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Geschrieben von -Blacksteel- am 10.06.2017 um 19:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
In dem Thread geht es aber um einen Schaden an einem anderen Fahrzeug ohne ABE

Ich glaube Du hast hier nicht richtig gelesen - der TS hat nichts von einem Eröschen der BE geschrieben!
Bitte nichts verfälschen hier.
Mein Beispiel dient auch nur dem Erklären der Kausalität.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Bisbald24 am 10.06.2017 um 19:46:

Oh Mann, sind wir jetzt ein Juristen Forum verwirrt

Ich hab jetzt schon Angst mit meiner LED- Lampe vom Hof zu fahren

dabei will ich doch nur Spaß mit meiner Harley haben - ohne ein gewisses Risiko ging das noch nie cool

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Gruß  &  Bis bald!

Bin gerade etwas neben der Spur............ 
Ist schön hier Freude


Geschrieben von Iltschi am 10.06.2017 um 19:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
In dem Thread geht es aber um einen Schaden an einem anderen Fahrzeug ohne ABE

Ich glaube Du hast hier nicht richtig gelesen - der TS hat nichts von einem Eröschen der BE geschrieben!
Bitte nichts verfälschen hier.
Mein Beispiel dient auch nur dem Erklären der Kausalität.

Da hast du recht Dirk. Hatte ich zuviel mit der ABE rein interpretiert.

Und Bisbald24 hat recht.  Fun first! Man solle sich nicht mit den 1% Wahrscheinlichkeiten mit 99% seiner Zeit beschäftigen.
 


Geschrieben von Ricky am 10.06.2017 um 20:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Zitat von -Blacksteel-
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
also so wie ich das mitbekommen habe

Das sind genau die Sätze, die ich erwarte.....rotes Gesicht
Wer von Euch ist Anwalt? Wer hat Ahnung von Kausal-Zusammenhang in Bezug auf Kfz-Recht?
Lasst Euer Halbwissen stecken. Hier mal ein Beispiel mit abgefahrenen Reifen:

http://www.n-tv.de/auto/Versicherung-muss-zahlen-article541671.html


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Dirk - ich kann dir versichern, dass ich die Themen kenne (ohne alle meine Studiengänge und akademischen Titel offen zu legen). 
Du vermischst hier mit deinem Urteil verschiedene Dinge.

In deinem Urteil über die Reifen ging es um einen Vollkaskoschaden am eigenen Fahrzeug! Also, wollte die Versicherung nicht zahlen. Das Gericht stellte aber fest das bei einem "rechtmäßigen Alternativverhalten" (so heisst das) der Schaden ebenfalls am eigenen Fahrzeug hervorgerufen wäre.
Das Gericht hat nicht einmal festgestellt, dass die ABE erloschen war oder nicht. Es war "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Also hier bestand die ABE.
In deinem Urteil geht es um eine 25cm tiefe Wasserlache und "etwas zu geringe Profiltiefe". Ich denke, jedem leuchtet ein, dass bei 25cm Pfützentiefe jeder Reifen die Haftung verliert zumal die Profiltiefe nur etwas zu gering war. Lies bitte mal das Urteil und stell nicht nur Behauptungen auf.

In dem Thread geht es aber um einen Schaden an einem anderen Fahrzeug ohne ABE (Unfallverursacher oder -gegner) und jetzt ist die Beweislage anders (klingt komisch, ist aber so).
Jetzt zahlt die Versicherung den Schaden beim Unfallopfer zunächst und kommt dann zwecks Regress auf den zu, dessen Fahrzeug keine ABE hat.
Jetzt darf der Fahrzeughalter ohne ABE beweisen, dass der Schaden auch entstanden wäre (rechtmäßiges Alternativverhalten), wenn er die ABE hätte. Da hier mehrere Beteiligte sind, ist es etwas komplexer als einfaches Aquaplaning beim eignen Fahrzeug durch eine 25 cm Pfütze.
Dazu beauftragt er einen Anwalt und einen Gutachter und das kostet Geld. Die Beweisführung ist jetzt aber schwerer. Zumal die Versicherung aufgrund ihrer AGBs erst einmal im Recht ist.

genauso sieht´s aus!
 

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Geschrieben von bluewolf am 05.07.2018 um 05:54:

Hallo,
ich bin bei der Suche nach Daymaker hierüber gestolpert. Vorgestern hat mich und meine Slim auch jemand beim Abbiegen übersehen. Den Zusammenstoß konnte ich nicht vermeiden. Ist glimpflich abgelaufen, eine Prellung und Sachschaden. Da die Slim jetzt in der Werkstatt ist, habe ich mir überlegt, auf LED umzustellen.
Bis Sonntag war ich mit meiner GS in Urlaub. Die hat LED Licht und wir sind mit 3 GS am Ende der Gruppe mit Abblendlicht und LED Nebellampen gefahren. Ich habe meinen Guide drauf angesprochen, ob er uns -tagsüber- hinten gesehen hat und er sprach von einem gleißenden Licht am Ende der Gruppe, konnte die 3 Mopeds nicht auseinanderhalten.
Wenn ich das Gutachten am Anfang lese, macht mich das stutzig. Also mit Halogen wurde ich am hellichten Tag übersehen. Mit LED auch? Bin mir jetzt doch etwas unschlüssig.....
Übrigens, der freundliche Herr in blau meinte am Schluss zu mir "loud pipes save live". Ich habe ihm geantwortet, dass die Klappen der Kess Tech auf gewesen sind und die Unfallgegnerin mich nicht nur übersehen, sondern auch überhört hat.
Wenn jemand unkonzentriert im Straßenverkehr unterwegs ist, kann man wohl wenig dagegen tun.


Geschrieben von Defcon am 05.07.2018 um 06:19:

Ich habe mich bewusst beim kauf meiner GS gegen LED entschieden , meiner Meinung blendet wie Sau
Ist mir bei der Ducati Multistrada auch schon aufgefallen die fuhr ne weile hinter mir . Egal ob man selber besser dadurch sehen kann , Tagsüber nervt das schon weil der Blick genau ins Licht geht .
 

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Geschrieben von mws am 05.07.2018 um 07:16:

KRAD-Unfall wegen LED-Scheinwerfer

Dann ist die Lampe falsch eingestellt gewesen. Hatte ein Kumpel von mir auch nachdem der Freundliche das Teil neu eingestellt hat passt es und blender auch nicht mehr.

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk

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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.
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Geschrieben von FuLong am 05.07.2018 um 07:23:

Nix gegen BMW GS, aber die an diesen Mopeds gehäuft auftretenden Zusatzscheinwerfer finde ich schon manch mal eine Zumutung.
Es kann nicht richtig sein, wenn der Gegenverkehr bei hellichtem Tag geblendet wird, aber scheinbar geht es den Werkstätten am A... vorbei.
Die selber sind nicht zu übersehen, gefährden durch das Blenden aber alle anderen.

On Topic, ich hatte an meiner Wide Glide einen Daymaker nach gerüstet, das war ein Unterschied wie Tag und Nacht.
An meinem Trike habe ich eh LED verbaut ... wenn ich einen alten Werbespruch heranziehen darf - Hell wie Osram

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LG
Hans-Peter

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Wenn schon vier Zylinder dann aber verteilt auf zwei Motorräder


Geschrieben von Scareya am 05.07.2018 um 08:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von bluewolf
Also mit Halogen wurde ich am hellichten Tag übersehen. Mit LED auch?

Übersehen werden kann man leider immer. Ich denke auch nicht, dass es ein allgemein gültiges Rezept gibt, um das sicher zu verhindern. Hilfreich sind die alten Verhaltensregeln:

Aber auch wenn man alles richtig macht, ist das immer noch keine Garantie, dass man nicht doch übersehen wird.

Was den LED Scheinwerfer anbelangt, denke ich, dass "LED" selbst nicht das Problem ist, sondern vielmehr die meist zum Einsatz kommende Linsentechnik. Ein herkömmlicher Reflektor streut das austretende Licht etwas mehr als die modernen Linsen. Das könnte eventuell zu einer besseren Sichtbarkeit beitragen. Aberr ich halte das nur für einen marginalen Unterschied.

Wirklich helfen kann m. E. nur ein echtes Tagfahrlicht. Das ist so ausgelegt, dass es direkt in die Augen der anderen Verkehrsteilnehmer leuchtet und damit maximale Aufmerksamkeit erregt. Genau den Effekt erreichen auch die falsch eingestellten und genutzen Nebelzusatzscheinwerfer an den Reiseenduros, nur halt illegal und mit deutlichem Overkill.
zum zitierten Beitrag Zitat von FuLong
aber scheinbar geht es den Werkstätten am A... vorbei.

Ich denke nicht, dass man den Werkstätten den schwarzen Peter unterjubeln sollte. In der Regel ist das nämlich der Wille des Kunden, genau wie bei illegal verbauten Auspuffanlagen übrigens.

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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von FuLong am 08.07.2018 um 16:24:

@Scareya: Heute bei meinen 300 KM über die Zillertaler Höhenstraße sind mir auf den großen Straßen wieder Unmengen Reiseenduros begegnet, 50% davon mit Zusatzscheinwerfern, davon gefühlt die Hälfte so eingestellt dass die Dinger den Gegenverkehr blenden.
Ein lauter Auspuff ist nix schönes, aber es gefährdet nicht andere Verkehrsteilnehmer, grell blendende Scheinwerfer sehr wohl, egal ob nun der Depp dem die Schüssel gehört oder die Werkstatt dafür verantwortlich ist!
Ergänzung: Die Herren sollten, wenn Sie im Verkehr auffallen wollen lieber mal über Ihre Farbwahl nachdenken - Moped in Signal Schwarz/Dunkelgrau, Kombi in Tarnfarben und Helm auch gerne in Leuchtschwarz - aber dem Rest der Welt die Augen lasern böse

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Hans-Peter

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Geschrieben von bestes-ht am 08.07.2018 um 16:45:

Manchmal denke ich.... „Oder ist es die Sonne, die durch den hohlen Kopf scheint.“ cool

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von JoMei am 10.07.2018 um 08:38:

Nach meinem umbau auf 11"-Dämpfer bin ich auch eine Woche mit deutlich zu hoch leuchtendem Daymaker durch die gegend gefahren....hatte überhauot nicht dran gedacht den Scheinwerfer tiefer zu drehen !

Und ich denke mal da bin ich nicht der Einzige ....


Gruß Jörg


Geschrieben von Ricky am 10.07.2018 um 11:43:

...nochmal zum Ausgang zurück:

Der Krad-Fahrer ist wieder genesen und der Rechtsstreit läuft immer noch. Der Hersteller UND die zu Prüfstelle wird nun auf Schadensersatz verklagt. Der Autofahrer wurde erstmal von jeder Schuld ´freigesprochen´, da er quasi für das Auto unsichtbar war, wie das Gutachten auch bestätigte (läuft gerade in der 2. Instanz).

Für mich gesehen sind diese LED-Linsenscheinwerfer unbrauchbar für Krads. Sie können eben nicht vernünftig eingstellt werden. Durch die scharfe hell/dunkel Grenze und der Tatscahe, dass die Scheinwerfer starr verbaut sind ändert sich bei jeder Fahrsituation (Bremsen, Beschleunigen, unterschiedliche Beladung, Sozius, ...) der Lichtkegel; entweder blenden sie oder sind gar nicht zu sehen.

Daher sind Linsen-LED-SW für den Betrieb am Krad unbrauchbar.


Ricky

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Geschrieben von Scareya am 10.07.2018 um 12:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
Der Autofahrer wurde erstmal von jeder Schuld ´freigesprochen´, da er quasi für das Auto unsichtbar war, wie das Gutachten auch bestätigte [...]

Das ist unfassbar. Genaugenommen bedeutet das ja, dass der Autofahrer nur auf besonders beleuchtete Verkehrsteilnehmer achten muss. Was ist denn mit Fußgängern oder Kindern, wenn die keine Scheinwerfer dabei haben sollten? Ich dachte immer die StVO hätte das eindeutig geregelt:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Da steht IMHO nichts davon, dass Rücksichtnahme nur bei "ausreichend" beleuchteten Verkehrsteilnehmern gilt.
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
Für mich gesehen sind diese LED-Linsenscheinwerfer unbrauchbar für Krads.[...]

Angesicht Deiner Geschichte muss ich Dir wohl Recht geben. Ich halte die Linsentechnik auch für nicht ideal, allerdings hätte ich gedacht, dass ein zugelassener Scheinwerfer im Straßenverkehr eine solide, verlässliche und vor allem rechtssichere Grundlage darstellen würde.
 

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Geschrieben von Ricky am 10.07.2018 um 16:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scareya
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
Der Autofahrer wurde erstmal von jeder Schuld ´freigesprochen´, da er quasi für das Auto unsichtbar war, wie das Gutachten auch bestätigte [...]

Das ist unfassbar. Genaugenommen bedeutet das ja, dass der Autofahrer nur auf besonders beleuchtete Verkehrsteilnehmer achten muss. Was ist denn mit Fußgängern oder Kindern, wenn die keine Scheinwerfer dabei haben sollten? Ich dachte immer die StVO hätte das eindeutig geregelt:

das siehst du falsch. ein krad MUSS mit guter frontbeleuchtung fahren. deswegen weil ein krad ohne beleuchtung vorne bei ungünstigen lichtverhältnissen (sonnenstand, etc.) quasi unsichtbar wird bzw. mit dem hintergrund "verschmilzt". aber das muss ich ja keinen langjährigen krad fahrer erzählen. ist nun die beleuchungseinrichtung mangelhaft (trotz zulassung) kann es passieren (und es ist passiert), dass der krad-fahrer gänzlich nicht gesehen wird. und das haben die gutachten bestätigen können. ich habe nur das erste gutachten gelesen die anderen nicht,  haben aber das gleiche ergeben. ich fahre jetzt genau  30jahre motorrad und habe diese situationen selber schon erlebt. ich kann das urteil sehr gut nachvollziehen, auch wenn ich selber krad-fahrer bin: ist der beluchtung vorne scheisse, ballert es irgendwann.
und in diesem fall ist der autofahrer garaniert NICHT ABSICHTLICH in das krad gefahren: er hat das krad einfach wegen der scheiß scheinwerfer nicht gesehen. das hat nix mit §1 stvo , rücksichtnahme etc. zu tun. bei dem verfahren ging es um ein führerscheinentzug (nicht mit fahrverbot verwechseln) und einem (sehr) hohen bußgeld und körperverletzung bzw. schmerzensgeld. von dem wurde der autofahrer freigesprochen. UND: es gibt offizell noch keinen unfallverursacher. und darüber wird sich ja noch gestritten. vorallem die versicherungen untereinander. weiters wird wohl ende de sjahres entschieden, so wie ich das gehört habe. schmerzensgeld muss dann ja vom unfallverursacher geholt werden. und das wird sich noch laaaaaaaaaaaange hinziehen.

aber es interessiert quasi gar nicht, wer oder was schuld ist. mir ging es nur in diesem thread darum, dass es anscheinend doch besser ist, auf diese linsen-technik zu verzichten und lieber ein scheinwerfer mit mehr streulicht zu nutzen. es gibt ja auch genu zugelassen 7zoll scheinwerfer in reflektortechnik. auch kommt dieses jahr wohl noch der erste 7zoll scheinwerfer mit streuscheibe; ob auch für krad, weiss ich nicht... wäre aber schon cool.

ricky

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