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zum zitierten Beitrag Zitat von wurzelhuber
...also......
Überhaupt, was soll schon passieren? Die Todesstrafe ist abgeschafft und für alles andere gibt's die Mastercard.
__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Wenn Auspuff X für Motorrad Y homologisiert würde, und es eine entsprechende ABE gibt, dann gilt die auch, und zwar dauerhaft. Erstens wird sowas nicht widerrufen, der Hersteller hat immerhin viel Geld dafür bezahlt, (es sei denn es passieren so merkwürdig-halbseidene Dinge wie aktuell bei V&H), und zweitens ist genau deshalb das Eintragen ohnehin überflüssig ... egal wie viele Gegendarstellungen man diesbezüglich im WWW findet! Meine manuelle Kess hat eine ABE, die sich exakt auf mein Bike bezieht und bleibt deshalb so lange legal, wie sie die entsprechenden Grenzwerte einhält. Grenzwerte können nicht nachträglich geändert werden. Never! Schlimmstenfalls können unwissende und übereifrige Cops nerven ... und das stresst ... und das braucht niemand. Rechtlich ist das aber eindeutig.
Hat man denen die ABE entzogen?
Hat man denen die Fahrzeuge abgemeldet?
Hat man DENEN eine Straftat unterstellt?
Im übrigen ist das ein völlig anderer Kontext.
Hier wurde den HERSTELLERN Betrug = Rechtsbruch nachgewiesen!
Wurde eine ABE rechtskonform erteilt, gilt sie!
Nenn(t) mir einen Fall, in dem eine korrekt erwirkte ABE rückwirkend ungültig wurde.
Dann geb' ich klein bei !
Edit:
Zulassungsrelevante Gesetzesänderungen beziehen sich immer auf Neuzulassungen.
Schöne Beispiele dafür sind Ochsenaugen, Rückstrahler, Radabdeckungen, etc..
Oder eben ... Emmissionsgrenzwerte.
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Hat man denen die ABE entzogen?
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Na ja, das Softwareupdate hat ja erst die Konditionen hergestellt, zu denen die ABE erteilt wurde.
Dass mit den Cops stimmt allerdings ... leider!
Hier bei uns im Ländlichen ist es allerdings nicht wirklich schlimm.
Hier gilt eher "Leben und leben lassen!".
Ein- bis zweimal im Jahr kommt die "Taskforce".
Aber das gibt der Buschfunk frühzeitig durch ... oder Entgegenkommende.
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Hat man denen die ABE entzogen?
Hat man denen die Fahrzeuge abgemeldet?
Hat man DENEN eine Straftat unterstellt?
Im übrigen ist das ein völlig anderer Kontext.
Hier wurde den HERSTELLERN Betrug = Rechtsbruch nachgewiesen!
Wurde eine ABE rechtskonform erteilt, gilt sie!
Nenn(t) mir einen Fall, in dem eine korrekt erwirkte ABE rückwirkend ungültig wurde.
Dann geb' ich klein bei!
Edit:
Zulassungsrelevante Gesetzesänderungen beziehen sich immer auf Neuzulassungen.
Schöne Beispiele dafür sind Ochsenaugen, Rückstrahler, Radabdeckungen, etc..
Oder eben ... Emmissionsgrenzwerte.
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Na ja, das Softwareupdate hat ja erst die Konditionen hergestellt, zu denen die ABE erteilt wurde.
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Und was hat das jetzt mit Konsequenzen bei lautem Auspuff zu tun
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.
#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.
Erstmal nichts
Einige hier sind allerdings der Ansicht, dass ihr aufgrund einer ABE legaler Auspuff langfristiger legal bleibt, weil er zusätzlich eingetragen wurde.
Ich sage, es ist völlig egal ob eingetragen oder nicht. Die ABE wurde auf das Fahrzeug bezogen erteilt und das bleibt auch dauerhaft so.
Tatsache ist, das eine Eintragung auf vielen Ebenen entspannt, weil ggf. Diskussionen "vor Ort" entfallen.
Meine manuelle Kess ist aus genau diesem Grund übrigens auch eingetragen. Außerdem brauche ich so die ABE nicht mitschleppen.
Auf diese Ebene kann ich da also gut mitgehen. Rechtlich ist und bleibt es "wumpe".
Zur Sache an sich: Zu laut ist zu laut. Und die Konsequenzen dann sind abhängig davon, ob es sich um einen
- legalen Auspuff handelt, der aufgrund Alterung lauter geworden ist, (= kleinstes Übel)
- legalen Auspuff handelt, der in einem illegalen Modus betrieben wurde, (= Strafe im Ermessensspielraum der Cops)
- illegalen Auspuff handelt. ("Worst-Case")
Am interessantesten für uns ist doch Beispiel Nr.2, weil sich viele von uns auf genau dieses Eis begeben!
Ich schätze mal, dass dieser Thread aus genau diesem Grund auch ein Dauerbrenner ist ...
Auch spannend der Fall "illgealer Auspuff, der aber die Grenzwerte einhält".
Und genau weil die Sachlage so unterschiedlich sein kann, gibt es auch keine allgemein gültige Antwort auf die Frage "Konsequenzen bei zu lautem Auspuff" ...
Auch spannend der Fall "illgealer Auspuff, der aber die Grenzwerte einhält".
Genauso ist es. Wird die Anlage rechtswidrig, wird die ABE entzogen und die Betriebserlaubnis (BE) erlischt bei allen Fahrzeugen, die solchen Auspuff haben. Dafür kann es Übergangsregelungen geben. Die Eintragung sichert dann noch die BE.
Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann. Die lebenslange "Bestandssicherheit", welche immer gelten soll, die hier immer von Top-Juristen rumfliegt, ist ein Trugschluss und aggressiver Unsinn.
Da wir alle nicht wissen, was genau in der ABE Zulassung an den Hersteller steht (zeitlich begrenzt, nur unter Auflagen...), ist es möglich diese zurückzunehmen (auch durch Änderung einer Rechtsvorschrift). Klar ist das nicht einfach, aber es geht.
Auch bei schweren Nachteilen für das Gemeinwohl kann die ABE entzogen werden. Das ist aber auch schwer.
Wird die ABE entzogen, bekommt der Hersteller einen Ausgleich (wenn die Erteilung rechtmäßig war). Der einzelne Käufer aber nicht! Er muss sich dann der Hersteller/Verkäufer halten.
Also bleibt im legalen Bereich, dann rettet einen die ABE, solange diese gilt.
Die Einzelabnahme (und Eintragung im "Schein") ist ein anderer VA, der eben noch bestehen beleibt, wenn die ABE weg ist. Das ist ebenfalls ein Vorteil neben des einfacheren Belegs.
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Auch spannend der Fall "illgealer Auspuff, der aber die Grenzwerte einhält".
Das kann ich dir als Ehemaliger einfach lösen.
Illegaler Auspuff, somit erlöschen der BE.
Ob Grenzwerte eingehalten werden ist dann nebensächlich.
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Wer Sound will,braucht dann halt was elektronisches.
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann.
Ich würde mich jenseits aller Theorie immer noch über ein Beispiel freuen,
wo das bezogen auf Fahrzeugschalldämpfer jemals geschehen ist.
Dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben:
Eine deutsche ABE dürfte als Allgemeinverfügung ein Verwaltungsakt sein. Ein Widerruf oder Rücknahme ist grds. möglich. Wer es genauer wissen will, kann sich in die entsprechenden §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes einlesen (ist Landesecht - in NRW die §§ 48 und 49 VwVfG).
Wie dort unschwer zu erkennen ist, kann ein rechtsmäßig erteilter VA nicht so ohne Weiteres zurückgenommen werden. Es wird schwieriger, wenn der VA längere Zeit in der Welt ist. In diesem Zusammenhang redet man auch vom Bestandsschutz. Bestes Beispiel ist der VA in Form einer Baugenehmigung. Wenn diese in rechtmäßiger Weise erteilt wurde (und nicht durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen wurde - dann wäre diese in rechtswidriger Weise erteilt worden), ist durch Fristablauf ein Widerruf nicht mehr möglich. Das Haus kann stehen bleiben.
Anders ist es wohl bei VW. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung war nicht bekannt, dass eine sog. Schummelsoftware eingebaut wurde. Die Genehmigung hätte (von Anfangan) vermutlich nicht erteilt werden dürfen.
Ich selbst fahre eine Heritage Bj. 2004 und eine FatBoy 2015, bei der jeweils ein manuell verstallbarer Penzl-Auspuff verbaut ist. Die manuelle Verstellmöglichkeit war zum Zeitpunkt der entsprechenden Euro-Norm legal (und kann nicht im Nachhinein als illegal erklärt werden).
Aus den o.g. Gründen würde ich es im Fall des Falles auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Gruß
Dietmar