopp machen. Ich mach mir jedenfalls keinen.