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Geschrieben von Frejus am 15.09.2020 um 19:45:
Bei mir war jetzt nach etwas über 2 Jahren die Batterie vom FOB schon leer.
Und das schon nach so kurzer Zeit........
.. Hach das kostet ! 
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Sommer, Sonne, Kaktus
Geschrieben von Moos am 15.09.2020 um 21:32:
zum zitierten Beitrag
Zitat von springerdinger
In der Regel gibt es 2 Jahre Garanie auf den Akku!
Wenn aber beweisbar ist, dass man selbst den Tod des Akkus (durch Kurzschluß, Tiefentladung durch selbstverschuldete Umstände usw.) verursacht hat, dann gibt es gar nichts!
Hol dir mal Infos bei Varta oder Bosch.
zum zitierten Beitrag
Zitat von Chess
Jow, 2 Jahre ist korrekt! Ich hab das mal gehabt, das ich nach 23 Mon. einen neuen bekommen habe. Blöd dann nur, das auf den getauschten die Garantie nur noch 1 Monat greift !
Dann bekommst die Garantie aber vom Akkuhersteller und das machen lange nicht alle. In der Regel hast halt die 2 Jahre Gewährleistung und da dann die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dann bist genau bei Shimmys 6 Monaten.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Geschrieben von Schimmy am 15.09.2020 um 22:17:
zum zitierten Beitrag
Zitat von Moos
Dann bekommst die Garantie aber vom Akkuhersteller und das machen lange nicht alle. In der Regel hast halt die 2 Jahre Gewährleistung und da dann die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dann bist genau bei Shimmys 6 Monaten.
Genauso isses
Zitat:
Die Gewährleistung Ihrer Batterie ist gesetzlich geregelt
Der Anspruch auf Gewährleistung auf eine Sache entsteht aus dem, zwischen Ihnen und Ihrem Händler, geschlossenen Kaufvertrag. Die gesetzliche Grundlage hierzu bilden §§ 437 ff des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Gewährleistung bedeutet, dass der Händler dafür einsteht, dass die gelieferte Sache - in diesem Fall die Batterie - zum Zeitpunkt des Verkaufs, frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Dies bedeutet, dass der Händler für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden haben, haftet, auch wenn die Mängel erst später in Erscheinung treten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt laut Gesetz 24 Monate und beginnt mit Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer den Nachweis zu erbringen, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits defekt war, bzw. dass die Ursache des Defekts zumindest angelegt war. Dieser Nachweis ist in der Praxis recht schwierig zu erbringen, da dieser in der Regel nur mithilfe eines Gutachtens erfolgen kann.
Beim Verbrauchsgüterkauf - also wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist - gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang die sogenannte Beweislastumkehr. Tritt der Defekt innerhalb dieser Frist auf, so wird vermutet, dass die gelieferte Sache bereits zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Dies erleichtert das Geltend machen der Gewährleistungsansprüche für Privatpersonen erheblich, da kein gutachterlicher Nachweis zu erbringen ist. Kann der Händler jedoch nachweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestanden hat, kann er sich von seiner Pflicht zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche entbinden. Dieser Nachweis ist jedoch in der Regel ebenfalls schwierig zu erbringen.
..und um diesem juristischen Hickhack aus dem Weg zu gehen, sind manche - aber längst nicht alle - Händler / Dealer so kulant auch eine Batterie, die älter als 6 Monate ist, für lau gegen eine neue zu tauschen.
P.S.: ...und um dieses Thema abzuschließen:
Für die neue (getauschte) Batterie beginnen die 24 Monate Gewährleistung an gleichen Tag, an dem die alte (defekte) Batterie gekauft wurde.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
Geschrieben von Chess am 16.09.2020 um 06:22:
Okay, Jungs, man lernt jeden Tag dazu !
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Ich bin NICHT schwul; und das ist auch gut so !