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Das verstehst falsch,der Aufriß dient der Statistik des jeweiligen Bundeslandes.Am Ende des Jahres steht dann fest,welches Bundesland vorne liegt
§ 49 Abs. 2 (Geräuschpegel und Schalldämpferanlage von Kraftfahrzeugen) ist anzuwenden
1. ab dem 1. Januar 1993 hinsichtlich der Richtlinie 89/491/EWG der Kommission vom 17. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 238 S. 43) ,
2. a) ab dem 1. April 1993 für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis,
b) ab dem 1. April 1994 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge
hinsichtlich der Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) ,
3. ab dem 1. Oktober 1996 (für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis und für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge) hinsichtlich der Richtlinie 92/97/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/157/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 371 S. 1) oder der Richtlinie 96/20/EG der Kommission vom 27. März 1996 zur Anpassung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates (über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen) an den technischen Fortschritt (ABl. EG Nr. L 92 S. 23),
4. ab dem 1. Januar 1997 für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis hinsichtlich der Richtlinie 96/20/EG der Kommission vom 27. März 1996 (ABl. EG Nr. L 92 S. 23),
5. ab dem 1. Oktober 2000 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis hinsichtlich der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 226 S. 1).
Im übrigen bleiben für Fahrzeuge, die nicht unter diese Richtlinien fallen, § 49 Abs. 2 einschließlich der Übergangsbestimmungen in § 72 Abs. 2 in der vor dem 1. November 1993 geltenden Fassung anwendbar. Für Leichtkrafträder, die vor dem 1. November 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleiben § 49 Abs. 2 und Anlage XX einschließlich der Übergangsbestimmungen in § 72 Abs. 2 in der vor dem 1. November 1994 geltenden Fassung anwendbar
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Wenn manche Tüv Prüfer Ihre eigenen Vorschriften kennen würden,würden sie §72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) kennen.http://www.stvzo.de/stvzo/C2.htm#72
Das ist aber kein Freibrief für Krawalltüten,es geht nur um die Möglichkeit Schalldämpfer auch ohne Kennzeichnung Einzutragen-sofern der zulässige Geräuschpegel eingehalten wird-bis Zulassung 1993
Grüsse Shorty
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Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.
komme gerade das erste mal in diesen Thread.
Ein Freund von mir hatte auch mal eine Beschlagnahme.Ich glaube es war auch der Auspuff.Genau weiss ich es aber nicht mehr.Auf jeden Fall ist er vor Gericht gezogen und hat dann nach 6 Wochen Recht bekommen Die Beschlagnahme war nicht gerechtfertigt.Als er sein Moped von der Verwahrungstelle abholen wollte,musste er feststellen das alle Felgen und Speichen total verrostet waren.Die Wachunde waren offenbar recht angetan davon,dass sie mal gegen eine Harley pissen konnten.Das Land Hessen musste darauf 3.500.- DM fuer die Beseitigung zahlen.Wer mal nachrechnet wird feststellen,dass noch Geld fuer ein paar Tassen Starbukkaffee uebrig waren.
Gruesse aus dem Sueden
Klaus Leim
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When Smith & Wesson talk, every Body listen.
Hallo,
geiles Thema, ist ja echt krass was da so bei euch abgeht, aber für mich auch brandheiß, da ich mit originalen (lauten) Sreaming-Eagle-Töpfen rumfahre und als ewiger Kilometerfresser im Außendienst mit rund 100.000 km im Jahr mit meiner A6-3.0 TDi-Quattro-Dienstkutsche mit derzeitiger Lotto-Superzahl 12 bei der Flensburger Lotterie ständig mit zusätzlichen Punkten bedroht bin, dabei aber seit 18 Jahren komplett unfallfrei unterwegs, aber laut Verkehrsrichterin am Leipziger Gericht nur notorischer Raser und damit knapp immer am längeren FS-Entzug vorbei und jetzt noch die laute Harley...Schei...!
Könnte man nicht von euch ein paar Links bekommen, was überhaupt erlaubt ist z.Bsp. bezüglich Beschlagnahme des Bike's oder wie die Geräuschmessung lt. DIN sowieso abzulaufen hat oder wegen Ablauf der Kontrolle, ich würde nämlich z.Bsp. niemals so eine grüne Oberpfei..sich auf mein Bike setzen lassen oder so (da könnte ja was abfärben... )wäre vielleicht ganz hilfreich wenn man die entsprechenden Gesetzestexte und Anweisungen für entsrechende Kontrollen auch mal in Papierform mitführt, sonst bin ich mit meinem Dickschiff eher konserativ unterwegs,
aber was machen wenn man z.Bsp. bei einer längeren Ausfahrt in ein anderes Bundesland in solche Kontrolle kommt, bei uns in der Firma hat man sich wegen des Problems der der Handhabung der roten Kennzeichen z.Bsp. einen Kopf gemacht (wir haben insgesamt 30 Sätze) und eine Art Dienstanweisung als Handbuch erstellt, was man darf und nicht darf im Umgang mit den roten Nummern und entsprechende Kopien von Gesetzestexten und so weiter beigefügt, weil es immer wieder vorkam, das irgendwelche Landeier von Dorfsheriffs oder auch Autobahnpolizei oder BAG-Leute unseren LKW-Überführern zu schaffen machten,
seitdem ist die Zahl der Anzeigen und Strafmandate drastisch zurückgegangen, weil die Leute auch scheinbar merkten, das sie nicht einfach so alles machen und verlangen konnten, wie es Ihnen passte bzw. weil sie schlecht gelaunt waren, weil sie vielleicht abends vorher bei Ihrer Alten nicht ran durften.
Gott sei Dank hat das hier bei uns in der Gegend noch gar keine Vorkommnisse gegeben und Krad-Polizei habe ich hier nur bisher bei Promi-Besuchen oder bei größeren Ausfahrten, wie letztens bei den Red Devils in Leipzig, wo ich mit war, gesehen, aber da haben die auch nur geblockt und nichts kontrolliert (...oder haben sich nicht getraut, vielleicht wegen der "pösen Puben" ? )
Ich bin jedenfalls immer für die Flucht nach vorn, hat schon Napoleon gesagt "Angriff ist die beste Verteidigung" (...oder war es jemand anders )
Grüße
Dirk
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Früher haben wir uns immer geschämt, hat aber nichts gebracht, deshalb haben wir damit aufgehört ...
Das ganze Problem ist das die Cops noch nichtmal selber wissen was sie Richtig dürfen oder nicht... Less doch mal im Cop Forum was da wenn einer eine Frage stellt in die Richtung an Unterschiedlichen Antworten kommt von den Cops.
Ich bin der Meinung Bestrafung muss ja sein immerhin ist es ja Eigentlich verboten sonst müssten wir ja alles Illegale erlauben oder besser unbestraft lassen. Aber das mit Beschlagnahme geht in meinen Augen zu weit wo ist das Problem wenn ich angehalten werde und werde zu Laut gemessen dann gebe ich zu Ok ich hab rummanipuliert oder das isn Screaming Eagle ohne E-Nr. . So kassier ich meine 3 Punkte und meinetwegen 75 € der Tag ist dann gelaufen noch ne Mängelkarte dazu und fertig. Warum noch mehr Aufwand ?
Gruss Joerg
@ Gero,
wenn Du an so einem Irren von der Popelei geräts, nützen dir deine Gesetzes Texte recht wenig
Denn Die werden dann meist noch agressiver in Ihrem Tun und handeln
Sie das doch mal so, wenn dir ein aussenstehender vorschreiben will, wie DU deine Arbeit zu machen hast
Am besten wenn, machen lassen mit allen Fehlern, damit Du hinter bessere Erfolgschancen hast durch deinen Anwalt
Wichtig
Das Schnittlauch kann eine Sicherstellung machen, die benötigt aber DEIN Einverständnis
Wenn Du aber nicht damit einverstanden bist, dann bleibt Ihm nur noch die Beschlagnahme
Solch eine Beschlagnahme bedarf aber ein Richtererlichen Verfügung.
Und solange die Popelei einen Richter benötigt, der sich mit den Gesetzen auch auskennt, hast Du noch eine Chance
Gruss Prof. Dr. Zonk
PS: Um weiter Diskussionen zu vermeiden, ICH spreche aus eigenen Erfahrungen
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@gero
Ich stimme da dr. Zonk ebenfalls aus eigener Erfahrung voll zu. Laß sie machen, bei der Vielzahl von zu befolgenden Vorschriften und Gesetzen machen sie IRGENDEINEN Fehler, den ein guter Anwalt nutzen kann.
Wichtig wäre allerdings, zu Protokoll zu geben, daß Du gegen das Vorgehen FORMAL Einspruch erhebst und Dir das auch protokolliert geben läßt. Auch wenn Sie nachfragenm gegen was Du Einspruch erhebst, reicht die pauschale Aussage "gegen das Vorgehen" und öffnet dem Anwalt viele Schlachtfelder
... beschlagnahme NUR wg. etwas lauterer rohre (... sprech nicht von verlängerten krümmern ) - nicht wirklich oder
... schon mal wer erlebt
denke mal; da muss schon noch mehr dazukommen
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... pepper4life.de
kann man eigentlich dem Polizisten sagen das er mein bike nicht anfassen darf ohne anfass genehmigung?
zum zitierten Beitrag Zitat von GhostRider
kann man eigentlich dem Polizisten sagen das er mein bike nicht anfassen darf ohne anfass genehmigung?
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zum zitierten Beitrag Zitat von GhostRider
kann man eigentlich dem Polizisten sagen das er mein bike nicht anfassen darf ohne anfass genehmigung?
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ist mein voller ernst - ich droh dem mit anwalt, wenn der mit seiner durchgefurtzten lederhose meinen bock besteigen will..bzw da wird ne Nutzungsgebühr fällig, alta
NIX für unguad:
... derf i a nochmoi auf mei frage von vorher (siehe oben 13.46) zrückkemma
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zum zitierten Beitrag Zitat von dragger
... beschlagnahme NUR wg. etwas lauterer rohre (... sprech nicht von verlängerten krümmern) - nicht wirklich oder
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denke mal; da muss schon noch mehr dazukommen![]()
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zum zitierten Beitrag Zitat von dragger
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