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Geschrieben von Roadking57 am 26.09.2012 um 06:12:

......ja!


Geschrieben von Eightball am 26.09.2012 um 06:15:

Zitat von Hilly883

Sag mal last Ihr eure Lenker eintragen?

Nö. cool

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Jon01 am 26.09.2012 um 06:48:

Nö :-)

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?postid=816503#post816503


Geschrieben von DonVito am 26.09.2012 um 10:39:

smile das interessiert glaube ich auch niemand in der Schweiz...
Hab den HD Sportster Dragbar in Schwarz bestellt. Stromkabel werden nach innen verlegt.

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Seventy Two, Breakout and now FortyEight smile


Geschrieben von Roadking57 am 26.09.2012 um 11:11:

solange man nen original HD Lenker verbaut ( egal von welchem Modell) braucht auch nix eingetragen werden! Hast Du aber nen Zubehör Lenker mit Gutachten , dann muss eingetragen werden. Haste Du einen Lenker mit ABE dann muss nicht eingetragen werden. Alles ganz einfach!


Geschrieben von Eightball am 26.09.2012 um 15:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roadking57
solange man nen original HD Lenker verbaut ( egal von welchem Modell) braucht auch nix eingetragen werden! Hast Du aber nen Zubehör Lenker mit Gutachten , dann muss eingetragen werden. Haste Du einen Lenker mit ABE dann muss nicht eingetragen werden. Alles ganz einfach!

Das ist so nicht ganz richtig. Der HD Lenker muss entweder für den Hobel zugelassen sein, sprich war bei erlangen der BE drauf, oder hat ein E Zeichen (eher unwahrscheinlich). Ansonsten muss der genauso eingetragen werden. Ob das einem auffällt ist natürlich die andere Frage.

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Geschrieben von DonFlo am 26.09.2012 um 16:21:

Die Fehling Drag Bar mit Teilegutachten musst man eintragen geht aber ohne probleme.

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Mir ist egal ob du schwarz, schwul, lesbisch, dick oder dünn bist.....ich hasse einfach alle Menschen generell...


Geschrieben von DaGauna am 02.10.2012 um 09:03:

Der große Sportster-Lenker-Vergleich

Also da ich nicht der größte bin (1m80cm) weiß ich nicht ob ich den flyerbar 81cm oder den mit 85cm nehmen soll, hab auf meiner 48er einen großen tank (nightster) und möchte eventuell auch einen tanklift verbauen. Passt da der flyerbar optisch oder ist ein niedriger z-lenker besser. Vielleicht kann mal jemand von seinen erfahrungen berichten....
Thx und lg

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....bleibt geschmeidig


Geschrieben von Neo am 02.10.2012 um 10:57:

Zitat von DaGauna
Also da ich nicht der größte bin (1m80cm) weiß ich nicht ob ich den flyerbar 81cm oder den mit 85cm nehmen soll, hab auf meiner 48er einen großen tank (nightster) und möchte eventuell auch einen tanklift verbauen. Passt da der flyerbar optisch oder ist ein niedriger z-lenker besser. Vielleicht kann mal jemand von seinen erfahrungen berichten....
Thx und lg

Hello again,...Augenzwinkern
...ich war letzte woche erst beim smile der hatte ne nightster stehn...diese war sehr geil umgebaut, mit 180er mit kurzem heck usw....und u.a. einen 85cm flyerbar verbaut inkl. Logischerweise nightster tank mit tanklift ....ich fands einfach nur super fett....optisch wie es soll,...ergonomisch bei meinen 184 cm ...auch gut....!


Also...machen,....und dann bilder reinstellen....viel erfolg !

Beste grüsse neo!

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⚡️ ride on the wild side ⚡️


Geschrieben von Roadking57 am 02.10.2012 um 11:09:

Zitat von Eightball


Das ist so nicht ganz richtig. Der HD Lenker muss entweder für den Hobel zugelassen sein, sprich war bei erlangen der BE drauf, oder hat ein E Zeichen (eher unwahrscheinlich). Ansonsten muss der genauso eingetragen werden. Ob das einem auffällt ist natürlich die andere Frage.

dann hat mein smile mich damlas angelogen, als er sagte , die Lenker sind alle für HD homologisiert und von daher nicht eintragungspflichtig. Was ich im Übrigen auch von mehreren anderen Stellen bestätigt bekommen habe.

Damlas ging es um einen Ape der StreetBob an eine Evo Sportster.


Geschrieben von Eightball am 02.10.2012 um 11:28:

Zitat von Roadking57

dann hat mein smile mich damlas angelogen, als er sagte , die Lenker sind alle für HD homologisiert und von daher nicht eintragungspflichtig.

Ja, das hat er wohl. Augen rollen

Das wird oft so gehandhabt, ist aber falsch.

Der Lenker hat immer nur die BE für das Modell, für welches er hergestellt und abgenommen wurde.

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Geschrieben von Roadking57 am 02.10.2012 um 11:38:

uuups selbst mein TÜV Mann hat mich belogen! tz tz tz...........

woher hast Du Dein Wissen?


Geschrieben von Eightball am 02.10.2012 um 11:46:

Aus meinem Job.

Stell dir vor alle Teile eines Herstellers wären für alle seine anderen Fahrzeuge zugelassen. Du baust dir also Teile des Audi R8 an einen A1, z.b. die Stößfänger usw?

Wenn das Fahrzeug beim KBA eine BE erlangt, gilt das für die Teile die angebaut sind. Veränderst du daran was, gibt es Teile, wie z.B. der Lenker, für den du eine neue Freigabe brauchst.

Die Lenkergeschichte wird oft so gemacht. Da es ein Harleyteil ist und auch keine Nummer trägt, wie es bei einem Nachbaulenker der Fall ist, fällt das auch keinem auf. Solange du damit auch nirgends am Fahrzeug hängen bleibst oder aneckst, interessiert das auch keinen.

Ansonsten ists Erlöschen BE wie bei einem Nachbaulenker auch.

Wäre ansonsten eine coole Sache, wenn man alle Teile des gleichen Hersteller einfach so an seine Mühle schrauben kann. Oder vielleicht auch nicht. Augen rollen

Der nette Herr beim TÜV trägt dir aber mit Sicherheit den anderen Harley Lenker ein, wenn er denn die Kriterien oben erfüllt.

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Geschrieben von Roadking57 am 02.10.2012 um 11:59:

..................dann ist das aber noch nicht bis zum TÜV durchgedrungen! Sollte man mal in die " Lose Blattsammlung " mit einfließen lassen, damit die Ingenieure vor Ort auch bescheid wissen! ...ne , ne , ne............alles unwissendes Volk und hundert tausende fahren ohne BE umher!



geschockt

nein er trägt den Lenker nicht ein , ist ja nen Harley Teil und von daher nicht einzutragen. o - Ton vom TÜV !


Geschrieben von Eightball am 02.10.2012 um 12:01:

Wenn du nen gescheiten Prüfer hast, dann sagt er dir das genau so. Augenzwinkern Bei uns ist das gang und gäbe. Augen rollen

Btw.: Nicht alles was der TÜV gutheißt, kommt später auch durch die Kontrolle. Augen rollen

Zitat von Roadking57
nein er trägt den Lenker nicht ein , ist ja nen Harley Teil und von daher nicht einzutragen. o - Ton vom TÜV !

Ist aber eben nicht das Teil, was auf das Mopped gehört. cool

Im Endeffekt gehts nur darum, das dir der Fuzzi bescheinigt, dass der andere Lenker genauso gut funktioniert wie der, der ursprünglich drauf gehört, sprich nirgends aneckt usw. Das ist ja bei verschiedenen Lenkern verschiedener Modell nicht selbstredend. Augen rollen

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