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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 02.08.2008 um 18:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
Ich hab meins beim strengen Tüv Bayern ohne Gutachten eingetragen bekommen . Wenn die Werte nicht so arg abweichen , dürfte das doch kein Prob sein oder ?

Döppi datt Ding iss doch schon eingetragen Baby Baby Baby Baby
Irgendwie scheinen die in der Werkstatt ein bisschen verpeilt zu sein Augen rollen
Anscheinend muss ich mich selber um die Sache kümmern böse

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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 02.08.2008 um 18:50:

Zitat von Jack Harley
Also: Zonk, hat dein Kumpel sich mal geäußert, warum die Karre jetzt beschlagnahmt wurde?

Ach so habe eben noch mal mit Billyboy telefoniert Freude
Der Vorwurf der Ihm gemacht wurde rotes Gesicht BETRUG geschockt geschockt geschockt geschockt
Mal sehen wie das dann letztendlich aus gehen wird verwirrt

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Geschrieben von Jack Harley am 02.08.2008 um 20:13:

Zitat von Prof. Dr. Zonk
Zitat von Jack Harley
Also: Zonk, hat dein Kumpel sich mal geäußert, warum die Karre jetzt beschlagnahmt wurde?

Ach so habe eben noch mal mit Billyboy telefoniert Freude
Der Vorwurf der Ihm gemacht wurde rotes Gesicht BETRUG geschockt geschockt geschockt geschockt
Mal sehen wie das dann letztendlich aus gehen wird verwirrt

verwirrt Betrug? Wohl kaum. Wenn dann wohl eher Urkundenfälschung. Ich wüßte nicht, wie man den Tatbestand des Betruges durch Fahren eines nicht ordnungsgemäßen Mopeds erfüllen könnte. Augen rollen

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 02.08.2008 um 20:38:

Zitat von Jack Harley
Zitat von Prof. Dr. Zonk
Zitat von Jack Harley
Also: Zonk, hat dein Kumpel sich mal geäußert, warum die Karre jetzt beschlagnahmt wurde?

Ach so habe eben noch mal mit Billyboy telefoniert Freude
Der Vorwurf der Ihm gemacht wurde rotes Gesicht BETRUG geschockt geschockt geschockt geschockt
Mal sehen wie das dann letztendlich aus gehen wird verwirrt

verwirrt Betrug? Wohl kaum. Wenn dann wohl eher Urkundenfälschung. Ich wüßte nicht, wie man den Tatbestand des Betruges durch Fahren eines nicht ordnungsgemäßen Mopeds erfüllen könnte. Augen rollen

Genau das isses ja Baby Baby Baby Baby
Warten wir mal ab wie es ausgeht rotes Gesicht

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Geschrieben von ju am 02.08.2008 um 20:59:

bitte nicht lachen.....
habe meine harley aus luxenburg.in trier wurde sie dann von dem verkaeufer durch den tuev gebracht.
sollte ich sie mal von jemanden durchchecken lassen ob alles erlaubt ist.-oder legt man bzw. frau es einfach drauf an.
dass der auspuf nicht ok war habe ich selbst gehoert.es tat mir zwar in der seele weh ..aber ich habe leisere endstuecke gewechselt.
wenn ich jetzt beim tuev oder dekra freundlich nachfragen wuerde,weckt dass doch nur schlafende hunde.
und da ich ja nu wirklich der absolute anfaenger bin...
weiss jemand rat?ist eine 93 heritage mit beiwagen von walter


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 02.08.2008 um 21:07:

Zitat von ju
bitte nicht lachen....und wenns geht keine bloeden sprueche.

habe meine harley aus luxenburg.in trier wurde sie dann von dem verkaeufer durch den tuev gebracht.
sollte ich sie mal von jemanden durchchecken lassen ob alles erlaubt ist.-oder legt man bzw. frau es einfach drauf an.
dass der auspuf nicht ok war habe ich selbst gehoert.es tat mir zwar in der seele weh ..aber ich habe leisere endstuecke gewechselt.
wenn ich jetzt beim tuev oder dekra freundlich nachfragen wuerde,weckt dass doch nur schlafende hunde.
weiss jemand rat?
ju

Nun wenn DU schon leisere Endstücke drauf hast ist das OK Augenzwinkern
Hast Du denn niemand deines Vertrauens der sich in der Materie auskennt verwirrt
Solange die Maschine noch relativ original aussieht habe ich da wenig Bedenken smile
Aber am besten Du stellst mal ein Bild rein, dann kann man sich einen kleinen Überblick verschaffen Freude

Gruss Prof. Dr., Zonk großes Grinsen

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Geschrieben von ju am 02.08.2008 um 21:09:

mach ich gerne,bin im moment auf malle und kann hier keine bilder verschicken.
in ein paar tagen kommen die photos.
dank dir schon mal vorab!


Geschrieben von uwe-64 am 06.08.2008 um 20:42:

Auszug aus der Stvzo, Aktueller Rechtsstand: 1. Juni 2008


§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage.


(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie

1. mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nr. 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 349 S. 21), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) oder

2. mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nr. 1.3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) oder

3. mit dem Markenzeichen „e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nr. 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1)

gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für

1. Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden,

2. Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.

(3) Kraftfahrzeuge, die gemäß Anlage XIV zur Geräuschklasse G 1 gehören, gelten als geräuscharm; sie dürfen mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug" gemäß Anlage XV gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeuge dürfen mit diesem Zeichen nicht gekennzeichnet werden. An Fahrzeugen dürfen keine Zeichen angebracht werden, die mit dem Zeichen nach Satz 1 verwechselt werden können.

(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

(5) Technischer Dienst und Prüfstelle im Sinne der in Absatz 2 und 3 genannten Regelwerke ist das Institut für Fahrzeugtechnik beim Technischen Überwachungs-Verein Bayern Sachsen e.V., Westendstraße 199, 80686 München. Es können auch andere Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von der obersten Landesbehörde anerkannte Stellen prüfen. Der Technische Dienst ist über alle Prüfungen zu unterrichten. In Zweifelsfällen ist er zu beteiligen; bei allen Fragen der Anwendung ist er federführend.

STVZO


Geschrieben von heartbeat am 08.08.2008 um 07:51:

Zum lieben TÜV:

Alles was der TÜV Prüfer X einem eingetragen hat, kann einem der Prüfer Y z. B. bei der nächsten Hauptuntersuchung wieder austragen.

Also ein TÜV Eintrag kann, muss aber nicht für die Ewigkeit bestand haben. Gefälligkeitseintragungen in einem bestimmten Rahmen sind nun mal an der Tagesordnung und das weiss auch jeder Polizist oder TÜV, DEKRA oder sonst was für ein Sachverständiger. Genauso, dass viel Moppeds die Hauptuntersuchung mit Stempel (ohne Eintragungen)passieren, die aufgrund von An- und Umbauten nie eine Plakette hätten bekommen dürfen.

Also alles eine Frage der Kontakte! Augenzwinkern

Viele Grüße
heartbeat


Geschrieben von ju am 08.08.2008 um 20:18:

also im klatext könnte das heissen: mit viel glück , etwas charme und beziehungen kommt man durch verwirrt
hoffe das glück bleibt mir treu.....beziehungen und charme gibbet nich
ju


Geschrieben von heartbeat am 07.10.2008 um 10:09:

@Prof.Dr.Zonk

Gibt es eigentlich bei der Sache schon was neues??

Wie ist es nun für Deinen Kumpel ausgegangen??

Gruß
heartbeat


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 07.10.2008 um 18:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von heartbeat
@Prof.Dr.Zonk

Gibt es eigentlich bei der Sache schon was neues??

Wie ist es nun für Deinen Kumpel ausgegangen??

Gruß
heartbeat

Sorry ja gab nen Ergebnis Augen rollen

140 Euro Strafe und Punkte das wars rotes Gesicht
Dafür haben die so einen Aufriss gemacht Baby Baby
Die Abschleppkosten wurden nie berechnet bzw. hat wohl der Statt getragen.
Verfahren wurde eingestellt fröhlich fröhlich

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Geschrieben von George am 07.10.2008 um 19:58:

Hat er denn jetzt irgendwas "zurück-gebaut"????

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 07.10.2008 um 21:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Hat er denn jetzt irgendwas "zurück-gebaut"????

Na ja nicht so wirklich Augen rollen
Zumindest hinten Blinker dran, und Auspuff hat jetzt Deckel zum auf- und zudrehen fröhlich

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Geschrieben von heartbeat am 08.10.2008 um 13:56:

Danke für die Antwort.

Na dann ging das ja für Deinen Kumpel noch recht gut aus. Auf der anderen Seite fragt man sich wirklich ob der ganze Aufriss der Behörde(n) sein muss. Da kann man die Steuergelder auch anders sinnlos vergeuden! Augenzwinkern

Gruß
heartbeat