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Ich wohne 2 km von der Fa. Miller entfernt, trotzdem gab´s ne KessTech...
Wird schon seinen Grund haben !
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Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !
zum zitierten Beitrag Zitat von BoBBer07
Wenn man einmal zugelassene Fahrzeuge einfach so nachher als illegal einstufen könnte, bräuchte man kein Euro 2, 3, 4...
Euro 1 updaten würde völlig ausreichen, es gilt ja eh nur das eine.
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Windows ist wie ein U-Boot! Kaum macht man ein Fenster auf, gehen die Probleme los...
zum zitierten Beitrag ...einen, der das irgendwie "legal" kann. Und da habe ich mir für meine 18er M8 RKC den Kesstech gekauft.
Warum? Weil das Teil einfach nicht zu macht ;-) Ausser wenn ich im 3. Gang genau 50 fahre und das über eine längere Periode. Ich habe mein Fahrverhalten angepasst, so dass meine nie mehr schliesst. Das ist schon irgendwie furchteinflößend :-)
zum zitierten Beitrag Zitat von wurzelhuber
zum zitierten Beitrag ...einen, der das irgendwie "legal" kann. Und da habe ich mir für meine 18er M8 RKC den Kesstech gekauft.
Warum? Weil das Teil einfach nicht zu macht ;-) Ausser wenn ich im 3. Gang genau 50 fahre und das über eine längere Periode. Ich habe mein Fahrverhalten angepasst, so dass meine nie mehr schliesst. Das ist schon irgendwie furchteinflößend :-)
- Das kann aber nicht nur die Kess-Tech …
Genauso - also mit "angepasstem" Fahrverhalten / will heißen Herrscher über den Gasgriff zu sein ;-) - schließt unsere J & H an der Slim-MW8-Softail auch "nie", wenn man(n) und frau es so haben will; das ist im Fahrbetrieb völlig easy
In diesem Sinne "loud pipes save lives"![]()
zum zitierten Beitrag Zitat von Skayy
Jo, aber die JH schliesst ofter als nur im 3. Gang bei genau 50. Da bist Du in jedem Gang am Gas jonglieren ;-)
ich zitiere mal die Bikersnews hierzu. Dort wird der Hintergrund ganz gut erlkärt:
........und ihr müßt in einiger Hinsicht umdenken, was gar nicht so einfach für einen Schrauber der älteren Generation ist.Seit Jahrzehnten haben wir gelernt, dass für die Zulassungsrichtlinien eines Motorrades das Datum der Erstzulassung maßgeblich ist..............Für die neue Lärmregelung sieht das anders aus. Hier ist das Datum der Homologation eines Motorradtyps maßgeblich. Nehmen wir z.B. der Harley Davidson Breakout, denn die befand sich zum Zeitpunkt unseres Besuches gerade auf dem Prüfstand von KessTech. Die Breakout gibt es schon seit ein paar Jahren und es dürfte ihren Typ noch ein paar weitere Jahre geben. Da die Harley Davidson Breakout vor dem 01. Januar 2016 als Typ zugelassen, also homologiert wurde, gelten für sie also die gesetzlichen Bestimmungen vor dem Jahr 2016, auch wenn die einzelne Breakout nach dem 01. Januar 2016 zugelassen wurde. Für die Breakout gilt also auch in den nächsten Jahren noch immer die Europäische Richtlinie 97/24.
Die neue Verordnung unter dem Titel VO 168/2013 gilt also erst für Motorräder, deren Typen nach dem 1. Januar 2016 homologiert wurden. Für eine Breakout, die Jahre später als dieser Typ zugelassen wird, gelten nach wie vor die Richtlinien aus dem Jahr ihrer Homologation. Das Datum der Erstzulassung gilt erst wieder, bis Euro 4 für wirklich alle bindend ist, denn noch kursieren Ausnahmen für Hersteller von Kleinserien und Zubehörhersteller..........Die vorläufige Bindung an das Datum der Homologation dürfte zu Konsequenzen in der Modellpolitik der Hersteller führen. Sie werden alte Typen möglichst lange beibehalten, wenn es zulassungsrechtlich und damit produktionstechnisch bequemer ist. Dagegen werden sie es sich dreimal überlegen, ob sie einen neuen Typ einführen, wenn der nicht wirklich die besseren Verkaufsaussichten hat..........
Quelle u. Zitat aus Bikersnews 02/2016
zum zitierten Beitrag Zitat von sysop
an stelle sich vor, wenn die alten Baujahre 19xx plötzlich nicht mehr Gesetzeskonform wären....
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Das hat aber nichts mit Bestandsschutz zu tun in Paris. Also Homologation = Bestandsschutz. Wenn Berlin sagt, hier dürfen keine Moppeds mehr rein, ist das ok, aber Du darfst Dein Auspuff trotzdem dran lassen ;-)
Hoffentlich weiß die Luft dann auch, dass sie vor den osteuropäischen EU Länderngrenzen gefälligst Halt machen muss.
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Zuviel Auswahl macht Stress
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von sysop
an stelle sich vor, wenn die alten Baujahre 19xx plötzlich nicht mehr Gesetzeskonform wären....
Ihr denkt nur an Lärm, die EU denkt schon weiter. EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa.
Nicht mehr Gesetzeskonform sind ältere Fahrzeuge offensichtlich in z.B. Paris schon
In Paris wurde ein grossflächiges Motorrad-Fahrverbot durchgesetzt. Die Sperrzeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr. Es umfasst ausnahmslos alle Motorräder, die vor dem 01.06.1999 in Verkehr gesetzt wurden.
Geplant ist sogar, dass in Paris ab 2020 keine Autos mehr unterwegs sein dürfen, die älter als zehn Jahre sind.
zum zitierten Beitrag Zitat von Skayy
Das hat aber nichts mit Bestandsschutz zu tun in Paris. Also Homologation = Bestandsschutz. Wenn Berlin sagt, hier dürfen keine Moppeds mehr rein, ist das ok, aber Du darfst Dein Auspuff trotzdem dran lassen ;-)
zum zitierten Beitrag Zitat von Skayy
Wenn Berlin sagt, hier dürfen keine Moppeds mehr rein, ist das ok, aber Du darfst Dein Auspuff trotzdem dran lassen ;-)
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Was ist mit den tausenden Rollern in Paris?
Die Spinnen eh in Paris Da darfst Du mit Vollgas zwischen den Autoreihen durchbrettern. Eigentlich müssten die laute Tüten verpflichtend vorschreiben.
für die gilt das Gleiche wie für Motorräder
Nähere Info hier:
https://www.crit-air.fr/de/informationen-zur-critair-vignette/die-critair-vignette/informationen-zur-critair-vignette.html
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