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Ich will nicht sagen das es nicht hilft, wenn etwas eingetragen wurde. In manchen Fällen wird das so sein, aber wenn Du in eine richtige Kontrolle kommst, wenn es zu großen Treffen geht wie Faak oder HH garantiere ich das die Bescheid wissen und sich von solchen Dingen nicht beeindrucken lassen. Bestimmt spielt in einigen Fällen auch der Nasenfaktor ne Rolle. Nur möchte ich mich nicht drauf verlassen. Ich fahre seit 30 Jahren Harley und hab schon die ein oder andere Kontrolle und Gerichtsverhandlung erlebt. Heute ist das nicht mehr Lustig. Die kosten bei einer Stilllegung übersteine das Kombigutachten um ein vielfaches Mal abgesehen vom ärger. Abschlepper dann must man evtl. mehrere 100 km sehen wie man da weg kommt usw. Nee Danke kein Bock drauf.
Die Polizei kann jede Eintragung anzweifeln und dir die Karre stilllegen. Früher wurde von einigen Tüvlern auf Gefälligkeit fast alles eingetragen. Warscheinlich sogar Wurschtblinker.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollli
Was den Laien angeht gibt es ein Sprichwort, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. du bist für dein Fahrzeug allein verantwortlich.
Die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen oder beschlagnahmen aber nicht stilllegen
Wir vergleichen hier birnen mit appeln. Natürlich sind unplausible eintragungen anzuzweifeln.
ABER :Auspuff hat ne E nummer und ist geschlossen leiser als orginal. Kuftfilter hat ne e nummer und ne Bescheinigung des Fahrzeugherstellers in bezug aug geräusch und abgasverhalten.
dementsprechend sehe ich da kein problem. Ob orginalauspuff oder klappenauspuff mit zulassung. Beide sind in geschlossenem zustand gleich.
ich halte kombigutachten für nicht nötig.
meine Meinung, meine Konsequenzen.
Diese Meinung kann ich absolut nachvollziehen, dennoch ändert es nichts daran, dass eine Eintragung nicht gesetzeskonform sein muss!
Es gibt genug Heckumbauten, die werden eingetragen, obwohl die Blinkerposition nicht passt --> Strafe.
Und genauso ist es bei dem Thema hier. Es mag ja sein, dass manche das nicht wahrhaben wollen und argumentieren mit der Fachkenntnis der Ingenieure. Fakt ist aber, dass jeder Polizist jede Eintragung erstmal anzweifeln kann.
Und wie schon geschrieben wurde. Man ist selbst für sein Fahrzeug verantwortlich! Und wenn man Umbauten/Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt, dann ist man selbstverständlich in der Pflicht, sich über die entsprechende Gesetzeskonformität zu informieren.
@Monty, Richtig, das ist eine Meinung. Faktisch könnten wir uns nur immer wiederholen und wiederholen. Eine Eintragung, wie von dir beschrieben, ist nach EURO4 nicht mehr zulässig.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Monty
ich halte kombigutachten für nicht nötig.
Wie schon weiter oben geschrieben,.... wir brauchen uns hier nicht die köppe heiß reden,...
ich gehe meinen Weg, klappt oder klappt nicht,....
alles wird gut.
Hat einer von euch schon mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für einen Luftfiulter bekommen?
Wenn ja, bei welchem Händler? (gerne auch per PN)
Ich war letzte Woche bei meinem Dealer, der hat ne halbe Stunde im System gesucht, aber keine Bescheinigung gefunden, wo er meinen LuFi SE High Flow in chrom, eintragen kann zusammen mit meiner FIN.
Wenn irgend jemand weiß, wo er genau suchen muss, dann bekäme ich die auch.
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Bike aktuell Street Glide Special 2023
bis Dez 23 Road King Classic 2017
Ich schick dir nachher was wenn ich zuhause bin.
... wurden die gültigen Kombigutachten von Bertels (und welche es da noch so gibt) nicht letztendlich auch (im Auftrag bzw. in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) vom TÜV erstellt?
Halt nach etlichen Tests und Prüfungen.
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Grüße juzzi
... in Deutschland ist doch der TÜV für die Sicherheit (nicht nur von Fahrzeugen) zuständig. Wenn ich mich nicht auf den verlassen kann - auf wen dann?
Oder verwechsel ich da was?
Und wenn man mich für den - vom TÜV abgesegneten Fahrzeugzustand - verantwortlich macht, warum muss ich denn dann überhaupt noch zum TÜV?
( Bitte nicht zu ernst nehmen )
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Grüße juzzi
Richtig. Solche Kombigutachten oder auch andere Teilegutachten etc. KANN der TÜV erstellen. Ist allerdings sehr teuer für den Hersteller, weswegen es keine Sinn macht, sowas als Privatperson in Auftrag zu geben
Wenn wir hier von Eintragung und Anzweifelung durch die Polizei reden, geht es aber nicht um Sicherheit! Du verwechselst hier ein bisschen was
Natürlich kann ich mir z.B. ein Heckumbau von Milobike eintragen lassen. Der TÜV hat es begutachtet und für sicher befunden. Dennoch sind bei genanntem Umbau die Blinker aber an einer falsche, nicht zulässigen Position. Es ist also so nicht zugelassen. Obwohl es sicher ist, da ja auch vom TÜV abgenommen.
Bei Luftfilter und Auspuff ist es ähnlich. Mit der EURO4 Norm und den damit einhergehenden Einschränkungen bei Modifikationen an Ansaug- und Abgastrakt möchte man die Einhaltung von Emissionen sicherstellen.
Dabei geht es nicht um Einzelfälle, die begutachtet werden müssen etc. Es wird schlicht vorgeschrieben, es ist nicht zulässig, gleichzeitig eine Zubehörabgasanlage und einen Zubehörauspuff zu montieren. Das ist so, das hat nichts mit der Sicherheit zu tun und das muss man einfach hinnehmen, wenn man sich ein EURO4 Modell zulegt. Es ist schlicht Gesetz.
Das kann man jetzt noch etliche Seite hinterfragen oder darüber diskutieren, welchen Sinn das haben soll....auch mit pseudointeressierten "lustigen" Fragen. Es ändert nichts an der Gesetzeslage
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
... "Es wird schlicht vorgeschrieben, es ist nicht zulässig, gleichzeitig eine Zubehörabgasanlage und einen Zubehörauspuff zu montieren. Das ist so, das hat nichts mit der Sicherheit zu tun und das muss man einfach hinnehmen, wenn man sich ein EURO4 Modell zulegt. Es ist schlicht Gesetz." ...
... aber mit einem Kombigutachten von Bertels (das ja irgendwie auch vom TÜV erstellt wurde) ist es dann doch zulässig
Tut mir leid - aber da steh ich voll auf'm Schlauch.
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Grüße juzzi
Mach mal ne quellenangabe wo das drin steht. Ich lese mir sowas gern selbst durch.
wenn du sagst Es ist schlicht Gesetz, dann nenn mir dieses Gesetzt, bzw den Paragraphen oder die stelle wo das steht.
gern mit nem link oder so.