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Geschrieben von rubbeldiekatz am 21.04.2017 um 14:11:

Ryker, vielen vielen Dank für deinen ausführlichen Input.

Zwei Fragen hätte ich noch: was kann ich mir unter diesem ominösen Fahrtest vorstellen und was kostet dann grob die gesamte Veranstaltung mit Einzelabnahme und diesem Fahrtest?

beste Grüße 


Geschrieben von Ryker am 21.04.2017 um 17:42:

Nu ja, ein TüV Prüfer, der diese Fahrversuche durchführen darf, setzt sich auf deinen Bock und fährt damit.
Wenn er heile wieder an der Station ist, und alle anderen Parameter ok sind, sollte einer Eintragung nichts im Wege stehen.
Worauf zu achten ist, steht ja im Grundatz in dem PDF vom Hersteller. Die Kosten liegen so bei 150 EUR plus/minus ...


Geschrieben von Al_der_Schwede am 21.04.2017 um 20:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
Ne, es gibt nur das PDF bei W&W, und das ist weder eine Freigabe, noch so ausreichend klar betextet, das da eine Änderungsabnahme möglich wäre.
Das ist schon irgendwie "schwammig" formuliert, da könnt man denken, dass da ne Änderungsabnahme reicht, tut es aber leider nicht.
Ich war damit bei der GTÜ, Dekra und anschließend beim TüV. GTÜ und Dekra haben abgewunken, geht nur per Einzelabnahme beim TüV mit Fahrtest.

Ergo, zahlen und fröhlich sein...

Aber wenn man schon einen Schein vorlegen kann, bei dem der Fahrversuch durchgeführt und für gut befunden wurde und die Reifen eingetragen sind, sollte es doch etwas einfacher - und billiger- sein.....oder???
 


Geschrieben von Ryker am 21.04.2017 um 20:07:

Nein, denn a: müsste man erstmal an so einen Schein kommen, und b: hat dieser keine Gültigkeit.
Hier gilt: Jedes Mopet aufs Neue, egal ob selbiges Model oder nicht. Finde ich zwar auch blöd, is aber so.


Geschrieben von rubbeldiekatz am 09.05.2017 um 11:08:

Ryker, nochmals Danke für die Bilder und Erfahrungsberichte. Mein Schrauber hat die Reifen bestellt und freue mich wie Sau. Bilder folgen Anfang Juni...


Geschrieben von Ryker am 09.05.2017 um 19:57:

So, zur Info:
Hab heute die Bates Baja Reifen und den Bates Baja Lenker von W&W eingetragen bekommen.
War beides kein Problem, aber nur, wie schon erwähnt, nur per Einzelabnahme zum Zwecke der Wiedererlangung der Betriebserlaubis.
Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass die Mopete ansonsten vollkommen Streetlegal daher kommt.
Gleich noch HU/AU mit bei. Hat 205 eur und büschen gekostet. Was noch dazu kommt is dann die Eintragung inne Papiere beim Verkehrsamt.

Und, obwohl bei mir als max. Km/h 190 im Schein steht, und die Reifen mit max. 190 deklariert sind (Winterreifenkennung), ist der 190er Warnaufkleber Pflicht.
Das liegt an den Toleranzen, also muss der Sticker aufn Tacho oder an den Bremszylinder, hauptsache als Fahrer hat man ihn im Auge.
Ob der nötig wäre, wenn als max. Km/h 180 im Schein steht, hab ich dann nich mehr gefragt Augenzwinkern
 


Geschrieben von rubbeldiekatz am 10.05.2017 um 07:42:

Hallo Ryker, sauber dass bei dir alles geklappt hat. Das bedeutet, nachdem die Reifen montiert und vom TÜV geprüft wurden, muss man nochmal mit dem Schreiben zum Verkehrsamt um die Reifen in den Schein schreiben zu lassen? Dachte, man bekommt bei der Abnahme vom Prüfer eine finale Bestätigung und kann dann endlich fahren..? Nochmal danach zum Amt wäre ja ätzend...


Geschrieben von Ryker am 10.05.2017 um 13:29:

"Früher" war das mal so, dass der TüV das gleich in den Schein gedruckt hat.
Man hat ja vom TüV die finale Bestätigung erhalten. In Form eines entsprechenden Gutachtens nach §21 bla bla bla....
Das heißt, die Betriebserlaubnis, die durch die Montage der Reifen ohne Freigabe des Herstellers die Betriebserlaubnis hat erlöschen lassen, ist somit wieder hergestellt.
Ergo darfste auch mit fahren. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere hat unverzüglich zu erfolgen, so stehts halt mit drauf.
Wie lange du das dann vor dir her schiebst bleibt dir überlassen Augenzwinkern

 


Geschrieben von rubbeldiekatz am 13.05.2017 um 06:51:

Eintragung erfolgt aber nur in den Schein (Teil I), oder?

Den Brief (Teil II) muss ich wohl nicht mitnehmen?

Noch drei Wochen, dann habe ich endlich den Termin für die neuen Schlappen cool


Geschrieben von Ryker am 13.05.2017 um 07:12:

Da gehe ich von aus, dass das nur in den Schein kommt, den Brief nehme ich aber trotzdem mit zum Amt.
Nich das was fehlt an Unterlagen, und ich wieder mit nichts nen Abflug machen kann.

Wenn du die Pellen drauf hast, mach ma Bild.


Geschrieben von rubbeldiekatz am 13.05.2017 um 08:00:

Fotos kommen am 08.06.


Geschrieben von françois am 13.05.2017 um 10:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
"Früher" war das mal so, dass der TüV das gleich in den Schein gedruckt hat.
Man hat ja vom TüV die finale Bestätigung erhalten. In Form eines entsprechenden Gutachtens nach §21 bla bla bla....
Das heißt, die Betriebserlaubnis, die durch die Montage der Reifen ohne Freigabe des Herstellers die Betriebserlaubnis hat erlöschen lassen, ist somit wieder hergestellt.
Ergo darfste auch mit fahren. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere hat unverzüglich zu erfolgen, so stehts halt mit drauf.
Wie lange du das dann vor dir her schiebst bleibt dir überlassen Augenzwinkern

es hat den anschei dass es dabei nur um zusaetzliiche geldausgaben geht....unglücklich
 


Geschrieben von rockerle69 am 13.05.2017 um 11:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von rubbeldiekatz
Eintragung erfolgt aber nur in den Schein (Teil I), oder?

Den Brief (Teil II) muss ich wohl nicht mitnehmen?

Noch drei Wochen, dann habe ich endlich den Termin für die neuen Schlappen cool

In Germanien ist das wohl so, dass das in beides eingetragen wird.
Wenn z.B. der Fz-Schein abhanden kommt, hast du sonst auch keinen Nachweis darüber, was da alles drin eingetragen war.
Macht ja auch sonst keinen Sinn einen Fahrzeugschein und Brief zu haben.
Hier in CH gibt es nur den Fahrzeugausweis mit Stammnummer, Kontrollschild usw.und fertig.
Alle anderen Infos über technische Änderungen werden zentral beim Strassenverkehrsamt erfasst und abgelegt.

 

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

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Geschrieben von stonemuc am 13.05.2017 um 11:28:

Das wird in Deutschland mittlerweile alles nur im Fahrzeugschein eingetragen - und die Eintragungen werden auch zentral gespeichert und müssen am PC mit dem KZ oder der VIN nur abgerufen werden - also kein Problem.

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Mein Sporty Thread


Geschrieben von rockerle69 am 13.05.2017 um 11:29:

Wozu braucht es dann noch den Brief?
Wird das dann in den Brief bei Halterwechsel eingetragen?

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