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Geschrieben von Agossi am 04.06.2024 um 21:59:

So, alle waren gleichtzeitig.

Aber ich muss dich warnen, du wirst schockiert sein, wie leise die sind. Dann versteht du auch, warum dich die Poser alleine vom Zuschauen rausgewunken haben...

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Wenn dir der Staat alles gibt, was du willst,
wird er dir irgendwann alles nehmen, was du hast.

Freiheit und Frieden für die Ukraine!
 


Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2024 um 02:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
Das verstehe ich nicht. Vielleicht kann einer unserer Rechtsexperten helfen:

@motorcycle boy 135 Euro und 1 Punkt: "Fahren ohne Betriebserlaubnis mit vorsätzlicher Gefährdung ( Lärm ) anderer Verkehrsteilnehmer"
Kann man so machen und wird in der Kombi gerne genommen.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von true black am 05.06.2024 um 05:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Tinnefou-jun
Klar, wer den falschen Auspuff fährt, der kann sich Ärger einhandeln.
Was ich mich dabei immer frage, ist bei einer Beschlagnahmung
"Die Verhältnismäßigkeit der Mittel"
beachtet worden?
Kann/Darf das auch angewendet werden, wenn ich zu kleine Spiegel oder einen SAE-Scheinwerfer fahre?
...nur wegen der Beweissicherung...

Kumpel von mir hat bei einer Kontrolle der Einsatzgruppe Motorrad in Südbayern auch seine BE wegen eines China-Scheinwerfers verloren. Hätte Glück, das die Sonne gescheint hat. Durfte weiterfahren. Bei einer Kontrolle in der Nacht, wäre das Bike stehen geblieben.

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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von BlackStar am 05.06.2024 um 06:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Dann ist’s aber ein schlechter Tipp, sorry.

Denke, er wird in Zukunft gern legal unterwegs sein.

Moin,

nicht immer mittendrin anfangen zu lesen und dann danebenliegen mit dem Geschwätz, denn Du hast offensichtlich seinen Beitrag am 04.06.2024 um 16:04 Uhr nicht gelesen Baby

BlackStar

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Geschrieben von Gizmo89 am 05.06.2024 um 06:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Also nochmals zum Mitlesen:

- vor 1994 können alle Töpfe angebaut werden, die die Geräuschwerte erfüllen, egal ob mit oder ohne e-Nummer, ob von einer Ducati oder Harley, alles egal. Müssen aber eingetragen sein, wie sonst wohl soll die Konformität nachgewiesen werden?
- ohne Eintragung können nur die Originaltöpfe (Nrn. laut Ronnies Partfinder) gefahren werden (i.d.R. dürfen die dann sogar lauter sein, da "Alterung" berücksichtigt werden muss).
- Nachrüstanlagen mit ABE (EG/ECE-ABE), die mit der Checkkarte, dürfen nur montiert werden, wenn sie ausdrücklich für dieses Modell und Jahrgang zugelassen sind. Das wird schwierig, weil es 1992 noch keine europäischen Zulassungsnummern für die Bikes gab. Da dann die Zulassungen nur für ein bestimmtes Land gültig sind, wird kein Hersteller diesen Aufwand auf sich nehmen (eine Typenzulassung einer Auspuffanlage kostet zwischen 8-15k€, je nach Jahrgang der Norm und Prüfverfahren).
- BSL und Kesstech hatten da mal was im Angebot, von der Form her Supertrapp-Töpfe, aber Innenleben mit Prostata-Problemen, also original unbrauchbar (Sound und Leistung schlimmer als Serientöpfe).

Wenn du Pech hast, gerätst du morgen mit den e1-Töpfen wieder in eine Kontrolle und das Theater geht von vorne los.

Servus,

zum Threadersteller: dein Moped war eh schnell wieder bei dir. Sei froh, zahl die Strafe und lass gut sein. Ist doch alles so ok bzw. wurde alles geschrieben. Natürlich haben die "falsch" gemessen, das wissen die auch. Aber es ging denen ja nie um eine korrekte Messung sondern lediglich um die Bestätigung einer anfänglichen Vermutung. Also....alles gut. Die hatten Recht und aus. Ist wie so oft im Leben. Mit Glück hättens dich fahren lassen, mit bisschen Pech ne kleine Strafe und erneute Vorführung, und du....hast eben die Arschkarte und volles Programm bekommen. Abhaken und Ende.

Fahre ebenfalls eine 92er Evo FXSTC
Aktuell verbaut sind eingetragene Schalldämpfer ohne e Kennung.

Kann einer die oben stehende Aussage zu Anlagen mit ABE und Kärtchen bestätigen? Hab mich bisher nicht damit beschäftigt da ich ja immer den Vorteil von "Topf ohne e ist erlaubt wenn eingetragen" nutzen konnte.

Problem: Bin aktuell am überlegen mir eine Penzl zu holen. Bin mit meinem Klang super zufrieden, würde aber ab und an gerne ein bissl leiser unterwegs sein (Morgens den Nachbarn zuliebe, in den Bergen donnerts schon ordentlich an den Steinwänden vorbei....das kann ich auch mit Gefühl in der rechten Hand nicht mehr regeln). Nur am Rande ohne ein Fass zu öffnen....ich befürchte der Sound wird mit Penzl offen eher nicht mehr so toll sein :-( 

Bei den Penzl Töpfen (nehme ich jetzt einfach mal als Beispiel) steht auf der Karte die Nummer der Töpfe, Hersteller, Hersteller Bike, Typ Bike. Wäre bitter wenn ich mir für 2k Schalldämper hole mit ABE und die dann noch eintragen müsste, bzw. mit einem Prüfer kämpfen da die meisten eine Eintragung von ABE Töpfen ja ablehnen.

VG

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Wennd wurst so dick wias broad is , na is wurst wia dick as broad is Freude


Geschrieben von Agossi am 05.06.2024 um 06:47:

Beim Typ Bike (bei den Tourern z.B. FLT, FL1, FL2 etc) ist der Jahrgang implizit angegeben. Auf dem Beiblatt steht dann explizit die KBA (bis 1996 möglich), bzw. die EG-ABE (meist ab 1992/93).
Auf deinem Fahrzeugausweis steht die Gesamtgenehmigungsnummer (vermutlich noch die KBA-Nr.) deines Bikes, diese muss auf dem Beiblatt aufgeführt sein.

Auf dem Kärtchen steht ja dann die e-Nr. des Topfes. Mithilfe einer Datenbank können die Prüfer dann feststellen, was auf dem Beiblatt aufgeführt ist (hier in CH muss man das Beiblatt immer mitführen, da es keine solche Datenbank gibt...).

Aber ein Tipp: der Klang einer Auspuffanlage kann mit Einbau eines Steckkatalysators nicht nur leiser, sondern auch besser gemacht werden.

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Geschrieben von HD501 am 05.06.2024 um 06:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von BlackStar
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Dann ist’s aber ein schlechter Tipp, sorry.

Denke, er wird in Zukunft gern legal unterwegs sein.

Moin,

nicht immer mittendrin anfangen zu lesen und dann danebenliegen mit dem Geschwätz, denn Du hast offensichtlich seinen Beitrag am 04.06.2024 um 16:04 Uhr nicht gelesen  Baby

BlackStar

@BlackStar 
Immer locker bleiben. Das hab ich schon gelesen. Außerdem hat er das nur geschrieben, weil du im zu verstehen gegeben hast, dass du 30 Jahre mit den US Tüten gefahren bist und nie Probleme hattest. 
Wieso müssen manche, die sich auf den Schlips getreten fühlen, immer gleich austeilen. Einfach normal deine Meinung schreiben und gut ist.

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Gizmo89 am 05.06.2024 um 07:05:

Vielleicht gehe ich den leichten Weg....einfach beim Hersteller nachfragen :-) . natürlich mit "Hirn an"...der will ja was verkaufen. 

zum Thema Klang: in den Penzl Töpfen sind Kats verbaut. Würde ich eh drinnen lassen...sonst wären das Dragpipes mit Klappe offen und ich wäre wieder in der Lautstärke die ich garnicht will.
Mir gefällts schön tief bollernd ....aber ich fahre halt gern Touren und möchte mein Hobby auch in 20 oder 30 Jahren noch ausüben. Und zwar im Urlaubsmodus, nicht mit der ständigen Angst irgendwo stillgelegt zu werden.

Zurück zum Thema. Bin gespannt wies weitergeht

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Geschrieben von winne2 am 05.06.2024 um 07:20:

Hallo
was passiert eigendlich wenn man einer Penzl Anlage offen fährt und die Rennleitung zieht einen raus ? Wieviel Phon hat denn eine Penzel Anlage offen und geschlossen ?

Grüsse


Geschrieben von HD501 am 05.06.2024 um 07:27:

Hatten wir auch schon unzählige Male.
Mechanische Klappe darf nur geschlossen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Offen ist ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Je nach dem wo du angehalten wirst, kann’s glimpflich oder sehr hart ausfallen

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Geschrieben von Kitkat am 05.06.2024 um 10:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Beim Typ Bike (bei den Tourern z.B. FLT, FL1, FL2 etc) ist der Jahrgang implizit angegeben. Auf dem Beiblatt steht dann explizit die KBA (bis 1996 möglich), bzw. die EG-ABE (meist ab 1992/93).
Auf deinem Fahrzeugausweis steht die Gesamtgenehmigungsnummer (vermutlich noch die KBA-Nr.) deines Bikes, diese muss auf dem Beiblatt aufgeführt sein.

Auf dem Kärtchen steht ja dann die e-Nr. des Topfes. Mithilfe einer Datenbank können die Prüfer dann feststellen, was auf dem Beiblatt aufgeführt ist (hier in CH muss man das Beiblatt immer mitführen, da es keine solche Datenbank gibt...).

Aber ein Tipp: der Klang einer Auspuffanlage kann mit Einbau eines Steckkatalysators nicht nur leiser, sondern auch besser gemacht werden.

Auf meinem Kärtchen von meiner KessTech, steht kein Baujahr, sondern nur e5 0018 und Fabrikat: Harley-Davidson FXST/FXD/FS2/FD


Geschrieben von Websucht am 05.06.2024 um 10:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von winne2
Hallo
was passiert eigendlich wenn man einer Penzl Anlage offen fährt und die Rennleitung zieht einen raus ? Wieviel Phon hat denn eine Penzel Anlage offen und geschlossen ?

Grüsse

geschlossen nicht mehr als das was in deinem Fahrzeugschein angegeben ist und offen siehe Beitrag von HD501.

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Geschrieben von winne2 am 05.06.2024 um 13:13:

Hallo
Danke für die Antworten.

Was ist denn wenn die Anlage offen ist und im Schein 99 P steht.
Ein Kumpel hat sowas .
Ich selber habe eine andere Anlage drauf .
Grüsse


Geschrieben von Schneckman am 05.06.2024 um 14:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von winne2
Hallo
Danke für die Antworten.

Was ist denn wenn die Anlage offen ist und im Schein 99 P steht.
Ein Kumpel hat sowas .

.
.
Auch wenn es eine unbequeme Wahrheit ist - aber wenn es heißt, daß diese Anlage auf öffentlichen Straßen nur geschlossen gefahren werden darf, dann ist die Phonzahl im Schein unerheblich.
Verstehe sogar ich, obwohl ich noch nie eine Klappenanlage hatte.

Der Kumpel weiß das nicht....oder es ist ihm Bahnhof.

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Geschrieben von carbonfreak am 05.06.2024 um 14:22:

Diese Anlagen haben ohnehin das Problem, dass die Gurkentruppe gern behauptet, gerade eben haben Sie die Klappe geschlossen, als sie uns bemerkt haben. Wir Alle haben genau gehört, dass sie vorher verbotswidrig offen gefahren sind. Wir sind 3 Beamte, Sie sind allein…. .

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