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(Eine Klappenanalage darf in jedem Zustand und Fahrbereich nicht lauter als der Serienpegel sein -> Klappenanalage sinnlos oder illegal)
wenn dem so wäre, würde keine verkauft werden!
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Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
du wirst alt wenn du aufhörst zu fahren!
zum zitierten Beitrag Zitat von ChrisEngel
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Wir deutschen / europäer schaffen Spaß doch Jahr für Jahr mehr ab und lassen uns verarschen und bevormunden. Habt noch Spaß, solang es geht :-D
...vielleicht liegt es daran, dass es schon immer einen gesetzlichen Rahmen für Abgasgeräusche gab, aber einige nicht gewillt sind, sich an diesen zu halten? Wenn das nicht funktioniert, werden die Schrauben eben enger gedreht. Logische Konsequenz. Ist aber nur ne Vermutung![]()
Und btw. Klappenanlagen oder jegliche Umbauten, die als Maßnahme darauf abzielen, dass Motorgeräusch zu erhöhen, sind doch eh längst seit letztem Jahr gesetzlich verboten.
(Eine Klappenanalage darf in jedem Zustand und Fahrbereich nicht lauter als der Serienpegel sein -> Klappenanalage sinnlos oder illegal)
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
zum zitierten Beitrag Zitat von OstfriesenPaule
Bisschen Schwarzen Auspufflack drüber und gut ist.
Man wird aber einen Farbunterschied sehen.
Also entweder eine saubere Linie links und rechts der Schleifspur abkleben und nur diesen Streifen lackieren (dann sieht es nach "Designstreifen" aus), oder gleich den ganzen ESD zwecks einheitlicher Farbe.
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
Miller unterscheidet bei der Iron 883 zwischen "2004-2016" sowie "ab 2017".
Bei der "2004-2016" Version steht in der Beschreibung aber noch drin:
Passend für Harley Davidson Sportster Modelle:
Modelljahr von 2004- 2013.
Modelljahr von 2014- 2016.
XL883 / XL883C / XL883L / XL883N / XL883R
@eastw00t, wie wäre es mit Argumenten etc.?
Die EU Verordnung 540/2014 von 2016 besagt, dass eine Klappenanlage nicht lauter sein darf als die Serienanlage, bzw. die gesetzlichen Grenzwerte. Dies gilt für jeden Fahrbetrieb.
Zudem wurde 2018 ein Verkehrsblatt veröffentlich, aus dem hervorgeht, dass Klappen- und Nachrüstanlagen, die auf die Erhöhung der Lautstärke abzielen gegen §30 StVZO 1. (1) verstoßen.
Schaut für mich nach einer klaren Gesetzeslage aus.
zum zitierten Beitrag Zitat von ChrisEngel
@eastw00t, wie wäre es mit Argumenten etc.?
Die EU Verordnung 540/2014 von 2016 besagt, dass eine Klappenanlage nicht lauter sein darf als die Serienanlage, bzw. die gesetzlichen Grenzwerte. Dies gilt für jeden Fahrbetrieb.
Zudem wurde 2018 ein Verkehrsblatt veröffentlich, aus dem hervorgeht, dass Klappen- und Nachrüstanlagen, die auf die Erhöhung der Lautstärke abzielen gegen §30 StVZO 1. (1) verstoßen.
Schaut für mich nach einer klaren Gesetzeslage aus.
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...
Fragt sich wer hier nicht richtig informiert ist, UNECE 92 (Ersatzauspuff) tritt am 01.01.2020 für neue Fahrzeugtypen und 01.01.2021 für bestehende Fahrzeugtypen in Kraft, siehe EU 168/2013 Anhang IV Punkt 1.9.4
Spätestens dann haben sich neue laute Anlagen erledigt. Ist alles für Laien ziemlich kompliziert, ich weiß
zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
Miller unterscheidet bei der Iron 883 zwischen "2004-2016" sowie "ab 2017".
Bei der "2004-2016" Version steht in der Beschreibung aber noch drin:
Passend für Harley Davidson Sportster Modelle:
Modelljahr von 2004- 2013.
Modelljahr von 2014- 2016.
XL883 / XL883C / XL883L / XL883N / XL883R
Genau das ist das Thema bei den Euro 3 Modellen von 2004 bis 2016 => Lage Interferenzrohr. Deshalb musst bei der Bestellung bei Miller auch immer dein Baujahr angeben. Sonst kann eben sein, dass das nicht passt. Ich hab noch ne Miller Silverado hier liegen bis Baujahr 2013, da ist der Anschluss direkt an den Töpfen.
Auch die Halter für die Endtöpfe an den Sportstern haben ab 2014 gewechselt:
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
zum zitierten Beitrag Zitat von Bluebrain
Miller unterscheidet bei der Iron 883 zwischen "2004-2016" sowie "ab 2017".
Bei der "2004-2016" Version steht in der Beschreibung aber noch drin:
Passend für Harley Davidson Sportster Modelle:
Modelljahr von 2004- 2013.
Modelljahr von 2014- 2016.
XL883 / XL883C / XL883L / XL883N / XL883R
Genau das ist das Thema bei den Euro 3 Modellen von 2004 bis 2016 => Lage Interferenzrohr. Deshalb musst bei der Bestellung bei Miller auch immer dein Baujahr angeben. Sonst kann eben sein, dass das nicht passt. Ich hab noch ne Miller Silverado hier liegen bis Baujahr 2013, da ist der Anschluss direkt an den Töpfen.
Auch die Halter für die Endtöpfe an den Sportstern haben ab 2014 gewechselt:
Das heißt: die Euro3 Miller passt nicht auf meine 2018er Euro4 Iron, oder?
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Ich sags nochmal - informier dich vorher besser...
Fragt sich wer hier nicht richtig informiert ist, UNECE 92 (Ersatzauspuff) tritt am 01.01.2020 für neue Fahrzeugtypen und 01.01.2021 für bestehende Fahrzeugtypen in Kraft, siehe EU 168/2013 Anhang IV Punkt 1.9.4
Spätestens dann haben sich neue laute Anlagen erledigt. Ist alles für Laien ziemlich kompliziert, ich weiß
zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von RM_48
Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären
Sie sind laut Verkehrsblatt nicht legal ...
Siehe Verkehrsblatt 5/2018 Seite letzter Absatz:
"Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."
-->> Eventuelle Einstellungen/Fahrmodi = offene Klappen
In verständliches Deutsch übersetzt heißt das: Ist die Auspuffanlage lauter als die Serienanlage ist das ein Verstoß gegen
" Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt"
Daraus folgt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Geräuschgrenzen nicht eingehalten werden. Also jetzt aktuell und nicht erst in ein paar Jahren ...
Mein Hinweis auf 2020/2021 sollte nur heißen das ab 1.1.2020 neu zu homologierende Anlagen die Grenzwerte einhalten müssen, ab 2021 dann die Erstzulassungen (mit Ersatzschalldämpfern)
@Heiko
Ich finde deine Ausführungen eigentlich immer sehr gut und passen auch meistens, nur diesmal sehe ich es etwas anders.
In dem Schreiben geht es explizit um die Änderung durch mechanik oder Softwareanpassung an Serienmäßigen Klappenanlagen.
In dem Schreiben ist Nirgends eine Austauschanlage mit Klappensteuerung erwähnt welche nach EG genehmigt wurde.
Mein Verstandnis ist daher, wenn du die serienmäßig verbaute Klappenanlagen durch mechanische oder Softwareseitige Komponenten so erweiterst das die
Typisierten EIgenschaften nicht mehr eingehalten werden ist dieses nicht Zulässig und darf trotz Gutachten nicht mehr eingetragen werden.
Austauschklappenanlagen, nach EG Zugelassen, werden nicht genannt, also daher legal. Bzw. gilt ja soweit mir bekannt EG Zulassung über STVZO zugelassen.
Beste Grüße
zum zitierten Beitrag Zitat von KMWTeam
@Heiko
Ich finde deine Ausführungen eigentlich immer sehr gut und passen auch meistens, nur diesmal sehe ich es etwas anders.
In dem Schreiben geht es explizit um die Änderung durch mechanik oder Softwareanpassung an Serienmäßigen Klappenanlagen.
In dem Schreiben ist Nirgends eine Austauschanlage mit Klappensteuerung erwähnt welche nach EG genehmigt wurde.
Mein Verstandnis ist daher, wenn du die serienmäßig verbaute Klappenanlagen durch mechanische oder Softwareseitige Komponenten so erweiterst das die
Typisierten EIgenschaften nicht mehr eingehalten werden ist dieses nicht Zulässig und darf trotz Gutachten nicht mehr eingetragen werden.
Austauschklappenanlagen werden nicht genannt, also daher legal.
Beste Grüße