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Geschrieben von Kloppe am 17.06.2020 um 12:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Das mit dem eintragen  wird wohl von TÜV zu TÜV verschieden gehandhabt. Es gibt welche die tragen dir keine Träger ein die nicht aus einem Winkel von 30 Grad zu lesen sind. Außerdem sollte er einen diagonalen Bügel haben, der verhindern soll das Fußgänger hängen bleiben.
Ich habe einen Ibex eintragen lassen der das erfüllt aber kein Gutachten hat. War kein Problem. Ist zwar kein gefräster Aluhalter, aber ist sehr solide gebaut.

der von ibex ist nicht schlecht. Weißt du nach welchen § er abgenommen und eingetragen wurde. Wenn ich das richtig sehe muss der nach §21 stvo abgenommen werden. Das wäre ja eine Vollabnahme.


Geschrieben von Leon_ am 17.06.2020 um 12:58:

Nein. Die Abnahme nach §21 ist eine Einzelabnahme Augenzwinkern 
Die Vollabnahme ist aber auch im §21 geregelt. 

Aber ja, kein Gutachten = §21

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Sticki1 am 17.06.2020 um 16:06:

Meine TÜV Abnahme erfolgte nicht nach Paragraph 21.
siehe Bild.
Es wurde nur vermerkt dass ein seitlicher Halter angebaut ist..könnte praktisch nun jeden ixbeliebigen ranmachencool


Geschrieben von Leon_ am 17.06.2020 um 16:54:

Naja, dann wurde faktisch kein Halter eingetragen Augenzwinkern Bei einer Kontrolle wäre also durchaus das Szenario möglich: "Kennzeichen links, okay. Halter des Kennzeichens nicht okay (zu breit, scharfkantig etc....). Glaube aber auch nicht, das es Probleme geben wird. 
Der Punkt mit dem seitlichen Kennzeichenhalter ist, dass die Kennzeichenposition bei der Typisierung mit drin ist. Versetzt man das Kennzeichen, verändert man den Zustand der Gesamtzulassung, daher muss man die Änderung im Grunde wieder legitimieren. Z.B.: Durch Abnahme oder ABE, bei Beleuchtungseinrichtungen mit E-Zeichen und Einhaltung der 93/92 EWG bla bla bla fröhlich

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Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Sticki1 am 17.06.2020 um 16:58:

So ist es.
realistisch gesehen eigentlich Blödsinn. 
Aber Wenn's den Staat glücklich macht!
Änderung Fahrzeugpapiere waren dann noch 12 Euro.
find ihn schöner weil er nicht an der Schwinge hängt sonder direkt seitlich von außen einfach mit den normalen Strutsschrauben befestigt wird.
Ist also in 1 Minute dran.
Und sitzt seitlich nicht weit vom Hinterrad weg.


Geschrieben von Leon_ am 17.06.2020 um 17:17:

Ja stimmt, der ist wirklich echt super! Freude

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Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von MeinerEiner am 17.06.2020 um 22:26:

@ Kloppe:
Es ist eine Einzelabnahme nach §19.2.

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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 


Geschrieben von SportyR88 am 18.06.2020 um 14:01:

Österreich:
da es mich viel Zeit und Nerven gekostet hat, möchte ich nochmals ausdrücklich davor warnen den Clutwerk Halter zu kaufen. 

Er kann, trotz Gutachten in Österreich NICHT eingetragen werden! Egal welche dämlichen Geschichten Cultwerk erzählt. Das TÜV Gutachten ist wertlos.

Auszug von der Tüv Hompage: Punkt 2- Gesetzt in Österreich. egal was EU oder Hersteller sagt. Ende.

Kennzeichen



https://www.tuv.at/loesungen/infrastructure-transportation/typisierung/motorrad/


Geschrieben von Becks07 am 18.06.2020 um 14:04:

Kann ich für Österreich ganz genau so Bestätigen,und Wichtig ist der Einfädelschutz 2 Termine benötigt da dieser beim ersten mal gefehlt hatte!!

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Ride Harley - Feel Free


Geschrieben von Leon_ am 18.06.2020 um 14:16:

Hab ich so auch schon sehr oft gehört und mitbekommen. Was ich dabei aber schlicht blöde finde, Österreich setzt mit diesem Vorgehen das nationale Recht über das europäische und das ist unzulässig. Bei Motorrädern, die nach EG zugelassen wurden, gilt ausschließlich das EU-Recht. So wie es in Deutschland auch egal ist, was die Straßenverkehrszulassungsordnung beinhaltet. 
Sowas müsste eigentlich an die Eu-Kommission gemeldet werden, aber das ginge vielleicht etwas weit Augenzwinkern

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Leon

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Geschrieben von NATOMA am 18.06.2020 um 17:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyR88
Österreich:
da es mich viel Zeit und Nerven gekostet hat, möchte ich nochmals ausdrücklich davor warnen den Clutwerk Halter zu kaufen. 

Er kann, trotz Gutachten in Österreich NICHT eingetragen werden! Egal welche dämlichen Geschichten Cultwerk erzählt. Das TÜV Gutachten ist wertlos.

Auszug von der Tüv Hompage: Punkt 2- Gesetzt in Österreich. egal was EU oder Hersteller sagt. Ende.

Kennzeichen


https://www.tuv.at/loesungen/infrastructure-transportation/typisierung/motorrad/

Also ich habe den Cultwerk in Östrerreich/Wien mit dem Teilegutachten Typisieren lassen und war jetzt nicht irgendwie ein Problem. Das einzige was ich nicht wusste war das immer das komplette Motorrad abgenommen wird, also wurde auch gleich die Remus Klappenanlage und der Screaming Eagle Luftfilter Typisiert.
habe ich über TÜV Austria in Wien 23 machen lassen.
LG


Geschrieben von SportyR88 am 18.06.2020 um 17:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von NATOMA
zum zitierten Beitrag Zitat von SportyR88
Österreich:
da es mich viel Zeit und Nerven gekostet hat, möchte ich nochmals ausdrücklich davor warnen den Clutwerk Halter zu kaufen. 

Er kann, trotz Gutachten in Österreich NICHT eingetragen werden! Egal welche dämlichen Geschichten Cultwerk erzählt. Das TÜV Gutachten ist wertlos.

Auszug von der Tüv Hompage: Punkt 2- Gesetzt in Österreich. egal was EU oder Hersteller sagt. Ende.

Kennzeichen
  • Das Kennzeichen darf nur mittig oder auf der linken Seite angebracht werden
  • Eine seitliche Kennzeichenhalterung muss mit einem Schutz gegen einfädeln ausgerüstet sein
  • Die Schlussleuchten müssen entweder mittig oder symmetrisch zur Längsmittelebene angebaut sein
  • Das Kennzeichen darf seitlich nicht über die Lenkerenden hinausragen


https://www.tuv.at/loesungen/infrastructure-transportation/typisierung/motorrad/

Also ich habe den Cultwerk in Östrerreich/Wien mit dem Teilegutachten Typisieren lassen und war jetzt nicht irgendwie ein Problem. Das einzige was ich nicht wusste war das immer das komplette Motorrad abgenommen wird, also wurde auch gleich die Remus Klappenanlage und der Screaming Eagle Luftfilter Typisiert.
habe ich über TÜV Austria in Wien 23 machen lassen.
LG

Wennst bei einer Kontrolle einen übergenauen Bullen erwischt, hast du trotz Eintragung ein Problem. 
Viele wissen nun schon von dem Abweiser, der Prüfzug sowieso... Speziell wennst noch was problematisches montiert hast wie Luftfilter oder Auspuff... 

Mir würde es jedenfalls bei der Landesprüfstelle NÖ nicht eingetragen.


Geschrieben von NATOMA am 18.06.2020 um 17:47:

Sry, aber das ist ofiziell in Österreich so Typisiert, da kann die Rennleitung einen Hampelmann machen solange ich nichts daran verändere.
Das haben Sachverständige so für gut befunden, da kann der Schnittlauch sagen was er will. Dafür gibt es ja Schwachverständige !
und muss aber auch mal eine Lanze für die Polizei brechen, bis jetzt hatte ich noch nie ein Problem bei einer Kontrolle, ja wurde immer genau geschaut aber waren immer Korrekt und freundlich zu mir und hatte nie das Gefühl das er da jetzt was mit Absicht finden will um mir eine rein zu würgen !!!


Geschrieben von Becks07 am 18.06.2020 um 19:14:

Ja vieles kommt natürlich darauf an wenn du gerade erwischt.

Ich hatte den Seitlichen KZ Halter drann und noch nicht den Abweisser und bei einer normalen Kontrolle in Wien 11 20€ wegen dem fehlenden Abweisser bezahlt,...

Ich hab nun auch alles eingetragen bz.mit E-Zeichen somit fahr ich ohne Kopfschmerzen spazieren wo und wann ich will,...cool

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Geschrieben von Leon_ am 19.06.2020 um 07:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von Becks07
und bei einer normalen Kontrolle in Wien 11 20€ wegen dem fehlenden Abweisser bezahlt,...

Dagegen hättest du Einspruch einlegen und auf EU-Recht verweisen sollen. 
Das Motorrad wurde nach EG homologiert und daher gelten auch die Richtlinien und Gesetze der EU. Da kann nicht einfach Österreich kommen und sagen "bei uns muss das aber so und so sein, sonst gibt es Strafe" Augenzwinkern Wer bei der EU mitmacht, sollte sich schon an die Regeln halten. 


In Deutschland gibt's/gabs auch oft etwas vergleichbares. Die Straßenverkehrszulassungsordnung gab immer einer bestimmte Radabdeckung durch die Fender vor. In den EU-Richtlinien gibt es das aber nicht mehr! Dennoch hat man häufig versucht, Strafen zu verteilen, wenn z.B. der vordere Fender fehlte oder der hintere Fender gekürzt wurde. Diese Strafen sind/waren aber unzulässig! (in Bezug auf Motorräder die nach EG homologiert sind)

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Leon

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