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Geschrieben von Onkel koe am 09.11.2024 um 20:46:

Kann man auch bei AliExpress kaufen einmal mit Kabel und einmal Stecker und Buchsen für 2 €


Geschrieben von Andreas1973 am 10.11.2024 um 09:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
In der Regel, ist ein orange-dauerleuchtendes nach vorne oder nach hinten ausgerichtetes Postionslicht nicht zulässig!
Man sieht aber immer wieder (Import ? -Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr die so rumfahren  (wo kein Kläger, da kein Richter).
Wer aber so einen Unfall verschuldet .....

Und genau so ist es bei der neuen BMW GS und auch der Africa Twin seit 2020. Die nutzen den orangenen Blinker als Dauerlicht. und das sind keine Importvarianten sonder EU zugelassene Fahrzeuge


Geschrieben von oldman63 am 10.11.2024 um 09:26:

Nicht ganz richtig !

Bei Honda, wie schon erwähnt, ist die Blinker-"Postionslicht" - Funktion abgesegenet seit 2013, also legal.

" Rechtliche Grundlage ist die weltweit für Fahrzeughersteller gültige UNECE-Vorschrift 53.01. Sie bezieht sich nur auf die Motorrad-Front, die Blinker hinten arbeiten weiter wie gewohnt. Das erste Motorrad, das mit Dauerlicht-Vorderblinkern in Deutschland auf den Markt kam, war die Honda CBR 600 RR des Modelljahrs 2013. "

Bei allen BMW GS 1200/1250 / 1300 ist das nicht der Fall. Schau dir doch mal Videos von den GS aus 2021 - 2024 an, nicht mal die GS 1300 hat gelbe Postions-Begrenzungsleuchten in der EU. In USA, klar, da Pflicht. Also, das " leuchten " läßt der Eigentümer freischalten, decodieren. Das ist das " Nutzen der Funktion ", aber die Blinker haben für diese Funktion keine Erlaubnis.  Es darf ja jeder wie er mag, aber als Polizist kannst jede BMW mit gelb leuchtendem Pos. Licht abkassieren. Ist mit Harley ähnlich, und NUR wegen einer FARBE sich der Kontrolle anzubiedern, also da muss man auch schon masochistisch veranlagt sein. 

Aus diesem Video, leuchten die Blinker als Pos. Licht ? In den ersten 5 Sek. zu sehen.

Wäre es Serie, wie du glaubst, warum ist das nicht so ?

Ein Video von 1000 PS      

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Du darfst deine Meinung frei äußern, solange du im Gegenzug auch die Meinung anderer respektierst.

Alles unter 400kg ist ein Leichtkraftrad ! großes Grinsen


Geschrieben von joe.sixpack am 10.11.2024 um 09:39:

 @oldman63 

Zumindest im Bezug auf die BMW trifft das nicht zu. Die 1250GS ab 2022 hat das gelbe Positionslicht ohne Freischaltung durch den Besitzer.

Das gelbe Dauerlicht halte ich allerdings für bedenklich, denn es kann bei unaufmerksamen Autofahrern an Einbiegungen für Blinklicht gehalten werden. Solche Situationen hatte ich schon, darum habe ich umgerüstet auf weiße Positionslichter. Seitdem ist das nicht mehr vorgekommen.

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>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von Schimmy am 10.11.2024 um 09:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von oldman63
........
Es darf ja jeder wie er mag, aber als Polizist kannst jede BMW mit gelb leuchtendem Pos. Licht abkassieren. Ist mit Harley ähnlich, und NUR wegen einer FARBE sich der Kontrolle anzubiedern, also da muss man auch schon masochistisch veranlagt sein.

Moinsen @oldman63 ,

Höre doch bitte auf solche "Unwahrheiten" zu posten und lies lieber einmal in der ECE-R 53, die ich HIER gepostet habe, nach.
GELBE Positionsleuchten (Begrenzungsleuchten) sind genauso legal, wie WEISSE. Augenzwinkern Ob es "Sinn" macht, steht auf einem andern
Blatt.

GReetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von RoadGlide13 am 10.11.2024 um 09:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von joe.sixpack
zum zitierten Beitrag Zitat von Andreas1973
Ich frag jetzt noch mal blöd nach 
muss der 3 Kontakt weiter wie zur Lenkerarmatur gelegt werden ?

Solltest Du die originalen 3-poligen Einsätze besorgen und verwenden wollen, so ist das ein komplettes 3-aderiges Kabel und Du brauchst keine zusätzliche Leitung legen.

Moinsen Joe, 

Ist das so richtig zu verstehen?

Am Vierpoligen -Stecker 
PIN 3 =  BK = Masse 
PIN 1+4 = V/BN = Blinksignal
PIN 2 = BE = Dauerplus = TFL

Habe ich das so richtig interpretiert. 

Vielen Dank für Deine Rückantwort.


Geschrieben von oldman63 am 10.11.2024 um 10:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von joe.sixpack
 @oldman63 

Zumindest im Bezug auf die BMW trifft das nicht zu. Die 1250GS ab 2022 hat das gelbe Positionslicht ohne Freischaltung durch den Besitzer.

Das gelbe Dauerlicht halte ich allerdings für bedenklich, denn es kann bei unaufmerksamen Autofahrern an Einbiegungen für Blinklicht gehalten werden. Solche Situationen hatte ich schon, darum habe ich umgerüstet auf weiße Positionslichter. Seitdem ist das nicht mehr vorgekommen.

Ne, das Video ist aus 2022, da leuchten keine Blinker.

Aber ich kläre das, werde mal BMW eine E-Mail schreiben. Dann haben wir Klarheit.

Unaufmerksame Autofahrer sensen dich auch mit " Fernlicht an " weg. Gegenfrage: deine gelben Pos. Lampen, an der Harley, selbst umgestrickt ?

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Geschrieben von oldman63 am 10.11.2024 um 10:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von oldman63
........
Es darf ja jeder wie er mag, aber als Polizist kannst jede BMW mit gelb leuchtendem Pos. Licht abkassieren. Ist mit Harley ähnlich, und NUR wegen einer FARBE sich der Kontrolle anzubiedern, also da muss man auch schon masochistisch veranlagt sein.

Moinsen @oldman63 ,

Höre doch bitte auf solche "Unwahrheiten" zu posten und lies lieber einmal in der ECE-R 53, die ich HIER gepostet habe, nach.
GELBE Positionsleuchten (Begrenzungsleuchten) sind genauso legal, wie WEISSE. Augenzwinkern Ob es "Sinn" macht, steht auf einem andern
Blatt.

GReetz  Jo

Lies das und darauf bezieh ich mich. Gelbe Standlichter – BedingungenAufgrund ihrer schmalen Silhouette werden Biker leicht übersehen, vor allem tagsüber. Daher spielen für zweirädrige Kraftfahrzeuge Tagfahrleuchten eine wichtige Rolle. „Aktuell sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland. Der Einbau solcher gelben Standlichter sei jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen sie paarweise, also eine Leuchte pro Seite, und symmetrisch zur Mitte montiert werden. Auch können sie in den jeweiligen Blinker integriert sein. Doch aufgepasst: Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls dürfe ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden, warnt der TÜV. Da müsse schon eine aufwändigere Technik am Werk sein. Und zwar muss die Kombi-Leuchte so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.

DAS steht in deinem Text nämlich nicht drin ! Ich hab ja nie behauptet, das man gelb oder weiß NICHT haben darf. Du darfst es aber NUR unter den Bedingung ( siehe Markierung )  haben. Also, bitte, keine Unterstellungen !

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Geschrieben von oldman63 am 10.11.2024 um 10:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von oldman63
........
Es darf ja jeder wie er mag, aber als Polizist kannst jede BMW mit gelb leuchtendem Pos. Licht abkassieren. Ist mit Harley ähnlich, und NUR wegen einer FARBE sich der Kontrolle anzubiedern, also da muss man auch schon masochistisch veranlagt sein.

Moinsen @oldman63 ,

Höre doch bitte auf solche "Unwahrheiten" zu posten und lies lieber einmal in der ECE-R 53, die ich HIER gepostet habe, nach.
GELBE Positionsleuchten (Begrenzungsleuchten) sind genauso legal, wie WEISSE. Augenzwinkern Ob es "Sinn" macht, steht auf einem andern
Blatt.

GReetz  Jo

Zudem mein lieber Jo,

wenn es den so easy wäre, warum macht sich HD die Mühe, und verwendet weiterhin den europäischen Kabelbaum, wenn der amerikanische ( Blinker leuchten als Begr. Licht ) doch auch zulässig wäre ?
Ja, weil die MC keine Kosten auf sich nehmen will für die Zulassung als Begr.-Licht, wsl. deswegen.

In welcher Region dürfen die Blinker nicht leuchten ohne Zulassung ? In Europa !

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Geschrieben von Andreas1973 am 10.11.2024 um 10:33:

HD nutzt bis zu den Lenkerarmaturen den gleichen Kabelbaum ! Nur ab dem Stecker in den Armaturen zum Blinker werden sie von 3-adrig auf 2adrig.

So ist es bei meiner 2024er RoadKing Special.

Also Stecker besorgen und 3x0,75mm Kabel und gut ist. So habe ich es gemacht und funktioniert perfekt.
Die Custom Dynamic Blinker/Leuchten sind klasse und machen schönes helles Licht. DAs Video dazu hatte ich ja in einem vorherigen Post gezeigt.


Geschrieben von Schimmy am 10.11.2024 um 11:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von oldman63
Zudem mein lieber Jo,

wenn es den so easy wäre, warum macht sich HD die Mühe, und verwendet weiterhin den europäischen Kabelbaum, wenn der amerikanische ( Blinker leuchten als Begr. Licht ) doch auch zulässig wäre ?
Ja, weil die MC keine Kosten auf sich nehmen will für die Zulassung als Begr.-Licht, wsl. deswegen.

In welcher Region dürfen die Blinker nicht leuchten ohne Zulassung ? In Europa !

Moinsen noch einmal,
zum zitierten Beitrag Zitat von Andreas1973
HD nutzt bis zu den Lenkerarmaturen den gleichen Kabelbaum ! Nur ab dem Stecker in den Armaturen zum Blinker werden sie von 3-adrig auf 2adrig.

So ist es (und nicht alleine nur bei Deinem Bike).

@oldman63 
Zitat aus dem von Dir verlinkten Beitrag:
"Doch aufgepasst: Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte.
Keinesfalls dürfe ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden, warnt der TÜV.
Da müsse schon eine
aufwändigere Technik am Werk sein.
Und zwar muss die Kombi-Leuchte so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger
für die jeweilige Seite blinkt."


Der Grund liegt zum Einen darin, dass die Vorschriften - was die Beleuchtung angeht - in den US of A halt einfach andere sind, als in der EU (bei den 1HD Modellen
fungieren beispielsweise ja die Bremsleuchten auch als Blinkleuchten), und zum Anderen sich die Company nicht die Mühe machen will/muss, wenn es schon genügend
Alternativen aus dem Aftermarket gibt. Was den Begriff "aufwändigere Technik" angeht ist DAS ein ziemlicher Bullshit und elektrisch recht einfach lösbar (und zwar so
klein, dass es sogar in das LED-Blink-/Begrenzungslicht-Modul integriert werden kann).

Wenn die Blinkleuchte mit integrierter Begrenzungsleuchte über ein E-Zeichen verfügt und die entsprechenden Kennzeichnungen aufweist (11 bzw. 12 für Blinkleuchte
und 50R für Begrenzungsleuchte ; Beispiel siehe Bild), kann man davon ausgehen, dass die Forderungen aus dem Zitat erfüllt werden (und EGAL, ob WEISS oder GELB). Augenzwinkern


GReetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Schimmy am 10.11.2024 um 11:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von RoadGlide13
Moinsen Joe,

Ist das so richtig zu verstehen?

Am Vierpoligen -Stecker
PIN 3 = BK = Masse
PIN 1+4 = V/BN = Blinksignal
PIN 2 = BE = Dauerplus = TFL

Habe ich das so richtig interpretiert.

Ich häng mich mal auch hier rein..... Die Belegung bei Deinem Bike sieht so (Bild) aus. Augenzwinkern
Die Pins 4 an den Steckverbindungen [31LA] bzw. [31RA] dienen zum Anschluss von Zusatzscheinwerfern (wenn denn vorhanden).

Greetz  Jo

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Geschrieben von XASaar am 10.11.2024 um 12:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von RoadGlide13
Moinsen Joe,

Ist das so richtig zu verstehen?

Am Vierpoligen -Stecker
PIN 3 = BK = Masse
PIN 1+4 = V/BN = Blinksignal
PIN 2 = BE = Dauerplus = TFL

Habe ich das so richtig interpretiert.

Ich häng mich mal auch hier rein..... Die Belegung bei Deinem Bike sieht so (Bild) aus. Augenzwinkern
Die Pins 4 an den Steckverbindungen [31LA] bzw. [31RA] dienen zum Anschluss von Zusatzscheinwerfern (wenn denn vorhanden).

Greetz  Jo

Hab gestern mal die Kabeln durch gemessen, der Zusatzschalter am Ochsenkopf rechte Seite verfügt über keine Spannung schaltet lediglich den Durchgang.. und ein weiser Stecker kommt vom Schalter welcher auch keine Spannung aufweist nur Durchgang… Bj 2002 RK


Geschrieben von oldman63 am 10.11.2024 um 12:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy

Wenn die Blinkleuchte mit integrierter Begrenzungsleuchte über ein E-Zeichen verfügt und die entsprechenden Kennzeichnungen aufweist (11 bzw. 12 für Blinkleuchte
und 50R für Begrenzungsleuchte ; Beispiel siehe Bild), kann man davon ausgehen, dass die Forderungen aus dem Zitat erfüllt werden (und EGAL, ob WEISS oder GELB). Augenzwinkern


GReetz  Jo

Siehst du, und genau darum geht es mir. Aber ich erzähle ja Unwahrheiten.

__________________
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Geschrieben von Schimmy am 10.11.2024 um 12:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von XASaar
Hab gestern mal die Kabeln durch gemessen, der Zusatzschalter am Ochsenkopf rechte Seite verfügt über keine Spannung schaltet lediglich den Durchgang.. und ein weiser Stecker kommt vom Schalter welcher auch keine Spannung aufweist nur Durchgang… Bj 2002 RK

Moinsen,

An Schalter Nr. 4 (Bild) sollte original ein GELBES Kabel angeschlossen sein, das DIREKT mit der Abblendlichtleitung (ebenfalls GELB)
verbunden ist = bei Zündung und Abblendlicht AN muss dort Spannung zu messen sein.

Greetz  Jo

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